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Nr. 19.

Mittwoch den 7. März 1883.

DasKreisblatt" erscheint wöcheut- lich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstal­ten kommt der Postaufschlag hinzu.

für den

.Kreis yerssefi).

Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar. mondzeile oder deren Raum mit so Pfg. berechnet und wird bei Wiederho­lung entsprechender Rabatt gewährt.

AmMches.

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, den 5. März 1883.

Nachstehende Correspondenz bringe ich hierdu ch unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 20. März 1882 (Kreisblatt Nr. 23) zur all­gemeinen Kenntniß.

2636. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

mir für das Jahr 1882 gefälligst eine ähnliche Uebersicht mittheilen zu wollen, wie ich solche von Ihrem Herrn Amtsvorgänger in Folge meiner Zuschrift vom 23. Januar pr. am 16. März ej. für die Jahre 1874 >81 erhalten habe.

2088.

Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

An den c. Kaiserlichen Postdirector Herrn Vigelius Wohlgeboren hier.

Hersfeld, den 15. Februar 1883.

Ew. Wohlgeboren erlaube ich nur unter Bezug­nahme auf die betreffende mündliche Verhandlung vom 23. December v. I. ergebenst zu ersuchen,

Hersfeld, den 23. Februar 1883.

Auf die gefällige Zuschrift vom 15. Februar c. Nr. 2088 beehre ich mich Nachstehendes ergebenst

zu erwidern.

Die postamtliche Statistik weist folgende Zahlen auf:

1882. s

für Hersfeld

Eingegangene Briessendungen

Ausgegebene

Eingegangene Packet- und Geldsendungen

Aufgegebene

Eingegangene Postnachnahmesendungen

Aufgegebene

Eingegangene Postauftragsbriefe

Ausgegebene

Eingegangene Postanweisungen

Aufgelieferte

Abgeholte und bestellte Zeitungen

Zahl der Postreisenden

Ausgegebene Telegramme

Angckommene

Gegen das Vorjahr ist der Briefverkehr zurückgegangen; auch der Geld- und Päckereiverkehr hat sich nicht wesenp^th' gehoben. Immerhin ist ersichtlich, daß auch in unserer Stadt trotz all' der Rückschläge, welche bisher im Handel und Gewerbe Deutschlands stattgefunden haben, der Post-

1881.

Stück.

Betrag M.

Stück

Betrag M.

294,408

303,138

268,434

300,698

32,328

3,853,782

31,626

3,674,322

26,028

3,237,408

25,848

3,543 552

3,744

29,376

4,086

31,104

2,016

7,668

2,286

9,972

190,181

1,909

182,467

1,913

1,172

1,340

17,898

915,518

17,238

859,463

19,843

1,031,377

19,868

1,036,577

156,096

147,021

1,896

2,080 2,822

2,818

-

2,911

2,757

*

am Tage

je 5, bei Nacht

je 0,

i im Jahre | 1882.

der Cisenbahnposte>e <u« Tugr ,r S gegen 7 bezw. 8, bei Nacht je 5 gegen 3

Nach der Zahlung vom December 1880 beläuft sich die

anzug, Sommerüberzieher, Baschlickmütze und Schmierstiefel.

Das Königliche Landrathsamt setze ich hiervon in Kenntniß mit dem ergebensten Ersuchen, auf die Genannten fahnden, dieselben im Betretungsfalle verhaften und von ihrer Festnahme mir Kenntniß geben zu wollen.

Der Kaiserliche Ober-Postdirector.

In Vertretung: v. Rumohr.

An das Kgl. Landrathsamt in Hersfeld. 3974.

*

*

* Hersfeld, den 6. März 1883.

Wird den Ortspolizei-Verwaltungen und der Kö­niglichen Gendarmerie des Kreises zur Kenntniß­nahme und Fahndung nach den Flüchtigen mitge­theilt.

3033.

Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

und Telegraphenverkehr stetig wächst.

Es beträgt z. Z.:

1) die Zahl der Briefkasten

im Ortsbestellbezirk 5 gegen 4 im Jahre 1882

Landbestellbezirk 11 11

2) die Zahl der amtlichen Verkaufsstellen für Postwerth­zeichen

im Ortsbestellbezirk 6 gegen 5 im Jahre 1882

Landbestellbezirk 7 6

3) die Zahl der ankommenden und abgehenden Landposten

' tzersfeld, den 6. März 1883.

Die Herren Ortsvorstände zu

Biengartes, Eichhof, Eitra, Hattenbach, Ka- thus, Oberrode, Sorga,Gethfemane, Hillarts- hausen, Wehrshausen und Widdershausen werden hierdurch an die Erledigung meiner «Ver­fügung vom 31. Januar c. Nr. 882 im Kreisblatt Nr. 10, die in den resp. Gemeindebezirken begüterten Grundbesitzer betreffend, mit F r i st bis zum 12. d. Mts. Nachmittags 2 Uhr bei Reibung der Zusendung eines Strafboten erinnert.

882. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich Hersfeld, den 6. März 1883. Diejenigen Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche noch mit Erledigung meiner Ver­fügung vom 31. Mai 1881 Nr. 6276 im Kreis­blatt Nr. 45, die-Untersuchung der Nahrungs- und Genußmittel sowie Verbranchsgegenstände betreffend, im Rückstände sind, werden hieran mit Frist b is znm 12. d. Mts. N ach m itt a^g s 2 Uhr bei Meidung der Zusendung eines Strafboten

Zahl der Einwohner im Ortsbestellbezirk aus Landbestellbezirk zusammen

7104

6916

14020

Von den ankommenden Sendungen und den bezogenen Zeitungen entfallen 85,8 g auf die Stadt Hersfeld und >1,2 K auf den Landbestellbezirk. Bezüglich der hier aufge­lieferten Sendungen dürfte das Verhältniß ein ähnliches sein.

Ergebenst _____Vigelius, c. Postdirektor, behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht

worden.

3079 u. 3080.

Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

erinnert. 3042.

Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 5. März 1883.

Der Schäfer Eonrad Nieding von Kirchheim, 27 Jahre alt, hat um Ertheilung eines Reisepasses behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht. 2989. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 6. März 1883.

Für

1) Wilhelm Ullrich zu Friedewald, 18 Jahre alt,

2) Elisabeth Ullrich daselbst, 16 Jahre alt, ist um Entlassung aus dem diesseitigen Staats- verbande bezw. um Ertheilung eines Reisepasses

Lasset, den 4. März 1883.

Der Postverwalter Friedrich Lecker aus Mor- bach hat, soweit bis jetzt ermittelt, 8660 Mark Postkassengelder unterschlagen und ist seit dem 23. Februar flüchtig. Derselbe ist an diesem Tage zwischen 6 und 7 Uhr Abends in Trier gesehen worden. Becker ist 38 Jahre alt, im 75 cm groß, Haare: schwarz, etwas melirt, Stirn: niedrig, Augenbraunen: schwarz, Augen: schwarzbraun, Nase und Mund: gewöhnlich, Zähne: vollständig, Bart: schwarzer Schnurrbart, seit 14 Tagen wahr­scheinlich Bollbart, Kinn: rund, Gesicht: oval, Ge­sichtsfarbe : hochroth, Statur: stattlich, Glatze von der Größe einer halben Hand am Hiriterkopfe, Körpergewicht: 100 bis 105 kg. Spricht englisch und etwas französisch.

Auf die Ergreifung des Becker und die Wieder­erlangung des Geldes ist eine Belohnung Hon 750 Mark ausgesetzt.

Ferner ist der Landbrieftrüger Friedrich Julius Blanke aus Neuruppin seit dem 19. Februar, nachdem er Postkassengelder, deren Höhe bis jetzt auf etwa M. 300,00 ermittelt worden, unterschlagen und Briefe unterdrückt hat, flüchtig. Derselbe' ist an dem vorbezeichneten Tage von Neuruppin nach Fehrbellin gefahren und wird sich von letzterem Orte zunächst nach Berlin begeben haben. Das Signale­ment des Blanke ist folgendes:

Friedrich Julius Blanke, geboren den 13. Januar 1849 in Forst (Lausitz), früher Tuchmacher, Größe 1,73, Wuchs schlank, Haare schwarz, Augen grau, Gesichtsfarbe roth. Besondere Kennzeichen: aufge­dunsene Lippen und Narben am Halse in Folge ausgeschnittener Drüsen. Kleidung: dunkler Eivil-

Gefunden: eine Tabakspfeife und eine Wagen­buxe. Meldung der Eigenthümer bei dem Orts­vorstand zu Kalkobes.

Gefunden: ein Vorschlag an eine Deichsel Mel­dung "des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Heenes.

Ministerial-Verordnung zur Regelung des Verkehrs auf den Chausseen und anderen öffentlichen Wegen

vom 17. August 1882.

«Fortsetzung.)

§. 7. Wird zur Fortbewegung einer Last auf Chauffeen eine Bespannung von mehr als 8 Pferden gebraucht, so ist hit^r» mit Ausnahme derjenigen Fälle, in denen eS sich nur um vorübergehende Vorspannleistung handelt, die besondere Erlaubniß des zuständigen Bezirksdirektors er­forderlich. Dieser Genehmigung bedarf es ebenfalls zum Befahren der Chauffeen mit Straßcnlokomotiven und sonstigen mit Dampf bewegten Fahrzeugen.

Die Kosten für die in solchen Füllen als erforderlich er­achteten Sicherheitsvorkehrungen hat der Eigenthümer des Fahrzeugs zu tragen.

Wer auf Chausseen mit Fahrzeugen, die durch Dampf bewegt werden, einen regelmäßigen Betrieb zur Beförderung von Personen oder Lasten unternehmen will, bedarf dazu der Konzession des unterzeichneten Staats-Ministeriums. durch welche auch die Bestimmungen für die Benutzung der Chausseen durch ein solches Unternehmen zu regeln sind.

§ . 8. Kein auf Chauffeen fahrendes Fuhrwerk, mit Aus­nahme der Erntefuhren innerhalb des betreffenden Ge­meindebezirks, darf breiter als 2,8 Meter und höher als 4,2 Meter, von der Oberfläche der Fahrbahn an bis zum höchsten Punkt der Ladung gemessen, geladen sein. Wenn Unterführungen in Eisenbahn- oder Straßendämmen zu passiren sind, muß die Ladungshöhe mindestens 8 Centi- meter geringer sein, als die Lichthöhe der nichtigsten Unterführung.

§ . 9. Die Hufeisen der Zugthicre an den auf Chausseen fahrenden Fuhrwerken dürfen nicht mit Stollen oder Griffen versehen sein, welche mehr als 18 Millimeter über die Huf- eisenfläche hervorragen.

§ . 10. Als Hemmvorrichtungen der auf Chauffeen fahrenden Fuhrwerke dürfen nur gebraucht werden:

a) wenn die Umdrehung der Räder völlig gehindert werden soll, Hemmschuhe mit glatter Unterfläche,

b) wenn blos die Geschwindigkeit der Umdrehung ver­mindert werden soll, solche Vorrichtungen, mittelst welcher Bremsklötze oder Bremsbäume gegen die Rad­eisen gepreßt werden.

Bei Glatteis ist die Anwendung von Eisringen aus­nahmsweise gestaltet.

§. 11. Das Spurhalten hinter einander fahrender Fuhrwerke ist auf den Chausseen verboten.

§. 12. Vorsätzliche Beschädigungen der Chauffeen und deren Zubehörungen wie Einnahmehäuser, Schlagbäume, Tafeln, Wegweiser, Brüstungen, Prellsteine, Spursteine» Rummersteine, Materialienhausen, Durchlässe, Anpflanzungen u. dergl. unterliegen der Bestrafung nach dem Strafgesetzbuch.

Beschädigungen der Chausseen und deren Zubehörungen aus Fahrlässigkeit werden nach §. 28 dieser Verordnung bestraft.

§. 13. Die aus Chauffeen fahrenden Fuhrwerke müssen mit festen Gabeln oder Deichseln und die vor Schlitten ge­spannten Zugthiere mit Geläute oder Schellen versehen sein.

§. 14. Jedes Fuhrwerk, welches nicht ausschließlich zur Beförderung von Personen dient, insbesondere auch jedes , Hundesuhrwerk, muß, sobald dasselbe außerhalb der Flur des Ortes verkehrt, in welcher der Eigenthümer desselben seinen Wohnsitz hat, mit einer genauen Bezeichnung des Eigenthümers und des Wohnortes desselben versehen sein. Die Bezeichnung ist auf der linken Seite an dem Fuhr- > werke selbst oder auf einer an demselben fest angeheftete, i Tafel in deutlicher unverwischbarer Schrift von mindestens