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Nr. 19.

Mittwoch den 8. März 1882.

DasKreisblatt" erscheint wöchent­lich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Poftanstal- ten kommt der Postaufschlag hinzu.

für den

Kreis Reisfeld

Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar­mondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederho­lung entsprechender Rabatt gewährt.

Amtliches.

Kreis Hersfelv.

Cassel, den 25. Februar 1882.

Ew. Hochwohlgeboren setzen wir hierdurch davon in Kenntniß, daß der diesjährige Lehrkursus im Obstbau für Baumwärter im Garten des hiesigen pomologischen Instituts, Montags den 2. April er. beginnen und einen Zeitraum von ca. 6 Wochen beanspruchen wird.

Die Bedingungen unter den die Aufnahme von Lehrlingen erfolgt, sind dieselben geblieben

und verweisen wir auf unsere einschlägigen Mit­theilungen vom 15. Dezember 1879, A. II. 12326.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

A. II. 1973 Kühne.

An die sämmtlichen Königlichen Landräthe rc. * *

Hersfeld, am 6. März 1882.

Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises : unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 23. 1 Dezember 1879 Nr. 13793 Kreisblatt Nr. 104 zur Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung

Versammlung und dem National-Convent. Bil­ligste Deutsche vollständige Ausgabe. Herausge­geben von Gustav Körner, Verlag desLiteratur- Büreau in Leipzig 1881", weil ihr Inhalt gegen §. 184 des Strafgesetzbuches verstößt, mit Beschlag belegt worden ist.

2843. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

mitgetheilt. 2947.

Der Königliche Landrath Freiherr von Broich. Cassel, den 17. Februar 1882. Euer Hochwohlgeboren theilen wir einen von dem ständischen Verwaltungs-Ausschuß gefaßten generellen Beschluß in Betreff der au Gemeinden und Gutsbezirke zur Erfüllung ihrer Landwegebau- Aufgaben zu bewilligenden Unterstützung augeschrieben zur Nachricht mit.

.1. A. II.9lr. 1812. Königliche Legierung, Abtheilung des Innern. Kühne.

An die Königlichen Herrn Landräthe 2C.

t ' Hersfeld, den 7. März 18S2.

AlL Vieh- und Fleischbeschauer sind in Vorschlag gebracht und sollen bestellt werden:

'' Heimboldshausen . . Wilh. Brandeustein

Harnrode

in

n w //

Kleinensee . Lengers. . Röhrigshof.

Wölfershausen Ausbach (mit semane) . . Herfa. . .

. . Gge. Weitz

. . Johs. Brill I.

. . Brgrmstr. Deisenroth

. . Adam Klee

. . Johannes Mohr Geth-

S-B

«St

ES s » Zv?

. Justin Götz

- - Brgrmstr. Sippel

Lautenhausen (mit

Hillartshausen und

Gegenstand.

Beschluß.

Ünterneurode) .

n

Abtheilung B.

2181

2C. 2C.

8. Sitzung.

Cassel, den 17. Januar 1882.

B 566 Die Grundsätze UN- 1 M iter welchen in Zu- 'skunft Unterstützungen

82.

zu Landwegebauzwecken bewilligt werden sollen.

Der ständische Lerwaltungs-Ausschuß beschloß in seiner heutigen Sitzung bezüglich der Höhe der den Gemeinden, Gutsbezirken rc. zur Erfüllung ihrer Landwegebau-Aufgaben zu gewährenden Unter­stützungen Folgendes:

1) Sofern es sich nicht um einen Kunstbau bezw. um solche bauliche Herstellungen an Landwege handelt die durch Naturaldienste nicht ausgeführt werden können, werden Unterstützungen aus Communalfouds nur dann gewährt, wenn die nachgewiesene Ueberbürdung im Landwegebau:

i a) bei Landgemeinden einen Geldwerth von mindestens 50 Mark ! b) bei Gutsbezirken und bezw. einzelnen Höfen einen solchen von mindestens Dreißig Mark repräsentirt.

Eine Ueberbürdung wird angenommen, wenn es dem einzelnen Handdienstpflichtigen mehr als 14 Handdienste und dem Gespann mehr als 10 Fuhren erträgt.

Der Werth des Handdienstes wird bis auf Weiteres mit 80 Pfg. berechnet, während der Geldwerth des Spanndienstes in den einzel­nen Fällen auf Grund der ortsüblichen Preise zu ermitteln ist.

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. Brgrmstr. Malkomes in Lautenhausen.

Malkomes (mit Dün-

kelrode u.Schenksolz . Brgrmstr. Klotzbach

Motzfeld . . . . Hch. Jäger

~ Brgrmstr. Mohr

Johs. Bommer

Conrode. . . Hilmes . . . Landershausen Rgnsbach . . UÄerweisenboru Wüstfeld . . Wehrshausen .

*

*

*

Wird hierdurch veröffentlicht.

2575.

Hersfeld, den 4. März 1882.

Berlin den 10. Februar 1882.

Der hiesige Kaiserlich Russische Botschafter hat, wie uns der Herr Minister der auswärtigen An­gelegenheiten mittheilt, im Auftrage seiner Regierung darauf angetragen, nach dem Preußischen Unterthan Ernst Paulus, welcher beschuldigt ist, der Bank zu Minsk 32000 Rubel entwendet zu haben, Nach­forschungen ansiellen zu lassen.

Indem wir bemerken, daß der 2e. Paulus nach seiner Personenbeschreibung 35 Jahre alt, von hohem Wüchse und ovalen Gesichts ist, schwarze Haare und Augenbraunen sowie blaue Äugen hat, einen langen schwarzen Bart trägt, und von jüdischen Typus ist, veranlassen wir die Königliche Regierung, die Ihr untergebenen Polizeibehörden anzuweisen, gegen den Genannten im Betretungs- falle nach Umständen Behufs Wiedererlangung des gestohlenen Guts sowie Behufs strafrechtlicher Ver­folgung des 2C. Paulus vor den Preußischen Ge­richten einzuschreiten.

Ueber das, was in dieser Beziehung geschehen sollte, sehen wir seiner Zeit einer Anzeige entgegen. Der Minister des Innern. Der Justiz-Minister.

An die Königliche Regierung zu Cassel.

* * *

Cassel, den 27. Februar 1882.

Abschrift zur Kenntnißnahme und Anstellung der vorgeschriebenen Nachforschungen, über deren

Der Königliche Laudrath Freiherr von Broich. Erfolg wir eventuell Bericht erwarten.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Kühn e.

An die Königlichen Landräthe 2c. A. I. 2783.

Hersseld, den 7. März 1882.

Wird den Ortspolizei-Verwaltungen und der König­lichen Gendarmerie des Kreises zur Kenntnißnahme und Fahndung nach dem 2c. Paulus mitgetheilt. Im etwaigen Betretungsfalle ist sofort berichtliche Anzeige anher zu erstatten.

3000. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

Hersfeld, am 7. März 18827

Der Handlungsgehülfe G'e v r g Friedrich Läufer vou hier, 23 Jahre alt, hat um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbaude behufs Auswan- : deruug nach Amerika nachgesucht.

3001. Der Königliche Landrath

___ Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 6. März 1882.

Die Herren Ortspolizei-Verwalter und die Königliche Gendarmerie des Kreises werden hier­durch benachrichtigt, daß durch Beschluß der Straf­kammer des Königlichen Landgerichts zu Neiße vom 1. Februar die Druckschrift:Leben und Abenteuer des Chevalier Faublus von Louvet de Conoray, Volksrepräsentant bei der gesetzgebenden

Brgrmstr. Pfaff Hch. Rügcr Brgrmstr. Hahn Hch. Heidenreich L>ieglos (mit Eitra) . Robert Proetzsch Kerspenhausen . . Hch. Maurer

Gittersdorf . . . Hch. Prentzell.

Die Herren Bürgermeister der bezeichneten Ort­schaften haben die vorstehend namhaft gemachten Persönlichkeiten sofort anzuweisen, sich zu der vor- geschriebeneu Instruktion durch den Herrn Kreis­thierarzt am Sonnabend den 11. März c. Vormittags 9 Uhr im Saale desGastwirths Herrn Bolender dahier pünktlich einzufinden, auch denselben zu eröffnen, daß nach erfolgterJn- struction ihre Verpflichtung in meinem Geschäfts­lokale stattfinden werde.

3006. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 3. März 1882.

Da ich die Ueberzeugung gewonnen habe, daß die Schwierigkeiten, welche sich der von mir ge­mäß meiner Bekanntmachung vom 12. Dezember v. J. Nr. 13944 (Kreisblatt Nr. 100) angestreb- ten Fischerei-Genossenschaft im Sinne der §§. 9 und 10 des Fischerei-Gesetzes vom 30. Mai 1874 durch die Lage der gegenwärtig dafür maßgeben­den Gesetzgebung entgegen stellen, als unüberwind­liche anzusehen sind und daß daher bereits Ver­handlungen über eine entsprechende Aenderung dieser Gesetzgebung schweben, so kann ich allen Interessenten einstweilen nur dringend empfehlen, sich dem dahier vor Kurzem ins Leben getretenen Fischerei-Verein, dessen Statut nachstehend abgedruckt ist, thunlichst bald anzuschließen und beauftrage ich daher die Herren Bürgermeister des Kreises hiermit, in Ihrer betreffenden Ge­meinde auf diesen Verein alle Diejenigen aufmerk­sam zu machen, von denen eine Betheiligung daran sich erwarten läßt.

1957.

Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Statut

des Fischereivereins zu Hersseld.

Zweck des Vereins.

§ 1. Der Verein bezweckt die Hebung und Ausbeutung der Fischzucht im Allgemeinen, insbesondere in den von ihm gepachteten Fischwassern.

Mitglieder.

&§ 2. Mitglied des Vereins kann jeder unbescholtene