für den
Kreis Zerssetd.
Nr. 28
Mittwoch den 6. April
1881.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis deffelben bei der Expedition I Mark pro Quartal, bei den Postanstalten kommt dor Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Lorpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfz. berechnet.
blatt" werden noch fortwährend von allen Postanstalten, Lauobriefträgern und von der Expedition angenommen.
dintlMies.
Der Herr Oberpräsident hat dem Pferdemarkt- Comits zu Fritzlar die Genehmigung zu der gelegentlich deS daselbst am 13. und 11. Juli d. J. stattfindenden Pferden: arktes beabsichtigten Verloo- fung von Pferden, Fahr- und Reit- 2c. Requisiten ertheilt.
Der Vertrieb der Loose, deren Preis auf 3Mqrk pro Stück festgesetzt worden ist, bleibt auf den Umfang des Regierungsbezirks Cassel beschränkt.
Cassel den 18. März 1881.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Des Königs Majestät haben dem Internationalen Klub zu Baden-Baden mittelst Allerhöchster Ordre vom 7ten d. Mts. zu gestatten geruht, zu derjenigen in fünf Classen zerfallenden Ausspielung von Gegenständen der Kunst, des Kunstgewerbes und der Industrie, sowie von edlen Pferden, welche derselbe bei Gelegenheit der diesjährigen Jffezheimer Rennen mit Genehmigung der Großherzoglich Badischen Landesregierung zu veranstalten beabsichtigt, auch im diesseitigen Staatsgebiete Loose zu vertreiben.
Die Verwaltungs- und Polizeibehörden unseres Bezirks werden daher veranlaßt, dafür Sorge zu tragen, daß der Vertrieb der qu. Loose, deren Preis für alle 5 Classen, in welchen die Lotterie gezogen wird, zusammen auf 10 Mark bezw. für jede einzelne Classe auf 2 Mark pro Stück festgesetzt ist, nicht beanstandet wird.
Cassel den 24. März 1881.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Kreis Hersfeld.
Hersseld, am 1. April 1881.
Bei dem am 2. d. Mts. dahier stattgehabten Klassifikations-Geschäft wurden:
1) der Ersatz-Reservist I. Classe Johann Adam Paul von Rotensee,
2) der Ersatz -Reservist I. Classe Adam Ries von Heringen,
3) der Landwehrmann Georg Otto von Fr:e- liugen und
4) der Landwehrmaun Joseph Herbst von Kirchheim
auf erhobene begründete Reklamation von der verstärkten Ersatz-Commission gemäß §. 18 pos. 2 bezw. §. 15 pos. 2 der Controll-Ordnnng vom 28. September 1875 hinter den letzten Jahrgang der Ersatz-Reserve 1. Classe bezw. der Landwehr zurück-' gestellt, was hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht wird, daß diese Zurückstellung nur bis zum nächsten Klassifikationstermine Gültigkeit behält. 4112. v Der Königliche Landrath
_ Freiherr von Broich. Hersfeld, am 5. April 1881.
Die Herren Ortsvorstände 2c. des Kreises haben die ihnen in den nächsten Tagen zugehenden ^oosungsscheine alsbald den betreffenden Militairpflichtigen oder deren nächsten Angehörigen auszuhändigen. „ ,' _ . ’
4149 Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Die unter dem Rindvieh des Johann George Hassenpflug .dahier ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen.
Rohrbach, am 4. April 1881
Der Bürgermeister Hildebrand.
| U Gefunden: auf der Straße von Hersfeld nach * dem Wolff'schen Felsenkeller 2 Schlüssel. Meldung des EigenthümerS bei dem Ortsvorstand zu Meckbach.
Berlin W., 26. März 1881.
Packetverkehr mit Großbritannien und Irland über Belgien.
Vom 1. April ab beträgt das Gesammtporto, einschließlich der Gebühr für Bestellung, bei der Beförderung über Belgien (Ostende) für gewöhnliche Packete bis 5 Kilogramm nach London 2 M., nach allen übrigen Orten Englands 2 Mark 85 Pfennig, nach Schottland und Irland 8 Mark 55 Pfennig. Sperrgut 25 Pfennig mehr. Bei un= frankirten Packeten wird ein Portozuschlag von 10 Pfennig erhoben. Ueber die Höhe der Portosätze für Packele von mehr als 5 Kilogramm ertheilen die Postanstalten auf Befragen Auskunft.
Der Staatssecretair des Reichs-Postamts.
Stepham
Die Reichs-Telegraphenlinien sind häufig vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigungen, namentlich durch Zertrümmerung der Isolatoren mittelst Steinwürfe 2C. ausgesetzt. Da durch diesen Unfug die Benutzung der Telegrapheuanstalten verhindert oder gestört wird, so wird hierdurch auf die durch das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich festgesetzten Strafen wegen dergleichen Beschädigungen aufmerksam gemacht.
Gleichzeitig wird bemerkt, daß Demjenigen, welcher die Thäter vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigungen der Telegraphenanlagen derart' ermittelt und zur Anzeige bringt, daß dieselben zum Ersatze und zur Strafe gezogen werden können, Belohnungen bis zur Höhe von 15 Mark in jedem einzelnen Falle aus den Fonds der Reichs-Post- und Tele- graphen-Verwaltung werden gezahlt werden. Diese Belohnungen werden auch dann bewilligt werden, wenn die Schuldigen wegen jugendlichen Alters oder wegen sonstiger persönlicher Gründe gesetzlich nicht haben bestraft oder zum Ersatze Herangezogeu werden können; desgleichen wenn die Beschädigung noch nicht wirklich ausgeführt, sondern durch rechtzeitiges Einschreiten der zu belohnenden Person verhindert worden ist, der gegen die Telegraphenau- lage verübte Unfug aber soweit feststeht, daß die Bestrafung des Schuldigen erfolgen kann.
Die Bestimmungen in dem Strafgesetzbuche für das Deutsche Reich lauten:
§. 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegraphenanstalt vorsätzlich Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß von Einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.
A 818. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegraphenanstalt fahrlässiger Weise Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß bis zu Einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu Neunhundert Mark bestraft 2c.
Cassel den 9. März 1881.
Der Kaiserliche Ober-Postdireetor. In Vertr.: v. Rumohr.
politische Jhu^ Deutschland.
die Reichsversicherungsanstalt. Sämmtliche Redner erklärten sich in der am Freitag stattgefundenen ersten Berathung gegen diese Bestimmungen des Gesetzentwurfes, während sie im Uebrigen sich für denselben aussprachen, mit Ausnahme des sezessi- onistischen Abgeordneten Bamberger. — In der am Sonnabend fortgesetzten Berathung des Gesetz- Entwurfes machte zunächst der AbgeordneteEugen Richter darauf aufmerksam, daß die Fortschrittspartei schon seit langen Jahren eine Ausdehnung des Haftpflichtgesetzes anstrebe und nur in der Hoffnung, daß dieser Kern sich durch die commis- sarische Berathung werde herausschälen lassen, willige die Fortschrittspartei in die Verweisung an eine Commission. Die Nothwendigkeit des Versicherungszwanges sei keineswegs nachgewiesen und, die Grenze für denselben sei auch sehr schwer festzusetzen. Fürst Bismarck, welcher während der Richterschen Ausführungen am Bundesrathstische erschienen war, ergriff hierauf das Wort; er betonte besonders, daß dasArbeiterunfallversicherungs- gesetz möglichst alle Classen der Arbeiter berücksichtigen wolle, aber es sei nicht möglich gewesen, dasselbe auch auf die landwirthschaftlichen Arbeiter auszudehnen. Es sei ferner nicht möglich die Vorlage ohne Staatshilfe in die Wirklichkeit em- zuführen, was den Staatsbeitrag anbeträfe, so - handle es sich lediglich darum, das, was die Ar- menberbände bisher für die Arbeiter zu leisten hatten, in anderer Weise zu leisten; er betrachte überhaupt den Staatsbeitrag als einen integriren- den Theil der Vorlage und würde eventuell auch in einer späteren Legislaturperiode darüber verhandeln. Im ferneren Verlauf der Debatte sprach sich Abg. Stum im Allgemeinen für die Regierungsvorlage aus, während Abg. Lasker -von einer Ausdehnung des Hastpflichtgesetzes bessere Resultate erhoffte, als von der Vorlage.
Der Wirkliche Geheime Rath, Herr von Phi- lippsborn, ist nunmehr zum Gesandten in Copen- Hagen ernannt. Der Kaiser hatte darauf gehalten, daß die Ernennung nicht eher vollzogen werde, als der Herrn von Magnus, dem seitherigen deutschen Gesandten in Copenhagen bewilligte Urlaub zu Ende gegangen sei. Wie nun gemeldet wird, verabschiedete sich Herr von Philippsborn bereits im Auswärtigen Amte. Im Laufe dieses Monats beabsichtigt er, sich auf seinen neuen Posten zu begeben.
Das Armee - Verordnungs-Blatt veröffentlicht eine Allerhöchste Cabinetsordre bezüglich der Uniformsabzeichen für die seitens Preußen neuaufge- stellten acht Infanterie-Regimenter, wonach dieselben neben den allgemein vorgeschriebenen preußischen Uniforms-Abzeichen noch besondere Abzeichen zu tragen haben. Das preußische Kriegsministerium bringt diese Ordre mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee, daß diejenigen Truppentheile, welche zu bereits bestehenden Formationen hinzutreten, die Uniforms - Abzeichen der letzteren anzulegen haben.
Oefterreich-Ung arn.
Die österreichische Regierung scheint in der Personalsrage bezüglich der obersten Verwaltung von Bosnien nicht aus den Verlegenheiten herauszu- kommen. Der vor Kurzem zurückgetretene Herzog von Würtemberg ist bereits der dritte Leiter der
Bosnischen Regierung, zu seinem Nachfolger ist Feldmarschall-Lieutenant Dahlen ernannt. Der neue Regierungspräsident für Bosnien hat besonders die Aufgabe den Uebelständen in den Kosten der Verwaltung abzuhelfen und dahin zu wirken,
Im Reichstage ist die Berathung des Unfallversicherungsgesetzes, des in seinen weittragenden Folgen wichtigsten Gesetz-Entwurfes der gegenwärtigen Reichstags-Session, in der Hauptsache als beendet zu betrachten. Das hervorragendste ^. ^^wta ^z^.,^ ^.„ ^... 3U »vuwl, Ergebniß derselben ist, daß in zwei Punkten das daß die Verwaltungskosten Bosniens künftig aus Gesetz auf eine Mehrheit nicht zu rechnen hat, den Einkünften des Landes gedeckt werden; bei nämlich in Bezug auf den Reichszuschuß und auf den nur schwach entwickelten wirthschaftlichen Ver-