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Nr. 94

Mittwoch den 23. November

1881.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstalten lommt dt» Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Corpuszeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet.

Amtliches.

Kreis Hersfeld.

Hcrsfeld, den 21. November 1881.

Vielfach vorgekommene Nichtbeachtungen meiner Verfügung vom 2. December 1876 Nr. 12877 (Kreisblatt Nr. 97) und der daselbst angegebenen anderweiten Vorschriften, ferner meiner Verfügun­gen vom 28. Januar 1878 Nr. 1032 (Kreisblatt Nr. 9) und vom 10. März 1880 Nr. 2391 (Kreis­blatt Nr. 21) veranlassen mich, den Herrn Orts­vorständen des Kreises die genaueste Beachtung dieser Verfügungen hiermit nochmals ausdrücklich zur Pflicht zu machen und werde ich von jetzt an derartige Pflichtverletzungen mit Ordnungs- strafen ahnden.

Ist die Beifügung einer Abschrift oder eines Auszuges aus dem Beschlußprotocollbuch noth­wendig oder wird dies verlangt, so ist das betref­fende Schriftstück selbstredend alsAbschrift oder Auszug zu bezeichnen, nicht erfor­derlich aber ist es, daß, wie dies gewöhnlich ge­schehen ist, eine solche Abschrift oder ein solcher Auszug von den Gemeinderaths- oder Ausschuß-Mitgliedern, welche den fraglichen Be­schluß gefaßt haben, nochmals unterschrie­ben wird. Es ist eine solche unnöthige Be­lästigung jener Behörden Seitens der Herren Ortsvorstände vielmehr unbedingt dadurch zu ver­meiden, daß dieselben die Unterschriften sämmt­licher Anwesenden mit abschreihen.

Die Herrn Bürgermeister haben ferner dafür zu sorgen, daß auch die Herrn Vicebürgermeister sich im Besitze einer Abschrift oder eines Abdruckes dieser Verfügung befinden und werde ich eventuell zunächst die Ersteren hierfür zur Verantwortung ziehen.

13027. Der Königliche Landrath ____________________Freiherr von Broich.

Hersfeld den 21. November 1881.

Zur Beseitigung der Mißstände, welche in den Landgemeinden des Kreises (mit Ausschluß des Amtsgerichtsbezirks Niederaula, woselbst ein Amts- Physikus fungirt) vielfach in sofern zu Tage ge­treten sind, als den der ärztlichen Behandlung bedürftigen armen Kranken die nöthige und den­selben gemäß §. 1 des Preußischen Gesetzes vom 8. März 1871 betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 zustehende Hülfe entweder garnicht oder zu spät zu Theil geworden ist, hat nach des- bezüglichen gepflogenen Verhandlungen der c. Kreis­wundarzt Herr Dr. Meunier zu Friedewald sich bereit erklärt, gegen eine feste jährliche Ver­gütung von 900 Mark in sämmtlichen Ge­meinden der Amtsgerichtsbezirke Frie­dewald und Schenklengsfeld die unent­geltliche ärztliche Behandlung der armen Kranken zu übernehmen, und beabsichtigt derselbe zur besseren Ausübung der Armenpraxis in den größeren Ortschaften, wie Heringen, Heim- boldshausen, Ransbach, Schenklengs­feld, wöchentlich einmal, und zwar an bestimmten Tagen, sich einzufinden. Außer der gedachten Entschädigung beansprucht derselbe nur in besonders wichtigen und eiligen Fällen z. B. bei Geburtshülfe oder bei Unglücksfälleu, vorzüglich Nachts, w enn e s u ne rl äß l i ch er­scheint, Fuhrwerk zu nehmen, noch den Ersatz der baaren Auslagen.

Ich habe nun eine thunlichst genaue Vertheilung der von den Gemeinden aufzubringenden 900 Mark auf dieselben bewirkt, und zwar unter Berücksich­tigung der Seelenzahl der einzelnen Ortschaften

und ihrer Entfernung vom Wohnsitze des Arztes, sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit der be­treffenden Gemeinden, wie solches in der nachfol­genden Uebersicht sich darstellt, und fordere die Herren Bürgermeister der in Betracht kommenden Gemeinden auf, die Gemeindebehörden zu einer Beschlußfassung über die Zahlung des berechneten bezüglichen Beitrages zu der gedachten Besoldung für den anzustellenden Armenarzt aus der Gemein­dekasse zu veranlassen, und das Ergebniß mir binnen 3 Wochen einzuberichten. Ich hege hierbei das Vertrauen, daß zumal in Anbetracht des Um- standes, daß die ärztliche Hülfe, welche arme Kranke ohne eine solche Einrichtung stets gesetzlich beanspruchen können, der einzelnen Gemeinde voraussichtlich mehr Kosten, als durch diese Ein­richtung verursachen würde, keine Gemeinde zu­rückstehen wird, ihre zustimmende Erklärung zu dieser Leistung zu geben, welche einem langgefühl­ten Uebelstande abhelfen, und für die armen Kranken eine große Wohlthat sein, jedem andern Einwohner der Gemeinde aber auch die Benutzung des Arztes erleichtern wird, wobei ich noch be­merke, daß die vom Herrn Dr. Meunier geforderte Entschädigung für seine Leistungen als Armenarzt eine durchaus mäßige ist, und nur bei der Bethei­ligung aller Gemeinden der vorliegend erstrebte Zweck erreicht werden kann.

8515. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

Uebersicht

über die Vertheilung der von den Gemeinden der Amtsgerichtsbezirke Friedewald und Schenkleugs- ; selb aufzubringenden Besoldung eines auzustellen- den Armenarztes.

jQ

Gemeinden.

Geldbe­trag

Mark.

1

Friedewald

150

2

Ausbach

34

3

Bengcndorf

6

4

Conrode

10

5

Dünkelrode

i 6

6

Gethsemane

10

7

Harurode

8

8

Heiniboldshausen

30

9

Herfa

22

10

Heringen

95

11

Hillartshausen

10

12

Hilmcs

24

13

Kleinensee

25

14

Lampertsfeld

1

15

Landershausen

10

16

Lautenhausen

22

17

Leimbach

10

18

Lengers

25

19

Malkomes

18

20

Motzfeld

27

21

Oberlengsfeld

20

22

Philippsthal

50

23

Ransbach

45

24

Röhrigshof mit Nippe

9

25

Schenklengsfeld

115

26

Schenksolz

4

27

Unterueurode

8

28

Unterweisenborn

10

29

Wehrshausen

12

30

31

Widdershausen

46

Wölfershausen

20

32

! Wüstfeld

18

Hersfeld, am 23. November 1881.

Den Herren Ortsvorständen rc. der Landge­

meinden des hiesigen Kreises, in deren Verwal­tungsbezirke Fabriken, Mühlen, Gruben, Stein­brüche und sonstige gewerbliche Etablissements vorhanden sind, werden in den nächsten Tagen Formulare zum Zwecke der Erhebung einer Unfall- Statistik zugehen. Diese Formulare sind, nachdem sich die Herren Bürgermeister vorher mit den, der ersten Seite aufgedruckten Erläuterungen vertraut gemacht haben, alsbald den betreffenden Be­triebsunternehmern resp. Eigenthümern zur Aus­füllung zuzustellen, sodann am 3. Dezember d. I. abholen zu lassen und umgehend mir einzureichen. Es ist insbesondere darauf zu achten, daß die Nachweisung (Formular B.) auch hinsicht­lich derjenigen Anlagen vollständig ausgefüllt wird, in welchen Unfälle nicht vorgekommen find, und daß, wo letzteres der Fall ist, die Nachweisung (Formular A.) mit einer Vacat-Bescheinigung versehen wird. Zugleich sind die betreffenden Betriebsunternehmer resp. Eigenthümer anzuwei- sen, am Fuße des Formulars A. noch zu be­merken, ob die bei Ihnen beschäftigten Arbeiter

gegen alle Unfälle" oder

nur gegen haftpflichtige Unfälle" oder

gar nicht" versichert sind.

Ich mache nochmals auf präcise Abholung und Einreichung der betreffenden Formulare auf­merksam und werde ich das etwa am 5. Dezem­ber d. I. Vorm ittags 10 Uhr dahier noch nicht eingegangene Material unverzüglich durch Strafboten abholen lassen.

13047II. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

Oeffentliche Aufforderung.

Die Recruten:

1. Franz Joseph Leinberger, geboren am 80. October 1859 zu Silges, Kreis Hünfeld, von Profession Ackermann und Ziegelbrenner,

2. Marianus Wilhelm Nagell, geboren am 9. Juli 1861 zu Kirchhasel, Kreis Hünfeld, von Profession Ackerbauer.

3. Richard Alalkmus, geboren am 20. März 1860 zu Gruben A. B., Kreis Hünfeld, von Profes- sion Metzger,

4. Adam Joseph Krieg, geboren am 4. März 1860 zu Großentaft, Kreis Hünfeld, von Pro­fession Knecht,

5. Friedrich Koch, geboren am 28. März 1861 zu Mannsbach, Kreis Hünfeld, von Profession Zimmermann,

6. Friedrich Schneider, geboren am 11. April 1861 zu Ausbach, Kreis Hersfeld, von Pro­fession Taglöhner werden aufgefordert, sich innerhalb sechs Wochen und zwar spätestens am

30« Dezember 1881

auf dem Büreau des unterzeichneten Bezirks-Com- mandos zwecks Einstellung in den Militairdienst zu melden, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist das Desertions-Verfahren gegen dieselben eingeleitet werden wird.

Rotenburg a. F. am 18. November 1881. Königliches Landwehr-Bezirks-Commando. von Rohrscheidt, Major und Bezirks-Commandeur.

Gefunden: eine Peitsche. Meldung des Eigen- thümers bei dem Ortsvorstand zu Allmershausen.

Gesunden: ein Zugriemen und ein Regenschirm. Meldung der Eigenthümer bei dem Ortsvorstand zu Untergeis.