KreisVblatt
für den
-Kreis fiersfefi).
Nr. 94. Mittwoch den 24. November 1880.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition l Mark pro Quartal bei ken Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
timUidjes.
Zweck und Ziele
der am 1. December 1880 bevorstehenden Volkszählung.
Endlich sind wir in Deutschland in den fünfjährigen Turnus der Volks- zählung eingerückt. Zwar war schon im Jahre 1870 für die Staaten des Norddeutschen Bundes eine von fünf zu fünf Jahren wiederkehrende Ermittelung der Volkszahl in Aussicht genommen; allein der Krieg mit Frankreich verhinderte die Zählung in diesem Jahre und machte ihre Verschiebung nothwendig. Der bereits im Februar 1871 erfolgte glückliche Ausgang des Krieges gestattete, daß die Zählung am 1. December 1871 nunmehr im ganzen Deutschen Reiche nach übereinstimmenden Grundsätzen bewerkstelligt werden konnte. 1875 ward von Neuem das Volk desselben gezählt; zwischen dieser Aufnahme und der vorausgehenden lag jedoch nur ein Zwischenraum von 4 Jahren; erst die Zählung im Jahre 1880 erfolgt nach einem Verlauf von fünf Jahren, und hoffentlich tritt Dem nun kein Hinderniß mehr entgegen, daß am Schlüsse jedes Jahrfünfts eine solche stattfinde.
Man könnte sagen, daß die Zählungsintervalle non ’ünf Jahren gegen die im Zollverein seit 1834 üblich gewesene dreijährige ein Rückschritt sei. Allein Das ist doch nicht der Fall. Die Zollvereins-Zählungen hatten einen rein siscalischen Zweck, und zwar den der richtigen Verrheilung der Einkünfte des Zollvereins auf die Staaten desselben nach Maßgabe ihrer sogenannten Zollab- rechnungs-Bevölkerung; sie setzten damit leicht in Verbindung zu bringende anthropologische und staatsökonomische Ermittelungen ganz bei Seite. Wenn solche gleichwohl in einzelnen Vereinsstaaten vorgenommen wurden, so geschah Dies lediglich auf deren Veranlassung und in deren Interesse. Dagegen verfolgen die Zählungen im Deutschen Reiche neben ähnlichen siscalischen Zwecken, wie jene des Zollvereins, auch noch wichtige staatsrechtliche. Die Ergebnisse der Volkszählungen sind die Grundlage für die Bemessung der MatricMorbei- träge, für die Ersatz-Aushebung, für die Bildung der Reichstags-Wahlkreise u. s.w. Der größere Umfang der Zählungen und der Mehraufwand von Zeit zur Aufbereitung der Zählpapiere macht daher auch eine längere Pause zwischen den einzelnen Ausnahmen zur Nothwendigkeit. —
Die heutige Ausbildung der Statistik gestattet in Staaten mit Bevölkerungen von guter Schulbildung, in allen Wohnplätzen an einem bestimmten Tage, ja zu einer bestimmten Stunde auszuführen, so daß Doppelzählungen und Zähl- lücken nur in verschwindend kleinen Mengen vorkommen können. Das ist sicher ein sehr großer Fortschritt. Allein, mag die Kenntniß der bloßen Zahl der Menschen für viele Zwecke genügen, so ist sie doch nur ein Minimum Dessen, was man von den Bewohnern eines Staates wissen muß. Der Mensch lebt, wo es auch sei, gleichzeitig ein physisches und geistiges, ein sittliches und religiöses, ein wirthschaftliches oder sociales und hierdurch wieder ein politisches Leben. Dre Zahl weist nur die Existenz der Menschen oder Bewohner nach; sie sagt aber Nichts aus über deren Beschaffenheit. Zwischen Menschen und Menschen ist jedoch ein gewaltiger Unterschied, Geschlecht, Alter, Familienstand, Religion, Nationalität, Beruf, Amt, sociale Stellung, Erwerbsfähigkeit u. s. w. bedingen so viel Mannigfaltigkeiten, daß ohne ihre Kenntniß die der Zahl der Menschen oder Bewohner allein unter Umständen bis zur Bedeutungslosigkeit herabsinken kann.
Dank den Bemühungen der internationalen statistischen Congresie sind die Volkszählungen, in Verbindung mit den Aufnahmen über die Bewegung der Bevölkerung, wegen ihrer Erstreckung über alle Schichten derselben nachgerade eins der wichtigsten, wenn nicht das wichtigste Mittel zur Messung des Volkswohlstandes geworden, dessen leider unerreichbares Ideal ist, daß jeder Einzelne im Volke den ihm von seinem Schöpfer gesetzten Lebenszweck erreiche. Einer der bedeutendsten Staatsrechtslehrer (her erst vor wenigen Jahren verstorbene R. v. Mohl) bezeichnete als Theile des Lebenszweckes:
1- Erhaltung des eigenen Lebens und der Gesundheit (als Bedingung alles Weiteren);
2. Fortpflanzung des Geschlechts (als Bedingung der Fortdauer);
3. sittliche und religiöse Bildung (als Grundlage der Gemeinsamkeit und der Richtung für das ganze Leben);
4. Verstandesbildung (als hauptsächliches Mittel zur Erreichung der übrigen Aufgaben);
5. ästhetische Bildung (als Blüthe der übrigen geistigen Richtungen);
6. behaglichen Lebensgenuß (theils Folge der bisherigen Ausgaben, theils erst erlaubt, wenn diese gelöst sind).
Nicht jeder Mensch ist so glücklich, diese ganze Reihenfolge der einzelnen'
unter sich verbundenen Zwecke zu durchleben; allein Das unterliegt keinem Zweifel, daß, je mehr Bewohner eines Volkes dieses Glückes theilhaftig werden, desto größer man den Wohlstand desselben nennen und preisen darf.
Ueberblickt man nun die durch den internationalen statistischen Congreß zu St- Petersburg auf's Einfachste zurückgeführten und formulirten Vorschriften für die Volkszählungen, und vergleicht man das über die Bevölkerung zu Erhebende mit jenen Zwecken, so erkennt man sofort, daß aus Ermittelungen solcher Art sehr wohl schon an und für sich zutreffende Schlüsse auf den Volkswohlstand gezogen werden können, noch weit sicherere aber dann, wenn die Zählergebnisse mit den Ergebnissen der Beobachtungen der Geburten und Sterbefälle, der Eheschließungen und Ehetrennungen, der Zu- und Wegzüge in der Zeit zwischen je zwei Zählungen in Verbindung gebracht werden.
Die Bestimmungen betreffend die Volkszählung am 1. December 1880 im Deutschen Reiche, und ganz besonders auch in Preußen, bleiben nur wenig hinter jenen internationalen Vorschriften zurück. Je mehr diese letzteren aber zu allgemeiner Geltung gelangen (und Das ist in zunehmendem Maße der Fall), desto besser wird es möglich sein, den Wohlstand der verschiedenen Völker gegen einander abzuwägen. Bei Anwendung des nämlichen Zählverfahrens sind solche Vergleiche nicht blos von Land zu Land lehrreich, sondern auch die, jenigen von Zeit zu Zeit innerhalb des nämlichen Landes sind von großer cultur-statistischer Bedeutung.
So ist denn die Volkszählung am 1. December 1880 im Deutschen Reiche wie in Preußen sowohl eine Maßr-gel zur Ermittelung der Volkszahl, als auch zur Messung des Volkswohlstandes. Jedem Familienhaupte ist durch die kleinen, ihm von den Zählern zur Ausfüllung übergebenen Zählkarten das Mittel dar. geboten, an seinem Theile nach Kräften dazu beizutragen, daß jene Messungen so genau wie möglich ausfallen. Es braucht die darin gestellten Fragen für sich und die Seinen nur richtig und der Anleitung gemäß zu beantworten. Durch verständige Belehrung der Bevölkerung in der Presse, durch Hinweis aus die Wichtigkeit der Volkszählung auf der Kanzel und in der Schule, in Gemeindeversammlungen u. s. w. kann zu dem guten Gelingen der bevorstehenden Aufnahme viel beigetragen werden. Auch das unterzeichnete Bureau hat das Seinige hierzu gethan, indem es einen sehr großen Theil der VorbereitungsArbeiten auf seine Schultern nahm. Ein größerer Theil von Arbeiten steht ihm freilich bei der Gewinnung der Zählergebnisse noch bevor; es wird keine Mühe scheuen, so rasch und so gut wie möglich zu dem Endresultate vorzu- dringen und dasselbe zu verkünden. Möge nur dieses durch harmonisches Zusammenwirken der Behörden, der Zählcommissionen, der Zähler und namentlich auch der Bewohner zu erzielende Resultat den unanfechtbaren Nachweis erbringen, daß das deutsche und, darin eingeschlossen, das preußische Volk in der Zeit von 1875 bis 1880 nicht blos an Zahl zugenommen, sondern auch an seinem Wohlstände keine Einbuße erlitten habe.
Königliches statistisches Bureau.
Dr. Engel.
KreiS Hers seid.
Hersfeld, am 24. November 1880.
Die Herren Standesbeamten oeS Kreises werden angewiesen, die Standes-Haupt- und Neben-Register für das Jahr 1881 durch einen schriftlich bevollmächtigten zuverlässigen Boten bis zum 1 5. Dezember d. J. hier abholen zu lassen.
Da voraussichtlich der in Ihren Händen befindliche Vorrath an Reserve-Formularen zum Nachheften in die Standesregister noch für das Jahr 1881 ausreichen wird, so werden diesmal keine bezüglichen Formulare mitgetheilt. Sollte dennoch ein Bedarf ein« treten, so können die betreffenden Formulare rechtzeitig vom Land- rathSamte bezogen werden.
Denjenigen Herren Standesbeamten, welche um Mittheilung von Formularen zu Registerauszügen nachgesucht haben, habe ich das betreffende Quantum pro 1881 den Standesregistern beigefügt. 13354. Der Königliche Landrath Freiherr vo n Broich.
Hersfeld, am 23. November 188(1
Unter Bezugnahme aus mein Ausschreiben vom 9. November d. I. Nr. 1293^ (Kreisblatt Nr. 91) wird hierdurch veröffentlicht, daß in einem, Seitens der Körungs-Commission für den Amtsgerichtsbezirk Hersfeld am 22. d. Mts. freiwillig abgehaltenen Nach- prüfungSlermine der Zuchtbulle des Oekonomen