Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstal- en kommt der Postaufschlag hinzu.
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haben, da das Kreisblatt die größte Verbreitung im hiesigen Kreise hat. sichern Eriolg, und kostet die vierges paltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
Die Expedition.
Amtliches.
Von Neujahr 1883 an beabsichtigen wir viermal im Jahre, und zwar jedesmal am ersten Mittwoch d.es Quartals, der betreffenden Nummer des Amtsblatts als Beilage ein „Lchnlvcr- ordnnngsblatt" mitzugeben, welches außer der Schul-Personalchronik die zur Veröffentlichung geeigneten Verfügungen von allgemeinem Interesse enthalten wird. Die genannte zum Amtsblatt gehörige Beilage geht ohne Preisaufschlag allen Amtsblattempfängern zu, ist jedoch von den O r t s- vor ständen an den Lehrer der betreffenden Volksschule, bezw. wo mehrere Lehrer vorhanden, sind, an den ersten Lehrer der Hauptschule adzu- geben, welcher dieselbe bezw. nach vorgängigem Cirkuliren unter dem Lehrerpersonal zu sammeln und in der Schulrepositur aufzubewahren hat; der resp. Lehrer ist für die pünktliche Abholung der Nummer bei dem Ortsvorstande verantwortlich. Sonderabdrücke des Schulverordnungsblatts sind ä 10 Pf. in der hiesigen Waisenhaus-Verlags- Verwaltung zu haben und werden von derselben auf vorgängige Bestellung gegen Erlegung von 52 Pf. pro Jahr (einschließlich des Kreuzbandportos) direkt expedirt.
Cassel, den 13. Dezember 1882. __Königliche Regierung.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 23. December 1882.
Unter Bezugnahme auf meinen, am 25. v. Alts, in der Generalversammlung des hiesigen land wirthschaftlichen Kreisvereins gehaltenen Vortrag über Wesen und Bedeutung des Vereins für Social- Politik, welcher durch die Beilage zu Nr. 95 des Kreisblattes für den Kreis Hersfeld veröffentlicht ist, bringe ich nachstehend den mir vor Kurzem zugegangenen Bericht des Gemralsecrelairs des Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirthschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen, Herrn Bueck zu Düsseldorf, welchen derselbe in der Sitzung des Ausschusses letzter» Vereins am 10. November c. erstattet hat, zur allgemeinen Kenntniß und bemerke gleichzeitig, daß auch der hessische Verein für wirthschaftliche Interessen, wie der Vorsitzende desselben, Herr Oldenburg zu Wil- helmShof, mir am 5. d. Mts. mittheilte, am 30. v.Mts., meinem Anträge entsprechend, dem Verein für Socialpolitik bereits beigetreten ist.
15963. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Die vii. General - Versammlung des
Vereins für Socialpolitik.
Der Verein für Socialpolitik, dessen vor 10 Jahren erfolgte Begründung, wie der Vorsitzende, Herr Geheimrath Nasse, in seiner Eröffnungsrede ausführte, ein Protest gegen den einseitigen Individualismus war, hatte nach einigen Jahren seines Bestehens mit dem volkswirthschastlichen Congreß ein Abkommen getroffen, nach welchem die Ver
sammlungen dieser beiden Vereine gemeinschaftlich gehalten werden sollten. Die Mitglieder der einen Vereinigung waren ohne besondere Beitragszahlung berechtigt, an den Versammlungen der anderen als rede- und stimmberechtigte Mitglieder theilzunehmen. In der Regel sollte in einem Jahre der volkswirth- schastliche Congreß, in dem anderen der Verein für Socialpolitik tagen und die Führung der gemeinschaftlichen Versammlung haben.
Die oben angeführten Worte des Vorsitzenden zeigen genügend, daß die Verbindung mit dem volks- wirthschaftlichen Congreß ein Irrthum war; denn wie konnte ein Verein, welcher gegen den einseitigen Individualismus prolestirt, eine ersprießliche Wirksamkeit in dem Zusammengehen mit dem vorerwähnten Congreß üben, welcher in der Hauptsache bestimmt war, das Dogma vom kraßesten Individualismus zu predigen und hoch zu halten?
Dieser Irrthum wurde von den Leitern des Vereins erkannt, die Verbindung gelöst und die auf den 29. December v. I. nach Frankfurt berufene General-Versammlung sollte durch die betreffende Aenderung der Statuten die Trennung sanclioniren.
Noch eine andere wichtige Statutenänderung wurde von dem Ausschusse des Vereins vorgeschlagen; der betreffende Passus lautete:
„Die Vereinsversammlungen, wie der Ausschuß, fassen nur über Vereinsangelegenheiten, nicht über Thesen wissenschaftlichen oder politischen Inhalts, Beschlüsse."
Ich glaubte, daß diese Aenderung vorgenommen werden sollte, um Vorgänge zu vermeiden;' die in der Generalversammlung des Jahres 1879 die Leiter des Vereins höchst unangenehm berührt hatten. Man wird sich erinnern, daß die Entscheidung des Reichstages über die Zollvorlage damals nahe bevorstand, daß der Verein für Socialpolitik auch noch fein Votum abgeben wollte, welches, durch die Mitwirkung einer größeren Anzahl von Industriellen, zum großen Leidwesen der Freihandelspartei, theilweise für den Schutzzoll lautete.
Ich konnte nicht umhin, in der vorerwähnten Generalversammlung meiner Vermuthung bezüglich der Gründe für diese eigenthümliche Statutenänderung Ausdruck zu geben, wurde aber belehrt, daß der Vorschlag des Ausschusses in keinem Zusammenhänge mit jenem. Vorgänge stehe, sondern daß die Beseitigung der Abstimmung als nothwendig erachtet werde, um einen neutralen Boden zu schaffen, auf welchem Männer der verschiedensten politischen und wirthschaftlichen Parteien sich zur Besprechung socialpolitischer Fragen vereinigen können.
Ich zweifelte damals, daß Verhandlungen ohne darauf folgende Abstimmungen genügendes Interesse erwecken würden, auch wollte es mir nicht einleuchten, daß derartige, ohne den gewöhnlichen Abschluß ge- füyrte Verhandlungen die Zwecke wesentlich fördern könnten; ich stimmte jedoch für die Statutenänderung, da ich keine Berechtigung zu haben glaubte, einer Form Widerstand entgegen zu setzen, welche von dem gesammten Ausschusse des Vereins als zweckmäßig für denselben erachtet worden war.
Diese Form hatte bei der jüngsten, am 9. und 10. Oct in Frankfurt abgehaltenen Generalversammlung ihre erste Probe zu bestehen, und sie ist glänzend ausgefallen.
Um dies zu verstehen, muß man die Aufgabe ersassen, welche der Verein sich gestellt hat. In dieser Beziehung sagte der Vorsitzende in seiner Er- öffnungsrede — ich folge dem Referate der „Frankfurter Zeitung" — im Anschluß an die vorcitirten Worte: „Der Verein wurde von Vertretern aller Parteien gegründet. Er war ein Mahnruf aus dem gebildeten Deutschland heraus und er hatAn- klang gefunden. Wäre die Aufgabe des Vereins nur eine negative gewesen, so wäre sie schnell erfüllt worden. Indeß der Verein hat auch eine positive Aufgabe, die gründliche, sorgfältige Erörterung wichtiger socialpolitischer Fragen unabhängig von dem Kampfe der Parteien. Der Pariei-
kampf absorbirt zu viel Zeit, um eine gründliche Vorbereitung der Gesetze seitens der gesetzgebenden Factoren zuzulassen. Die große Mehrzahl der anderen Vereine dieser Art steht ebenfalls zu sehr im Kampfe der Parteien und auf dem Jnteressen- standpunkte . . . ."
Nach diesen Ausführungen des Vorsitzenden stellt sich der Verein die Aufgabe, durch objective Erörterung und ohne Rücksicht auf die Anschauung der politischen Parteien und die Bestrebungen einzelner Gruppen von Interessenten das Verständniß für die schwebenden socialpolitischen Fragen zu fördern, dadurch der Gesetzgebung vorzuarbeiten und auf dieselbe anregend zu wirken. Der Verlauf der jüngsten Versammlung hat gezeigt, daß die Erreichung des Zweckes durch den Fortfall der Abstimmungen wesentlich gefördert worden ist.
Es waren in der That unter den 70—80 Anwesenden Vertreter der verschiedensten politischen Richtungen und wirthschaftlichen Anschauungen erschienen, aber weder in den Referaten, noch in den theilweise sehr lebhaften Debatten zeigte sich eine Spur des aggressiven, gehässigen Tones, der jetzt, bei dem wüsten Parteikampfe auf allen Gebieten unseres öffentlichen Lebens, überall vorzuherrschen pflegt, wo Mitglieder verschiedener Parteien einander begegnen. Die Verhandlungen wurden streng sachlich gehalten, die verschiedensten Ansichten über ein und dieselbe Frage wurden mit der gleichen Aufmerksamkeit und Achtung angehört, und da keine Rücksicht auf eine folgende Abstimmung zu nehmen war, Är Anreiz also fehlte, eine einmal ausge-^-^» sprochene Meinung auch bis zum Aeußersten aufrecht zu halten und zu vertheidigen, so war die Geneigtheit nicht zu verkennen, auch die Gründe des Gegners voll zu würdigen und gegebenen Falls auch als richtig anzuerkennen.
Ganz besonders schien es mir, als wenn die Vertreter der Wissenschaft, welche das Hauptcontingent der Mitglieder bildeten, die vom Standpunkte der Praxis gemachten Ausführungen mit Interesse verfolgten und geneigt waren, den sich derart eröffnenden neuen Gesichtspunkten volle Gerechtigkeit angedeihen zu lassen. Auch wurde anerkannt, daß die so werth- vollen Forschungen unserer Gelehrten unter der Mitwirkung einsichtiger Practiker leichter für die Gestaltung unserer socialen und wirthschaftlichen Verhältnisse verwerthet werden können.
Für die Zwecke des Vereins erweist es sich als vollkommen genügend, wenn der Vorsitzende, nach Schluß der Debatte, in einem Resums diejenigen Ansichten zusammenfaßt, über welche in der Versammlung Einstimmigkeit zu herrschen schien, und diejenigen abweichenden Ansichten recapitulirt, welche in den Referaten, respective in Den Debatten, hervorgetreten waren. Der Herr Vorsitzende erledigte sich dieser Aufgabe mit solchem Geschick und solch' vollkommener Objectivität, daß keine seiner Bemerkungen zu irgend welchen Einwendungen Veranlassung gab.
Ich habe es lebhaft bedauert, daß sich, bis auf sehr wenige Ausnahmen, die Industriellen von der Versammlung ferngehalten haben; ich habe die Ueberzeugung, sie würden mit demselben wohlthuenden Gefühl, wie ich, eine Versammlung verlassen haben, deren sachliche, objective, stets auf der Höhe vollkommensten Anstandes gehaltenen Verhandlungen jeder in dieser Weise vorgebrachten Ansicht dieselbe achtungsvolle Aufnahme bereiteten. Ich würde mich freuen, wenn es mir gelingen sollte, das Interesse für den Verein für Socialpolitik auch in industriellen Kreisen wach zu rufen und dieselben zu bewegen, bei den Arbeiten des Vereins mitzu- wirken.
Es wurde über die folgenden Fragen verhandelt:
1. Die Vertheilung des Grundeigenthums und die Form des Erbrechts im deutschen Reiche; im Anschluß hieran über die Bildung und Erhaltung von Mittelbesitz.
2. Die internationale Fabrikgesetzgebung.