Nr. 94
Mittwoch den 23. November
1881.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstalten lommt dt» Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Corpuszeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Hcrsfeld, den 21. November 1881.
Vielfach vorgekommene Nichtbeachtungen meiner Verfügung vom 2. December 1876 Nr. 12877 (Kreisblatt Nr. 97) und der daselbst angegebenen anderweiten Vorschriften, ferner meiner Verfügungen vom 28. Januar 1878 Nr. 1032 (Kreisblatt Nr. 9) und vom 10. März 1880 Nr. 2391 (Kreisblatt Nr. 21) veranlassen mich, den Herrn Ortsvorständen des Kreises die genaueste Beachtung dieser Verfügungen hiermit nochmals ausdrücklich zur Pflicht zu machen und werde ich von jetzt an derartige Pflichtverletzungen mit Ordnungs- strafen ahnden.
Ist die Beifügung einer Abschrift oder eines Auszuges aus dem Beschlußprotocollbuch nothwendig oder wird dies verlangt, so ist das betreffende Schriftstück selbstredend alsAbschrift oder Auszug zu bezeichnen, nicht erforderlich aber ist es, daß, wie dies gewöhnlich geschehen ist, eine solche Abschrift oder ein solcher Auszug von den Gemeinderaths- oder Ausschuß-Mitgliedern, welche den fraglichen Beschluß gefaßt haben, nochmals unterschrieben wird. Es ist eine solche unnöthige Belästigung jener Behörden Seitens der Herren Ortsvorstände vielmehr unbedingt dadurch zu vermeiden, daß dieselben die Unterschriften sämmtlicher Anwesenden mit abschreihen.
Die Herrn Bürgermeister haben ferner dafür zu sorgen, daß auch die Herrn Vicebürgermeister sich im Besitze einer Abschrift oder eines Abdruckes dieser Verfügung befinden und werde ich eventuell zunächst die Ersteren hierfür zur Verantwortung ziehen.
13027. Der Königliche Landrath ____________________Freiherr von Broich.
Hersfeld den 21. November 1881.
Zur Beseitigung der Mißstände, welche in den Landgemeinden des Kreises (mit Ausschluß des Amtsgerichtsbezirks Niederaula, woselbst ein Amts- Physikus fungirt) vielfach in sofern zu Tage getreten sind, als den der ärztlichen Behandlung bedürftigen armen Kranken die nöthige und denselben gemäß §. 1 des Preußischen Gesetzes vom 8. März 1871 betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 zustehende Hülfe entweder garnicht oder zu spät zu Theil geworden ist, hat nach des- bezüglichen gepflogenen Verhandlungen der c. Kreiswundarzt Herr Dr. Meunier zu Friedewald sich bereit erklärt, gegen eine feste jährliche Vergütung von 900 Mark in sämmtlichen Gemeinden der Amtsgerichtsbezirke Friedewald und Schenklengsfeld die unentgeltliche ärztliche Behandlung der armen Kranken zu übernehmen, und beabsichtigt derselbe zur besseren Ausübung der Armenpraxis in den größeren Ortschaften, wie Heringen, Heim- boldshausen, Ransbach, Schenklengsfeld, wöchentlich einmal, und zwar an bestimmten Tagen, sich einzufinden. Außer der gedachten Entschädigung beansprucht derselbe nur in besonders wichtigen und eiligen Fällen z. B. bei Geburtshülfe oder bei Unglücksfälleu, vorzüglich Nachts, w enn e s u ne rl äß l i ch erscheint, Fuhrwerk zu nehmen, noch den Ersatz der baaren Auslagen.
Ich habe nun eine thunlichst genaue Vertheilung der von den Gemeinden aufzubringenden 900 Mark auf dieselben bewirkt, und zwar unter Berücksichtigung der Seelenzahl der einzelnen Ortschaften
und ihrer Entfernung vom Wohnsitze des Arztes, sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit der betreffenden Gemeinden, wie solches in der nachfolgenden Uebersicht sich darstellt, und fordere die Herren Bürgermeister der in Betracht kommenden Gemeinden auf, die Gemeindebehörden zu einer Beschlußfassung über die Zahlung des berechneten bezüglichen Beitrages zu der gedachten Besoldung für den anzustellenden Armenarzt aus der Gemeindekasse zu veranlassen, und das Ergebniß mir binnen 3 Wochen einzuberichten. Ich hege hierbei das Vertrauen, daß zumal in Anbetracht des Um- standes, daß die ärztliche Hülfe, welche arme Kranke ohne eine solche Einrichtung stets gesetzlich beanspruchen können, der einzelnen Gemeinde voraussichtlich mehr Kosten, als durch diese Einrichtung verursachen würde, keine Gemeinde zurückstehen wird, ihre zustimmende Erklärung zu dieser Leistung zu geben, welche einem langgefühlten Uebelstande abhelfen, und für die armen Kranken eine große Wohlthat sein, jedem andern Einwohner der Gemeinde aber auch die Benutzung des Arztes erleichtern wird, wobei ich noch bemerke, daß die vom Herrn Dr. Meunier geforderte Entschädigung für seine Leistungen als Armenarzt eine durchaus mäßige ist, und nur bei der Betheiligung aller Gemeinden der vorliegend erstrebte Zweck erreicht werden kann.
8515. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Uebersicht
über die Vertheilung der von den Gemeinden der Amtsgerichtsbezirke Friedewald und Schenkleugs- ; selb aufzubringenden Besoldung eines auzustellen- den Armenarztes.
jQ
Gemeinden.
Geldbetrag
Mark.
1
Friedewald
150
2
Ausbach
34
3
Bengcndorf
6
4
Conrode
10
5
Dünkelrode
i 6
6
Gethsemane
10
7
Harurode
8
8
Heiniboldshausen
30
9
Herfa
22
10
Heringen
95
11
Hillartshausen
10
12
Hilmcs
24
13
Kleinensee
25
14
Lampertsfeld
1
15
Landershausen
10
16
Lautenhausen
22
17
Leimbach
10
18
Lengers
25
19
Malkomes
18
20
Motzfeld
27
21
Oberlengsfeld
20
22
Philippsthal
50
23
Ransbach
45
24
Röhrigshof mit Nippe
9
25
Schenklengsfeld
115
26
Schenksolz
4
27
Unterueurode
8
28
Unterweisenborn
10
29
Wehrshausen
12
30
31
Widdershausen
46
Wölfershausen
20
32
! Wüstfeld
18
Hersfeld, am 23. November 1881.
Den Herren Ortsvorständen rc. der Landge
meinden des hiesigen Kreises, in deren Verwaltungsbezirke Fabriken, Mühlen, Gruben, Steinbrüche und sonstige gewerbliche Etablissements vorhanden sind, werden in den nächsten Tagen Formulare zum Zwecke der Erhebung einer Unfall- Statistik zugehen. Diese Formulare sind, nachdem sich die Herren Bürgermeister vorher mit den, der ersten Seite aufgedruckten Erläuterungen vertraut gemacht haben, alsbald den betreffenden Betriebsunternehmern resp. Eigenthümern zur Ausfüllung zuzustellen, sodann am 3. Dezember d. I. abholen zu lassen und umgehend mir einzureichen. Es ist insbesondere darauf zu achten, daß die Nachweisung (Formular B.) auch hinsichtlich derjenigen Anlagen vollständig ausgefüllt wird, in welchen Unfälle nicht vorgekommen find, und daß, wo letzteres der Fall ist, die Nachweisung (Formular A.) mit einer Vacat-Bescheinigung versehen wird. Zugleich sind die betreffenden Betriebsunternehmer resp. Eigenthümer anzuwei- sen, am Fuße des Formulars A. noch zu bemerken, ob die bei Ihnen beschäftigten Arbeiter
„gegen alle Unfälle" oder
„nur gegen haftpflichtige Unfälle" oder
„gar nicht" versichert sind.
Ich mache nochmals auf präcise Abholung und Einreichung der betreffenden Formulare aufmerksam und werde ich das etwa am 5. Dezember d. I. Vorm ittags 10 Uhr dahier noch nicht eingegangene Material unverzüglich durch Strafboten abholen lassen.
13047II. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Oeffentliche Aufforderung.
Die Recruten:
1. Franz Joseph Leinberger, geboren am 80. October 1859 zu Silges, Kreis Hünfeld, von Profession Ackermann und Ziegelbrenner,
2. Marianus Wilhelm Nagell, geboren am 9. Juli 1861 zu Kirchhasel, Kreis Hünfeld, von Profession Ackerbauer.
3. Richard Alalkmus, geboren am 20. März 1860 zu Gruben A. B., Kreis Hünfeld, von Profes- sion Metzger,
4. Adam Joseph Krieg, geboren am 4. März 1860 zu Großentaft, Kreis Hünfeld, von Profession Knecht,
5. Friedrich Koch, geboren am 28. März 1861 zu Mannsbach, Kreis Hünfeld, von Profession Zimmermann,
6. Friedrich Schneider, geboren am 11. April 1861 zu Ausbach, Kreis Hersfeld, von Profession Taglöhner werden aufgefordert, sich innerhalb sechs Wochen und zwar spätestens am
30« Dezember 1881
auf dem Büreau des unterzeichneten Bezirks-Com- mandos zwecks Einstellung in den Militairdienst zu melden, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist das Desertions-Verfahren gegen dieselben eingeleitet werden wird.
Rotenburg a. F. am 18. November 1881. Königliches Landwehr-Bezirks-Commando. von Rohrscheidt, Major und Bezirks-Commandeur.
Gefunden: eine Peitsche. — Meldung des Eigen- thümers bei dem Ortsvorstand zu Allmershausen.
Gesunden: ein Zugriemen und ein Regenschirm. Meldung der Eigenthümer bei dem Ortsvorstand zu Untergeis.