Mittwoch den 25. Oktober 1882.
Das „streisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs-u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition I Mark pro Quartal, bei den Postanstal- ten kommt der Pestausschlag hinzu.
für den
Kreis äersfefö.
Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Aar. mondzeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet und wird bei Wiederholung entsprechender Rabatt gewährt.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 24. October 1882.
Die Kindergärtnerin Anna Martha Stemmler von hier, 32 Jahre alt, hat um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande behufs Erwerbung der österreichischen Staatsangehörigkeit nachgesucht. 13407. Der Königliche Landrath
__Freiherr von Lroich.
Hersfeld, den 23. October 1882.
Der Tuchmacher Jacob Z i e g l e r von hier hat für sich und seine Ehefrau um Ertheilung eines Reisepasses behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
13394. Der Königliche Landrath
__Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 20. Oktober 1882.
Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises benachrichtige ich hierdurch, daß durch Beschluß des Amtsgerichts I. zu Berlin vom 14. August c. die Beschlagnahme des Romans „Post-Bouille" von Emil Zola, dessen Inhalt gegen §. 184 des Reichs-Strafgesetzbuchs verstößt, angeordnet worden ist.
13259. Der Königliche Landrath ____ Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 21. October 1882.
Die Ortspolizeibehörden und die Königliche. Gendarmerie des Kreises benachrichtige ich hierdurch, daß durch rechskräftiges Urtheil der Ferien- Kammer des Königlichen Landgerichts zu Duisburg vom 26. Juli d. I. der Roman:
1) „Fürst und Edelmann oder feindliche Brüder, Romantische Erzählung von Dr. A. Pauli, Verlag von F. Werthmann in Berlin 8. 0. Josefstraße 9.
2) „Die neue Schule des Lebens." Verlag von Carl Gottlieb zu Wesel.
3) „Frauenrache oder das Schiff des Glücks" von Graf Auersberg, Verlag von Carl Gottlieb zu Wesel.
4) „Die Königin der Nacht oder das Geisterschiff." Historisch romantische Erzählung von C. Dauer, Verlag von G. Raffel in Königsberg, Druck von Gustav Schulz u. Comp. in Berlin." eingezogen und die Vernichtung der sämmtlichen Exemplare nebst den zur Herstellung derselben dienenden Platten und Formen ausgesprochen ist. 13260. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Auszüge aus der Rrochüre „Zwanzig Jahre Rückblicke aus 4ür|t Pismardis Wirksamkeit für das deutsche Pafft“
(Fortsetzung.)
In gleicher Auffassung wurde von Seiten der liberalen Freunde der nationalen Sache laut verkündet:
„Eine festere und umsassenvere Begründung der Reichs- sinanzen ist gradezu Lebensfrage für das Reich geworden, sie wird andererseits von den Einzelstaaten eingehende Unterstützung und nichts weniger als Widerstand gegenwärtig zu erwarten haben. So liegt hier unbedingt diner der springenden Punkte ver gegenwärtigen Lage; nur die Regierung bleibt möglich, die sich diesen Bedürfnissen ge- wachsen zeigt."
Indem nun Fürst B i s m a r d daran ging, das Reich finanziell selbstständig zu machen und auf eigene Einnahmen zu stellen, mußte er weiter erwägen, welche Art von Steuer am besten zur Grundlage dieser Einnahmen zu machen sei.
Sein Ideal waren von jeher die indirekten Steuern ge. wcsen: er hielt die direkten Steuern nur für einen harten und plumpen Nothbehelf, niit alleiniger Ausnahme einer hohen Einkommensteuer für die wirklich reichen Leute, — im Uebrigen war das Ziel, nach dem er sein Streben richtete, den Staatsbedarf möglichst ausschließlich durch indirekte Steuern aufzubringen. Sein Aufenthalt in Frank- reich hatte offenbar dazu beigetragen, ihn darin zu bestärken; denn er hatte dort gesehen, daß viel größere Steuern, als bei uns, doch weniger drückend erscheinen, weil in Frankreich wie in England die Staatsbedürfnisse vorzugsweise durch indirekte Steuern aufgebracht werden, und was auch
theoretisch gegen diese gesagt werden könne, Thatsache sei doch, daß man sie weniger fühle.
So handelte es sich denn für Bismarck, sobald er der Abschaffung der im Interesse des Reichs unerträglichen Beiträge der einzelnen Staaten näher trat, bald um eine Reform der Besteuerung unseres Volkes überhaupt, und zwar hatte er dabei von Hause aus die Absicht, die Steuern in einer Weise zu kombiniren, daß mit den neuen Einnahmequellen zugleich eine Erleichterung in den alten Steuern und in der Ausbringung der unvermeidlichen Lasten des Staats überhaupt geschafft werde. Der „unvermeidlichen" Lasten sagen wir, denn er versicherte von vornherein:
„Ich kann mit bestem Gewissen erklären, daß ich keinen Ueberschutz erstrebe, sondern nur die Deckung dessen, was uns fehlt."
Schon damals wurde ihm der Einwand der parlamentarischen Macht entgegengehalten, er wollte jedoch nicht glauben, daß man um scheinbaren parlamentarischen Einflusses mitten unbequeme Steuern beibehalten wolle.
Die parlamentarische Macht, sagte er, bleibt einer ver- fassungstreuen Regierung gegenüber durch das Ausgaben- bewilligungsrecht gesichert, und einer der Verfassung nicht treuen Regierung gegenüber sind ebensowenig Bürgschaften zu finden, wie einer parlamentarischen Kammer gegenüber, die in ihren Beschlüssen sich an den Fortbestand des Reichs oder Staats nicht weiter kehren wollte, sondern daraufhin beschließen, bis er eben zu Grunde ginge. Auf beiden Seiten muß man doch eine ihrliche, vernünftige, gesetzliche und verfassungstreue Gesinnung und Absicht voraussetzen."
In der bekannten Proklamation über „die Absichten und Wünsche der Regierung" im Sommer 1878 wurde denn verkündet:
„Seit langer Zeit ist das Streben der Regierung auf eine wirthschaftliche Reform gerichtet, von welcher man eine allseitige Erfrischung der finanziellen Verhältnisse des ReichS und der einzelnen Staaten und somit einen neuen Aufschwung der Volkswohlfahrt erwartet. Aus den darüber gepflogenen Verhandlungen gehl hervor, daß der eigentlich beftimmenbe Grund und Zweck dieser Reform im Sinne der Regierung vor allem die feste, dauernde Begründung einer selbstständigen und ersprießlichen Finanzpolitik des Reiches und zwar unter wesentlicher Erleichterung der Einzelstaaten und behufs möglichster Schonung der Steuer- kraft des Volkes war.
Die leitenden Gesichtspunkte, von denen der Reichskanzler bei ihrem Reformplane von vornherein ausging, waren: einerseits die Selbststänkngteit der Reichsfinanzen und zu dem Zweck die Vermehrung der eigenen Einnahmen des Reiches; andererseits die überwiegende Heranziehung und Ausnutzung der dazu vorzugsweise geeigneten indirelten Steuern, um gleichzeitig die seit Jahren immermehr in den Kreis- und Kommunalverbänden vermindern zu können.
Nur aus dem von den Regierungen eingeschlagenen Wege, wurde hinzugesügt, ist es möglich, das Volk von bisherigen drückenden Lasten zu befreien und vor der sonst unvermeidlichen anderweitigen Steigerung der staatlichen und kommunalen Lasten zu bewahren."
Namens der damaligen Finanzverwaltung wurde noch erklärt:
„In Preußen sind wichtige Kulturzwecke mit einem größeren Auswand als bisher zu fördern. Es gilt das Unterrichts- geb$ durchzuführen, welches bedeutende Ansprüche an den Staatshaushalt stellen wird. Für die Volksschulen und ihre Lehrer, für die höheren Unterrichtsanstalten, für die folidereLorbildung unserer Handwerker und Gcwerblreibendcn u. s. w. find größere Ausgaben nöthig. Wir müssen für die weitere Entwickelung unseres Verkehrs, für Kanäle, Hafenbauten, zur Förderung des Eisenbahnwesens, insbesondere für Lokal- und Kulturbahnen rc. die Mittel bereit haben. Die Stockung in unseren wirthschastlichen Verhältnissen muß uns ein Ansporn mehr sein, durch solche produktive Anlagen um so sicherer und rascher den Druck der Gegenwart zu überwinden. Welche Forderungen sind in dieser Hinsicht von der Volksvertretung nicht alljährlich gestellt! rc. rc."
„Die Erfüllung dieser Bedürfnisse ist theils schon gesetzlich geboten, theils entspricht sie dem unzweifelhaft kundgegebenen Willen des Volkes. Dazu aber gewährt der Haushalt der Einzelstaaten nicht mehr die erforderlichen Mittel und kann sie selbst dann nicht gewähren, wenn die hoffentlich bald sich bessernden wirthschastlichen Zustände auch eine Vermehrung der Einnahmen aus einigen der bisherigen Quellen herbeiführen sollte. Die Steuerreform muß zugleich reichlichere Quellen für Staatsausgaben schaffen; aber nur für nothwendige, von der Mehrheit der Nation selbst gebilligte, ja, gesorderte Ausgaben.
Die Steuerreform setzt voraus, daß Regierung und Volksvertretung aufrichtig und wahr mit einander zu verfahren. In allen diesen Dingen ist die Verständigung leicht, wenn man den ernsten Willen hat, sich mit der Staatsregierung zu verständigen. Die Staatsregierung will weder auf dem politischen, noch auf dem Steuer- und Wirthschaftsgebiete die Redaktion. Sie will aus allen diesen Gebieten die vernünftige Entwickelung."
Und diese umfassende Reform durste der Kanzler nach den ausdrücklichen Kundgebungen aller gemäßigten Parteien
hoffen, mit Zustimmung und Genehmigung der Reichsvertretung durchzuführen.
Die Haltung, zumal auch der national-liberalen Presse im letzten Jahre hatte den Beweis gegeben, daß sie eine umfassende und tiefgreifende Steuerreform sowohl vom Standpunkte der allgemeinen Reichspolitik und um der Reichsidee willen, als auch im wirthschastlichen Interesse der Bundesstaaten und der kommunalen Verbände in Uebereinstimmung mit dem Kanzler als nothwendig erkannt hatte.
Eines der vorzugsweise maßgebenden Organe der Partei schrieb damals:
„Wie der Kanzler überhaupt die Befestigung des Reiches, das er gegründet, als seine Lebensaufgabe betrachtet, so auch in Bezug auf die Finanzen desselben. Als einem Staatsmanne, der nicht blos den Augenblick, sondern die Zukunft bedenkt, wird ihm die Möglichkeit vorschweben, daß Zeiten des Krieges oder anderer Gefahr eintreten können, in denen die Matrikularbeiträge so sehr in die Höhe geschraubt werden müßten, daß sie ein schneidiges AgitationS- mittel aller partikularistischen Parteien abgeben könnten, und er wird andererseits erwägen: daß das Reich, wäre es durch ergiebige eigene Einnahmen finanziell selbstständig, durch nützliche, den Volkshaushalt fördernde Verwendungen, die Anhänglichkeit aller Klaffen an den jungen nationalen Staat stärken und vertiefen könnte." (F. f.)
Die Steuerreform.
lAus der Landwirthschaftlichen Zeitung.)
(Fortsetzung.)
Gerade so, nur noch ungünstiger, steht der Grundbesitzer dem Kapitalisten gegenüber, denn er hat einen höheren Prozentsatz zu bezahlen und auch noch die für landwirth- schaftliche Gebäude nicht gerade hohe Gebäudesteuer.
Die.Umlagen für die Gemeindekassen werden nach demselben unrichtigen Grundsystem erhoben, und damit macht diese falsche Grundlage.für die Steuerveranlagung sich bis zur Unerlräglichleit fühlbar. In Kassel wurden in den letzten Jahren 16 Simpeln von der Einkommen-, Gebäude- und Grundsteuer für die Stadtkasse erhoben (für die Zu, kunft soll, wie es heißt, die Gebäudesteuer nicht voll, sondern nur mit 75 Prozent herangezogen werden), dadurch verschiebt sich wiederum das Verhältniß zwischen Hausbesitzer und Kapitalist noch weiter sehr bedeutend zu Gunsten des Kapitalisten, er hat dann ungefähr das doppelte, 360 M. an Staats- und Gemeindesteuern zu bezahlen, der Hausund Grundbesitzer in derselben Steuerstufe aber 1020 M.
Das sind keine gleich vertheilten Lasten wie sie es doch fein sollen. —
Die Hausbesitzer der Städte haben bisher an der Bemühung diese ungerechte Belastung abzuschütteln, wenig theilgenommen, die Landwirthe jedoch sind rühriger gewesen. Man hat sie für ihre Bestrebungen mit dem Spottnamen „Agrarier" belegt und hat manche vielleicht übertriebene Forderungen herausgegriffen und ihre Forderungen überhaupt in ein falsches Licht gestellt; man hat ihnen den Vorwurf gemacht, sie verlangten Privilegien und Bevorzugungen vor den anderen Klassen ihrer Mitbürger, sie verlangten daß sie weniger als ihnen zukomme zu den Staatslasten beitragen wollten. Das ist grundfalsch, sie verlangen keine Erleichterungen auf Kosten Anderer, sie sind bereit, ihren vollen Antheil an den Staatskosten zu tragen, sie wollen aber auch nicht mehr tragen, sie verlangen Gleichstellung, sie betteln nicht um Almosen, sondern sie fordern ihr Recht.
Die Hausbesitzer der Städte werden es sicherlich auch müde werden, von ihrem Einkommen das Dreifache an Slaalslteuern zu bezahlen als die Kapitalisten und die Bestrebungen der Landwirthe unterstützen; man braucht wie man sieht nicht einmal Landwirth, vielweniger ein so» genannter „Agrarier" zu sein, um diese gerechte Forderung zu begreifen und für die Durchführung derselben einzutreten.
Man hat eingewandt, die Grundsteuer wäre eine Reallast und keine Steuer. Vom juristischen Standpunkt ist diese Annahme geradezu unmöglich. Eine Reallast kann nicht erhöht oder erniedrigt werden ohne Einwilligung beider Partheien, des Berechtigten sowie des Belasteten. Die Grundsteuer ist aber überall gelegentlich erhöht worden und niemals sind die Belasteten darum befragt worden. Vor ungefähr 20 Jahren geschah dies in Preußen, dabei erhielten Grundbesitzer, bereit Grundstücke Steuerfreiheit genossen, Entschädigung. Bei uns in Kurhessen waren Jahr für Jahr zahlreiche Kommissionen in Thätigkeit, welche in den Gemeinden, die neu vermessen wurden, die Grundsteuer neu einschätzen mußten. Ausnahmslos wurde die zu zahlende Grundsteuer höher, die Belasteten wurden um ihre Einwilligung gar nicht befragt. Bei der letzten Grundsteuer- einschätzung sind wir um J ungefähr herunter gekommen, um mit den anderen Provinzen' gleichgestellt zu werden. Dafür haben wir anbere Steuern bekommen, die wir früher nicht hatten, so daß im Dorf Wahlershausen der Gelderheber in den ersten Jahren der Einverleibung in das Königreich Preußen so ziemlich das Doppelte jeden Monat an die Renterei abzuliefern hatte als in hessischen Zeiten.