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Nr. 13.

Mittwoch den 15. Februar 1882,

DasKreisblatt" erscheint wöchent­lich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstal- ten kommt der Postaufschlag hinzu.

für den

Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar­mondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederho­lung entsprechender Rabatt gewährt.

I Schulzimmers unter Anderem auch Kreide,

' Schwamm und Tinte, welche letztere als ein Zu-

w I behör des Tintenfasses anzusehen ist, gehören, die

Des Komgs Majestät haben mittelst Aller- - genannten Utensilien zu den von der Gemeinde höchster Ordre vom 16. v. Mts. dem Comit« für ~ "

den Zuchtmarkt für edle Pferde zu Neubrauden- burg, im Großherzogthum Meckleuburg-Strelitz, die Erlaubniß zn ertheilen gerätst, zu

der bei Gelegenheit des diesjährigen Zucht­marktes mit Genehmigung der Großherzoglichen Landesregierung zu veranstaltenden Ausspielung von Pferden, Equipagen, Reit-, Fahr- und Stall- Utensilien rc. auch im diesseitigen Staatsgebiete Loose zu vertreiben.

Die Verwaltungs- und Polizeibehörden unseres, Bezirks werden veranlaßt, dafür Sorge zu tragen, daß dem Vertrieb der qu. Loose, deren Preis 3 Mark pro Stück beträgt, ein Hinderniß nicht ent­gegengestellt wird.

Gaffel, den 3. Februar 1882.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

zu tragenden Schullasten zu rechnen sind, und die Gemeinde zu deren Lieferung anzuhalten ist.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.

J. B. Nr. 708. (gez.) Mittle r.

Au den Königlichen Landrath, Herrn Freiherrn von Broich Hochwohlgeboren zu Hersfeld.

*

Wird den Kreises zur mitgetheilt. 1154.

Hersfeld, am 10. Februar 1882. Königlichen Lokalschulinspectoren des gefälligen Kenntnißnahme ergebenst

Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Gelegenheiten vorgekommen sind, und ebenso bei offenbaren Mißernten eine Einschränkung der be­züglichen Gestaltung eintreten zu lassen.

1004. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

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Des Königs Majestät haben durch Allerhöchste Ordre vom 16. Januar er. dem Internationalen Klub zu Baden-Baden die Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu der Behufs Erhaltung der Jffezheimer Rennen, sowie zur Förderung der einheimischen Kunst, Industrie und Pferdezucht von demselben mit Genehmigung der Großherzoglich Badischen Staatsregierung in diesem Jahre wiederum zu veranstaltenden, in fünf Classen zerfallenden Aus­spielung von Gegenständen der Kunst, des Kunst­gewerbes und der Industrie, sowie von edlen Pferden auch im ganzen Preußischen Staatsgebiete' Loose zu vertreiben. Der Preis der Loose be­trägt für alle fünf Classen 10 Mark, bezw. für jede einzelne Classe 2 Mark pro Stück.

Alle Polizei- und Verwaltungsbehörden des Bezirks werden veranlaßt, dem Vertriebe der Loose keine Hindernisse in den Weg zu legen.

Gaffel, den 4. Februar 1882.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Dem Pferdemarkt-Comite zu Königsberg i.Pr. ist die Erlaubniß ertheilt worden, bei Gelegenheit der mit dem diesjährigen dortigen Pferdemarkte zu verbin­denden Ausstellung edler Pferde eine öffentliche Ver- loosung von Pferden 2c. zu veranstalten und die betreffenden Loose, deren Preis 3 Mark pro Stück beträgt, im ganzen Bereiche der Monarchie

Hersfeld, am 13. Februar 1882.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben alsbald aus ortsübliche Weise öffentlich bekannt machen zu lassen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Stutenbesitzer zu bringen, daß die Königlichen Beschäler auf den Stationen H e r s f e ld und Philippsthal am 23. Februar d. I. eintreffen werden.

1934. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

qu.

Hersfeld, am 13. Februar 1882.

Für Susmanu Jacob, (Moses' Sohn) zu Nie- i deraula, 18 Jahre alt, ist um Entlassung aus . ,dem Preußischen Unterthanenverbande behufs Aus­wanderung nach Amerika nachgesucht worden. 1950. Der Königliche Landrath

_________________ Freiherr von Broich.

Hersfeld, am 14. Februar 1882.

Ich sehe mich veranlaßt meine Verfügungen vom 28. Februar 1879 Nr. 1004 (Kreisblatt Nr. 19) und vom 19. September desselben Jahres Nr. 10574 (Kreisblatt Nr. 76), das bei Veran­staltung von öffentlichen Tanzbelustigungen zur Handhabung einer besseren Controle vorgeschrie­bene Verfahren bezw. die Dauer der Gestaltung von Tanzvergnügungen durch die Ortsvorstände betreffend, nachstehend nochmals zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.

1976.

zu vertreiben.

Den Polizei- und Verwaltungsbehörden des diesseitigen Bezirks wird hiervon zur Beachtung Nachricht gegeben.

Gaffel, den 7. Februar 1882.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Kreis Heröfelv.

Hersfeld, am 14. Februar 1882.

Die Herren Bürgermeister 2c. zu

Biedebach, Eichhof, GerShausen, Goßmanns- rode, Hattenbach, Heenes, Kathus, Kleba, Meck- lar, Obergeis, Reilos, Reimbordshausen, Rohr­bach, Unterhaun, Wippershain, Bengeudorf, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Hilmes, Leimbach, Oberlengsfeld, Röhrigshof, Unterneurode, Unterweisenborn, Wehrshausen, Widdershausen, Wüstfeld

werden hierdurch an Erledigung meiner Verfügung vom 18. Januar o. Nr. 109 Kreisblatt Nr. 6, die vorhandenen gewerblichen Anlagen betreffend, mit Frist bis zum 25. b. MtS. erinnert.

109. Der Königliche Laudrath

Freiherr v o n B r o i ch.

Gaffel, den 23. Januar 1882.

Auf den Bericht vom 13. d. Mts. Nr. 457 eröffnen wir Euer Hochwohlgeboren, daß, da nach 8. 3 der Verordnung vom 29. Juli 1867 die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen den Gemeinden obliegt, und nach der in der allge­meinen Verfügung vom 15. October 1872 sub 8 enthaltenen Bestimmung zur Ausstattung eines

Hersfeld, den 28. Februar 1879.

Zur Handhabung einer besseren Controle über die Abhaltung öffentlicher Tanzbelustigungen be­stimme ich hierdurch, daß die Herren Ortspolizei- Verwalter des Kreises über die von ihnen ertheilten Gestaltungen zu öffentlichen Tanzmusiken ein Re­gister nach untenstehendem Schema führen, welches den revidirenden Gendarmen auf Verlangen jeder­zeit vorgelegt werden muß, im Uebrigen aber nach Erforderniß von mir zur Prüfung eingefordert werden wird.

Dabei mache ich unter Hinweis auf meine Be­kanntmachung vom 25. Juni 1877 Nr. 6667 (Kreisblatt Nr. 51) darauf aufmerksam, daß der Veranstalter einer öffentlichen Tanzmusik sein Ge­such um deshalbige Gestaltung regelmäßig zunächst schriftlich an den betreffenden Herrn Pfarrer zu richten hat, welcher dasselbe mit seiner Aeuße­rung versehen, behufs We terbeförderung an den zuständigen Ortsvorstand verschlossen zurückgiebt, oder auch nach Umständen letzterem direkt zufertigt. Die Gestattungen selbst sind schriftlich zu er­theilen, wobei hinsichtlich der eventuellen Stempel- Pflichtigkeit derselben auf das Ausschreiben vom 29. Oktober 1875 (Kreisblatt Nr. 87) Bezug ge­nommen wird.

Im Weiteren werden die Herren Ortsvorstände angewiesen, die Gestattung öffentlicher Tanzmusiken uberrall da auf die Dauer eines Jahres zu ver­sagen, wo Schlägereien oder andere Störungen der öffentlichen Ordnung bei Tanzmusiken oder anderen

Hersfeld, am 19. September 1879.

In Verfolg meiner Verfügung vom 28. Februar er. Nr. 1004 im Kreisblatt Nr. 19 werden die Herren Ortspolizeiverwalter der Landgemeinden des Kreises hierdurch angewiesen, die Abhaltung öffent­licher Tanzbelustigungen nur bis 10 Uhr Abends zu gestatten, zu einer etwa gewünschten weiteren Ausdehnung derselben aber in jedem einzelnen Falle rechtzeitig vorher, unter entsprechender Begründung des bezüglichen Antrages, meine Genehmigung ein- zuholen.

10574. Der Königliche Landrath

._________Freiherr von Broich.

Gaffel, am 10. Februar 1882.

Aus der künstlichen Fisch-Erbrutungsanstalt zu Hahlingsmühle bei Fulda, Poststation Hofbieber, können für dieses Jahr 200 000 Stück Forellen- setzlinge und zwar in den Monaten März und April abgegeben werden. Der Preis für 1000 Stück ist für die Mitglieder des Fischereivereins auf 9 Mark und für Nichtmitglieder auf 12 Mark nebst den erwachsenden Transportkosten bis zum Bahnhof Fulda, sowie der weiteren Fracht bis zu der dem Besteller nächsten Bahnstation festgesetzt. Die Bestellungen mit deutlicher Namensunterschrift und unter Angabe der nächstgelegenen Bahnstatiou sind in. Verlaufe der Monate Februar und März an den Fischzüchter Reinhard zu Hahlingsmühle zu richten. Die Transportgefäße müssen nach Empfang der Fische au die Anstalt sofort zurück­geschickt werden, da sie fortwährend gebraucht werden. Das Direktorium des landwirthschaftlichen Central-

Vereins für den Regierungsbezirk Cassel. Wendelsta dt.

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Ew. Hochwohlgeboren ersuchen wir ergebenst, die vorstehende Bekanntmachung im dortigen Kreisblatt und zwar ihrer Gemeinnützigkeit wegen, unentgelt­lich gefälligst aufnehmen zu lassen.

Das Direktorium des landwirthschaftlichen Central-

Vereins für den Regierungsbezirk Cassel. Wendelstadt.

An sämmtliche Herrn Landräthe im Regierungs­bezirk Cassel.

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Hersfeld, den 15. Februar 1882.

Wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß ge­bracht.

2020.

Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Bedingungen, unter welchen-die Wohlthaten des Potsdamschen großen Militair-Waisenhauses im Allgemeinen ver­liehen werden.

Die Wohlthaten, welche die obige Stiftung be­dürftigen, elternlosen und vaterlosen Soldatenwaisen, die während des aktiven Militairdienstes des Vaters ehelich geboren sind, oder deren Vater als Soldat gestorben ist, gewährt, bestehen:

A. in der Aufnahme ineineErziehungs- Ä n st a l t.

B. in der Bewilligung eines Pflege­geldes.