Nr. 80
Sonnabend den 7. October 1882.
Das „Kreisblütt" erscheint wöchciit, lich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu.
Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar- mondzeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet und wird bei Wiederho« lung entsprechender Rabatt gewährt.
Bestellungeu aus das „Kreisblatt" werden noch fortwährend von allen Kaiserlichen Postanstalten und Landbriesträgern sowie von der Expedition angenommen.
Amtliches.
PoUzei-Berordnung. — Auf Grund des §. 11 der Verordnung vom 20. September 1867, die Polizei-Verwaltung betreffend, wird für den Umfang des Regierungsbezirks die nachfolgende Polizei- Verordnung erlassen:
§. 1. Jeder Schiffs- und Floßführer, sowie die Besitzer von Fähren sind verpflichtet, jeden auf dem von ihm geführten Schiffe oder Floß oder auf ihrer Fähre vorgekommenen Unglücksfall, welcher den Tod oder die schwere Verletzung einer oder mehrerer Per-
soue» herbeigeführt hat, sofort und jedenfalls innerhalb des nächstfolgenden Tages entweder selbst oder durch einen Stellvertreter derjenigen Orts-Polizei- behörde, innerhalb deren Bezirk das Schiff oder Floß.zunächst Anker wirft, anzuzeigen.
§. 2. Ist ein derartiger Unglücksfall auf einem inländisch«: Schiffe oder Flosse im Auslande geschehen, so ist die im §. 1 vorgeschriebene Anzeige Seitens des Führers der Orts-Polizeibehörde des inländischen Ortes zu erstatten, welchen er mit seiiruw Fahrzeug? zunächst anläust.
Jstcha§Uaß im Auslande aufgelöst, so hat der Führer die Anzeige der Ortspolizeibehörde seines mländischen Domicils spätestens innerhalb der im §. 1 vorgeschriebenen Frist nach seiner Rückkehr dahin zu erstatten. m _
§. 3. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften wird an den Schiffs- oder Floßführern, sowie an den Besitzern von Fähren mit Geldstrafe von 10 j Ertheilung eines Reisepasses behufs Auswanderung bis 30 Mk. oder entsprechender Haft geahndet.
Lasse!, den 29. September 1882.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Nachdem durch das Gesetz vom 24. Februar v. I. die aus den Elementarlehrer-Witwen- u. Waisenkassen zu gewährende Minimal-Witwen- Pension auf jährlich 250 Mark festgesetzt ist, hat der Herr Minister der geistlichen 2C. Verwaltung durch Erlaß vom 27ften Mai er. Nr. 1658 G. III. unter Anderein Folgendes angeordnet:
1) Die einmalige Abgabe von 25 § der den Kassenmitgliedern zukommenden Aufbesserung ihres Jahreseinkommens (Gesetz vom 22. December 1869, Ges.-Samml. 1870 S. 1, §. 3) ist fortan wieder zur Erhebung zu bringen. Sie ist auch dann zur Kasse zu zahlen, wenn ein Lehrer bei seiner ersten Anstellung ein Diensteinkommen erhält, das über das Minimalgehalt hinausgeht, von dem Betrage der Differenz des Diensteinkommens gegen das örtliche Minimaleinkommen.
2) Der Beitrag ist zur Kasse zu entrichten bei jeder den Lehrern zugewendeten dauernden Aufbesserung ihres Diensteinkommeus, mag sie durch Aufrücken in eine höhere Gehaltsstufe, oder durch Versetzung, oder durch Gewährung einer Zulage entstehen.
3) Ausgenommen sind allein bte Zulagen, welche zur Erfüllung des Minimalgehalts gewährt werden, nicht aber das Anfangsgehalt in dem Fall, wo dasselbe an einem Ort das Minimalgehalt übersteigt.
4) Auch von den Alterszulagen ist die Abgabe zu entrichten. Cassel, am 27. September 1882. Königliche Regierung, Abth. für Kirchen- u.
Schulsach^n.^
~ Kreis Hersfelv.
Hersfeld, den 6. October 1882.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises werden auf die im Amtsblatt Nr. 44 erlassene Verfügung der Königlichen Regierung, Abtheilung des Innern
vom 30. September er., betreffend die Ihnen als Ortspolizeibehörden obliegende Verpflichtung, nach Vorschrift der ebendaselbst abgedruckten Verordnung des Bundesrathes über die Einrichtung vonStraf- registern und die wechselseitige Mittheilung der Strafurtheile, in den darin bezeichneten Fällen der zuständigen Staatsanwaltschaft die erforderlichen Mittheilungen zu machen, hierdurch besonders hingewiesen.
12731. Der Königliche Landrath ________Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 6. October 1882.
Die Herren Ortsvorstände zu:
Allendorf, Aua, Biengartes, Eichhof, Eitra, Engelbach, Friedlos, Frielingen, Gersdorf, Gitlersdorf, Goßmannsrode, Hattenbach, Heenes, Holzheim, Kathus, Kemmerode, Kers- penhausen, Kirchheim, Kleba, Kohlhausen, Meckbach, Mecklar, Meisebach, Mengshausen, Niederaula, Obergeis, Petersberg, Reckerode, Neilos, Reimboldshausen, Rohrbach, Roßbach, Rotterterode,Sicglos,Sorga, Stärklos, Tann, Wilhelmshof, Bengendorf, Dünkelrode, Geth- semane, Herfa, Lampertsfeld, Leimbach, Motz- feld, Oberlengsfeld, Röhrigshof, Schenksolz, Unterneurode, Unterweisenborn, Wehrshausen, Widdershausen, Wölfershausen und Wüstfeld werden hierdurch au Erledigung meiner Verfügung vom 16. August c. Nr. 9313 im Kreisblatt Nr. 66, die Ausrüstung der Feuerwehren betreffend, mit Frist bis zum 18. b. Mts. Nachmittags 2 Uhr bei Meldung der Zusendung eines Strafboten erinnert.
9313. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 4. October 1882.
Der Cigarrenmacher Johannes Otto dahier, 25 Jahre alt, hat für sich und seine Familie um
nach Amerika nachgesucht.
12660. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
politische Nachrichten.
Deutschland.
# Die Religion in der Schule. Liberalen haben sich zum Theil gegen den in conservativen Wahlaufruf enthaltenen Vorwurf verwahrt, daß sie die Religion aus der Schule verdrängen wollen. Von conservativen Blättern
Die dem
ist ihnen erwidert worden, daß zahlreiche Zeitungsstimmen, Reden und andere Kundgebungen anerkannt liberaler Männer in Wahrheit die Verdrängung dessen, was der Christ unter Religion versteht, aus der Schule als letztes Ziel hinstellen, und daß die liberalerseits empfohlene Befreiung der Schule von den „Fesseln" der Kirche mit diesem Ziel vollkommen übereinstimme. Gerade in die Diskussion über diese Frage fiel eine Kundgebung von kirchlich freisinniger Seite, welche geeignet ist, die Auffassung der Conservativen über die Stellung des vorgeschrittenen Liberalismus zur Religion zu bestärken. Von dem bekannten, aus der Landeskirche ausgetretenen, einstmaligen Prediger Kalthoff war in Berlin ein Parteitag der „kirchlichen Volkspartei" einberufen, an welchem auch die fortschrittlichen Abgeordneten Munckel und Wendt theilnahmen. Das von diesen Herren aufgestellte Programm gewährt einen tiefen Einblick in das von ihnen vertretene rabicale Kirchenthum oder vielmehr Un- kirchenthum. Sie fordern unter Anderem Weg-
hinausge,zerrt wurde. Hierauf begann eine Mißhandlung mit Gewehrkolben, doch dies schien der
, k - .....—• —». rachgierigen Polizei noch zu wenig. Man schleppte
lastung des apostolischen Glaubensbekenntnisses bet ihn an Bart und Haaren vom zweiten Stockwerk
kirchlichen Handlungen, Beseitigung der kirch- ins Parterre und auf die Straße zum Gefängniß, lichen Glaubenssatzungen, Beseitigung des confessio- wo Jurkewitsch blutüberlaufen und besinnungslos neuen Characters der Volksschule „unter Beibe- liegen blieb. Diese unbeschreiblichen Marterscenen Haltung eines nach allgemein wissenschaftlichen und animirte der Polizeimeister durch die Zurufe: „Recht, stttlichen Grundsätzen zu ertheilenden Religious- Kinder! schlagt ordentlich zu!" Der „Golos" Unterrichts, Abschaffung des religiösen Eides, meldet weder die Entlassting Jurkewitsch's aus dem
;etne
Zur Begründung dieser letzten Forderung scheute sich der Rechtsanwalt Munckel nicht. Folgendes zu sagen: „Wenn Einer lügt, dann soll man ihn nicht noch zwingen, nun noch den Namen Gottes zu lästern, und wir sind überzeugt, daß der liebe Gott, wenn er dereinst über solche Lügner zu richten haben wird, diese Zwangslage als mildernden Umstand gelten lassen wird!" Eine Auffassung, über die wohl jeder religiös Denkende entrüstet sein muß. Uns interessirt hier namentlich die Beseitigung der confessionellen Volksschule unter Beibehaltung eines nach allgemein wissenschaftlichen und sittlichen Grundsätzen zu ertheilenden Religionsunterrichts. Diese wissenschaftliche und sittliche Religion, welche „beibehalten" werden soll, ist überhaupt gar keine Religion, da Religion nur auf der Grundlage eines bestimmten Bekenntnisses denkbar ist. Was diese Herren thatsächlich bezwecken, geht demnach noch über dasjenige hinaus, was der conser- vative Wahlaufruf dem vorgeschrittenen Liberalismus zum Vorwurf machte. Nicht nur die Religion soll überhaupt aus der Volksschule verdrängt werden, sondern sie wollen die Schule auch dazu mißbrauchen, eine Religion in ihrem Sinne zu fördern, um damit das Christenthum überhaupt zu beseitigen. Wir sind neugierig, wie sich die vorgeschrittenen Liberalen zu dem Programm der „kirchlichen Volkspartei" stellen werden. Jedenfalls beweist die Kundgebung, daß die Conservativen nicht Unrecht gehabt haben, wenn sie in ihrem Wahlaufruf auf das Ziel hinweisen, auf welches der vorgeschrittene Liberalismus bei der Volksschule hinsteuert, nämlich auf die vollständige Entchristlichung derselben. Die Wähler werden gut thun, bei ihrer Stimmabgabe vor Allem die Möglichkeit solcher Gefahren nicht außer Acht zu lassen, sondern die Wahlmänner und Abgeordneten in Äezug auf ihre Stellung gerade zu diesen Fragen zu prüfen.
Rußland»
Nach einer Mittheilung des „Golos" aus Satscher, im Gouvernement Kutais, nahm der Correspon- dent Jurkewitsch der grusinischen Zeitung „Drosba" wiederholt Veranlassung, in Correspondenzen Jn- correctheiten des Polizeivorstandes Tscheheidse zu rügen. Der letztere ließ Jurkewitsch durch Soldaten drohen, ihn zu vernichten oder umzubringen wenn er die Beschäftigung als Correspondent nicht aufgebe. Jurkewitsch bezweifelte, daß der Polizeimeister so gegen das Gesetz handeln könne, und fuhr fort, Jucorrectheiten zu tadeln. Kürzlich ging eines Abends Jurkewitsch über den Marktplatz, als ihn ein Soldat überfiel. Als Jurkewitsch sich wehrte, schrie der Soldat um Hilfe gegen Mörder; die herbeieilenden Soldaten, welche versteckt den (Signalruf erwartet hatten, steinigten Jurkewitsch, welcher zum Polizeimeister entfloh, um Hilfe zu suchen. Der Polizeimeister verweigerte eine Antwort, worauf Jurkewitsch heimfuhr und formelle Beschwerde erhob. Als er mit derselben ins Polizeihaus kam, empfing ihn ein Unteroffizier mit gröblichen Beschimpfungen. Der Polizeimeister stand wortlos dabei und zog sich ins Arbeitsca- binet zurück. Das war das Signal, Jurkewitsch zu überfallen, denn plötzlich sprangen zwölf Soldaten hinein; es begann ein furchtbarer Ringkampf des Einzelnen gegen dreizehn. Dennoch gelangte Jurkewitsch ins Cabinet des Polizeimeisters, von wo er mit Hilfe desselben wieder in die Kanzlei