Nr. 26.
für den
Sonnabend den 1. April 1882.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu.
Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar- inondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederholung entsprechender Rabatt gewährt.
tal 1882 werben noch fortwährend von der Expedition sowie von allen Postanstalten und Landbriefträgeru entgegellge- nommen.
Amlsiches.
Da nicht in Abrede gestellt werden kann, daß sich unter den Obliegenheiten des Kirchendjeustes, insbesondere desjenigen Zweiges desselben, welchen das Küsteramt bildet, mehrere befinden, welche der heutigen Ausbildung und socialen Stellung des Lehrers nicht mehr entsprechen, so haben wir beschlossen, den zahlreichen aus Lehrerkreisen einge- gangenen Gesuchen um Befreiung vom niederen Kirchendienste soweit, als es die Verhältnisse gestatten, abhülflich entgegenzukommen. Eine vollständige Abhülfe würde dadurch herbeigeführt werden, daß besondere Personen, auf welche man den gesammten Küsterdienst von den Lehrern übertrüge, allenthalben da bestellt würden, wo solche bis jetzt noch nicht eingesetzt sind; allein diese Einrichtung kann, von Anderem abgesehen, schon deßwegen nicht in Aussicht genommen werden, weil den Kirchenkasten mit sehr geringen Ausnahmen die Mittel zur Besoldung eines besonderen Küsters nicht zu Gebote stehen. Daher bleibt nur übrig, ■ die Lehrer, welche einen Kirchendienst bekleiden, eines Theiles ihrer Küsterfnuetionen, namentlich derjenigen, welche ihnen am meisten beschwerlich erscheinen, zu entlasten. Die von uns ins Auge gefaßte Einrichtung würde folgende sein.
L In Wegfall kommen folgende Obliegenheiten
Abschriftlich mit der Veranlassung die Lehrer und Gemeinden auf den in Aussicht stehenden Fort- bildungseursus hinzuweisen bezw. zu der Theilnahme an demselben aufzufordern und über das
3) Begleitung des Pfarrers zu den actus ministe- , _____,______ _________
Haies im Haus und Gegenwart bei denselben , Ergebniß bis zum 3. Juni d. I. zu berichten, Ivo-
in der Kirche; j bet zugleich auzuzeigen ist, in welcher Weise für
4) das Decken des Altars resp, (im Haus) des ' " ' ' ■ • ~
denselben vertretenden Tisches und das Auf
setzen des Taufwassers;
5) die Einsammlung des Opfers bei Ministerial-
Handlungen;
6) Verschluß der etwa in seiner Verwahrung befindlichen Cultuseffecten und Fürsorge für deren Reinigung nach gemachtem Gebrauche. Wir beabsichtigen nicht, die im Vorstehenden dargelegte neue Einrichtung durch diese unsere Verfügung sofort allenthalben ins Leben zu rufen, sondern vielmehr in der Art hiermit zu offeriren, daß wir uns bereit erklären, sie aus Verlangen da herzustellen, wo dem nicht unüberwindliche Schwierigkeiten entgegenstehen. Diejenigen ein Küsteramt führenden Lehrer, welche von diesem Erbieten Gebrauch machen wollen, haben dieserhalb ein Gesuch an den betreffenden Metropolitan (Juspeetor) bei beut ihnen vorgesetzten Geistlichen einzureichen, welcher dasselbe mit seiner begutachtenden Aeußerung an seine Adresse gelangen läßt; der Metropolitan hat festzustellen, welchen Kostenaufwand die Vermehrung der Officien des Kirchenjungen resp, die Bestellung eines solchen erfordert, ob der Kirchen- kasten die Mehrausgabe tragen kann, in welcher Weise künftig das Kirchenopfer einzusammelu ist und ob der erbetenen Reform keine sonstigen
die Vertretung der eventuell an demCursus theilnehmenden Lehrer gesorgt werden kann. In Fällen, wo für die in Vorschlag gebrachten Lehrer eine Unterstützung beantragt wird, ist jedesmal bestimmt anzugeben, ob die betreffende Gemeinde bezw. der Lehrer sich verbindlich gemacht hat, zu diesem Zwecke mindestens 35 M. zuzuschießen.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
Mittler.
An die Königlichen Landräthe rc. J. B. Nr. 3063
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der Lehrer als Küster:
1) die Führung der Nebenkirchenbücher (schon jetzt nicht mehr in Uebung);
2) das Opfereinsammeln im Gottesdienst, welches künftig durch andere Personen oder, in deren Ermangelung, durch Ausstelleu von Tellern an denAusgängen derKirche geschehen würde;
3) die Vorladungen vor das Presbyterium;
4) die Sorge für die Kirchenuhr, welche auf die politische Gemeinde übergeht;
5) diejenigen seither von den Küstern besorgten Geschäfte, welche künftig die Kirchenjungen übernehmen.
II. Die zur Salarirung des Lehrers principaliter verpflichtete politische Gemeinde wird den Lehrer für den durch nothwendige Ausgaben für das Läuten entstehenden Ausfall an dem ihm gewährten Diensteinkommen schadlos halten. Der Lehrer bleibt für das Läuteu verantwortlich und hat dasselbe zu überwachen. Es bleibt den Gemeinden überlassen, ob sie selbst die für das Läuten en forderlichen Arbeitskräfte stellen, oder sich mir dem
Schwierigkeiten entgegenstehen, und hat endlich das Gesuch des Lehrers, sowie den Bericht des Pfarrers über dasselbe mit feinem eigenen Antrag dem Con- sistoriumvorzulegen. Das Consistorium commnni- cirt hierauf mit der Regierung und wenn diese an ihrem Theil die neue Einrichtung nach vorausgegangener Ermittelung des Einschlagenden für ausführbar erachtet und dies dem Consistorium zu erkennen giebt, so wird von beiden Behörden die Ge-
nehmigung ausgesprochen.
Cassel den 22. Februar Königliches Consistorium.
Martin, in Vertretung.
1882.
Königliche Regierung, Abth. für Kirchen- u. Schulsachen.
Mittler.
Kreis Hersfelv.
Cassel, den 18. März 1882.
Im laufenden Jahre soll wiederum ein Fortbildungskursus für Elementarlehrer an der Landwirthschaftsschule zu Weilburg abgehalten werden und ist hierzu Termin in der Herbstserienzeit (Ende August bis Ende September) in Aussicht genommen.
Die in dem Kursus zu behandelnden Gegenstände
Hersfeld, am 28. März 1882.
1) Wird den Ortsvorständen des Kreises mit dem Auftrage zugefertigt, das weiter Nöthige hiernach benehmlich mit den betreffenden Herren Localschulinspectoreu zu beforgen und das Ergebniß, sowie darüber, ob Ihre Gemeinde bereit ist, ihrem Lehrer behufs Theilnahme an dem fraglichen Cursus in Weilburg eine Beihülfe von mindestens 35 Mark zu gewähren, bis zum 30. April c. zu berichten mit dem Bemerken, daß von einer etwaigen Negativanzeige abgestanden wird.
2) Werden die Königlichen Localschylinspectoren des Kreises hiervon ergebenst in Kenntniß gesetzt mit dem Ersuchm, das Erforderliche hiernach gefälligst zu besorgen, eventuell mir directe Mittheilung zu machen.
3887. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 30. März 1882. Für nachstehende Personen:
1) Johannes Schaub, 43 Jahre alt, mit Familie,
2) Joseph Kohlhas, 21 Jahre alt, nebst Frau,
3) Ehefrau Elisabeth Mohr, 23 Jahre alt, nebst Kindern zu Heringen,
4) Johannes Schott, 18 Jahre alt,
5) Witwe Margaretha Schott, 51 Jahre alt,
6) Margaretha Schott, 24 Jahre alt, zu Wippershain,
7) Susanna Bächstädt, 18 Jahre alt, zu Friedewald
ist um Entlassung aus dem Preußischen Untertha- nenverbande bezw. um Ertheilung von Reisepässen behufs Auswanderung nach Nordamerika nachge- sucht worden.
Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 29. März 1882.
.... - . , .. Der Johannes Klotzbach zu Heringen hat für
1) Cheuue 11, ^1!^ sich und seinen 15 Jahre alten Sohn Ludwig
Klotzbach um Entlastung aus dem diesseitigen
sind folgende:
Silicium, Kalium, Natrium, Calcium, Alu
minium, Eisen),
Lehrer über ein Aversum verständigen wollen. ............. _ , „
III. Dein Kirchenjungen, dessen Besoldung in 2) Botanik (Anatomien. Physiologie der Pflanzen), Gemätzheit der ihm zufallenden Obliegenheiten be- 3) Thierproduktionslehre, stimmt wird, liegt ob:
. 4) Landwirthschaftliches Unterrichtswesen.
Den theiluehmenden Lehrern wird ein Zuschuß
1) das Oeffnen nud Verschließen der Kirche; _____________,..... . . „ . . ..
2) die kleineren Reinigungen der Kirche durch von je 70 M. in Aussicht gestellt, sobald die be- Abkehren oder Abbürsten einzelner Theile der ■ " ‘
Staatsverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
4148. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
selben;
3) das Herbeiholen des Taufwassers;
4) das Tragen der Vasa Sacra und der Agende;
5) das Erfragen und Anschreiben der gottesdienst- lichen Lieder;
6) das Besorgen derjenigen Aufträge und Bestellungen, welche der Geistliche oder der Kirchendiener ihm im dienstlichen Interesse geben;
7) das Läuten zu den täglichen Gebetszeiten, wo es int Gebrauche ist.
IV. Das Küsteramt des Lehrers bleibt mit fol- aenden Functionen bestehen:
1) die unmittelbare Aussicht auf Kirche, Kirchhof und Todtenhof;
treffende Gemeinde oder der Lehrer selbst mindestens 35 M. zuzuschießen bereit ist. Den Gemeinden wird anheimgestellt, sich durch einen von dem Lehrer auszustelleudeu Revers dahin zu sichern, daß der von der Gemeinde subventionirte Lehrer den Betrag
zurückzuzahlen hat, wenn er innerhalb Jahresfrist nach dem Kursus die betreffende Gemeiudeverläßt.
Diejenigen Lehrer, welche an dem in Rede stehenden Kursus Theil nehmen wollen, werden aufgefordert ihre Gesuche bis zum 1. Juni l.Js. durch Vermittelung des Königlichen Schulvorstands bezw. der Stadtschul-Deputation hier vorzulegeu.
Cassel, wie oben.
Bekanntmachung für das Amtsblatt.
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Hersfeld, am 1. April 1882.
Für Johann Adam D itz el zu Heringen, 13 Jahre alt, ist um Entlassung aus dem diesseitigen Staats- verbaude behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
4218.
Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 30. März 1882.
Unter Bezugnahme auf das diesseitige Ausschreibeil vom 26. November 1868 (Kreisblatt Nr. 96) werden die Herren Bürgermeister zu:
Friedlos, Niederaula, Friedewald und Heringen an Einsendung der Voranschläge über Einnahmen und Ausgaben der Gemeindekassen für das Etatsjahr 1882 i 83 bis zu in 10. April c. bei Mei-