für den
«Kreis HersM.
Nr. 35. Sonnabend den 30. April 1881.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstalten kommt ^d» Poftausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Corpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, am 29. April 1881.
Den Herren Ortsvorständen 2c. des Kreises theile ich zur Veröffentlichung in ihren Bezirken mit, daß in Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 der Kreis Hersfeld für das Jahr 1881 in folgendeJmpfstationen eingetheilt worden ist:
Station Hersfeld
umfaffend die Stadt Hersfeld, die Gemeinden Kal- kobes, Allmershausen mit Hählgans, Heenes, den Gutsbezirk Meisebach und die fiskalische Oberförsterei Hersfeld.
Station Sorga umfaffend die Gemeinden Sorga, Kathus, Petersberg und die Gutsbezirke Wilhelmshof und Oberrode.
Station Unterhaun
umfassend die Gemeinden Unterhaun, Oberhaun, Ettra, Sieglos, Rotensee, Wippershain, den Gutsbezirk Biengartes und die fiskalische Oberförsterei Wippershain.
Station Friedlos umfassend die Gemeinden Friedlos, Reilos, Rohr-, bach, Tann, Mecklar und Meckbach, sowie die fis"- kalische Oberförsterei Meckbach.«
- Station Obergeis
umfassend die Gemeinden Obergeis, Untergeis, Ana, Gittersdorf, Biedebach und das fiskalische Ober- förstereitheil Neuenstein.
Station Niederaula umfassend die Gemeinden Niederaula, Mengshausen, Solms, Niederjossa, Hattenbach, Reimboldshausen, Kemmerode, den Gutsbezirk Engelbach mit Sternberg und die fiskalische Oberförsterei Niederaula und Kleba.
Station Asbach umfassend die Gemeinden Asbach, Beiershausen, Kerspenhausen, Kohlhausen, Hilperhausen und Roßbach.
Station Frielingen umfaffend die Gemeinden Frielingen, Gersdorf, Willingshain, Heddersdorf und Allendorf.
Station Kirchheim umfaffend die Gemeinden Kirchheim, Reckerode, Gershaufen, Goßmannsrode und Rotterterode.
Station Holzheim umfaffend die Gemeinden Holzheim, Kruspis und Stärklos.
Station Friedewald umfassend die Gemeinden Friedewald, Lautenhausen, Gethsemane, Hersa und die fiskalische Oberförsterei Friedewald.
Station Widdershausen umfassend die Gemeinden Widdershausen, Kleinensee und Leimbach.
Station Heringen umfassend die Gemeinden Heringen, Bengendorf und Lengers, sowie die fiskalische Oberförsterei Heringen.
Station Heimboldshaufen umfassend dieGemeinden Heimboldshausen, Wölfers- hausen, Harurode, Röhrigshof mit Nippe und die fiskalische Oberförsterei Heimboldshausen.
Station Schenklengsfeld umfaffend dieGemeindenSchenklengsfeld, Oberlengs- eld, Wehrshausen, Hilmes, Conrode, Motzfeld, Lam- oertsfeld, Hillartshausen, Landershausen, Unterwei- enborn, Wüstfeld, Malkomes, Schenksolz und Dünkelrode. ,
Station Ransbach
umfassend die Gemeinden Ransbach, Ausbach und Unterneurode. .
Station Phrlrppsthal umfassend die Gemeinde Philippsthal.
Auf diesen Jmpfstationen wird der Jmpfarzt in den noch später bezeichnet werdenden Terminen und Lokalen für die Bewohner des Jmpfbezirks unentgeltlich Impfungen vornehmen.
Außer denjenigen, welche sich aus freier Ent- fchließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1881:
1) jedes im Jahre 1880 'geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden hat,
2) die Kinder, welche im Jahre 1879 oder früher
3)
geboren und in 1880 ohne Erfolg, ohne genügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben, jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschule, welcher
a) in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt oder
b) den Nachweis der geschehenen Impfung, resp, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpfung nicht erbracht oder durch ein ärztliches Zeugniß nachgewiesen hat, daß er in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern über- standen hat.
Die Herren Ortsvorstände rc. haben dies wiedsr- holt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, auch den Herren Lehrern davon Mittheilung zu machen, welche letzteren gemäß § 13 des besagten Gesetzes als Vorsteher der Schulanstalten die Verpflichtung haben:
1) bei der Aufnahme von Schülern durch Ein- ördern der vorgeschriebenen Bescheinigungen 'estzustellen, ob die gesetzliche Impfung er- ölgt ist,
2) dafür zu sorgen, daß Zöglinge, welche während des Besuches der Anstalt impfpflichtig werden, dieser Verpflichtung genügen und
3) wenn eine Impfung ohne gesetzlichen Grund unterbleibt, aus deren Nachholung zu dringen, bei Vermeidung der im § 15 cit. Gesetzes angedroheten Geldstrafe bis zu 100 Mark.
Bei der Veröffentlichung haben die Herren Ortsvorstände 2c. nachdrücklichst darauf aufmerksam zu machen, daß nach §. 14 des mehrerwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche den ihnen obliegenden Nachweis, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, zu führen unterlassen, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark, und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgtet amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Revision entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.
5086. Der Königliche Landrath ___Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 30. April 1881.
Nach einer Mittheilung des ständischen Bauamtes dahier sind die Gemeinden
Ana, Eitra, Friedlos, Kathus, Kohlhaufen, Meckbach, Oberhaun, Rohrbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Unterhaun, Wippershain, Gersdorf, Hattenbach, Kerspenhausen, Kleba, Mengshausen, Conrode, Lampertsfeld, Malko- . mes, Schenklengsfeld und Schenksolz
mit dem Ausbau und der Bepflanzung der Hohlen sowie den Anpflanzungen an den Landwegen noch ganz oder theilweise im Rückstände.
Die Herren Ortsvorstände der säumigen Gemeinden weise ich daher an, die rückständigen Arbeiten alsbald zur Ausführung bringen zu lassen und mir über das Geschehene bis zum 8. Mai
d. I. bei Meidung von 3 M. Strafe Bericht zu erstatten, zugleich aber auch die bisherige Unterlassung zu rechtfertigen. Mit Rücksicht auf die vorgeschrittene Jahreszeit ist die Einhaltung dieses Termines unbedingt nothwendig, und würden die etwa dann noch verbleibenden Rückstände sofort aus Kosten der Gemeinden im öffentlichen Ausgebot zur Ausführung gebracht werden müssen.
5136. Der Königliche Landrath __Freiherr von Broich.__
Hersfeld, am 29. April 1881.
Die ErledigungderSchulstelle Zu Hattenbach vom 1. April d. J. ab wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Bewerber um dieselbe ihre Meldungsgesuche unter Beifügung der nöthigen Sitten-und Befähigungszeugniffen binnen 3 Wochen bei dem unterzeichneten Königlichen Landrathe oder dem Königlichen Localschulinspector Herrn Pfarrer Gerl ach zu Niederaula einzureichenhaben.
5107. Der Königliche Landrath
Frecherr von Broich.
Hersfeld, am 29. April 1881.
Nach einer Mittheilung des Königlichen Ober- fchulinspectors Herrn Pfarrers Hilde brand zu Breitenbach vom 21. d. Mts. I für die nachver- zeichnetest Schulen, als: * ‘
1) Heringen 1, 2) Lengers, 3) Wölfershausen, 4) Philippsthal I., 5) Heimboldshausen, 6) Ransbach, 7) Ausbach, 8) Schenklengsfeld I., 9) israelitische Schule daselbst, 10) Wehrshansen, 11) Unterweisenborn, 12) Wüstfeld, 13) Malkomes, 14) Wippershain, 15) Eitra, 16) Hilmes, 17) Motzfeld, 18) Hillartshanfen, 19) Gethsemane, 20) Friedewald I., 21) Lautenhausen, 22) Herfa, 23) Meckbach, 24) Kleinensee die von Königlicher Regierung durch Verfügung vom 22. November v. I. B. ) 3564 empfohlene Wandtafel von Bopp noch nicht beschafft worden. Mit Bezugnahme auf meine Verfügung vom 3. Dezember v. I. Nr. 13776 (Kreisblatt Nr. 98) weise ich daher die betreffenden Herren Bürgermeister bezw. Synagogen-Aeltesten hierdurch an, die erforderliche Bestellung in der Buchhandlung des Herrn Höhl dahier, welche die fragliche Wandtafel — nachdem sie auf Leinwand gezogen und mit einer Rolle versehen worden, franco an die Herren Localschulinspectoren zur Abgabe an die betreffenden Lehrer — für je 5 M. 50 Pf. liefern will, unter Einsendung dieses Betrages, alsbald noch zu machen und daß dieses geschehen bis zum 20. Mai c. zu berichten.
5083. Der Königliche Landrath __Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 27. April 1881.
Unter Bezugnahme auf ben im Kreisblatt Nr. 33 veröffentlichten Steckbrief, betreffend die Ent- weichung des Postschaffners Albert Kuschel aus Frankfurt, Main, nach Unterschlagung eines Werth- packetes mit Mark 13953 Inhalt, benachrichtige ich die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises, daß der Verbrecher am 21. d. Mts. ergriffen und der entwendete Betrag wieder herbeigeschafft worden ist.
4989. Der Königliche Landrath _________Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 27. April 1881.
Der Ackermann Jakob Nuhn zu Goßmanns- rode, 32 Jahre alt, ist als Ortstaxator für die dasige Gemeinde eidlich verpflichtet worden.
4992. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 30. April 1881.
Der Wagner Andreas Diebel von Mengshausen, 28 Jahre alt, hat um Entlassung aus dem