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Nr. 96. Mittwoch den 30. November 1881.

DaSKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstalten lammt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Corpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen re., thuen kund und fügen hiermit zu wissen:

Wir haben den im vorigen Reichstag kundgegebenen Wünschen entsprechend, dem früheren Brauche entgegen, den Reichstag noch im laufenden Jahre berufen, um seine Thätigkeit zunächst für die Feststellung des Reichshaus- Halts-Etats in Anspruch zu nehmen. Der Entwurf wird dem Reichstage unverzüglich zugehen. Derselbe zeigt ein erfreuliches Bild der vorschreitenden finanziellen Entwickelung des Reichs und der guten Erfolge der unter Zustimmung des Reichstags eingeschlagenen Wirthschaftspolitik. Die Steigerung der den einzelnen Bundesstaaten vom Reich zu überweisenden Beträge ist erheblich höher, als die Steigerung der Matrikularbeitrüge. Daß der Gesammtbetrag der letzteren im Vergleich mit dem laufenden Rechnungsjahre eine Erhöhung erfahren hat, findet seine Begründungen Einnahmeausfällen und in Bedürfnissen, welche im Interesse des Reichs nicht abzuweisen sind.

Die Einigung, welche mit der Freien Stadt Hamburg über die Modalitäten ihres Einschlusses in das deutsche Zollgebiet erzielt worden ist, wird der Reichstag mit Uns als einen erfreulichen Fortschritt zu dem durch die Reichs­verfassung gesteckten Ziele der Einheit Deutschlands als Zoll- undHandelsgebiet begrüßen. Die verbündeten Regie­rungen sind der Ueberzeugung, daß der Reichstag den Abschluß der deutschen Einheit nach dieser Seite hin und die Vortheile, welche dem Reich und seiner größten Handelsstadt aus demselben erwachsen werden, durch den Kostenbei­trag des Reichs nicht zu theuer erkauft finden und dem vorauf bezüglichen Gesetzentwurf die Zustimmung ertheilen werden.

In dem Bestreben, die geschäftlichen Uebelstände zu beseitigen, welche sich aus der Konkurrenz der Reichs- tagssessiotten mit den Sitzungsperioden der Landtage ergeben, hatten die verbündeten Regierungen dem vorigen Reichs­tag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Verlängerung der Legislatur- und Budgetperioden des Reichs vorschlug, über den aber eine Verständigung nicht hat erreicht werden können Die geschäftliche Nothlage der Regierungen und die Nothwendigkeit, den Verhandlungen der gesetzgebenden Körper des Reichs sowohl wie der Einzelstaaten die un­entbehrliche Zeit und freie Bewegung zu sichern, veranlaßt die verbündeten Regierungen der Beschlußnahme des Reichstags wiederum eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.

Schon im Februar dieses Jahres haben Wir Unsere Ueberzeugung aussprechen lassen, daß die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression sozial-demokratischer Ausschreitungen, sondern gleich­mäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde. Wir halten es für Unsere Kaiserliche Pflicht, dem Reichstage diese Aufgabe von Neuem ans Herz zu legen, und wurden Wir mit um so größerer Befriedigung auf alle Erfolge, mit denen Gott Unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurückblicken, wenn es Uns gelänge, dereinst das Bewußtsein mit zu nehmen, dem Vaterlande neue und dauernde Bürgschaften seines inneren Friedens und den Hilfsbedürftigen größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen. In Unseren darauf gerichteten Bestrebungen sind Wir der Zustimmung aller verbündetenRegierungen gewiß und vertrauen auf die Unterstützung des Reichstags ohne Unterschied der Parteistellungen.

In diesem Sinne wird zunächst der von den verbündeten Regierungen in der vorigen Session vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung der Arbeiter gegen Betriebsunfälle mit Rücksicht auf die im Reichstag stattgehabten Verhandlungen über denselben einer Umarbeitung unterzogen, um die erneute Berathung desselben vor- zubereiten. Ergänzend wird ihm eine Vorlage zur Seite treten, welche sich eine gleichmäßige Organisation des ge­werblichen Krankenkasfenwesens zur Aufgabe stellt. Aber auch diejenigen, welche durch Alter oder Invalidität er­werbsunfähig werden, haben der Gesammtheit gegenüber einen begründeten Anspruch auf ein höheres Maß staatlicher Fürsorge, als ihnen bisher hat zu Theil werden können.

Für diese Fürsorge die rechten Mittel und Wege zu finden, ist eine schwierige, aber auch eine der höchsten Aufgaben jedes Gemeinwesens, welches auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens steht. Der engere Anschluß an die realen Kräfte dieses Volkslebens und das Zusammenfassen der legeren in der Form korporativer Genossenschaften unter staatlichem Schutz und staatlicher Förderung werden, wie Wir hoffen, die Lösung auch von Aufgaben möglich machen, denen die Staatsgewalt allein in gleichem Umfange nicht gewachsen sein würde. Immer­hin aber wird auch auf diesem Wege das Ziel nicht ohne die Aufwendung erheblicher Mittel zu erreichen sein.

Auch die weitere Durchführung der in den letzten Jahren begonnenen Steuerreform weist auf die Eröffnung ergiebiger Einnahmequellen durch indirekte Reichssteuern hin, um die Regierungen in den Stand zu setzen, dafür drückende direkte Landessteuern abzuschaffen und die Gemeinden von Ar^en- und Schullusten, von Zuschlägen zu Grund- und Personalsteuern und von anderen drückenden direkten Abgaben zu entlasten. Der sicherste Weg hierzu liegt nach den in benachbarten Ländern gemachten Erfahrungen in der Einführung des Tabackmonopols, über welche Wir die Entscheidung der gesetzgebenden Körper des Reichs herbeizuführen beabsichtigen. Hierdurch und demnächst durch Wiederholung früherer Anträge auf stärkere Besteuerung der Getränke sollen nicht finanzielle Ueberschüsse er­strebt werden, sondern die Umwandlung der bestehenden Direkten Staats- und Gemeindelasten in weniger drückende