für den
«Kreis flersfesö.
Nr 103.
Sonnabend den 24. .Dezember
1881.
Das „Kreisblatt» erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Corpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
"^DWeihnachten! sa^
Soli Neuem kam aus goldnen Schwingen zu uns die frohe Weihnachtszeit Und fand, sie würdig zu empfangen, die Herzen Aller schon bereit, Und jubelnd tönt's von allen Lippen: Sei uns gegrüßt, o Weihnachtsfest! Das immer ungezählte Freuden für Klein und Groß entstehen läßt!
Des Tannenbaumes Kerzen flammen und wieder ist er reichgeschmückt —
Und um ihn Aller Blicke strahlen, es fühlt sich Jedes hochbeglückt, Denn unter seinen grünen Zweigen sind reiche Gaben ausgestrent, Die Liebe, nach dem alten Brauche, mit vollen Händen Jeden beut.
Und auch erklingen fromme Weisen, der heil'gen Nacht zu Lob und Preis, In der in morgeuländ'scher Erde gepflanzt einst ward das edle Reis, Das in der Zeiten raschem Laufe zum Riesenbaume sich erhob, . ..v ■* & ■
Der seine weitverzweigten Aeste bald über Millionen wob. ~ 1
„Dem Menschen sei ein Wohlgefallen und Frieden auf dem Erdenrund" — So tönt' es in der Hirten Ohren in jener Nacht aus Engelsmund;
O, mög' auch heute froh erklingen wohl überall dies göttlich' Wort — Es mög' vom Mund zum Herzen dringen und brausen fort und immer fort!
Drum sei das Weihnachtsfest auch heute ein Freudenfest der Christenheit, Ein Fest des Friedens und der Liebe, zu dem es einstens ward geweiht — O, mög' von seinem Schimmer fallen in jedes Herz ein milder Strahl, Mit neuem Muth und neuem Hoffen dasselbe füllend allzumal!
Aöonnements-GLnladung5
Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf das „Kreisblatt". Wir bitten dasselbe rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechnug in der Zustellung eintritt. Der vierteljährliche AbonnementS- Preis beträgt 1 Mark excl. Postaufschlag sowohl bei allen kaiserlichen Haftanstalten als auch bei der Expedition.
Q£tifrf*rt4tf» finden durch das „Kreis- Platt" nicht nur in hiesiger Stadt und hiesigem Kreise sondern auch in den benachbarten Kreisen weite Verbreitung und sichern Erfolg und kostet die viergespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
Die Expedition.
ÄiiMches.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, am 23. December 1881.
Die das Meldewesen betreffende Polizei-Verordnung Königlicher Regierung Dom 18. November 1874 sowie die diesseits dazu erlassene Ausfuhr-^ ungs - Jnstruction vom 11. December desselben Jahres habe ich mittels meiner Verfügung vom 12. Januar d. J. (Kreisblatt Nr. 6) zur strictesten Beachtung (durch nochmaligen Abdruck) wiederholt in Erinnerung gebracht.
Trotzdem ist selbst nach dieser Zeit von einzelnen Ortsvorständen nicht genau nach den darin gegebenen Vorschriften verfahren worden. Ich habe dieselben selbstredend sofort zur Verantwortung gezogen und hat sich in den bezüglichen Recht- sertigungen ein schon seit einer Reihe von Jahren im Amte befindlicher Bürgermeister, der umsomehr mit dem M e l d e w e s e n hätte genauer vertraut sein müssen, als gerade in dieser ziemlich großen Gemeinde alljährlich viele An- und Abmeldungen vorkommen, dahin ausgesprochen, „daß er geglaubt habe, bei einer steuerfreien Person resp. Familie kämen die mehrerwähnten Vorschriften über das Meldewesen gar nicht zur Anwendung, es genüge vielmehr, wenn den Betreffenden eine einfache Bescheinigung über ihre Führung ausgestellt werdet
Dieses durchaus unzulässige Verfahren veranlaßt mich, die Herren Ortsvorstände des Kreises ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß das polizeiliche Meldewesen mit den steuerlichen Verhältnissen keineswegs in Verbindung steht und die bezüglichen Vorschriften auf besteuerte, wie auf steuerfreie Personen 2c. gleiche Anwendung finden und muß ich für Die Folge eine genauere und gründliche Handhabung der diesbezüglichen Bestimmungen erwarten, da ich mich sonst genöthigt sehen würde, gegen die Contravenienten mit aller Strenge vor- zugehen.
14521. Der Königliche Landrath
__ Freiherr von Broi ch.
Hersfeld, am 23. December 1881.
Die Herren Bürgermeister zu
Ausbach, Gethsemane, Harurode, Heringen, Hillartshausen, Hilmes, Lampertsseld, Lan- dershausen, Lautenhausen, Leimbach, Malko- mes, Motzfeld, Oberlengsfeld, RanSbach, Röhrigshof, Unternenrode, Wehrshausen und Wüstfeld
werden hiermit an Erledigung meiner Verfügung vom 21. D. Mts. ad Nr. 8515 (Kreisblatt 94) betreffend die Anstellung eines Armenarztes, mit Frist bis zum 4. Januar k. J. bei Vermeidung von 3 Mark Strafe erinnert.
14539. Der Königliche Landrath
_____Freiherr v o n B r o i ch.__
Hersfeld, am 23. Dezember 1881.
Um ferneren unstatthaften Weigerungen zur Reinigung der Landstraßen innerhalb der Ortschaften Seitens der Ortsbewohner zu begegnen, mache ich die Herren Bürgermeister der betreffenden Gemeinden 2c. unter Bezugnahme aus meine Verfügung vom 6. d. Mts. Nr. 13751 (Kreisblatt Nr. 98) darauf aufmerksam, daß nach einem Beschlusse des vormaligen Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 20. Mai 1851 die Bewohner der Ortschaften zur Reinigung der innerhalb derselben gelegenen Staatsstraßen im Allgemeinen als verpflichtet anzusehen sind.
Diese Regel leidet in ihrer Anwendung auf nicht gepflasterte Straßenstrecken nach einem sich an obige Ministerials-Verfügung anlehenden Beschluß der vormaligen Regierung der Provinz Niederhessen
vom 27. Februar 1865 nur darin eine Ausnahme, wenn die Reinigung entweder zu den Unterhaltungsarbeiten zu rechnen ist, wie z. B. das Abziehen des Kothes vor dem Einbetten des Unterhaltungsmaterials, oder wenn diese in einer solchen Ausdehnung vorzunehmen ist, daß dazu eine sachverständige Handhabung besonderer Arbeitsgeräth- schasten erfordert wird, und deshalb die Befürchtung nahe liegt, daß eine Reinigung durch ungeübte Hände dem Straßenkörper mehr nachtheilig als förderlich sein werde.
Demnach ist es Sache der betreffenden Herrn Bürgermeister als Ortspolizeibehörde (8. 61 der Gemeindeordnung und Verordnung vom 20. September 1867, Kreisblatt de 1876 Nr. 59) dafür Sorge :zu tragen, daß diese Reinigung stets rechtzeitig ent- wedL' durch die angrenzenden Häuserbesitzer oder evenhrell durch die Gemeinde bewirkt wird.
14522. Der Königliche Landrath
Freiherr v on Broich________
Hersfeld, am 24. Dezember 1881.
Steckbrief.
Der geisteskranke Heinrich W e hnes aus Beters- Hausen, welcher vor einigen Jahren in das Landes- Hospikäl Haina ausgenommen, jedoch nach eingel tretener Besserung bis auf Weiteres von jener Anstalt, wieder nach Beiershausen beurlaubt worden > war, Hat sich, nachdem er am 20. d. Mts.-ffen^/ Schwester, die Ehefrau Eckhard daselbst durch einen Messerstich in den Unterleib derart verletzt hatte, daß kurz darauf der Tod eintrat, aus seiner Heimath unbekannt wohin entfernt.
Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises haben auf denselben zu fahnden, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und wohlverwahrt der Ortspolizeibehörde zu Beiershausen zuzuführen.
14558. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Berlin W., 13. Dezember 1881. Einfüh rung des Poftanweisungs-Ver- kehrs mit den Dänischen Antillen.
Vom 1. Januar 1882 ab können nach den Dänischen Antillen (St. Thomas, Ste. Croix und St. Jean) Zahlungen bis zum Betrage von 360 Dänischen Kronen im Wege der Postanweisung durch die Deutschen Postanstalten vermittelt werden. Die Einzahlung hat unter Anwendung des für den internationalen Verkehr vorgeschriebenen Postau- weisungs-Formulars zu erfolgen. Der einzuzahlende Betrag ist auf demselben in Kronen und Oere an- zugeben; die Umrechnung in die Markwährung wird durch die Anfgabe-Postanstalt bewirkt. Die Gebühr beträgt 20 Pfennig für je 20 Mark, als Minimum jedoch 40 Pfennig. Der Abschnitt der Postanweisung darf nur die Angabe des eingezahlten Betrages, die Bezeichnung des Absenders und das Datum der Einzahlung enthalten. Am Bestimmungsort werden die in Kronen und Oere angegebenen Postauweisungsbeträge in der Laudeswünze, nach dem Verhältniß von 15 Kronen — 4 Dollars, ausgezahlt.
Der Staatssecretair des Reichs-Postamts. Stephan.
Weihnachten!
Wie ein Geschenk aus Himmelshöhen tritt inmitten der Sorgen und Mühen des menschlichen Lebens alljährlich auf eine kurze Spanne Zeit die fröhliche, selige Weihnachtszeit ein und bringt Lust und Freude in Palast und Hütte. Dabei ist auch gerade unser Weihnachtsfest mit so viel altgermanischem uud christlichem Glänze und Zau-