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Nr. 34.

DasKrcisbloti" erscheint wöchent­lich zweimal, Mittwochs». Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstal- teil kommt der PostausschMg hinzu.

für Den

Bekairntmachuiigeii aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar­mondzeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet und wird bei Wiederho­lung entsprechender Rabatt gewährt.

Änttüches.

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, am 27. April 1882.

Zur Vornahme des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine be-

stimmt worden:

Donnerstag den 8. Juni d. J.

vou Morgens präcis ^ 8 uhr a b. Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und den Landgemeinden Allmershanseu erfolgt, so kann die mit Hählgans, Ana, Biedebach, Biengartes, Eich- """" " " " Hof, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes, Hilper- hansen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meckbach, Mecklar und Meisebach.

Freilag den 9* Juni d. J.

von Morgens präcis 8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Peters­berg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sieg­los, Sorga, Tann, Nutergeis, Unterhaun, Wippers- Hain, Wilhelmshos, Niederaula, Allendorf, Asbach, Beiershausen, Engelbach, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hatteubach, Hedders-

dvrf und Holzheim.

Sonnabend den 10. Juni d. J.

von Morgens präcis ^8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land- gemeinden Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederjossa^sttecke- rvde, Reimboldshansen, Rotterterode, Solms, Stärklos, Willingshaiu, Friedewald, Bengendorf, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen und Kleinensee.

Montag den 12. Juni d. J.

a) von Morgens präcis ^8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land- gemeinden Lautenhausen, Leimbach, LengerS, Wid­dershausen, Wölfershausen und sämmtlichen Ge­meinden 20. des Amtsgerichtsbezirks Scheuklengs-

sowie 61aHi float ion derjenigen

feld.

b) von Nachmittags präcis 3 Uhr ab Loosung, sowie Classi fication derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz- Reserve I. Classe, welche wegen häuslicher, gewerb­licher oder Familien-Verhältnisse eine Zurückstel­lung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. . ,

Das Ersatz-Geschäft wird, wie btSher im hiesigen städtischen Rathhause vor­

genommen.

Die Herren Ortsvvrstünde der Stadt- und Land­gemeinden des Kreises selbstverständlich auch die Herren Ortsverwalter werden angewiesen: 1) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Ge­meinden 20. und zwar:

a) die in der Zeit voni 1. Januar bis ein­schließlich den 31. Dezember 1862 gebore­nen, soweit sie nicht bereits in das Mili- tair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,

b) die in den Jahren 1861, 1860, 1859 oder früher geborenen, welche in den Ersatz- Geschäften des vorigen Jahres zurückge­stellt, überzählig geblieben, oder gar nicht erschienen sind und demnach über ihr Mi- litairverhältuiß noch keine feste Bestimmung

erhalten haben,

zu den vorbezeichneten Niusterungstermilten vorzuladen,

2) dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zürückstellung bezw. Be­freiung vom Militairdienst beansprucht wird, ____________________ _____ ______

sich im Musterungstermine ebenfalls einstnden, resp, der daraufhin bekanntlich von mir am 6.

8) in den Terminen sich p e r sönl i ch einzufinben Januare, an sämmtliche Herrn Bürgermeister oder im Falle einer Verhinderung dafür zu des Kreises erlassene, durch die Nummer 2 des sorgen, daß der Vicebürgermeister anwesend ist, Kreisblattes laufenden Jahrganges veröffeutlich-

4) für die rechtzeitige Gestellung der Mili- ten Verfügung anliegend spr. die bezüglichen tairpflichtigen :c. zum Ersatz-Geschäft sorge Berichte zur gefälligem Keuutuißnahme und mit dem ........... w s.^

zu tragen und denselben ausdrücklich zu er- Ersuchen ergebenst zu übersenden, dieses Material' theilungen der Festcommissionen der in diesem

öffnen, daß sie mit sauberem Souper und reiner Wäsche zu erscheinen habe n.

Militairpflichtige, welche ohne genügenden Ent- fchuldigungSgrund im Musterungötermine nicht er­scheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Mu- sterungslocale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe biß zu 30 Mark oder Haft biß zu 3 Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vortheile der Loosung entzogen werden Ist bit . _ Hermannshof, den 24. April 1882.

Versäumniß in böswilliger Absicht oder wiederholt; .. Ew. Hochwohlgeboreu beehre ich mich die mir N aisbaldige Einziehung zum | übersaudten Berichte der Herren Bürgermeister Militairdienst als unsicherer Hcerespflichtiger er-! des Kreises, betreffend Zuckerrübenbau, ergebenst folgen. i zurückzuschicken, nachdeni ich mir das nöthige Ma-

Die Herren Ortsvorstände 20. haben Vorsteheu- terial zur weiteren Arbeit daraus gesammelt habe, des zu wiederholten Fialen in ihren Ver- soweit wie ich es bis jetzt beurtheilen kann, sind waltuugsbezirken, insbesondere den gestellungspflich- die Gründe, die gegen Einführung des Zuckerrüben- tigen Mannschaften und deren Augeyörigeu bekannt j baues angeführt, mit Ausnahme derjenigen der machen zu lassen und daß dieses geschehen, sumTheil zu weiten Entfernung von der Bahn, bis zum 15. k. Mts. hierherzu berichten. ........... '

Reklamationeu Aftlitairpflichtiger um Zu­rückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve I. Classe um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres, sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande au- zubringen, welcher für ordnungsmäßige und voll­ständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funks Buchdruckerei (Gebr. Funk) dahier stets vorräthigen Fragebogens sorgt; außerdem sind die nöthigen Atteste (pfarramtlicher Familienschein, Steuerbuchsauszug, Hypothekenschein und Ab-

schätzung durch die Ortstaxawren beim Vorhanden­sein von Grundeigenthum rc.) der Reklamation beizufügen. Einer Beifügung von ärztlichen At­testen bedarf es nicht, da - wie schon erwähnt diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zu­rückstellung 20. vom Militärdienste beansprucht wird, im Musterungstermine mit zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit rc. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Mi- litairarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.

Sämmtliche Reklamationen sind bis spätestens zum 12. Mai d. J. an mich einzureichen, worauf die Vorprüfung derselben vorgenommen werden wird. Die Herren Ortsvor­stände oder die Reklainanten brauchen zu diesem; Zwecke nicht persönlich zu erscheinen, die Einsen-! - .,., . . , ---Nu­

tzung der Pleklamationen kann vielmehr durch die-.^^ ^heudev bringe ich hiermit im Einverstand- Post 2c. geschehen. "'h ^s Herrn B lppart unter Bezugnahme auf

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden vom « ^'nuar cr. Nr. 163

behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte! H^bivblatt Nr. 2) zur allgemeuien Kenntniß. Zeugen bei dein Bürgermeister ihres Wohnortes ®er Königliche Landrath

zu sistiren, welcher dieselben an Eides Statt pro- _ gretgerr von Broich.

tokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft - . Hersfeld, den 29. April 1882.

und in welcher Weise sie selbst die epileptischen ^n Htt(m Ortsvorständen des Kreises wird Zufälle an den betreffenden Militairpflichrigen wahr-Nneme Verfügung vom 15. April ,1879 Nr. 4433 geuomuieu haben. Diese Proiokolte nebst etwaigen M Kreisblatt Nr. 31), betreffend die V er- ärztlichen Attesten sind cbcnwohl bis zum 12. Mai' s^w " un g der Fel d fr ächte ge ge n Hagel- cr. an mich einzureichen. ! l cy 1 a g, zur pünktlichsten Befolgung hierdurch in

5426. Der Königliche Landrath Ermneriing gebracht.

Freiherr von Broich. ^Zugleich verweise ich auf meine Verfügungvom «öpröfeib am ->6 Ävcil 1882 ^' September 1879 Sir. 7141 (im Kreisblatt Nr.

ÄÄÄÄ S l?£^»5»SgS i bolene Gelegenheit, sich gegen derartige Schädeil j zu schützen, thunlichst allgemein benutzt werde. ! 5532. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

nach Amerika nachgesucht worden.

5347. Der Königliche Landrath

Freiherr von Lr »ich.

Hersfeld, den 11. April 1882.

Ew. Wohlgeboren beehre ich mich in Verfolg des Vereins-Protocolles vom 7. Dezember v. J.

. an sämmtliche Herrn Bürgermeister des Kreises erlassene, durch die Nummer 2 des

mittelst eines Referates zum Gegenstand einer weitem Besprechung resp. .Erwägung im laud- wirthschaftlichen Verein machen zu wollen.

4590. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

Dem Vorsitzenden des landwirthschaftlichen Kreis­vereins Herrn Gutsbesitzer Bippart Wohlgeboren hier.

im Ganzen wenig stichhaltig. Die Befürchtung, daß durch Einführung des Rübenbaues die Pro­duktion des Strohes und Futters und somit die des Mistes, woran es jetzt in allen Wirthschaften schon mangelt, benachtheiligt würde, ist keineswegs begründet. Dnrch die gartenmäßige Cultur der Zuckerrübe wird der Boden derartig gebessert, daß der Ertrag sämmtlicher Feldfrüchte sich naturge­mäß steigern muß. Die für die Rübe nöthige Bodenqualität ist, glaube ich, doch in bedeutend größerer Ausdehnung vorhanden als im Allge­meinen geglaubt. Die geringe Größe der einzel­nen Bcmtzuugen ist ebenfalls kein Hinderniß, freilich müßten sich in diesem Falle die Einzelnen dazu entschließen Anschaffungen und Arbeiten, wozu einem Jeden allein die Mittel und Kräfte fehlen, gemeinschaftlich zu machen.

Indem ich Ew. Hochwohlgeboreu den besten Dank für die Beförderung der Bestrebungen des landwirthschaftlichen Vereins ausspreche, verbleibt mit vorzüglichster Hochachtung

Ihr ergebenster

E. Bippart,

Vorsitzender des landwirthschaftlichen Kreisvereins.

An

Königlichen Laudrath Herrn Freiherr« v o n B rv ich Hochwohlgeboreu Hersfeld.

Hersfeld, am 27. April 1882.

Protokoll

über die am 15. März 1882 im Hotel zum Stern in Hersfeld abgehaltene Generalversammlung des landwirthschaftlichen Kreisvereins Hersfeld.

Tagesordnung: 1) Geschäftliches. 2-Mit-