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Nr. 23.

KreisWolatt

Mittwoch den 21. März 1883.

DasKreisblatt" erscheint wöchent- ich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstal­ten kommt der Postaufschlag hinzu.

für den

Kreis ZersseH.

Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar- mondzeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet und wird bei Wiederho­lung entsprechender Rabatt gewährt.

Abonnements-Einladung.

Mit dem 1. April beginnt ein neues Abonnement auf das

Kreisötatt für den Kreis Kersfeld.

Dasselbe erscheint mit Beginn des neuen Quar­tals wöchentlich

HE" dreimal "'SB®

und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Der Abonnementspreis für dasKreisblatt" mitderBeilageProvinzial-GorreSPondenz" beträgt pro Quartal 1 Mark 40 Pfg.

haben, da das Kreisblatt die größte VerbrU- tnna im hiesigen Kreise hat, sichern Erfolg, und kostet die viergespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

Die Expedition.

flmtfirtjes.

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, den 17. März 1883.

Es ist dahier zur Sprache gekommen, daß W in Gemäßheit meiner Verfügung vom 21. März 1879 Nr. 3596 bis zum 1. April jeden Jahres dem Herrn communalständischen Baumeister ein- zureichenden Verzeichnisse des Anspannviehes und der Handdienstpflichtigen Personen nicht immer mit der erforderlichen Genauigkeit aufgestellt, insbe­sondere die anspannfähigen Kühe nicht sämmtlich darin verzeichnet würden. Ich mache darauf aufmerksam, daß derartige Unrich­tigkeiten vermieden werden müssen, und bei unvoll­ständiger Aufstellung der besagten Verzeichnisse Bestrafung des betreffenden Ortsvorstandes ein= treten wird. ~

57. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 20. März 1883.

Die Herren Bürgermeister zu:

Biedebach, Goßmannsrode, Kalkobes, Kirch- heim, Kleba, Meckbach, Mecklar, Niederaula, Niederjoffa,Rohrbach, Rotensee, Solms, Sorga, Wippershain, Gethsemane, Herfa, Heringen, Lengers, Ransbach, Wehrshausen u. Wüstfeld werden hierdurch an die Erledigung meiner Ver­fügung vom 19. Juni 1878 Nr. 6053 im Kreis­blatt Nr. 49, die Revision der Kirchen-, Pfarr-, Schul- und Küstergebäuden betreffend, mit Frist bis zum 28. d. Mts. Nachmittags 2 Uhr bei Reibung der Zusendung eines Strafboten er­innert.

3867. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 20. März 1883.

Für den am 14. Oktober 1868 zu Friedewald geborenen Johann Peter Krause ist nur Ent­lassung aus dem diesseitigen Staatsverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden. 3837. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

Gesunden: ein Halstuch. Meldung des Eigen' thümers bei dem Ortsvorstand zu Gittersdorf.

Gefunden: eine Pferdedecke. Meldung des Eigen- thümers bei dem Ortsvorstand zu Obergeis.

In Schenkte n g s f e l d findet am Do nners- t a g d e u 2 9. d. M t s., und später an j e d e m letzten Donnerstag im Monat, oder wenn dieser Tag auf einen Feiertag fällt, an dem vorher gehenden Donnerstag ein Lchweinemarkt statt.

Das Auftriebsgeld beträgt tarifmäßig:

a. für ein Saugferkel 3 Pf.

b. Läuferschwein 8 Pf.

c. großes Schwein 10 Pf.

Schenklengsfeld, den 17. März 1883.

Der Bürgermeister Wolf.

Berlin W., den 12. März 1883. Postkarten mit Antwort im Verkehr mit Schweden.

Denjenigen Ländern des Weltpostvereins, nach welchen Postkarten mit Antwort abgesandt werden können, tritt vom 1. April ab auch Schweden bei. Das Porto für derartige Postkarten beträgt 20 Pfennig.

Der Staatssecretair des Reichs-Postamts.

In Vertretung: Ludde.

Bienenzüchter-Verein deS Kreises Hersfeld.

Geschehen Hersfeld, am 29. November 1882.

Auf vorherige Einladung des Vorstandes versammelten sich die Mitglieder des Bienenzüchter - Vereins zu ihrer statutenmäßigen Generalversammlung.

Auf der Tagesordnung standen: 1) Ergänzungswahl des Vorstandes. 2) Vertrag des Lehrers Möhl zu Asbach über die Frage:Wie geht man am leichtesten und wie am schnellsten von: Stabilbau zum Mobilbau über." 3) Mittheilung des Vorsitzenden über die Verhandlungen mit dem Hauptverein wegen Entrichtung eines Pauschquantums von den Mitgliedern unseres Vereins an den Hauptverein. 4) Rechnungsablage.

Nachdem die Versammlung durch den Vorsitzenden eröffnet worden war, wurde zur Ergänzungswahl des Vorstandes geschritten.

Nach den Statuten schied für dieses Mal ein Mitglied durchs Loos aus. Herr Knolh zu Kalkobes, welchen das Loos traf, wurde einstimmig wiedergewählt.

Es wurde nun zum zweiten Punkt der Tagesordnung geschritten.

rc. Möhl verbreitete sich in seinem Vortrag über den bedeutenden Vorzug des MobUbaus gegen den Stabilbau und gab dann die Methoden des Uebergangs an.

Vor dem schnellsten Uebergang, zerschneiden eines Stroh- korbs in 2 Theile, warnte derselbe Anfänger, da hierzu schon eine größere Fertigkeit erforderlich sei. Nachdem sich noch Herr Römer, Herr Schramm und Herr August Altenburg über diesen Gegenstand ausgesprochen, ersuchte der letztere, (Herr Altenburg) daß in Zukunft auf den Generalversamm­lungen ältere Mitglieder ihre Erfahrungen zum Besten der Anfänger mittheilen möchten. Herr Einnehmer Schramm versprach hieraus Bezug nehmend in der nächsten Versamm­lung einen Vortrag überFütterung" zu halten.

Hierauf reserirte der Vorsitzende über seine ihm ausge­gebenen Unterhandlungen mit dem Hauptverein. Er theilte mit, daß er aus seine mündliche Anfrage beim Vorsitzenden des Vereins beschieden worden, daß nach den Statuten jedes Mitglied 3 Mark zu entrichten habe, ein Pauschquantum von einem Zweigverein also nicht angenommen werden könne. Er habe sich hierauf noch einmal schriftlich an denselben gewendet, aber bis jetzt noch keine Antwort bekommen.

Da mehrere Mitglieder erklärten, daß sie, falls sie ge­zwungen seien auch in Zukunft den Beitrag an den Haupt­verein voll zu entrichten, auch aus unserem Verein aus- zutreten, daß aber, salls dieser Zwang aufhöre, unser Verein noch mehr Mitglieder erhalten würde, so wurde beschlossen, in Zukunft nicht mehr ein Zweigverein des Hauptvereins zu bilden, und erhielt der Eingang unserer Statuten in Zukunft folgende Fassung:

Die unterzeichneten Bienenzüchter und Freunde der Bienenzucht gründen einen Bienenzucht-Verein im Kreise Hersfeld."

Der Vorsitzende sprach nun die Hoffnung aus, daß der größte Theil der Mitglieder trotz dieser Aenderung bei dem Hauptverein bleiben möge und machte diejenigen Mitglieder, welche austreten wollten, darauf aufmerksam, daß sie ihren Austritt nach den Statuten noch vor Neujahr anmelden müßten, widrigenfalls sie noch für das nächste Jahr als Mitglieder weitergeführt würden.

Zu 4. Nachdem die Rechnung pro 1881 von 2 Mit­gliedern geprüft worden war, wurde dem Kassircr Dccharge ertheilt.

Zum Schluß machte der Herr Landrath Freiherr von Broich Mittheilung von einem Schreiben des Herrn Ober­försters Lentz worin derselbe seine Bereitwilligkeit auSsprach, den Bienenzüchtern die bessere Benutzung der Haide zu er­möglichen. Nachdem aus Ersuchen des Herrn Landraths, Herr Oberförster Schmidt über diesen Gegenstand ausführ­lich gesprochen und längere Zeit über denselben debattirt war, übernahm auf Vorschlag des Herrn Landraths, Herr Heinrich Rechberg für die nächste Generalversammlung ein

Referat über:

Wie ist es möglich die Haide für unsere Bienen in Zukunft nutzbarer zu machen."

Nachdem man sich sodann allseitig damit einverstanden erklärt hatte, daß die Protokolle über unsere Versammlungen von jetzt an im Kreisblatt zu veröffentlichen seien, wurde die Versammlung geschloffen.

Vergehen im Amte; Fordern eines Vortheils seitens des Beamten.

Unter den Begriff des Forderns eines Vortheils im Sinne ver §§. 331. 332 R.Str.G.B. kann auch das Fordern einer Zuwendung fallen, auf welche der Beamte als Privat­mann (aber nicht als Beamter) ein Recht hatte (z. B. die Bezahlung einer Geldforderung.)

Erk. des R-ichsgerichts, I. Straff., vom 20. November 1882.

Der angeklagte Bürgermeister hatte der Bitte des M., eine bestimmte amtliche Handlung vorzunehmen, nicht ent« sprachen und auf eine Erinnerung des M. diesem geschrieben: die gewünschte amtliche Handlung werde nicht gemacht, bis M. die 5 fl. zahle, die ihm derselbe schon viele Jahre schulde. Nach der Annahme des Landgerichts hatte der Angekl. in Wirklichkeit eine Forderung von 5 fl. an M. Das Landgericht erblickte in diesem Sachverhalt nicht ein Vergehen nach §. 331 R.Str.G.B., weil der Angekl.keinen Vortheil," das ist keine Leistung, auf welche ihm ein recht­licher Anspruch nicht zustand, gefordert, sondern nur ver­langt habe, was ihm rechtlich geschuldet wurde, und er, wenn M. die angeforderten 5 fl. bezahlt hatte, nicht einen Vortheil, sondern nur das erhalten hätte, was er mit Recht an M. zu fordern gehabt hatte. Das Reichsgericht hat das Urtheil aufgehoben.

§. 331 des R Str.G.B. bezweckt im Interesse der Integrität des Beamtenstandes und im Interesse der Per­sonen, welche der dienstlichen Thätigkeit der Beamten be» dürfen, ? der Beamte für seine dienstlichen Handlungen nur diejenige Vergütung erhalten, beziehungsweise fordern soll, welche ihm kraft der einschlägigen Bestimmungen für dieselben rechtlich gebührt, und daß er den Eintritt, die Art und das Maß seiner dienstlichen Thätigkeit nicht von der Erreichung sonstiger Vortheile abhängig macht, daß er sonach insbesondere die bezeichnete dienstliche Thätigkeit auch nicht zur Förderung seiner Privatintcressen ausnützt. Unter den Begriff des Forderns eines Vortheils im Sinne des §. 331 kann daher das für die Vornahme einer dienst­lichen Handlung erfolgende Beanspruchen einer solchen Zu­wendung fallen, auf welche der Fordernde unabhängig von der in Frage stehenden dienstlichen Handlung nach privaten Verhältnissen einen rechtlichen Anspruch hat, und kann so­nach das Fordern eines Vortheils im Sinne des §. 331 insbesondere auch dann vorliegen, wenn, wie im vorwürsigen Fall, der Beamte die Vornahme einer dienstlichen Handlung davon abhängig macht, daß derjenige, welcher die dienst­liche Thätigkeit des Beamten in Anspruch nimmt, eine dem Beamten als Privatmann gegen den Ersteren zustchende Forderung, deren Bezahlung der Beamte bisher nicht er­reichen konnte, bezahlt."

# Der zwei und zwanzigste März, der segensreiche Tag, an welchem vor nunmehr sechs und achtzig Jahren der zweite Sohn König Friedrich Wilhelms III. uiib der Königin Louise, unser Kaiser und König geboren worden, fällt in diesem Jahre auf den Donnerstag der Charwoche. Die öffentliche Feier hat deshalb schon am 17. März dem nebeligsten Jahrestage jenes un­vergeßlichen AufrufsAn mein Bolk", durch welchen Preußen zur Befreiung Deutschlands von der Fremdherrschaft aufgerufen wurde, stattgefunden, die hohe Ledeutung des schönen Festes durch diese Theilung ihrer Feier indessen keinen Abbrnch erfahren. Wie alljährlich werden auch dieses Mal die Herzen und Hände von Millionen Deutschen dankbar zu Gott erhoben und in dem Wunsche vereinigt sein, das Leben des geliebten Herrschers verlängert und von dem reichen Segen begleitet zu sehen, der so sichtbar auf demselben geruht hat. Während sonst Regel zu sein pflegt, daß die erste Hälfte der dem Menschen zugemeffenen Frist die Zeit der Arbeit, der Erfolge und der Freude an der Arbeit ist, und daß die zweite einen Abschnitt der Vereinsamung und Bescheidung bildet, ist unserem Kaiser das Loos gefallen, mit jedem neuen Jahre seiner irdischen Laufbahn neuen Erfolgen zugeführt zu werden und den Reichthum ihm ge­widmeter Liebe und Verehrung beständig wachsen zu sehen. Die zweite Hälfte dieses Fürstenlebens hat Thaten und Erfolge aufzuweisen gehabt, wie