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KreisWblatt

für den

«Kreis HersselÜ.

Nr. 22.Mittwoch den 16. März 1881.

DaSKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstalten kommt b« Postaufschlag hinzu, Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Corpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Amtliches.

Der Herr Minister -es Innern hat unter bem 23sten v. Mts. dem KomitS für den Pferdemarkt zu Stettin die Erlaubniß ertheilt, in Verbindung mit dem am 21., 22. und 23. Mai d. Js. daselbst abzuhaltenden Pferdemarkt eine öffentliche Ver- loosung von Equipagen, Pferden, Fahr- und Reit- requisiten zu veranstalten und die betreffenden Loose im ganzen Bereiche der Monarchie abzusetzen.

Cassel den 1. März 1881.

Der Ober-Präsident. I. V.: v. B r a u ch i t s ch.

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, am 1. März 1881.

Zur Vornahme des diesjährigen Ersatz-Ge­schäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:

Donnerstag den 31. März d. J.

von Morgens präzis £8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und den Landgemeinden Allmershausen mit Hählgans, Aua, Biedebach, Biengartes, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes, Hilperhausen, Kalkobes, Kqthus, Kohlhausen, Meckbach, MeMr, Meisebach, Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Peters­berg, Reilos, Rohrbach, Roßbach und Rotensee.

Freitag den I. April d. I.

von Morgens präzis z8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Sieglos, Sorga, Tann, Untergeis,Unter- Haun, Wippershain, Wilhelmshof und sämmtlichen Gemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Niederaula.

Sonnabend den 2. April d. I.

a) von Morgens präzis z8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus sämmtlichen Gemeinden 2C. der Amtsgerichtsbezirke Friedewald und Schenklengsfeld.

b) von Nachmittags präzis 3 Uhr ab Loosung, sowie Classification derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz- Reserve I. Classe, welche wegen häuslicher, gewerb­licher und Familien-Verhältnisse eine Zurückstel­lung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen.

DaS Ersatz-Geschäft wird im hiesigen städtischen Rathhaufe vorgenommen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Land­gemeinden des Kreises selbstverständlich auch die Herren Ortsverwalter werden angewiesen:

1) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Ge­meinden rc. und zwar

a) die in der Zeit vorn 1. Januar bis ein­schließlich den 31. Dezember 1861 ge­borenen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingestellt sind oder einen Aus­stand erhalten haben,

b) die in den Jahren 1860, 1859, 1858 oder früher geboren, welche in den Ersatz-Ge­schäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig gegeben oder gar nicht er­schienen sind und Lemnach über ihr Militair- verhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben,

zu den vorbezeichnetrn Musternngsterminen vorzuladen,

Am jenen Terminen sich persönlich einzu- finden oder im Falle einer Verhinderung dafür zu sorgen, daß der Vicebürgermeister anwesend ist, 3) für die rechtzeitige Gestellung der Militair­pflichtigen zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen hab en.

Militairpflichtige, welche ohne ge­nügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Muste- rungslocale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu3Tagen bestraft; außer­dem können ihnen die Vortheile der Loosung entzogen werden. JstdieVer- säumniß in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann die alsbal- stige Einziehung zum Militairdienst als unsicherer Dienstpflichtiger erfol­gen.

Diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Be­freiung vom Militairdienst beansprucht wird, haben sich im Musterungstetmine ebenfalls einzufinden.

Die Herren Ortsvorstände rc. haben Vorstehendes zu wiederholten Malen in ihren Verwaltungsbe­zirken, insbesondere den gestellungspflichtigen Mann­schaften und deren Angehörigen bekannt machen zu lassen.

Reclamativnen Militairpflichtiger um Zu­rückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve I. Classe um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres, sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und voll­ständige Ausfüllung des vorgeschriebe­nen Fragebogens (das Formular hierzu ist stets in L. Funks Buchdruckerei hier vorräthig) sorgt; außerdem sind die nöthigen Atteste (Psarr- amtlicher Familienschein, Steuerbuchsauszug, Hypothekenschein und Abschätzung durch die Orts- taxatoren beim Vorhandensein von Grundeigen­thum 2C.) der Reclamation beizufügen. Einer Bei­fügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da wie schon erwähnt diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung 2c. vom Militair- dienste beansprucht wird, im Musterungstermine mit zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Er­werbsfähigkeit 20. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militairarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.

Sämmtliche Reklamationen sind bis spätestens zum 13. d. Mts. an mich ein- zureichen, worauf die Vorprüfung derselben vor­genommen werden wird. Die Herren Orts­vorstände oder die Reclamanten brauchen zu diesem Zwecke nicht persönlich zu er­scheinen, die Einsendung der Recla- mationen kann vielmehr durch die Post 20. geschehen.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaub­hafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohn­ortes zu sistiren, welcher dieselben an Eides Statt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an den betreffenden Militairpflichtigen wahr­genommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten sind e b e u w o h l b i s z u m 15. d. M t s. a n m i ch e i n z u r e i ch e n.

2573. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

! Hersfeld, am 15. März 1881.

Die Herren Ortsvorstände 20. der Landgemeinden

haben die ihnen heute ^gefertigten Benachrich­tigungen über die Veranlagung ztn/Gewerbesteuer pro 1881182 alsbald den betreffenden Steuer­pflichtigen auszuhändigen und den Tag der Behän- digung mir bis zum 23. d MtS. berichtlich anzuzeigen.

2918. Der Königliche Landrath ___Freiherr von Broich.

Hersfeld, am 12. März 1881.

Der Schreiner Johann Conrad Weiffenbach von Kerspenhausen, 24 Jahre-alt, hat um Ent­lassung aus dem Unterthanenverbande behufs Aus­wanderung nach Amerika nachgtsucht.!

3171. Der Königliche Landrath __ ___Freiherr von Broich.

Hersfeld, am 9. März 1881..

Die Herren Bürgermeister des Kreises haben in ihren Polizeibezirken wiederholt bekannt zu machen, daß das Einfängen oder Tödten aller Arten von Vögeln, namentlich der Nachtigallen und sonstigen von Jnsecten sich nährenden Vögel, sowie auch das Zerstören deren Nester und das Sammeln von Eiern durch die Forst-, Jagd- und Fischerei-Straf- ordnung vom 30. Dezember 1822, Satz 10 des Jagd-Straftarifs, bei 30 Mark bezw. 7 Mark 50 Pfg. Strafe gesetzlich verboten ist.

Die Feldhüter und Waldschützen sind zurLlufsicht gegen Uebertretung dieses Verbots gemessenst anzu- weisen und die Herren Schullehrer zu ersuchen, die Schuljugend namentlich vor Aushebung oder Zer­störung der Nester von Nachtigallen, Rotkehlchen, Rothschwänzchen, Grasmücken, Meisen, Finken, Drosseln, Spechte 20. ernstlich zu warnen.

2999. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

Die unter dem Rindvieh des Unterzeichneten auS- gebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen, Gittersdorf, den 14. März 1881.

_ _________2____Der Bürgermeister Schmidt.

Gefunden: Ein Stab Eisen. Meldung bei dem Ortsvorstand zu Allmershausen.

^Königliche Lehranstalt für Obst- und Weinbau in Geisenheim am Rhein.

Das neue Schuljahr beginnt am 1. April cr. Weniger Bemittelte finden, so weit Platz vorhan­den, im Internat Aufnahme und zahlen jährlich für Wohnung und Kost 220 Mark, Nicht-Preußen 350 Mark. Für Gartengehülfen ist ein einjähriger Kursus eingerichtet worden. Die Anstalt bietet allen, denjenigen, welche sich im Obst-, Wein- und Gartenbau vervollkommnen wollen, ausgiebige Gelegenheit zur Erlangung nützlicher Kenntnisse in den genannten Fächern.

Wegen der neuen Statuten und sonstiger Aus­kunft wolle man sich an den Unterzeichneten wenden. ________________________Der Director: Goethe.

Die Baugewerkschule zu Jdstein im Taunus Reg.-Bez. Wiesbaden, bildet Bauhandwerker z« Baugewerkmeistern aus. Sie gehört zu den 5 preußischen Baugewerkschulen, welche von der könig­lichen Regierung beaufsichtigt und subventionirt sind, und deren Schüler nach vollendeter Ausbildung bei Vacanzen in öffentlichen Baubüreaus besondere Be- rücksichtigung finden. Die Reifeprüfung findet statt unter Mitwirkung der Prüfungskommission des ; Baugewerkvereins zu Frankfurt a. M.

Beginn des Sommersemesters: 2. Mai

Vorcursus: 4. April

Nähere Auskunft und Programm ertheilt kosten­los

Der Director: E. Hoffmann, Baumeister.