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Soimobeud den 14. Oktober 1882.

Nr. 82.

Arei

DasKreisblatt" erscheint wöchent­lich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstal­ten kommt der Postausschlag hinzu.

für den

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Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar- mondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederho­lung entsprechender Rabatt gewährt.

Bestellungen aus das Kreisblatt" werden noch fortwährend von allen Kaiserlichen Postanstalten und Landbriesträgern sowie von der Expedition angenommen.

MMHes.

Kreis Hersfeld.

Berlin, den 14. August 1882.

Die betheiligten Behörden meines Ressorts mache ich auf das in Nr. 21 Seite 297 der diesjährigen Gesetz-Sammlung abgebrühte Gesetz vom 12. April cr., betreffend die Verjährungsfristen bei öffentlichen Abgaben in den Provinzen Schleswig- Holstein, Hannover und Hessen-Nassau, zur Nach- achtung und genauen Anweisung der Nachgeordneten Behörden, Kirchen- und Schulvorstände mit Bezug auf §§. 1, 3, 5 und 6 des Gesetzes vom 18. Juni 1840 in Verbindung mit §. 1 Absatz 3 des Gesetzes vom 12. Juli 1876 G. S. S. 288 (Centralblatt für die gesammte Unterrichts - Ver­waltung de 1881 S. 638) namentlich in Hin­sicht auf die davon mitbetroffenen Kirchen- und Schulabgaben noch besonders aufmerksam.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten.

Im Auftrage: gez. de la Croix. An die betheiligten Nachgeordneten Behörden des diesseitigen Refforts. ,J. Nr. G. III 2738 U. IHa.

* * *

Cassel, den 4. October 1882.

In Abschrift zur Kenntnißnahme, Nachachtung und weiteren Verfügung.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.

Mittler.

An die sämmtlichen Königl. Landräthe 20. B. 9110.

* * *

Hersfeld,* den 9. October 1882.

Wird den Königlichen Lotalschulinspectoren des hiesigen Kreises zur Kenntnißnahme und Benach­richtigung der Lehrer an den Ihnen unterstellten Schulen ergebenst mitgetheilt.

12806. Der Königliche Landrath _______________Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 10. October 1882.

Am 2. Januar k. Jahres geht die Dienstzeit der Schiedsmänner und deren Stellvertreter in den Landgemeinden Allmershausen, Friedlos, Gitters- dorf, Hilperhausen, Oberhaun, Obergeis, Reilos, Rohrbach, Untergeis und des Schiedsmannes zu Biedebach, Eitra, Heenes und Rotensee, sowie fer­ner am 9. Januar k. I. die Dienstzeit des Schieds­mannes und dessen Stellvertreters zu Kathus, des Schiedsmanns zu Mecklar und des Schiedsmanns- Stellvertreters zu Rotensee zu Ende. Die Herren Ausschußvorsteher der bezeichneten Gemeinden werden deshalb hierdurch aufgefordert, unter genauer Beachtung der Bestimmungen in den §§. 2 und 8 der Schiedsmannsordnung vom 29. März 1879 (Kreisblatt Nr. 51 und 52 pro 1879) die erforderlichen Neuwahlen der Schieds­männer bezw. Stellvertreter durch den Ge- meinde-Ausschuß baldigst vornehmen zu lassen, und, nachdem die etwa geltend gemachten Ablehnungsgründe erledigt sind, die betreffenden Wahlverhandlungen nebst den beizufügenden, auf die Person der Gewählten Bezug habenden, für die Bestätigung erheblichen Mittheilungen (Wohnsitz, Alter, Beschäftigung, etwaige Bestrafungen, Ver­mögenslage bezw. etwaige Beschränkung in der Verfügung über das Vermögen in Folge gericht­licher Anordnung) bis zum Schlüsse dieses Monats an das Präsidium des Landgerichts zu Cassel zu senden. Daß die bisherigen Schieds­männer bezw. Stellvertreter mit ihrer Zustimmung auf die nächstfolgende dreijährige Amtsperiode wie­

dergewählt werden köiylen, ist selbstverständlich. Die stattgehabte Erledigung dieser Sache ist mir bis .zum 6. November er. von den Herren Aus- schußvorstehern anzuzeigen.

Die Herren Bürgermeister der in Betracht kom­menden Gemeinden haben gegenwärtig Verfügung sofort den Herren Ausschußvork' /ern eventuell deren Stellvertretern zur Einsicht und ge­nauesten Beachtung vorzulegen.

11205. Der Königliche Landrath _________Freiherr v o n Broich.

Hersfeld, den 13. October 1882.

Nach den von dem ständischen Bauamt mir mit­getheilten Restanten-Listen ist noch eine große An­zahl von Gemeinden 2C. des hiesigen Kreises mit den Graben- und Bankett-Arbeiten, Reparaturen an Nummersteinen, Brücken, Kanälen, Pflasterungen, Einfriedigungen und Wegweisern im Rückstände.

Da mit Rücksicht auf die vorge­schrittene Jahreszeit die schleunigste Erledigung dieser Arbeiten dringend geboten ist, so werden die Herren Ortsvorstände der betreffenden Gemeinden 2c. hierdurch angewiesen, die fraglichen Arbeiten, welche schon bis zu m 5. September cr. hätten erledigt sein müssen, sofort in Angriff nehmen zu lassenund dafürzu sorgen, daßdie- selben bis spätestens zum 25. d. Mts. ord n un gS m ä ß i g erledigt sind.

Nach Ablauf dieser Frist würde ich genöthigt sein, etwaige Rückstände sofort auf Kosten der Gemeinden beseitigen zu lassen und die säumigen Ortsvorstände in Gemäßheit der diesseitigen Ver­fügung vom 19. Mai 1876 (Kreisblatt Nr. 41) zur Verantwortung zu ziehen.

12967. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

Bekanntmachnlig»

Die diesjährigen Herbst-Control-Ver- sammlungen für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:

1) zu Nute rhaun

Montag drn 13. November 1882 Vormittags 10 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilperhausen, Holzheim, Kathus, Kohlhausen, Kruspis, Oberhaun, Oberrode, Petersberg, Roß- bach, Wilhelmshof, Rotensee, Stärklos, Sieglos Sorga, Unterhaun, Wippershain und Biengartes'

2) zu He r ssr ld

Dienstag den 14. November 1882 Vormittags 10 Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und dem Hof Meisebach, sowie aus den Gemein­den Friedlos, Reilos, Mecklar und Meckbach und dem Gutsbezirk Eichhof.

3) zu ObergriS

Mittwoch den 15. November 1882 Vormittags 10 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmers­hausen mit Hählgans, Aua, Biedebach, Gilters- dorf, Goßmannsrode, Heenes, Kalkobes, Obergeis, Reckerode, Rohrbach, Rotlerterode, Tann und Untergeis.

4) zu Nie deraula

Donnerstag den 16. November 1882 Vormittags 10 Uhr

für die Mannschaften aus den Gemeinden Allen- dorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa, Reimboldshausen,Holms, Willingshain und Engelbach mit Hof Sternberg.

5) zu O berlen gSseld

Freitag den 17. November 1882 Vormittags 10 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Conrode, Dünkelrode, Hillartshausen, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Malkomes, Motz- feld, Oberlengsseld, Ransbach, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.

6) zu Heimboldshausen

Freitag den 17. November 1882 Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Bengen- dorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrode, Heim­boldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lauten- hausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshofmit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, Wötfershausen und Unterneurode.

Zu strenger Nachachtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezirks-Commando folgende Bemerkungen hinzu:

1) Zu den Herbst-Control-Versammlungen haben zu erscheinen:

a. die: Landwehr-Mannschaften der (zum Landsturm übertretenden) Jahrgänge 1868 und 1869,

b. alle diejenigen noch dienstpflichtigen Mann­schaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1870 in den activen Dienst getreten sind und deshalb ebenfalls zum Landsturm übergeführt werden,

c. diejenigen, den Jahrgängen 1870 und 1871 angehörigen Mannschaften, welche als 4jährig Freiwillige bei der Kavallerie eingetreten und ihrer Verpflichtung be­züglich der activen Dienstzeit nachgekom­men sind.

d. sämmtliche Reservisten und Disposttions- Urlauber,

«»-die zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften.

2) Wie den Mannschaften schon früher mitge­theilt ist, werden Ordres nicht ausgegeben, sondern es findet die Beorderung lediglich durch diese Bekanntmachung und durch Aus­rufen in den verschiedenen Ortschaften statt. . Die Betheiligten werden noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß nach dieser Art der Beorderung die Fehlenden ebenso strafbar sind, als wenn sie, wie früher, persönliche Ordres erhalten hätten.

3) Die Mannschaften aus einzelnen, hier nicht genannten Höfen, Mühlen 2c. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinden sie gehören.

4) Die Mannschaften haben ihre sämmtlichen Militairpapiere mit zur Stelle zu bringen.

5) Etwaige Dispeusationsgesuche sind rechtzeitig an den betreffenden Bezirksfeldwebel zu rich­ten und können nur durch das Bezirks- Commando genehmigt werden. Ist bis zum Tage der Control-Versammlung die Ent­scheidung auf ein Gesuch noch nicht erfolgt, so muß der Betreffende unfehlbar bei dersel­ben erscheinen.

6) Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinderungs-Fälle müssen durch ärztliche oder ortspolizeiliche Atteste, welche spätestens auf dem Controlplatze abzugeben sind, beschei­nigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Control-Versammlung gehin­dert ist, ohne Angabe des Grundes, werden nicht angenommen.

Rotenburg a. F., den 7. October 1882. Königliches Landwehr-Bezirks-Commando.

F. d. b. B.-C.

Joachimi, Lieutenant und Adjutant.

Hersfeld, den 9. October 1882.

Die Herren Ortsvorstände 2c. der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung wiederholt in ihren Bezirken auf ortsübliche Weise zu ver­öffentlichen und namentlich zur Kenntniß aller betheiligten Mannschaften zu bringen.

12796. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.