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.Kreis Hersseld.

.^F 1OO. Sonnabend den 13. Dezember 1819.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Ümlltches.

Kreis Hersfele.

Hersfeld, am 10. Dezember 1879.

Für Johann Wilhelm Möller von hier, 18 Jahre alt, ist um Entlassung aus dem Unlerthanen-Verbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.

13347. Der Königliche Landrath Freiherr von Broi ch.

Der Landwirth George Großcucth zu Hallendach ist als Bürgermeister dieser Gemeinde bestätigt und eidlich verpflichtet worden.

1558. Das durch meine Bekanntmachung vom i7ten Januar 1879 (Reich s- Anzeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommunistischen Arbeiterbildungs» verein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift:Freiheit" erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Ausschrift Das alte Banner" zur Ausgabe gelangen.

Berlin den 1. Dezember 1879.

Der Reichskanzler. J. Vertr.: E ck.

1559. Das durch meine Bekanntmachung vom i7ten Januar 1879 (Reichs- Anzeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommunistischen Arbeiterbildungs- verein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift:Freiheit" erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Ausschrift Die Geißel" zur Ausgabe gelangen. Berlin den 8. December 1879

Der Reichskanzler. In Vertr.: C ck.

1560. Nachdem durch die Bekanntmachung des Königlich preußischen Polizei- Präsidiums zu Berlin vom l7ten v. Mts. (Reichs-Anzeiger Nr. 271) die Nummer 1 des I. Jahrgangs der in Reichenberg (Böhmen) erscheinenden periodischen Druckschrift:Volksfreund, Zentralorgan der sozialdemokratischen Arbeiterpartei Oesterreichs" verboten worden ist, wird aus Grund des §. 12 des Gesetzes gegen die gemeingesährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbreitung des BlattesVolksfreund" im Reichsge­biete hierdurch verboten. Berlin den 1. December 1879.

Der Reichskanzler. In Vertr.: E ck.

1562. Die Königliche Kreishauptm annschaft bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß sie in ihrer Eigenschaft als Landespolizeibehörde die Druckschrift: Der Kampf des Großen und des Kleinen Kapitals oder die Schneiderei in London von J. G. Eccarius, Leipzig, 1876, Druck und Verlag der Genossen- schasts-Buchdruckerei," nach Maßgabe von §. 11 Absatz 1 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober vorigen Jahres verboten hat. Leipzig den 4. December 1879.

Königl. Kreishauptmannschaft. Graf zu Münster.

Tagesbegebenheiten.

Aus Hessen-Nassau.

Für d i e Verjährung gewisser Forderungen, hat der letzte Dezem­bertag eine große Bedeutung. ES handelt sich um diejenigen Forderungen, für welche das'Gesetz eine kürzere Verjährungsfrist von zwei b«zm. vier Jahren festgesetzt. Mit dem Abläufe von zwei Jahren verjähren namentlich Forder­ungen der Fabrikunternehmer, Kaufleute, Handwerker für Waaren und Ar­beiten sowie der Apotheker für Arzneimittel, aber nur gegenüber den Konsumenten d, h. unter Ausschluß derjenigen Forderungen welche nachweisbar in Bezug auf den Gewerbebetrieb der Empfänger entstanden sind. In derselben Zeit verjähren ferner die Forderungen von Gast- und Speisewirthen für Wohnung und Beköstigung Ebenso die Forderungen von Fabrikunternehmern, Kaufleuten und Handwerkern wegen der ihren Arbeitern geleisteten Vorschüsse. Endlich sollen noch hervorgehoben werden die Forderungen von Fabrikarbeitern, Hand- werksqesellen Tagelöhnern wegen ihres Lohnes und die Honorarsorderungen der Lehrer. Mit dem Abläufen von vier Jahren dagegen verjähren andre Lohnforderungen insbesondere die des Gesindes und der Handlungsgehulsen. Ferner sind an die vierjährige Frist gebunden die Gebührenforderungen der Anwälte, Notare, Aerzte u. a. Als besonders rot^tiß mögen noch die Ruck­stände von vertragsmäßigen Zinsen, Mieths- und Pachtgeldern, Alimenten, Be­

soldungen genannt werden. Diese zwei- bez. vierjährige Verjährungsfrist be. ginnt mit dem Abläufe des letzten Dezembers desjenigen Jahres, in welchem o;e Schuld zahlbar war, und wenn ein Zahlungstag nicht besonders festgesetzt war, mit dem letzten Dezember des Jahres, in welchem die Forderung ent­standen ist. Es verjähren hiernach am 31. Dezember 1879 alle diejenigen Forderungen der gedachten Art, welche iy: Lause des Jahres 1877 (bei 2 Jahren) bczw. 1875 (bei 4 Jahren) fällig rBp^ entstanden sind. Die Verjähr­ung kann aber durch mancherlei Handlungen') unterbrochen (werden. Eine ein­seitige außergerichtliche Mahnung ist a tg-den Laus der Verjährung ein­flußlos, wogegen ein gegenseitiges Anerkenntnis geeignet ist, den Lauf der Ver­jährung zu unterbrechen. Ein solches kann' ausdrücklich oder stillschweigend durch Abschlagszahlungen, Zinszahlungen, Bestellung einer Sicherheit erklärt werden. Nach erfolgtet Unterbrechung beginnt eine neue Verjährung, zu deren Vollendung eine der ursprünglichen gleichkommende Frist bedingt ist. Nach den: früheren Prozeßverfahren galt ferner als das beliebteste Mittel, ein solche Unterbrechung herbeizuführen, die Klageanmeldung. Durch diese wurde der säumige Schuldner an seine Verpflichtung erinnert. Der Gläubiger dagegen brauchte keine wirkliche Klage anzustellen, um sich für weitere 2 resp 4 Jahre sein Recht zu erhalten. Das neue Verfahren kennt zwar diese Klageanmeldung nicht, hat aber dem Gläubiger ein ebenso wirksames Mittel an die Hand ge­geben. Es empfiehlt sich nämlich, von dem Mahn verfahren Gebrauch zu machen und durch Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner die Unterbrechung der Verjährung zu bewirken.

Am 28. d. Mts. haben wir eine Mondfinsterniß zu erwarten. Sichtbar ist dieselbe in Europa, Afrika, Asien und Australien. In unseren Gegenden erfolgt der Anfang bald nach 4 Uhr Nachmittags und das Ende gegen 6 Uhr Abends. Der Mond steht beim Beginn der Finsterniß meist noch ziemlich tief am Horizont. Es wird nur eine partielle Finsterniß sein, da nur £ der Mondscheibe vom Erdschatten bedeckt wird.

Ein erfahrener Forstmann theilt demHess. Beob." bezüglich des heurigen Auftretens des Seidenschwanzes Folgendes mit: Das Erscheinen des Seiden­schwanzes in Gebirgswäldern ist durchaus keine Seltenheit; ich habe lange Jahre Gelegenheit gehabt, darüber Beobachtungen anzustellen. In der Regel bekundet das zeitige Eintreffen desselben einen zeitigen und harten Winter, das späte einen langen Nachwinter. Letzteres ist innerhalb eines Zeitraumes von ungefähr 15 Jahren mehrmals eingetroffen, ersteres seltener, einmal (1868) gar nicht. Treffen meine Wahrnehmungen, gegründet auf Beobachtungen der Thier, und Pflanzenwelt, ein, so bekommen wir nach einem harten Winter ein zeitiges Frühjahr.

Gaffel; 12. December. Der Personenzug, welcher vorgestern, Vormittags 11t uhr, von der Halle-Casseler Bahn dahier eintreffen sollte, ist zwischen Teutschenthal und Eisleben in Folge starker Schneewehen nicht von der Stelle zu bringen gewesen und jetzt im buchstäblichen Sinne des Wortes eingeschneit, so daß, wie uns versichert wird, nur noch die Schornsteine der Locomotive und der Waggons sichtbar sind. Trotzdem hundert und mehr Arbeiter thätig sind, den Zug flott zu machen, so war dies doch bis gestern (Donnerstag) Abend nicht möglich. Aller Verkehr auf der Strecke Eisleben-Halle ist gänzlich gesperrt, so daß hier Billets über Eisleben hinaus nicht ausgegeben werden dürfen. Der Personenverkehr nach und von Leipzig rc. bleibt bis auf Weiteres nur aus die Route via Bebra-Eisenach angewiesen. (Tgbl.)

Dortmund, 7. Dez. Gestern Nachmittag wurde dem hiesigen Krankenhause ein armer, bejahrter Handwecksbursche übergeben, dem beide Beine vollständig erfroren waren, so daß der Arzt, dazu über- ging, dieselben zu amputiren. Es ist wenig Hoffnung vorhanden, den Aermsten am Leben zu erhalten.

Stuttgart, 9. Dez. Der Circus Herzog ist nur noch ein Trümmerhaufen,' da, wo seit 2 Monaten Tausende von Menschen nach des Tages Last und Mühe Erholung und Erheiterung ge- funden, da erinnern nur noch ein paar verkohlte Pfosten an die vergangene Herrlichkeit. Nach 3 Uhr bemerkt, hatte der Brand um 4 Uhr schon den größten Theil des Circus niedergelegt. Verbrannt sind zwei Menschen, die sich nicht mehr zu retten vermochten. Der eine war Pserdewärter im Dienste des Circus; er hatte den Besuch eines Bruders erhalten, der, Matrose, von einer Seereise zurückge­kehrt war, um nach langer Trennung den Bruder wiederzufehen. Er übernachtete bei seinem Bruder im Circus. Verbrannt sind weiter sieben Pferde und zwei Hirsche. Das Inventar, die Garderobe,