Nr. 38.
Sonnabend den 28. April 1883.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchent« lich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark 40 Pfg. pro Quartal.
für den
Kreis yn^sesh.
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Die Expedition-
Ämltiehes.
Kreis Hersfeld.
Hersseld, den 27. April 1883.
In Verfolg meiner Verfügung vom 20. d. Mts. Nr. 5032 (Kreisblatt Nr. 35) bringe ich nachstehend einen, denselben Gegenstand betreffenden Artikel des Kasseler Journal vom 26. d. Mts. zur allgemeinen Keuutuiß und beauftrage die Herrn Bürgermeister des Kreises die Schafbesitzer Ihrer betreffenden Gemeinde darauf besonders aufmerksam zu machen.
Gleichzeitig bemerke ich, daß Herr Kreisthierarzt Schmitt hierselbst unausgesetzt fortfahren wird, belehrend und beruhigend in der fraglichen Hinsicht einzuwirken, soweit er das nur irgendwie vermag. 5406. Der Königliche Laudrath
Freiherr von Broich.
Lichtena u, 24. April. Der hiesige 1andwirthschaftlich>e Verein hielt vorgestern seine Vereinssitzung ab, in welcher unter andern Gegenständen auch ein Vortrag des Herrn Kreisthierarztes Dr. Kaiser aus Marburg „über die S ch a f r ä u d e" auf der Tagesordnung stand. Wie zu erwarten, war die Versammlung wegen des Vortrags über diesen Gegenstand, welcher jetzt, die Gemüther der Herren Landwirthe sehr aufregt, sehr zahlreich von Laudwirthen und auch von einigen Schäfern besucht. Herr Dr. Kaiser hielt einen sehr klaren Vortrag über die Schafräude und die von der Regierung angeordneten Maßregeln zur Vertilgung derselben durch die Badekur und erschöpfte das Thema so vollständig, daß nach Beendigung des Vortrags nur noch sehr wenig Fragen zu erörtern waren. Außer einer genauen Beschreibung der Art und Weise, wie die Badekur zweckmäßig und erfolgreich ausgeführt werden könne, mit spezieller Angabe der zur Herrichtung des Bades erforderlichen Ingredienzien, streifte der Redner auch die Zweckmäßigkeit des Gesetzes überhaupt, indem er anfützrte, daß diejenigen Lander, nach welchen Deutschland feinen stärksten Schaf- resp. Hainmelexport habe, England und Frankreich, welche also auf den Preis des Schafviehes überhaupt in Deutschland einen bedeutenden Einfluß ausüben, sich mit strengen Schutzmaßregeln gegen die Schaf- räude versehen hätten, nach denen alles importirte Schafvieh bei llebergang über die Grenze resp. Ausladung in einem Hafen mit einem amtlich ausgestellten Gesundheits-Attest versehen sein müsse, welches nicht über 5 Tage alt sein darf, und in Ermangelung eines solchen nur in geschlachtetem Zustande weiter befördert werden kann. Daß die Käufer, welche der Gefahr ausgesetzt sind, im Falle der Räude ihr Vieh an der Grenze schlachten Zu müssen, bei Weitem dem Verkäufer den Preis nicht zahlen können und werden, als wenn sie derselben nicht ausgesetzt sind, ist wohl selbstverständlich, und ist es deshalb klar, daß die Vertilgung der Schafräude der deutschen Landwirthschaft nur von Nutzen sein kann, zumal auch der Wollertrag durch die Räude vermindert wird. Nach Beendigung des Vortrags des Herrn Dr. Kaiser erklärten sich die versammelten Landwirthe und Schäfer einstimmig mit der Zweckmäßigkeit der Vertilgung der Schafräude einverstanden,
sowie darüber, daß durch denselben ihre Bedenken über die Ausführbarkeit, Gesundheitsgefährlichkeit für Menschen und Thiere und über den hohen Kostenpunkt vollständig beseitigt feien, da das Bad für ein Schaf nach den Ausführungen des Redners auf nur ca. 12 Pf. zu stehen komme, und baten sogar einige der größeren Landwirthe den Herrn Dr. Kaiser, die Badekur demnächst nach der Woll- schur bei ihren Heerden unter seiner Aufsicht ausführen zu lassen, wozu sich derselbe gern bereit erklärte. Zu bedauern war, daß der von dem Vorstände des landwirthschaftlichen Vereins Lichtenau an sämmtliche Bürgermeister der Umgegend ergangenen Einladung zu diesem Vortrage nur wenige derselben Folge geleistet hatten, denn auch W würden um eine Erfahrung reicher nach Hanschflirückgekehrt und durch Mittheilung derselben an ihre Gemeinden diesen sehr nützlich geworden sein. Möchten doch in allen landwirthschaftlichen Vereinen in der kurzen Zeit bis zur Wollschur noch derartige Vorträge veranstaltet und dadurch der Schreck beseitigt werden, welcher unter vielen, namentlich kleineren Landwirthen vor der Räudekur herrscht, und dadurch dieselben vor Verlusten bewahrt bleiben, die sie dadurch erleiden, daß sie ihre Schafe weit unter dem Preise verkaufen, um sich später gegen theures Geld Reinvieh wieder zu kaufen, welches sie sich doch durch die erwähnte einfache Kur selbst herstellen können; denn Reinvieh und Schmiervieh ist ja nur eine Rede und enteret durch Reinigen des letzteren zu beschaffen. Denjenigen Laudwirthen, welche sich über das Wesen und die Kur der Schafräude selbst eingehend unterrichten wollen, empfehlen wir die von Herrn Dr. Kaiser herausgegebene Brochüre über die Schafräude, welche in der Buchhandlung von Deige und Hänel in Jena erschienen und durch alle Buchhandlungen für 60 Pf. zu beziehen ist.________________
Hersfeld, den 26. April 1883.
Für den am 8. März 1867 geborenen Johannes Jacob R ö s s i n g aus Kerspenhausen ist um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande be- huss Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.'
5405. Der Königliche Landrath
Freiherr von L r o ich.
# Der erste Schritt.
Drei Sitzungen hat die Berathung über die grundlegenden Paragraphen des Krankeuversicher- ungsgesetzes im Reichstage in Anspruch genommen, und das Abstimmungsresultat hat schließlich bewiesen, daß die große Mehrheit des Reichstags sich bereitwillig und mit voller Anerkennung von der Richtigkeit und Nothwendigkeit des betretenen Weges aus den Boden der von der Regierung in Vorschlag gebrachten Grundsätze stellt: das Princip der Zwaugsverficherung hat sogar aus dem Munde derer, welche stets für Freiheit und Freiwilligkeit eingetreten waren, volle Anerkennung erfahren. Selbst auf fortschrittliche.Seite erklärte man sich für den Zwang, wenngleich man den Gemeinden die Freiheit lassen wollte, den Zwang einzuführen, während die^übergroße Mehrheit den Versicherungszwang von Staats- oder vielmehr von Reichswegen für die Hauptkategorien der Berufsarbeiter und Handwerker als den einzigen, praktisch brauchbaren und zum Ziele führenden Weg anerkannte und gut hieß und nur für gewisse, nicht in regelmäßigem Arbeitsverhältniß stehende Arbeiter und Gehilfen den facultativ von der Gemeinde einzuführenden Versicherungszwang beschloß.
Mit der Einführung dieses Princips ist der erste Schritt auf dem Wege der socialpolitischen Reform gethan: denn es wird hiermit dem freien Belieben des Einzelnen ein Ende gemacht; fortan wird im Interesse der Allgemeinheit durch das Gesetz den hauptsächlichsten Kategorien der Arbeiter vorgeschrieben, sich gegen die Folgen von Krankheit sicher zu stellen, und demgemäß wird den Ge
meinden, bezw. den Arbeitern die Verpflichtung auferlegt, Einrichtungen in's Leben zu rufen, welche den Arbeitern eine genügende Bürgschaft für ausgiebige Verpflegung in Krankheitsfällen gewähren. Fortan wird die Krankenversicherung eine öffentliche Einrichtung, welche an Stelle der Armenpflege tritt und den Arbeitern statt Almosen einen rechtmäßig erworbenen Anspruch auf Krankenpflege giebt.
Darüber zu streiten, ob die hiermit zum Siege gelangte Idee socialistisch ist oder als solche nicht anerkannt werden kann, ob sie sich socialdemocra- tischen Anschauunßen nähert oder nicht, verlohnt sich nicht: sie ist jedenfalls eine neue, in die Gesetzgebung eingeführte gesunde Idee, welche mit den bis dahin herrschenden und vornehmlich von dem Liberalismus gepflegten Ideen der Freiheit und des Gehenlassens, die sich bisher als nicht ausreichend erwiesen haben, vollständig im Widerspruch steht. Der Liberalismus hält an jenen Ideen nicht mehr fest und hat sich von der Nothwendigkeit des Zwangsprincips überzeugt, gegen das er noch bis vor wenigen Jahren mit aller Macht ankämpfte.
Für die fernere Verwirklichung socialpolitifcher Ideen, für die Vollendung des Krankenversicher- ungsgesetzes und für das Zustandekommen des Unfallgesetzes und weiterer noch in Aussicht genommener Pläne ist dieser Anfang ein erfreulicher, wenn er auch noch keine Gewähr giebt für die Erreichung des Zieles. Denn trotz der großen Uebereinstimmung in den Hauptprincipien gehen doch die Ansichten über die Zuläffigkeit und praktische Durchführbarkeit einzelner Vorschläge weit auseinander. Auf diesem Gebiete ist mit Vorsicht vorzugehen, und nur solche Beschlüsse sind gerathen, deren Wirkung zu übersehen ist.
So ist auch für die landwirthschaftlichen Arbeiter die obligatorische Versicherung auf Vorschlag der Commission angenommen worden, während die Regierungsvorlage die Versicherung derselben von statutarischen Bestimmungen abhängig machen wollte. Es fragt sich, was mehr im Interesse der landwirthschaftlichen Arbeiter ist, das Eine oder das Andere. Die Motive, welche auch diesen Arbeitern die Wohlthat der Zwangsversicherung zu Theil werden lassen wollen, sind gewiß die besten; aber die landwirthschaftlichen Verhältniße sind doch andere wie die industriellen, auf welche die Krankenkassenversicherung angepaßt ist. Auf dem Lande werden die Dienste.der Arbeiter großentheils in Naturalien bezahlt, was auch wohlthätig auf den wirthschaftlichen Sinn derselben einwirkt. Wenn nun für sie der Versicherungszwang eingeführt und ihnen, unter Umrechnung des Werthes der Naturalien in Geld, ein Versicherungsbeitrag auferlegt wird, so kann derselbe unter Umständen den Betrag übersteigen, der von ihnen überhaupt in baarem Gelde als Lohn empfangen wird, und hierdurch wird der Verwandlung der Naturalleistungen in Geld gerade nicht zum Vortheil der Arbeiter Vorschub geleistet. Auch ist das Verhältniß zwischen Arbeiter und Arbeitgeber auf dem Lande keineswegs immer so klar wie in der Industrie: mancher kleine Bauer ist im Sommer Arbeitgeber, im Winter Arbeiter. Dieser Punkt wird noch einer reiflichen Prüfung und Erwägung bedürfen.
pütltische Nachrichten.
Kaiser Wilhelm wird voraussichtlich seinen diesjährigen Frühjahrsaufenthalt in Wiesbaden bereits am nächsten Dienstag beenden.
Das „Deutsche Tageblatt" schreibt: Wie wir aus sicherer Quelle erfahren, wird der Major vom Großen Generalstabe Frhr. v. d. Goltz, nachdem die pekuniäre Frage mit der hohen Pforte vollkommen geregelt ist, sein offizielles Gesuch um Entlassung aus dem preußischen Dienste einreichen. Es dürste mit ziemlicher Gewißheit anzunehmen sein, daß dem Major v. d. Goltz, wie den früheren