Nr. 57.
Mittwoch den 19. JM 1882.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Ouortal, bei den Postanstal- ten komnn der Postaufschlag hinzu.
für den
Zireis Zerssesd.
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Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 18. Juli 1882.
Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden, sowie auch die Herren Ortsverwalter des Kreises haben sich am Tage der diesjährigen Bürgermeister- Versammlung, Sonnabend den 5. Anguß d. I., Nachmittags nach Schluß der Versamm- lung zur persönlichen Empfangnahme der Rekrutirungs - Stammrollen im Geschäftslocale hiesigen Landrathsamts einzufinden.
9387. Der Königliche Landrath.
I. V.:
Heeg, Kreissecretair. _ Hersfeld, den 11. Juli 1882.
Der von dem communalständischen Baumeister Herrn Xylander dahier aufgestellte Landwegebau-Etat für den Kreis Hersfeld pro 1883 liegt vom 19« Juli d. J. au vierzehn Tage lang znr Einsicht der Ortsvorstände rc.,des Kreises offen, und zwar:
1) für diezum ersten und bezw.zweitenAussichtsbezirk gehörigen Gemeinden 2c. Ana, Allmershausen, Biedebach, Biengartes, Friedlos, Gittersdorf, Hersfeld, Heenes, Meckbach, Mecklar, Meisebach, Obergeis, Reilos, Rohrbach, Tann und Um tergeis, sowie Asbach, Beiershausen, Eitra, Hilperhausen, Holzheim, Kerspenhausen, Kohlhausen, Kruspis, Oberhaun, Rothensee, Roß- bach, Sieglog, Stärklos und Unterhaus im Geschäftslocale des Königlichen L a u d r a t h s a m t e s;
2) für die zum dritten Aufsichtsbezirk gehörigen Gemeinden 2C. Allendorf, Engelbach, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hattenbach, Kem- merode, Kirchheim, Kleba,Mengshausen, Nie- deraula, Neckerode, Reimboldshausen, Rotter- terode, Solms und Willingshain im Bür- germeistereilocale zu Riederaula;
3) für die zum vierten Aufsichtsbezirk gehörigen Gemeinden 2c. Petersberg, Wilhelmshof, Oberrode, Sorga, Kathus, Wippershain, Malkomes, Dünkelrode, Schenksolz, Lampertsfeld, Schenk- lengsfeld, Conrode, Landershausen und Wüst- feld im Bürgermeistereilocale zu Schenklengsfeld;
4) für die zum fünften Aufsichtsbezirke gehörigen Gemeinden Friedewald, tzilmes, Hillartshau- sen, Kleinensee, Lautenhausen, Motzfeld, Oberlengsfeld, Unterweisenborn und Wehrshausen im Bürgermeistereilocale zu Friedewald;
5) für die zum sechsten Aufsichtsbezirke gehörigen Gemeinden Ausbach, Bengendorf, Gethsemane, Harnrode, Heringen, Heimboldshausen, Herfa, Leimbach, Lengers, Nippe u. Röhrigshof, Philippsthal, Ransbach, Unterneurode, Wöl- fershausen und Widdershausen i in B ü r g e r- meistereilocale zu Philippsthal.
Die Herren Ortsvorstände rc. wollen diesen Etat während der besagten Zeit daselbst einsehen und sich in Belreffder für ihre bezüglichen Gemeinden ec. vorgeschlagenen Etatssätze alsbald schriftlich beim Königlichen Landrathsamte erklären, indem sonst angenommen werden muß, daß Einwendungen dagegen nicht zu erheben sind und dem Kreistage demnächst bei Vorlage des Etats hiervon Kenntniß gegeben wird.
8948. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 7. Juli 1882.
Das diesjährige O b e r - E r s a tz - G e s ch ä f t für den hiesigen Kreis findet am
Sonnabend den 3. August d. J. und Montag den 7. August d. J.
jedesmal von Morgens präcis 7 Uhr an im hiesigen städtischen Rathhause statt, und zwar gelangen zur Vorstellung:
a) an» 3« August d. I.
1) die beim diesjährigen Ersatz-Geschäft wegen häuslicher Verhältnisse zur Ersatz-Reserve II. Classe in Vorschlag gebrachten Militairpflich- tigen,
2) sämmtliche daselbst zur Ersatz-Reserve I. Classe designirten Militairpflichtigen,
3) die zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften über welche endgültig zu entscheiden ist,
4) die zur Zeit des Aushebungsgeschäftes noch vorläufig beurlaubten Rekruten,
5) die von den Truppentheilen abgewiesenen Eifl- jährig-Freiwilligen,
6) die gemäß §. 14 pos. 5 der Landwehr-Ordnung zu berücksichtigenden Reservisten rc.,
7) diejenigen beim Ersatz-Geschäft für tauglich befundenen Militairpflichtigen, von deren Seite reklamirt worden ist,
8) sämmtliche Zugänge.
b) am 7. August d. I.
sämmtliche beim diesjährigen Ersatz-Geschäft hier- selbst für diensttauglich befundenen Militairpflichtigen, soweit sie nach Vorstehendem (a) Nr. 7) nicht schon am ersten Tage zur Vorstellung gelangen.
Diejenigen Militairpflichtigen, welche beim Ersatz-Geschäft für dauernd dienstuntauglich bezw. für moralisch unwürdig erklärt oder wegen zeitiger Untauglichkeit, bedingter Tauglichkeit oder als überschüssig zur Ersatz-Reserve II. Classe in Vorschlag , gebracht tvorden sind, kommen beim diesjährigen Ober-Ersatz-Geschäft hier nicht zur Vorstellung.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen, die ihnen in den nächsten Tagen zugehenden Vorladungen alsbald den in Betracht kommenden Militairpflichtigen auszuhändigen und mit den letzteren pünktlich in dem betreffenden Termine zu erscheinen, auch ihnen zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im Musternngslocale nicht anwesend sind oder überhaupt ohne genügende Entschuldigung fehlen, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen die im §.24 bezw. 65 der Ersatz-Ordnung bezeichneten Verluste sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als unsichere Dienstpflichtige zu gewärtigen haben.
Beim Ober-Ersatz-Geschäft werden die Recla- mationen, auf Grund deren taugliche Militair- pflichtige zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebracht werden, sowie die Reclamations-Anträge, auf welche eine abweisende Entscheidung durch die Ersatz- Commission erfolgt ist, der Ober-Ersatz-Commiffion zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle Familienglieder, auf derenA rbeits-oder Nichtarbeitsfähigkeit es bei Beurtheilung der Reclamationen an kommt, (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reclamirten) im Termin mit zu erscheinen h aben, widrigenfalls eine Berücksichtigung der betreffenden Reclamation nicht st a t t f i n d e n kann.
Die Herren Ortsvorstände 2C. haben das Vorstehende in ihren Bezirken wiederholt zu veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Militairpflichtioen und deren Angehörigen zu bringen, auch den Militairpflichtigen noch besonders einzuschärsen, daß sie mit vollständig reinem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Bis zum 20. Juli er. ist mir von dem Geschehenen Bericht zu erstatten.
8963. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 8. Juli 1882.
Wie in den letztvergangenen Jahren habe ich auch in diesem Jahre auf den ersten Tag des dahier stattfindenden Ober-Ersatz-Geschäftes, Sonn-
!abend den 5« August d. J. Nachmittags 2 Uhr im Saale der Gesellschaft „Verein" hier- selbst eine Zusammenkunft sämmtlicherHerren Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises behufs gemeinsamer Besprechung über Ver- waltmigsgegenstände in Aussicht genommen. Ich spreche die bestimmte Erwartung aus, daß keiner der Herren Bürgermeister 20. ohne dringende Veranlassung dieser.Zusammenkunft fern bleibt, in jedem Falle. dann aber durch den Vicebürgermeister sich vertretest läßt. Auch ist p ünktli ch e s Erscheinen zu der angesetzten Zeit dringend nothwendig.
Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der Gemeindebehörden, sowie Kreisangehörige, welche für öffentliche Verwaltungsangelegenheiten Interesse haben, freundlichst eingeladen.
8980. Der Königliche Landrath
_______Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 13. Juli 1882.
Der seitherige Bürgermeister Andreas Möhl zu Goßmannsrode ist auf weitere 8 Jahre als Bürgermeister dieser Gemeinde bestätigt und verpflichtet worden.
9206. Der Königlsthe Landrath.
____Heeg, Kreissecretair.
Gefunden: ein Notizbuch mit verschiedenem Inhalt. Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Kohlhausen.
Frauenstift zu Jesberg.
Allein stehenden Frauen oder Jungfrauen aus der Provinz Hessen-Nassau evang. Confession, die für ihr Alter ein stilles, trauliches Heim suchen, bietet das Diakonissenhaus zu Treysa ein solches in seiner Filiale, dem Frauenstift zu Jesberg. Die Einrichtung des Stifts, das unter der Leitung einer Schwester steht, entspricht bescheidenen Ansprüchen in jeder Weise. Im Ganzen können zwölf Damen Aufnahme finden. Der jährliche Pensionspreis beträgt 400 Mark.
Um weitere Auskunft beliebe man sich an den Vorstand des Diakoniffenhauses zu Treysa zu wenden.
Treysa, den 16. November 1880.
Der Vorstand des Diakoniffenhauses.
Komische Nachrichten.
Deutschland.
Se. Maj. der Kaiser und König erfreut sich, wie aus der Mainau gemeldet wird, des besten Wohlseins.
# Unsere Wirthschaftspolitik.
I.
Eine der ersten Grundbedingungen für den Bestand und die Dauerhaftigkeit eines großen Staatswesens, welches auf allen Gebieten des geistigen und Politischen Lebens seinen geschichtlichen Beruf erfüllen will, ist die Förderung und Sicherstellung seiner wirthschaftlichen Kräfte. Deshalb haben auch die großen Staatsmänner Frankreichs und Englands ihre Fürsorge vornehmlich der Entwicke- ^llu^Lmtb?ein ®$u& der Industrie, der Landwirth- schaft und des Handels zugewandt und gerade hierdurch den Wohlstand ihres Vaterlandes zu begründen gewußt. Wenn der Name Frankreichs und Englands auf allen Gebieten der materiellen Cultur auch heute noch mit Achtung, ja mit Bewunderung genannt wird, so verdanken sie diesen Ruhm vornehmlich der Grundlage, welche ihrem Volkswohlstände durch die auf den Schutz der heimischen Gewerbe gerichtete Politik ihrer Könige und Staatsmänner im 16. und 17. Jahrhundert (Richelieu, Colbert, König Heinrich VIII., Königin Elisabeth, Cromwell) gegeben wurde.
Daß die wirthschaftliche Entwicklung Deutsch-