Nr. 11.
Mittwoch den 7,
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu.
für den
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Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar« mondzeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet und wird bei Wiederholung entsprechender Rabatt gewährt.
Kmlsiches.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 5. Februar 1883.
In Folge der mittelst meiner Verfügung vom 7. November pr. Nr. 8926 (Kreisblatt 9h\ 90) .gegebenen Anregung sind für den Bau eines Ver- eins-Hauses und Krankenpflege-Instituts des Vaterländischen Bezirks-Frauen-Vereins zu Cassel die nachstehend verzeichneten Collecten-Beträge an mich gelangt und an den Kassirer des besagten Vereines abgesandt worden.
Die mit der Einreichung der Sammellisten noch rückständigen Herren Ortsvorstände werden an baldige Erledigung hierdurch erinnert.
1562. Der Königliche Landrath
Freiherr von B r o i ch.
Ergebniß der Collecte für den Ban eines Vereins- Hauses und Krankenpflege-Instituts des Vaterländischen Bezirks-Frauen-Vereins zu Cassel.
Namen der Gemeinden.
Betrag [ Mk. Pig.
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AllmerShausen Asbach Aua Beiershausen Eichhof Frielingen Gersdorf Gershausen Gittersdorf Goßmannsrode Hattenbach Heddersdors Heeues Hersfeld Hilperhausen Holzheim Kalkobes Kathus Kemmerode Kerspenhausen Kirchheim Kruspis Mecklar Niederjossa Oberhaun Reckerode Rohrbach Rotensee Rotterterode Sieglos Solms Sorga Stärklos Tann Untergeis Willingshain Ausbach Bengendorf Conrode Dünkelrode Harnrode Heimboldshausen Heringen Hillartshausen Hilmes Kleinensee Lampertsfeld Landershausen Lautenhausen Leimbach Malkomes
1 Philippsthal SchenklengsfÄd Schenksolz Wehrshausen Widdershausen
i Wüstfeld
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2 7
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13
»78 60 59 30 35 20 80 05 30 52 50 20 30
01 05
76 85
15 40
16 54 95 60 20 85 32 27
74 61
12 25 01
28 50 20 33 85
08 10 85
20 95
75
95 80 59
37 36
Summa
285
54
Hersfeld, den 7. Februar 1883.
Die Herren Ortsvorstände zu:
Friedlos, Frielingen, Hattenbach, Kalkobes, Oberrode, Petersberg, Sieglos, Stärklos, Tann, - ---———
Wilhelmshof, Wippershain, Conrode, Dünkel- Der Heu Mlnister des Innern hat durch Erlaß rode, Gethsemane, Hilmes, Lampertsfeld, Mal- ^om uten ^ru Connt^ für den hiesigen komes, Motzfeld, Oberleugsfeld, Schenksolz P erd markt die Erlaubmß ertheilt, bei Gelegen-
und Wüstfeld werden hierdurch an die Erledigung meiner Verfügung vom 30. Mai 1879 Nr. 6474 im Kreisblatt Nr. 44, das Einbinden der Kreisblätter betreffend, mit Frist bis zum 12. d. MtS. Nachmittags 2 Uhr bei Meiduug der Zusendung eines Strafboten erinnert.
1643. Der Königliche Landrath ______ Freiherr von B r o i ch.
Hersfeld, den 7. Februar 1883.
Die Herren Ortsvorstände zu:
Biedebach, Friedlos, Goßmannsrode, Hatten- bach, Kalkobes, Kathus, Kleba, Mecklar, Nie- deraula, Obergeis, Petersberg, Noßbach, Sieglos, Stärklos, Wippershain, Beugendorf, Gethsemane, Hilmes, Lampertsfeld, Motzfeld, Oberlengsfeld, Rausbach, Röhrigshof, Unterweisenborn und Wüstfeld werden hierdurch an die Erledigung meiner Verfügung vom 4. Mai 1880 Nr. 4917 im Kreisblatt Nr. 36, die Führung des Ortsbürger-und Beisitzer- Verzeichnisses betreffend, mit F r i st b i s z u m 12. d. Mts. Nachmittags 2 Uhr bei Mei- dung der Zusendung eines Strafboten erinnert.
1642. ' Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 5. Februar 1883.
Die Ortspolizeiverwaltungen unv die Königliche Gendarmerie des Kreises benachrichtige ich hierdurch, daß durch Beschluß des Amtsgerichts I. zu Berlin vom 7. d. Mts. die Beschlagnahme der im Verlage von H. Th. Mrose 1882 zu Berlin erschienenen Schrift:
„Unsinn und Unmoral in biblischen Geschichten.
Ein Bruchstück freier Kritik von Hans Guttzeit," welche augenscheinliche öffentlicheLästerungen Gottes in beschimpfenden Aeußerungen dadurch enthält, daß es aus Seite 14 heißt:
„Welch ein ungerechter Wütherich! welch ein „e n t s e tz l i ch e s U n g e h e u e r auf dem Throne „der Welt! —da fällt dem ras f inirten Böse- „wicht ein" und ferner auf Seite 16 :
„was ist der Gott des alten Testaments anders, „als ein ungeschlachter betrunkener Raufbold." wodurch eine Verletzung des §. 166 des Strafgesetzbuchs begangen ist, in Gemäßheit des ^ 94 der Strafprozeßordnung und des §. 40 des Strafgesetzbuchs angeordnet worden ist.
1552. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 6. Februar 1883.
Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises benachrichtige ich hierdurch, daß die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln durch nunmehr rechtskräftig gewordenes Urtheil Dom 1882,durch welches der Verlagsbuchhändler Friedrich Heyn in Cöln wegen der Beschuldigung:
. „zu Cöln innerhalb der letzten 6 Monate vor dem 24. Februar 1882 durch Verbreitung des Buches „Trösteinsamkeit für Männer und Kenner" 1) in Sentenz 14 dieses Buches die mit dem eisernen Kreuze dekorirten Offiziere im Bereiche des Königlich Preußischen 8. Armeekorps öffentlich beleidigt; 2- in den Sentenzen 52 und 143 öffentlich in schimpfenden Aeußerungen Gott gelästert und dadurch ein Aergerniß gegeben; 3) in den Sentenzen 9 und 275 Einrichtungen der katholischen Kirche beschimpft zu haben" in eine Gefängnißstrafe von 6 Wochen verurtheilt worden ist, zugleich die Unbrauchbarmachung der für strafbar erklärten Stellen und desjenigen Theiles der Platten und Formen, auf welchem sich diese
' Stellen befinden augeordnet hat.
1551. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
heit des am 28., 29. und 30. Mai d. I. hierselbst stattfindenden Pferdemarkts eine öffentliche Ver- loosung von Pferden, Equipagen, Reit- und Fahr- Requisiten, landwirthschaftlichen Geräthen, sowie von Kunst- und Gebrauchsgegenständen zu Veranstalter! und die betreffenden Loose, deren Zahl 50000 ä 3 Mark beträgt, indem ganzen Bereiche der Monarchie abzusetzen.
Cassel den 12. Januar 1883.
Der Ober-Präsident. Graf zu Eulen bürg.
Unter Bezugnahme auf die im Amtsblatt vom 14. April 1880 Seite 79 veröffentlichte Bekanntmachung bringen wir hierdurch zur weiteren Kennt- mß, daß der Herr Minister des Innern dem Comitä für den Pferdemarkt in Stettin die Erlaubniß ertheilt hat, in Verbindung mit dem am 26., 27. und 28. Mai d. I. daselbst stattfindenden Pferdemarkte eine öffentliche Verloosung von Equipagen, Pferden, Fahr- und Reitrequisiten zu verunstalten und die betreffenden Loose im ganzen Bereiche der Monarchie abzusetzen.
Cassel den 25. Januar 1883.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Unter Bezugnahme auf die im Amtsblatt vom 28»-Januar 1880 Seite 25 veröffentlichte Bekanntmachung bringen wir hierdurch zur Kenntniß, daß der Herr Minister des Innern dem Pferdemarkt- Comit^ zu Königsberg i. Pr. die Erlaubniß ertheilt hat, bei Gelegenheit des in diesem Jahre daselbst abzuhaltenden Pferdemarkts eine öffentliche Verloosung von Equipagen, Pferden 2c. zu verunstalten und die betreffenden Loose im ganzen Bereiche der Monarchie abzusetzen.
Cassel den 29. Januar 1883.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Frauknstist zu Jesberg.
Allein stehenden Frauen oder Jungfrauen aus der Provinz Hessen-Nassau ewig. Confession, die für ihr Alter ein stilles, trauliches Heim suchen, bietet bar Diakonifsenhaus zu Treysa ein solches in seiner Filiale, dem Frauenstift zu Jesberg. Die Einrichtung des Stifts, das unter der Leitung einer Schwester steht, entspricht bescheidenen Ansprüchen in jeder Weise. Im Ganzen können zwölf Damen Aufnahme finden. Der jährliche Pensionspreis beträgt 400 Mark.
Um weitere Auskunft beliebe man sich an den Vorstand des Diakonissenhauses zu Treysa zu wenden.
Treysa, den 16, November 1880,
Der Vorstand des DiakoniffenhauseS.
Schnttl unb Lehandtung der Edelreiser.
(L. B. f. d. H. O.)
In Nr. 43 des Generalanzeigers für Gartenbau, Land- wirthschaft und Forstwesen findet sich eine Abhandlung über den Schnitt und die Behandlung von Edelreiser, von Kunstgärtner Bejchorner, die alle Beachtung des praktischen Obstzüchters verdient. Das darin angedeutete Verfahren erlaubt sich der Einsender in möglichst kurz gefaßter Form hier wiederzugeben.
„Man schneidet die Edelreiser am besten womöglich schon im Dezember und sehr vortheilhaft ist es, wenn schon einige Kälte (bis zu 9 Grad) darüber hingegangen ist. Liegt Schnee, so können die Reiser, gut damit bedeckt, unter dem betreffenden Baum an den Stamm oder Stummerpfahl gelegt werden, und bindet man sie zusammen und ettiquettirt sie des leichteren Arbeitens wegen erst bei Eintritt milderer Witterung, um sie alsdann an einem geschützten Orte im Freien oder auch in einem luftigen Keller, mindestens 3 Zoll hoch mit Sand oder Erde bedeckt, aufzubewahren. Bei Eintritt strengerer Kälte empfiehlt es sich, die Reiser im Freien mit Tannenzweigen oder sonst geeignetem Material stärker zu bedecken, jedoch bei milder Witterung wieder etwas zu lüften. Der Schnitt ist mit einem scharfen Messer und nicht mit der Scheere auszukühren.
Bei Versendung von Edelreiser» thut man wohl, die Schnittfläche in kaltflüssiges Baumwachs zu tauchen und sie sodann in mäßig feuchtes Moos zu verpacken. Empfängt man dagegen Edelreiser, die schon etwas eingetrocknet sind , so legt man sie entweder einige Tage in feuchte Erde ein, oder steckt sie wohl auch in das Wasser.
Edelreiser, die, nach sehr strenger Kälte geschnitten, erfroren sind, waS man nach einem Anschnitt an einem