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KreisMblatt

für den

.Kreis Herssesg.

Nr. 88. Mittwoch den 3. November 1880.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Lonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet.

Amtliches.

Kreis Hersfeld.

Berlin, den 13. October 1880.

Ich sehe mich zu der Anordnung veranlaßt, daßam 1. Dezember d. J., an welchem Tage die allgemeine Volkszählung stattfindet, der Unterricht in sämmtlichen Schulen ausfällt.

Ich darf erwarten, daß die Lehrer gern bereit sein werden, sich an dem Zählgeschäft mithelfelnd in der einen oder anderen Weise zu betheiligen. Daß Schüler dazu herangezogen werden, ist nicht statthaft.

Hiernach wolle das Königliche Provinzial-Schulkollegium rc. in Seinem Ressort das Erforderliche anordnen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- u. Medicinal-Angelegenheiten, 3.Nr.2866 G.III. In Vertretung: gez. von Goßler.

An sämmtliche Königliche Provinzial-Schulcollegien, sämmtliche Königliche Regierungen, die Königlichen Eonsistorien der Provinz Hannover und den evangelischen Oberkirchenrath zu Nordhorn.

* *

Cassel, den 20. October 1880.

Abschriftlich, um demgemäß das Erforderliche hinsichtlich der zum dortigen Ressort gehörigen Schulen anzuordnen. An sämmtliche Stadtschuldepudationen und die Stadtschulvorstände zu Hanau und Homberg.

Abschriftlich um hiernach das Erforderliche hinsichtlich der israelitischen Schulen anzuordnen.

An die israelitischen Vorsteherämter hier, zuFulda, Hanau u. Marburg.

* *

Abschriftlich zur gleichmäßigen Verfügung in Ansehung der sämmtlichen übrigen Stadt« und Landschulen des Krei­ses bezws. Amtsbezirks.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.

Mittler.

An die Königlichen Landräthe rc. B. 12343.

* *

Wird den Königlichen Herren Lokalschulinspectoren des Kreises zur gefälligen Kenntnißnahme und Veranlassung des Weiteren erge. benst mitgetheilt.

Hersfeld, am 29. October 1880.

12539. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Den Herren Bürgermeistern und Ortsverwaltern des Kreises werde ich in den nächsten Tagen das nöthige Formularpapier für die

Ktassensteuer-Uerankagung pro ts81|82 (Klassensteuer-Rollen und Einkommens-Nachweisung) sowie außerdem die nöthigen Formulare zu den Klassensteuer-Zu- und Abgangslisten, Belegen, Abmeldebescheinigungen, vorläufigen Mittheilungen an die Steuerkassen über Steuer-Zu- und Abgänge rc. für das Rechnungsjahr 1881|82 mittheilen und zugleich, zwecks Benutzung bei Aufstellung der neuen Einkommens-Nachweisung, die Einkommens-Nachweisung pro 1880|81 beifügen.

In Betreff der Vorarbeiten für die Klassensteuer-Veranlagung pro 1881182 verweise ich auf das Ausschreiben vom 17. October 1877 Nr. 10576 (Kreisblatt Nr. 84 pro 1877), hebe aber dabei noch ausdrücklich hervor, daß als "Norm für den Beginn bezw. die Vornahme der Personenstandsaufnahme der 12. November b «stimmt worden ist. Es bleibt den Herren Orts» Vorständen überlassen, diese Personenstands-Aufnahme auf die ihnen

am geeignetsten dünkende Weise zu bewirken, für größere Gemeinden wird es sich empfehlen, daß Seitens des Ortsvorstandes an die Haushaltungsvorstände und Einzelsteuernden schon vor dem 12. No­vember entsprechende Formulare zur ordnungsmäßigen Ausfüllung und Rückgabe ausgehändigt werden. Die Herren Ortsvor­stände sind speciell dafür verantwortlich, daß die Personenstands-Aus nähme richtig und vollständig erfolgt.

Sodann haben die Herren Ortsvorstände

1) auf Grund des bei der Personenstands-Aufnahme oder auf sonstige Weise gewonnenen Materials die Einträge in den Spalten 1 bis incl. 20 der Einkommens-Nachweisung bezw. 1 bis incl. 6 der beiden Klassensteuer-Rollen pro 1881J82 genau und sauber zu bewirken;

2) die Schulven-Nachweisung in vorgeschriebener Weise aufzustellen und deren Resultate in Spalte 17a und 17b der Einkommens- Nachweisung anzumerken, inzwischen auch

3) die Mitglieder der Einschätzungs - Commission wählen zu lassen (wegen deren Anzahl cfr. das Ausschreiben vom 17. October 1877, Kreisblatt Nr. 84 pro 1877), und hierauf

4) noch vor dem 1. Dezember d. I. die Einschätzung zur Klassensteuer unter Ausfüllung der Spalten 7 bis 26 der Klassen­steuer-Rollen bezw. 21 und 22 der Einkommens - Nachweisung bewirken und die vorgeschriebenen Bescheinigungen auf dem Titel- blatte vollziehen zu lassen resp, solche selbst zu vollziehen.

Bei der Einschätzung sind die den Ortsvorständen mitgetheilten Revisions-Bemerkungen der Königlichen Regierung jur 1880|81er Klassensteuer-Veranlagung gehörig zu beachten; insbesondere aber muß ich erwarten, daß in den Einkommens-Nachweisungen die Grundsteuer-, Gebäudesteuer- und Gewerbesteuer-Angaben richtig sind, daß die Größe des vorhandenen Grundbesitzes nach Hectaren gewissenhaft eingetragen und daß dieser Grundbesitz wieder nach Ackerland und Wiesen rc. getrennt angegeben wird.

Bis zum 1. Dezember d. I. sind sodann die ordnungs­mäßig summirlen beiden Klassensteuer-Rollen und die Einkommens- Nachweisung pro 1881^82, welche sämmtlich mit den vorgeschriebenen starken Pappumschlägen und entsprechender Aufschrift versehen sein müssen, nebst der Schulven-Nachweisung, einem amtlich als richtig bescheinigten Verzeichniß der Mitglieder der Klassensteuer-EinschätzungS- Commission, und den vorgeschriebenenBemerkungen zur Klassen- steuer-Rolle* zur Prüfung und Vorrevision unter Wiederbeifügung der Einkommens-Nachweisung pro 1880,81 a n mich ein zureichen.

In Betreff der Schulden-Nachweisung und der von den Orts- oorständen auf besondere Bogen aufzustellenden Bemerkungen zur Klassensteuer-Rolle verweise ich auf die §§. 33 und 44 der Anweisung zur Aufstellung der Klassensteuer-Rollen und Einkommens-Nachweisun- gen vom 19. Juli 1875, abgedruckt in Nr. 34 des Amtsblatts pro 1875.

Hersfeld, am 2. November 1880.

12643. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

HerSfeld, am 2. November 1880.

Zur Abhaltung von Stutenbesichtigungen im hiesigen Kreise sind Seitens des commissarischen Kreisthierarzts Herrn Wen« derhold zu Rotenburg folgende Termine anberaumt worden:

Montag den l5.November e.Morgens 1 l Uhr inNiederaula.

Denselben Tag Nachmittags 2 Uhr in HerSfeld.

Mittwoch d en 1 7. N o v ein der e. Morgens 10 Uhr in Friedewald.

Denselben Tag Nachmittags t Uhr in Schenklengsfeld.

Die Herren Oclsoorstände rc. des Kreises haben diese Termine wiederholt auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 12642. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.