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Nr. 33.

Nittwoch den 26. April

DasKrcisblutt" erscheint wöchent­lich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstal­ten kommt der Postansschlag hinzu.

für den

Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar­mondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederho­lung entsprechender Rabatt gewährt.

ctmtiMjes.

Bekanntmachung, betreffend die Ausreichung neuer Zinscoupons (Serie III) zu den Schuldverschreibungen des oor= malS kurhessischenStaatsanlehns vom I.Juui 1863.

Die Zinscoupons Serie III Nr. 1 bis 8 zu den Schuldverschreibungen des obigen AnlehnS für die Zeit vom 1. Mai 1882 bis Ende April 1886 nebst Talons werden vom 20. Mai d. I. ab von der Königlichen Regierungs-Hauptkasse Hierselbst, Kö­nigsstraße Nr. 32 unten links Zimmer 1, Bor­mittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, ausgereicht.

Die neuen Coupons und Talons können bei der genannten Hauptkasse selbst in Empfang genommen oder durch die auswärtigen Steuerkassen des dies­seitigen Bezirks, die Königlichen Regierungs-Haupt- kasseu zu Wiesbaden, Minden und Arnsberg, so­wie durch Bermittelung des Bankhauses St. A. von Rothschild u. Söhne zu Frankfurt a. M. be­zogen werden.

Die alten Talons sind bei den ebenbezeichneten Kassen oder dem genannten Bankhause mit einem in duplo aufzustellenden Verzeichnisse derselben, wozu die Formulare bei den sämmtlichen vor­gedachten Stellen unentgeltlich zu haben sind, durch den Inhaber oder einen Beauftragten in Person abzugeben.

Die Einreicher erhalten das eine Exemplar des Verzeichnisses mit einer

versehen, sofort zurück und haben dasselbe bei Aus-; händigung der neuen Coupons quittirt wieder ab- zuliefern. .

Diejenigen, welche die neuen Coupons bei der hiesigen Regierungs-Hauptkasse unmittelbar em­pfangen wollen, brauchen, wenn Ihnen eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung ge­nügt, das obige Verzeichniß nur einfach einzurelchen und haben bei demnächstigem Empfang der neuen Coupons 2c. die Marke zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann sich Behufs Ausreichung der neuen Coupons mit den Inhabern der alten Talons im Allgemeinen nicht eingelassen werden.

Des Eiureichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons 2C. nur dann, wenn die alten Talons abhanden ge­kommen sind. In diesem Falle sind die betreffen­den Dokumente an die Regierungs-Hauptkasse hier mittelst besonderer schriftlicher Eingabe einzureichen.

Cassel, den 14. April 1882.

Königliches Regierungs-Präsidium.

_ v. Brauch itsch.

Kreis Hersfelv.

Cassel, den 14. September 1870.

Auf Ihren Bericht vom 6. d. M. betreffend die Beschwerde des Gemeinderaths- und Gemeinde- Ausschusses zu Welferode wegen Nichtheranziehung der Witwen zum Schleichwachendienste, eröffnen wir Ihnen unter Rücksendung der eingereichten Akten Folgendes:

Der von der Leistung der Gemeindedienste handelnde §. 78 der Gemeinde-Ordnung bestimmt unter den pos. 15 seines vierten Abschnittes speciell, wer von der Verpflichtung zu persön­lichen Diensten ausgenommen ist, während der §. 79 welcher schon seiner Ueberschrift nach ledig­lich von der Stellvertretung für Frauens­personen und Abwesende bei Leistung der denselben nach §. 78 obliegenden persönlichen Dienste handelt in seinem ersten Abschnitte eben nur weiter dahin Anordnung trifft, daß alle diejenigen Per­sonen weiblichen Geschlechts, welche nach §. 78 zur Leistung der persönlichen Gemeindedienste ver­pflichtet 'erscheinen, diejenigen Dienste, welche sich für ihr Geschlecht eignen, auch durch taugliche Stellvertreter verrichten lassen dürfen es als selbstverständlich unterstellend, daß sie diejenigen

: persönlichen Dienste, welche sich für ihr Geschlecht i nicht eignen, durch dgl. Stellvertreter leisten lassen müssen.

| Die vorliegende Beschwerde ist daher, insoweit dieselbe gegen die von Ihnen durch Verfügung vom

11. Juni d. I. z. Nr. 4766 ausgesprochene Frei- ' heit auch der selbstständigen Frauenspersonen vom L-chleichwachendienste gerichtet ist, begründet, in= i dem dgl. Dienste von allen denjenigen Personen i weiblichen Geschlechts, welche nach §. 78 der Gem.- ' Ordn, von der Verpflichtung zu persönlichen ; Diensten nicht ausgenommen sind, durch taugliche Stellvertreter nach dem zu Welferode herkömmlichen Vertheilungsfuße dort geleistet werden müssen. Sie wollen daher hiernach das Erforderliche veranlassen. An das Königl. Landrathsamt zu Homberg. ^.1.7154.

Cassel, den 13. April 1882. ;

In Abschrift theilen wir Ew. Hochwohlgeboren das unter dem 14. September 1870 Nr. A. I. 7154, an den Königlichen Landrath zu Homberg, bezüglich der Auslegung des § 79 alinea 1 der Gemeinde - Ordnung vom 23. Oktober 1834 er- gangene Rescript zur Nachricht und Nachachtung nachträglich mit.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

A. I. 5692. Kühne

An die Königlichen Landräthe des Regierungsbe­zirks (mit Ansnahmevon Gersfeld nud Homberg.)

*

Hersseld, den 24. April 1882.

Abschrift erhalten die Herrn Bürgermeister 2c. des hierdurch zur Kenntnißnahme und ent­sprechenden Beachtung.

5235. Der Königliche Land rath

Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 21. April 1882.

Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom heutigen Tage Nr 5132, in voriger Kreisblatts- Nummer, die Eintheilung des Kreises in Jmpf- stationen betreffend bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die Impf- und Revi- stons-Termine für sämmtliche Jmpfbezirke des Kreises Seitens des Jmpfarztes Herrn Kreisphysi- kus Dr. Ahlborn dahier für das Jahr 1882 wie folgt festgesetzt worden sind:

1 ) Station Hersfeld.

Impfung: Donnerstag den 1. Juni Vormittags 9 Uhr der im Jahre 1881 geborenen und vom Vorjahre restirenden Kinder aus der Stadt Hersfeld.

Revision: Donnerstag den 8.JuniVormittags 9 Uhr.

Impfung: Freitags den 2. Juni Nachmittags 3 Uhr der zur Llation Hersfeld gehörigen aus­wärtigen Kinder und Schüler.

Revision: Freitagden 9. Juni Nachmittags 3 Uhr.

Impfung: Sonnabend den 3. Juni Nachmittags 2 Uhr der'-das 12. Lebensjahr zurückgelegt habenden Schüler der Stadt Hersfeld.

Revision: Sonnabend deu10.JuuiNachmittags2Uhr. 2) Station Sorga.

Impfling: Montag den 5. Juni Nachmittags 3 Uhr. Revision: Montag den 12. Juni Nachmittags 3 Uhr. 3) Station Asbach.

Impfung: Mittwoch den 14. Juni Morgens 8 Uhr. Revision: Mittwoch den 21. Juni Morgens 8 Uhr. 4) Station Kerspenhausen.

Impfung: Mittwoch den 14. Juni Morgens 9 Uhr. Revision: Mittwoch den 21. Juni Morgens 9 Uhr. 5) Station Niederaula.

Impfung: Mittwoch den 14. Juni Morgens 10 Uhr. Revision: Mittwoch den 21. Juni Morgens 10 Uhr. 6) Station Kirchheim.

Impfung: Mittwoch den 14. Juni Mittags 12 Uhr. Revision: Mittwoch den 21. Juni Mittags 12 Uhr. 7) Station Frielingen.

Impfung: Mittwoch den 14.JuniNachmitiagSl Uhr. Revision: Mittwoch den 21. Juni NachmittagslUhr. 8) Station Unterhauu.

Impfung: L>ounabendden17.JuniNachmittags3Uhr. Revision: Sonnabend den24.JuniNachmittags3Uhr.

9) Station Friedlos.

Impfung: Biontag den 19.Juni Nachmittags 3 Uhr. Revision: Montag den 26. Juni Nachmittags 3 Uhr. 10) Station Obergeis.

Impfung: Dienstagden20.JuniNachmittags3Uhr. Revision: Dienstag den27. Juni Nachmittags 3 Uhr. 11) Station Widdershausen.

Impfung: Donnerstag den 15. Juni Morgens 10 Uhr. Revision: Donuerstagden22. Juni Morgens 10Uhr. 12) Station Heringen.

Impfung: Donnerstag den 15.JuniMittags12Uhr. Revision: Donnerstag den 22. Juni Mittags 12 Uhr. , 13) Station Heimboldshausen.' Impfung: Donnerstag den 15. Juni Nachmittags 2i Uhr. . ,

Revision: Donnerstag den 22. Juni Nachmittags 21 Uhr. W

14) Station Philippsthe..

Impfung: Dienstag den 13. Juni Vormittags 10 Uhr. Revision: Dienstag den 20. Juni Vormittags 10 Uhr. 15) Station Ransbach.

Impfung: Dienstagden 13.Juni Nachmittags 1 Uhr. Revision: Dienstag den 20. Juni Nachmittags 1 Uhr. 16) Station Schenklengsfeld.

Impfung: Freitag den23. Juni Nachmittags 1 Uhr. Revision: Freitag den30.Juni NachmittagslUhr. 17) Station Friedewald.

Impfung: Montag den 26. Juni Nachmittags 2 Uhr. Revision: Montag den 3. Juli Nachmittags 2 Uhr. "In der Stadt Hersfeld findet die Impfung undRevision im oberen Rath- tz a u s s a a l e statt; in den übrigen Jmpf- statÜoneu des Kreises werden hierzu die Schulräume benutzt.

Die sämmtlichen Herren Ortsvorstände 2c. der betheiligten Gemeinden und Gutsbezirke haben diese Termine alsbald auf ortsübliche Weise zu wie­derholten Malen bekannt machen zu lassen und namentlich dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler pünktlich an Ort und Stelle sind. Die Herren Bürgermeister der Jmpfstationsorte haben außerdem für Bereithal- tung des Jmpflocales und Stellung der erforder­lichen Schreibhülfe beim Jmpfgeschäft zu sorgen. 5132. Der Königliche Landrath

Freiherr v o^ Broich. Hersfeld, am 26. April 1882.

Herren Bürgermeister 2c. zu

Biedebach, Biengartes, Friedlos, Heenes, Meck- lar, Meisebach, Rohrbach, Untergeis, Roßbach, Sieglos, Stärklos, Unterbaun, Gersdorf, Kleba, Niederaula, Wilhelmshof, Oberrode, Sorga, Kathus, Wippershain, Lampertsfeld, Wüstfeld, Conrode, Kleinensee, Bengendorf, Gethsemane, Heringen, Leimbach, Röhrigshof und Wölfershausen

welche nach einer Mittheilung des ständischen Bau- amtes dahier noch mit Erledigung meiner Verfügung vom 21. März 1879 Nr. 3596 (Kreisblatt Str. 24) betreffend Anzeige über das vorhandene Ge­spannvieh und die Handdienstpflichtigen Personen, im Rückstände sind, werden an die Erstattung der fraglichen, an den communalständischen Baumeister Herrn Ry land er dahier einzureichenden Anzeige mit Frist bis zum 1. k. MtS. bei Meidung der Zusendung eines Warteboten mit dem aus­

Die

drücklichen Hinzufügen erinnert, daß, wenn der fragliche Brief nicht noch am 1. Mai c. Nachmit­tags 3 Uhr eingegangen sein sollte, die Absendung des Warteboten alsbald erfolgen müßte.

5240. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

. _ Hersfeld, am 24. April 1882.

Die Herren Mitglieder und Freunde des im Jahre 1870 dahier in's Leben getretenen Kreis- vereittS zur Pflege im Felde verwundeter und erkraukter Krieger werden in Folge eines au mich gerichteten Erlasses des Herrn Ober- Präsidenten zu Cassel vom 14. v. Mts. zu einer Berathung und Beschlußfassung in Pereinsange-