Nr. 38
Sonnabend den 13. Mai 1882
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs». Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postansta!- ten kommt der Postauffchlag hinzu.
Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Garmondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederholung entsprechender Rabatt gewährt.
für den
ÄnUstcQes.
s I der Dieuststundeu eingesehen werden.
i 6360. Der Königliche Landrath
Berlin, den 12. April 1882. Freiherr von Broich.
Die Königliche Regierung benachrichtigen mir Hersfeld den 10 Mai 1882
hierdurch, daß der einer in Rußland begangenen Der Johannes Budesheim von Harnrode, Entwendung beschuldigte Preußische Unterthan 44 JMe alt, hat für sich und seine Familie um Ernst Paulus nach einer dem Königlichen Ministe- Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande num der auswärtigen Angelegenheiten zugekomme- - - - - - - - .......
nen Mittheilung der hiesigen Leserlich Russischen Botschaft sich dem Untersuchungsgericht in Minsk
gestellt hat und daraufhin ebendaselbst festgenommen worden ist.
Unser Erlaß vom tOten Februar d. I.
3uf?'aO^ ^ hierdurch seine Erledigung
Hersfeld, den 10. Mai 1882.
Der Weißbinder Heinrich Gieß von Niederjossa, 22 Jahre alt, hat um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande behufs Auswanderung nach ' Amerika nachgesucht.
öcfnnben. _ _ 6370. Der Königliche Landrath
Der Munster des Innern. Der Justiz-Munster. ^reiberr non ^mirh
An die Königliche Regierung zu Cassel. Fruyerr oou broich.
Casscl, den 2. Mai 1882.
Abschrift hiervon theilen wir Ew. Hochwohlge- boren 2c. mit Bezug auf unsere Verfügung vom 27. Februar d. I. A12783 zur Kenutuißnahme mit
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Kühn e.
An die Königliche Landräthe 2c. A I 5947.
Wird den OrtspoliM-Verwaltungen und der Königlichen Gendarmerie des Kreises unter Bezugnahme aus meine Verfügung vom 7. März c. 3? Nr. 3000 (Kreisblatt Nr. 19) zur Keumnißnahme mitgetheilt.
Hersfeld, den 10. Mai 1882.
6277. Der Königliche Laudrath
Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 13. Mai 1882.
Durch ein Versehen Seitens des Herrn Jmpf- arztes sind die Jmpftermine für die Jmpfstationen Asbach, Kerspenhausen, Niederaula, Kirchheim und Frielingen auf den Himmelfahrtstag (Donnerstag den 18. d. Alts.) verlegt worden. Da die Ausführung des Jmpfge- schäftes an diesem Tage jedoch unthunlich und, trotz der Beschleunigung, welche die Sache erheischt, unzweckmäßig sein würde, so werden hiermit für die Eingangs genannten Jmpfstatioiieu die Impf- termine auf den folgenden Tag:
Freitag den 19. Mai d. J. und die Revisionslerwiue auf
Freitag den 26. Mai d. J.
verlegt- Die Impfung bezw. Revision in den einzelnen Jmpfstationen findet zu den in meiner Verfügung vom 8. d. Dits. Nr. 6168 (Kreisblatt Nr. 37) näher angegebenen Tageszeiten statt.
Die Herren Ortsvorttände haben dies in ihren resp. Gemeinden sofort und wiederholt bekannt und dabei auch ausdrücklich darauf aufmerksam machen zu lassen, daß in den genannten Jmpfter- minen auch nicht impfpflichtigc Personen, Kinder, wie Erwachsene, auf Wunsch unentgelt-
lich geimpft werden können.
6459.5 Der Königliche Laudrath
Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 11. Mai 1882.:
Der Landwirth Heinrich K not t zu Goßmannsrode hat unter Vorlage der Beschreibung, Zeichnung und Pläne um Genehmigung zum Betriebe eines bereits vorhandenen Ziegelofens auf seinem Grundstück (Parzelle Nr. 221 | 57 des Kartenblatts Nr. 3) — 1 rrr 349 gulii groß, nachgesucht. ... ............. ^_...... . ,
In Gemäsheit des §. 17 der Gewerbe-Ordnung Schiedsmannsstellvertreter bestellt ivorden, ivas vom 21. Juni 1869 fordere ich alle Diejenigen, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, welche Einwendungen hiergegen zu erheben haben,i 6383. Der Königliche Landrath
auf, dieselben binnen 14 Tagen bei mir vorzubringen und bemerke, daß nach Ablauf dieser Frist Ein----- Wendungen in dem Verfahren nicht mehr geltend gemacht werden können. Vom 15. Mai bis einschließlich 15. October wird
Die Beschreibung, Zeichnung und Pläne können im Bureau des Königlichen Landrathsamtes während
behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
6371. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 13. Mai 1882.
Der Bergmann Johannes Heinrich L a u d s i e d e l zu Untergeis, 25 Jahre alt, hat um Entlassung aus dem preußischen Staatsverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
6471. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 13. Mai 1882.
Die Herren Bürgermeister zu:
Allendorf, Allmershausen, Biedebach, Eitra, Gersdorf, Gittersdorf, Goßmannsrode, Hatten- bach, Heddersdorf, Heenes,Hilperhausen,Kalko-
bes, Kathus, Kerspenhausen, Kleba,Kohlhauseu, Meckbach, Mecklar, Mengshausen, Niederanla, Petersberg, Reilos, Reimboldshausen, Mohr-! bach,Roßbach, Rotensee, Rotterterode, Sorga, , . nn. .... r .
1$«^^^ XgS ««■ ”™S ÄSMSSt* 5*. Getysemane, Heringen, Humes, Klelneusee, unö Getränke, ohne von seiner, ihm bewußten Mittellosig- Lampertsfeld, Leimbach, Motzfeld, Oberlengs- feit und ZahUmgsuusähigkeit dem Gastwirth oder dessen selb, Ransbach, Röhrigshos, Wehrshausen, personal HJlittljeilung 311 maeljen, so genügt, nad; einem lir.
theil des Reichsgerichts, III. Straff., vom 28. Januar 1882, dieses Verhalten zur Bestrafung des Gastes wegen Betruges, ohne daß es der Feststellung sonstiger Thatsachen bedarf, aus welchen die Absicht des Gastes, einen Irrthum über seine Zahlungsfähigkeit zu erregen, hervorgeht.
Widdershausen, Wüstfeld,
werden hierdurch an Erledigung meiner Verfügung vom 4. April d. J. Nr. 2213 J. im Kreisblatt Nr.
27, den Entwurf einer Polizei-Verordnung zur Regelung der Spanndienstleistung bei der Entsendung von Hülfe zur Löschung auswärtiger Brände betreffend, mit Frist bis zum 17. d. M t s. Nachmittags 2 Uhr bei Meidung der Zusendung eines Strafboten erinnert.
22131.
Der königliche Laudrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 11. Mai 1882.
Der Gutspächter Richard Brau n zu Oberrode, 25 Jahre alt, ist als Ortsvorstand des Gntsbe- zirks Oberrode heule eidlich verpflichtet worden.
6403. Der Königliche Land rath
Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 12. Mai 1882.
Die Herren Ortsvorstände 2c. des Kreises haben die nach den bestehenden Vorschriften von der Ist- Einnahme 2C. mit 3 g zu berechnenden Veranlagungsgebühren von der Klassensteuer pro 1881 82, welche zur Auszahlung ant den betreffenden Steuxr- kasscn angewiesen worden sind, abholen und gehörigen Ortes vereinnahmen zu lassen.
6397. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Hersseld, den 11. Mai 1882.
Für den Schiedsmännsbezirk Tann ist an Stelle des ausgeschiedenen Schiedsmanns Christoph Knoth der seitherige Schiedsmannsstellvertreter, Bürgermeister Rüdiger zu Taun, zum Schiedsmann, und der Ackermann Johannes Bollmer daselbst zum
Freiherr von Broich.
Cassel, 5. Mai 1882.
zu Wilhelmshöhe bei Cassel wieder ein Postamt mit Telegraphenbetrieb in Wirksamkeit sein.
Für die Zeit des Bestehens dieser Verkehrsan- stalt kommt für Briefe, welche in Cassel eingeliefert und nach Wilhelmshöhe bestimmt, sowie für Briefe, welche in Wilhelinshöhe aufgegeben und nach Cassel oder nach dem Landbestellbezirk des Postamts in Cassel gerichtet sind, an Stelle der Landbriefbestellgebühr die gewöhnliche Portotaxe, nämlich für den einfachen Brief frankirt 10 Pf., unfrankirt 20 Pf., zur Anwendung.
Der Kaiserliche Ober-Postdirector: zur Linde.
Vergehen des Auflaufs.
Ob ein Polizei-Sergeant, oder ein sonstiger, dem eigentlichen Träger der örtlichen Polizeigewalt untergeordneter Polizeibediensteter im Sinne des § 116 des Str.G.B. als für die Aufforderung an eine versammelte Menschenmenge zur Entfernung zuständiger Beamter bezeichnet werden darf, ist der Regel nach davon abhängig zu machen, ob derselbe thatsächlich so viel Selbstständigkeit in der Ausübung seiner amtlichen Funktionen besitzt, um unter eigener Verantwortlichkeit die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung unmittelbar erforderlichen Anordnungen treffen zu dürfen. Steht ihm diese Befugniß zu, so ist ihn: auch die Zuständigkeit zu der erwähnten Aufforderung, und zwar mit der Wirkung, daß der Unge- Horsanl gegen dieselbe die Strafe des Auflaufs nach sich zieht, nicht abzusprechen. Die subalterne Stellung eines derartigen Beamten im Allgemeinen kann hiefür nicht entscheidend sein. Auch liegt, was Preußen anbelangt, um so weniger ein Grund vor, die Zuständigkeit derartiger Polizei- Organe in Zweifel zu ziehen, als hier der Gendarmerie die Verhinderung und Unterdrückung von Aufläufen und Zn- sanimenrottung«:! ohne besondere Requisition und Anweisung zur selbstständigen Pflicht gemacht ist. Erk. des Reichsgerichts v. 15. März 1882.
Errichtung gefah rdrohrnder Bauwerke.
Das Vergehe» des § 330 des Str.G B., welcher die Errichtung gefahrdrohender Bauwerke mit Strafe bedroht, erfordert nicht den Eintritt des Unglücksfalles, welcher durch den fehlerhaften Bau ermöglicht ist. Das Causalitätsver- Hältniß zwischen der Verletzung der Sauregeln und der drohenden Gefahr, ist vielmehr für hergestellt zu erachten, sobald bei bestimmungsgeniäßer Verwendung des Bauwerke«! in Folge der begangenen Fehler Leben oder Gesundheit Anderer bedroht erscheint. Es muß für den Thatbestand als bedeutungslos bezeichnet werden, ob diese Verwendung bereits in das Leben getreten und eine bestimmte Person thatsächlich gefährdet worden ist. Ebenso erscheint es aber auch einflußlos, ob durch Vorsichtsmaßregeln der Behörde die Wirkung der begangenen Fehler vor Eintritt effektive» Schadens wieder aufgehoben wurde; denn die Beseitigung der Gefährdung setzt das Bestehen der letzteren im Sinne des Gesetzes voraus. Erk. des Reichsgerichts vom II. Februar 1882,
poetische Rachrichten.
Deutschland
P r inzess in W i l h e l m und der neugeborene Prinz befinden sich nach den neuesten Bulletins wohl.
Im Reichstage hat am vergangenen Mittwoch der große Redekampf über das Tabakmonopol begonnen. Angesichts der begreiflichen Spannung, mit welcher man allseitig den Ausgang dieser Debatten erwartet, treten einstweilen die übrigen Auf- gaben,^ mit denen sich der gegenwärtige Reichstag beschäftigen wird, zurück uud im Reichstage selbst scheint die Empfindung vorherrschend zu sein, möglichst bald diesen wichtigsten Punkt in seinem Arbeitsprogramme zu erledigen, denn nur drei Sitzungen brauchte das Haus dazu, um die ersten Lesungen der Vorlagen, betreffend die Abänderung