Kreisvblatt
für den
.Kreis ffersselh.
Nr. 3. Sonnabend den 10. Januar 1880.
Dar „KreiSblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet.
Bestellungen auf da» Kreisblatt für den Kreis HrrSseld werden noch fortwährend von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbrief- trägern sowie von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Nach dem Beschlusse des Bundesraths vom 27sten November d. I. kann als Ausnahme von dem im §. 27 des Gesetzes über die Besteuerung des Tabacks vom 16. Juli d. I. (R. G. Bl. S. 245) enthaltenen Verbote der Verwendung von Tabackssurrogaien die Verwendung von Kirsch- und Weichselblättern zur Herstellung von Tabacksfabrikaten von der Zolldirectivbehörbe widerruflich gestattet werden.
Die dabei zu beobachtenden Kontrolvorschriften werden den Fabrikanten auf Ersuchen von der Steuerbehörde mitgetheilt werden.
Die für die genannten Tabackssurrogate zu entrichtende Abgabe ist von dem Bundesrath auf 65 Mk. für 100 kg nach Maßgabe ihres Gewichts in fabrikationsreifem Zustande festgesetzt worden.
Berlin den 15. December 1879.
____Der Finanz-Minister. Im Auftr.: Hasselbach.
Nachdem das zu dem Zolltarif vom 15. Juli d. J. gehörige, durch Bundes- rathsbeschluß vom 23sten d. M. genehmigte amtliche Waaren-Verzeichniß im Druck erschienen, wird dies unter Bezugnahme auf den §. 12 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 mildem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dasselbe bei den Amtsstellen eingesehen und im Wege des Buchhandels von der Firma Marquardt u. Schenk, Berlin C. Niederwallstraße 22, bezogen »erden kann. Cassel den 31. December 1879.
Der Provinzial-Steuer-Director Schultze.
Kreis Hers selb.
Hersfeld, am 6. Januar 1880.
In Gemäßheit des §. 23 bezw. 56 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 werden alle diejenigen Personen männlichen Geschlechtes, welche
1) in dem Zeitraum vom 1. Januar 1 860 bis ein« schließt lch den 3 1. Dezember 1 860 geboren sind,
2) dieses Silier bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatz-Behörde zur Musterung bezw. Aushebung gestellt,
3) sich zwar gestellt, aber über ihr Militai. Per. Hättniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben,
und gegenwärtig innerhalb des hiesigen Kreises ihr gesetzliches Domizil haben oder bei Einwohnern desselben als Dienstboten, HauS- und Wirthichaftsbeamle, Handlungsoiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter rc. oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten sich aufhalten, soweit dieselben nicht von der persönlichen Gestellung vor der Ersatz- Commission in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch angewiesen:
sich behufs ihrer Eintragung in die RekrutirungS-Stammr rolle, in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar
d. J. bei dem Ortrvorstande ihres Aufenthaltsortes persönlich zu melden, und dabei die über ihr Alter sprechenden, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr Müitair- Verhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.
Für die zur Zeit von dem Orte ihres Domizils abwesenden gestellungspflichtigen Leute müssen die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbezeichneten Art bewirken.
Diejenigen Militairpflichtigen, welche sich in ihren Geburtsorten zur Stammrolle anmelden oder angemeldet werden, sind von der
Vorzeigung eines Geburtsscheines entbunden.
Wer die eigene Anmeldung oder die Anmeldung abwesender Militairpflichtiger unterläßt, hat sich die damit verbundenen Nach- theile zuzuschreiben.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt« und Landgemeinden einschließlich der Ortsverwalter des Kreises haben diese Verfügung alsbald auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen und über jede Anmeldung zur Stammrolle ein kurze» Protokoll aufzunehmen, das mir dann nebst den bei der Anmeldung abgegebenen Schriftstücken unter der Bezeichnung „Militaria“ zuzusenden ist. Die Nekrutirungs-Stammrollen befinden sich dahier in Verwahrung.
Ferner haben die Herren OrlSvorstände rc. des Kreise» die in ihren Gemeinden sich aufhaltenden zum einjährig freiwilligen Dienst berechtigten Militairpflichtigen, welche in das militairpflichtige Alter eintreten, resp. eingetreten sind und ihrer activen Dienstpflicht noch nicht genügt haben resp, von der AuS« Hebung noch nicht zurückgestellt worden sind, darauf aufmerksam zu machen, daß sie in Gemäßheit des §. 93 pos. 2 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 sich bei der Ersatz - Commission ihre» Ge- stellungsorteS schriftlich oder mündlich zu meinen und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen haben.
177.__Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 8. Januar 1880.
Ausweislich meiner Verfügung vom 14. August pr. Nr. 9293 (Kreisblatt Nr. 66) soll für das Jahr 1880eine doppelte Abgabe (2 x 5 = 10 Ps.) für jedes Stück Rindvieh erhoben werden.
Da jedoch die Herren OctSvorstände zu KathuS, Petersberg, Kalkobes, Mecklar, Hilperhausen, Kohlhausen, ReimboldShausen, Niederaula, Gersdorf, Dünkelrode, Motzfeld, OberlengSfeld, Unter- Weisenborn und NöhrigShof nur eine einfache Abgabe (5 Pf.) in Anrechnung gebracht haben, so habe ich denselben das bezügliche Verzeichniß zur entsprechenden Berichtigung resp. Neuaufstellung heute zurückgejandt. Wieoereinsendung derselben erwarte ich binnen 8 Tagen, bei Meidung der Zusendung eines Strafboten.
234._____________Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Caffel, den 7. Januar 188O.~
Belohnung 150 Mark!
Der Pc qent Joseph Altmann auS Bankan bei Creutzburg, N.-B. Oppeln, yat am 24. Dezember v. I. Abends seinen dienstlichen Wohnort verlassen und ist bis jetzt nicht wieue. zu-uckgekehrt. Er ist dringend verdächtig, einen Geldbrief im Werthbetrage von 1500 Mark unterschlagen und eine Urkundenfälschung begangen zu haben.
Aus die Ergreifung des Altmann und die Wiedereilangung des unterschlagenen Geldes ist eine Belohnung von M. 150 auSgesetzt.
Das Königliche Landrathsamt ersuche ich ergebenst, verdächtige Wahrnehmungen der Kaiserlichen Ober-Postdirection in Oppeln oder der Königlichen Staatsanwaltschaft in Creutzburg, R.-B. Oppeln, gefälligst mitzuthnlen, bezw. den ic. Allmann im Betretungsfalle verhaften zu lassen.
Das Signalement de» Altmann folgt hierunter.
Der Kaiserliche Ober-Postoirector. Geheime Pystrath Vahl. An das Königliche Landrathsamt in Hersfeld.
Signalement. Altmann, in ZiegenhalS, Kreis Neiße, geboren, 24| Jahr alt, bat mittlere Statur, dunkelblondes Haar und Vollbart, mangelhafte Zähne, ist bekleidet mit grauem Anzug und Kaisermantel, Astrachaner Pelzmütze."
Altmann trägt eine Brille, spricht den vberschlesisch-österreichischetW Grenzdialect. W