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Nr. 27.

KreisWblatl

Dienstag den 3. April 1883.

Da-Kreisblatt" erscheint wöchent» lich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark 40 Pfg. pro Quartal.

für den

-Kreis ^ersfefö.

Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar« mondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederho» lung entsprechender Rabatt gewährt.

HU^^^E^ Bestellungen auf dasKreiS- MWW^W Hatt" werden noch fortwährend von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbrief­trägern, sowie von der Expedition angenommen.

dienende Telegraphenanstalt fahrlässiger Weise Handlungen begeht, welche die Benutzung vieler An­stalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu Neunhundert Mark bestraft.

Cassel den 3. März 1883.

Der Kaiserliche Ober-Postdirector. zur Linde.

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Hersfeld, den 29. März 1883.

Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch ver­öffentlicht und namentlich den Ortspolizeiverwal­tungen und der Königlichen Gendarmerie des Kreises zur Beachtung mitgetheilt.

3957. Der Königliche Landrath

____Freiherr von Broi ch.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Frühjahrs - Co ntrol- Versammlungen für die Mannschaften aus dem Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:

1) zu Unterh aun

Montag den 23.April d. J. Vormittags 10 UA für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, tzilperhausen, Holzheim, Kathus, Kohlhausen, Krus- pis, Oberhaun, Oberrode, Petersberg, Roßbach, Wilhelmshof, Rotensee, Stärklos, Sieglos, Sorga, Unterhaun, Wippershain und Biengartes.

2) zu HerSfeld

Dienstag den 24. April d. J. Vormittag« 10 Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und dem Hof Meisebach, sowie aus den Gemeinden Friedlos, Reilos, Mecklar und Mrckbach sowie dem Gutsbezirk Eichhof.

3) zu Obergei 6

Mittwoch den 25. April d. J. Vormittag« 10 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmers- Hausen mit Hühlgaus, Aua, Biedebach, Gitters­dorf, Goßmannsrode, Heenes, Kalkobes, Obergeis, Reckerode, Rohrbach, Rotterterode, Tann und Untergeis.

4) zu Niederaula

Donnerstag den 26. April d. J. Vormittag« 10 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Allen- dorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa, Neimboldshausen, Solms, Willingshain und Engelbach mit Hof Sternberg.

5) zu OberlengSfeld

Freitag den 27 April d. 3 Vormittag« 10 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Eonrode, Dünkelrode, Hillartshauseu, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Malkomes, Motzfeld, Overlengsfeld, Ransbach, Schenklengsfeld, Schenk- solz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.

o) zu Heimboldöhausrn

Freitag den 27. April d. J. Nachmittag« 3 Uhr für die Mannschaften ans den Gemeinden Bengen- dorf, Friedewald, Gethsemane, Harurode, Heim- boldshanseu, Herfa, Heringen, Kleineusee, Lauten- Hausen, Leimbach, Senger^ RHrigshof mit "Nippe, Philippsthal, Widdershausen, Wölfershausen und Unterneurode.

Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezirks-Commando fol- !gende Bemerkungen hinzu:

1) Zu den Frühjahrs - Control - Versammlungen haben sich sämmtliche gediente Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche zu der Land­wehr, der Reserve und zu deu Dispositions­Urlaubern gehören, sowie die zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen einzufinden.

Nur diejenigen Wehrleute, die in der Pe­riode vom 1. April 1871 bis 30. September 1871 eingetreten und in Folge dessen in diesem Herbst zum Landsturm übergeführt werden, sind von der Frühjahrs-Coutrol-Versammlung entbunden.

2) Wie den Mannschaften schon früher mitgetheilt ist, werden Ordres nicht ausgegeben, sondern es findet die Beorderung lediglich durch diese

Wiederum habe Ich durch Gottes Gnade ein neues Lebensjahr begonnen und wiederum hat daraus die Nation Veranlassung genommen, Mir ihre Segenswünsche in ungewöhnlich zahlreichen Zuschriften und in mannigfaltigsten Kundgebungen darzubringen. Adressen und Telegramme, dich­terische und sonstige künstlerische Gaben, Blumen­spenden und Angebinde verschiedenster Art sind Mir von Stadt- und Landgemeinden, Korporationen, Vereinen, Festversammlungen und einzelnen Per­sonen innerhalb und außerhalb des Deutschen Reiches, selbst aus fernen^Welttheileu, in reicher Fülle zugegangen. Diese Spenden, welche sämmt­lich das lautere Gepräge aufrichtiger Liebe und Anhänglichkeit tragen, haben Mich tief bewegt. Ihre Durchsicht, wie die Wahrnehmung, daß, wo Deutsche wohnen, Mein Geburtstag zu einem vaterländischen Feste benutzt wurde, hat Mir das ebenso wohlthuende wie ermuthigende Gefühl ge­währt, daß Mein unnachlassendes Bestreben, den umfassenden Pflichten Meiner Würde für das stätige Wachsthum der Wohlfahrt Meines Volkes Genüge zu thun, in den Herzen Meiner Deutschen Wiederholt findet. Voll freudiger Befriedigung über die liebevollen Aufmerksamkeiten, wodurch diese Zeit Mir M einer herzerhebenden Feier L?- weiht worden, muß Ich dem Gedanken, jedem Glückwünschenden besonders zu erwiedern, als un= ausfülMar entsagen, vielmehr Meine Zuflucht dazu nehmen, öffentlich Meinen wärmsten Dank auszusprechen. Ich beauftrage Sie, zu dem Behufe diesen Erlaß zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 23. März 1883.

Wilhelm.

An den Reichskanzler.

Amtlicher

Kreis Hersfeld.

Die Reichs-Telegraphenlinien sind häufig vor­sätzlichen oder fahrlässigen Beschädigungen, nament­lich durch Zertrümmerung der! Isolatoren mittelst Steinwürfe 2c. ausgesetzt. Da durch diesen Unfug die Benutzung der Telegraphenanstalten verhindert oder gestört wird, so wird hierdurch auf die durch das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich festge­setzten Strafen wegen dergleichen Beschädigungen aufmerksam gemacht.

Gleichzeitig wird bemerkt, daß Demjenigen, welcher die Thäter vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschä­digungen der Telegraphenanlagen derart ermittelt und zur Anzeige bringt, daß dieselben zum Ersatze und zur Strafe gezogen werden können, Belohnungen bis zur Höhe von 15 Mark in jedem einzelnen Falle aus den Fonds der Reichs-Post- und Telegrapheu- Verwaltung werden gezahlt werden. Diese Be­lohnungen werden auch dann bewilligt werden, wenn die Schuldigen wegen jugendlichen Alters oder wegen sonstiger persönlicher Gründe gesetzlich nicht haben bestraft oder zum Ersatze herangezogen wer­den können; desgleichen wenn die Beschädigung noch nicht wirklich au'sgesührt, sondern durch rechtzeitiges Einschreiten der zu belohnenden Person verhindert worden ist, der gegen die Telegraphenanlage verübte Unfug aber soweit feststeht, daß die Bestrafung des Schuldigen erfolgen kann.

Die Bestimmungen in dem Strafgesetzbuche für das Deutsche Reich lauten:

§. 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegraphenaustalt vorsätzlich Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt ver­hindern oder stören, wird mit Gefängniß von Einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.

§. 318. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken

Bekanntmachung und durch Ausrufen in den verschiedenen Ortschaften statt

Die Betheiligten werden noch besonders varauf aufmerksam gemacht, daß nach dieser Art der Beorderung die Fehlenden ebenso strafbar und, als wenn sie, wie früher, per­sönliche Ordres erhalten hätten.

Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht ge­nannten Höfen, Mühlen 2c. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinden sie gehören.

4> Die Mannschaften haben ihre sämmtlichen Milltairpapiere mit zur Stelle zu bringen.

o) Etwaige Dispensationsgesuche sind rechtzeitig an den betreffenden Bezirksfeldwebel zu rich­ten und können nur durch das Bezirks-Com- mando genehmigt werden. Ist bis zum Tage der Control- Versammlung die Entscheidung auf ein Gesuch noch nicht erfolgt, so muß der Betreffende unfehlbar bei derselben erscheinen.

6) Etwalge plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinderungs-Fälle müssen durch ärztliche oder ortspolizeiliche Atteste, welche spätestens auf dem Controlplatz abzugeben sind,rbeschei- nigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Control - Versammlung gehin­dert ist, ohne Angabe des Grundes werden nicht angenommen.

Rr^wburg a. F., am 5. März 1WH- Königliches Landwehr-Bezirks-Commando. von Rohrscheidt, Major und Bezirks-Commandeur.

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Hersfeld, den 10. März 1883.

Die Herren Ortsvorstände 2c. der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung wiederholt in ihren Bezirken auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß aller betheiligten Mannschaften zu bringen.

3035. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

# Der bayrische Handwerker- Delegittentag.

Dem für die Pfingstwoche dieses Jahres bevor­stehenden Zusammentritt des deutschen Handwerker­tages ist am 27. v. M. zu München einbayrischer Haudwerker-Delegirtentag" genannte Versammlung vorausgegangen. Die Hauptergebnisse der bei dieser Gelegenheit gepflogenen Berathungen sind durch den Telegraphen über ganz Deutschland ver­breitet worden was es mit der Sache eigentlich auf sich hat. läßt sich indessen erst aus den aus­führlichen Berichten ersehen, welche dieSüddeutsche Presse" und andere Zeitungen veröffentlicht haben.

Bedauerlicher Weise machen diese eingehenderen Berichte keinen besonders ermuthigenden Eindruck. Von der Absicht eines Theils der Delegirten, die bayrische Handwerker-Vereinigung von der gesammt- deutschen zu trennen, und von den bei dieser Ge­legenheit gehaltenen Reden darüber,daß von Berlin überhaupt nichts Gutes zu erwarten sei" und daß man sich nicht unter ein norddeutsches Directorium" stellen dürfe, wollen wir kein be­sonderes Aufheben machen: die in München abge- halteue Versammlung war keine politische und ihre Kundgebungen werden demgemäß nicht nach den Ausschreitungen einzelner schließlich in der Minderheit gebliebener Hitzköpfe zu beurtheilen sein. Desto mehr fällt ins Gewicht, daß man in München dem seiner Zeit von der Magdeburger Versammlung gegebenen Beispiele bedingungslos gefolgt und abermals mit der Forderung jener Zwangsiuuunzen hervorgetreten ist, von denen noch Niemand anzugeben vermocht hat, wie sie eigentlich eingerichtet werden sollen. Während alle sachver-