Nr. 40.
HMIS
Donnerstag den 3. Mai 1883.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchent» lich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark 40 Pfg. pro Quartal.
für den
Areis Herssesst.
Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Sar« mondzeile oder deren Raum mit ig Pfg. berechnet und wird bei Wiederholung entsprechender Rabatt gewährt
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 1. Mai 1883.
Der Tagelöhner Johannes Luckhardt aus Stärklos, 55 Jahre alt, hat um Ertheilung eines Reisepasses behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
5654. Der Königliche Land räth
______Freiherr von Lroich.
Cassel, den 27. April 1883.
Das Königliche LandratlMint setze ich ergebenst davon in Kenntniß, daß der Postgehülfe Emil Butt aus Milvslaw seine Flucht in einem Civil- anzuge von dunklem Wollstoffe (Jagnet und Hose) — aus kreuzweise gewebten schwarzen und braunen Fäden — bewerkstelligt hat.
Der Kaiserliche Ober-Postdirector. zur Linde. An das Kgl. Landrathsamt in Hersfeld. 8355.
* * *
Hersfeld, den 30. April 1883.
Wird den Ortspolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendarmerie des Kreises unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 21. d. Mts. Nr. 5091 — Kreisblatt Nr. 37 —zur Kenntnißnahme mitgetheilt.
5612. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
A 1 e ck b r i < f»
Gegen den unten beschriebenen Metzgergesellen Heinrich Bock aus Eitra, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefängniß zu Hersfeld abzuliefern, bei Nachricht hierher zu den Akten J. II. 563।83. Kassel, den 30. April 1883.
Der Königliche Erste Staatsanwalt. Im Austrage:
E h u ch u l.
Beschreibung: Alter: 20 Jahre. Größe: 1,69 m.
Haare: blond. Augen: grau.
# Landwirtschaftliche Fragen.
Die Belastung des Grundbesitzes.
Die am 5. Juni vorigen Jahres vorgenommene Berufsstatistik hat uns von Neuem vor Augen geführt, welche große Bedeutung für den Staat der land- und forstwirthschastliche Theil der Bevölkerung hat. In der Land- und Forstwirthschaft sind (im Haupt- und Nebenberuf) in ganz Deutschland thätig 10 326 031 Personen, während die Zahl der Erwerbsthätigeu in sämmtlichen anderen Berufs- zweigen — Handel und Verkehr (1858 961), Bergbau, Hüttenwesen, Industrie u. Lauwesen(6 757142), Lohnarbeit wechselnder Art (407 577) und öffentlicher Dienst (1094186) — zusammen 10117866, mithin 208165 weniger beträgt als die Zahl der Land- und Forstwirthschaft Treibenden. Von sämmtlichen Erwerbsthätigeu beträgt die Zahl der Letzteren 50,5 Prozent. Etwas geringer stellt sich der Prozentsatz, wenn man die Familienangehörigen hinzuzählt: im Ganzen gehören hiernach der Land- und Forstwirthschaft 19 200 000 Personen an oder 48 Procent der Gesammtbevölkerung Deutschlands; auf Preußen, das nach der letzten Volkszählung 27 279111 Seelen hat, würde also eine Landwirthschaft treibende Bevölkerung von 13 004 073 Personen kommen.
Die land- und forstwirthschastliche Berufsthätigkeit bildet also die Hauptbeschäftigung und trotzdem sind Land- und Forstwirthschaft zu Gunsten der anderen Berufszweige vielfach stiefmütterlich behandelt worden. Man fängt erst jetzt an, der Landwirthschaft größere Fürsorge zuzuwenden und den Klagen derselben mehr Gehör zu schenken. Hat doch jüngst ein liberales Blatt ganz offen anerkannt, daß es nothwendig sei, die agrarische
Frage einer gründlichen Prüfung zu unterwerfen.
Die Hauptklage der Landwirthschaft besteht in der zu hohen Belastung, und in der That ist der Druck dieser Belastung, wie schon früher erwähnt, ein Hauptgrund, welcher die Entwicklung der Landwirthschaft hindert.
Wie hoch Forst- und Laudwirthschaft speziell in Preußen überhaupt belastet ist, läßt sich freilich nur sehr schwer berechnen, zumal über die Höhe der Verschuldung der ländlichen Grundstücke keine genaueren Ermittelungen vorliegen. Ueber die aus öffentlich-rechtlichen Verhältnissen herzuleiteuden Belastungen — directe und iudirecte Staats-(resp. Reichs-) Steuern, Gemeinde- und Corporations- abgaben, Rentenablösungen — wollen wir in Folgendem einen Ueberblick zu gewinnen suchen.
Zunächst die directen Staatssteuern. An Grundsteuer erhebt der Staat Preußen 40188 000 Mark, wovon nach zuverlässiger Statistik auf die Städte 3161885 Mark fallen, so daß also Landgemeinden und Gutsbezirke etwas mehr als 37 Millionen Mark ausbringen müssen. An Gebäudesteuer fallen auf die Landgemeinden und Gutsbezirke 8,7 Millionen Mark, an Staatsklassen- und klassificirter Einkommensteuer 26,4 Millionen Mark. Doch muß man annehmen, daß sich für die eigentlich Land- und Forstwirthschaft Treibenden die Ziffer der Gebäude- und Personalsteuern verringert, da in den Landgemeinden doch außer den Landwirthschaft Treibenden noch eine große Zahl von Ar- beitern, Handwerker, Krämer, Beamte u. s. w. wohnen. In den Landgemeinden und Gutsbezirken Preußens wohnen zusammen 17,7 Millionen, also 65,5 pCt. von der rund 27 Millionen betragenden Einwohnerzahl. Wenn diese 65,5 pCt. au Gebäude- und Personalsteuern 8,7 -/- 26,4 Millionen = 35,1 Millionen Mark entrichten, so würden 48 pEt. (also der eigentlich landwirthschastliche Theil) 25,7 Millionen Mark an diesen Steuern auf bringen. Auf den landwirthschaftlichen Theil der Bevölkerung entfallen mithin an Grund-, Gebäude- und Personalsteuern 37 + 25,7 = 62,7 Millionen Mark.
Ueber die Höhe der die Land- und Forstwirthschaft treffenden Jmmobilienstempel und anderer als direct geltender steuern und der indirecten Staats- (resp. Reichs-) Abgaben läßt sich nur eine ungefähre Wahrscheinlichkeitsrechnung anstellen, indem man die auf den Kopf der gesammten Bevölkerung fallenden Abgaben auf die landwirth- schaftliche Bevölkerung nach Maßgabe ihres Verhältnisses zur Gesammtheit überträgt. Nach der Statistik von Gerstfeldt fiel im 'Etat 1880_8J auf den Kopf der Gesammtbevölkerung an Stempel- und ähnlichen Steuern 1,33 Mark, an indirecten steuern 8,17 Mark, zusammen also 9,50 Mark. Die 13 094 073 Personen betragende landwirth- schaftliche Bevölkerung Preußens würde also au Stempel und Verbrauchsabgaben für den staat (resp, das Reich-124* Millionen Mark aufbringen.
politische Mchrichlen.
Präsident v. L e v e tz o w eröffnete die Sitzung des Reichstags, Montag den 30. April, mit der Mittheilung von dem _ben 29. d. M. erfolgten Ableben des Abg. Dr. Schulze-Delitzsch. Der Präsident widmete ihm einen warmen Nachruf: er habe seit 1867 ununterbrochen dem Reichstage angehört und sich auch hier wie überall durch treue Pflichterfüllung ausgezeichnet. Die Berathung der Krankenversicherung begann mit dem § 69, wonach die Mitglieder von Hilfskassen nach dem Gesetze vom 7. April 1867, für welche ein Zwang zum Beitritte nicht besteht, nicht zum Beitritte zur Ge- meiudekrankeuversicherung oder einer ähnlichen verpflichtet sind, wenn ihre Hilfskassen die Leistungen heran ihrem Wohnorte befindlichen Gemeindekranken- kassen erreichen. Obgleich der Abg. Lohren seinen Abänderungsantrag, den einzig vorhandenen, zurück
gezogen hatte, riefen doch seine Erläuterungen eine lange sehr lebhafte Diskussion hervor.
Dem Bundesrath ist der Entwurf einer Verordnung betreffend das Verbot der Einfuhr und der Ausfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Wein- und Gartenbaus vorgelegt worden. Das Verbot soll die Allsführungsvorschriften enthalten, welche erforderlich sind, um die internationale Reblaus-Konvention für die Behörden und Angehörigen des Reichs verbindlich zu machen. Die Bestimmungen der Konvention machen nämlich den Erlaß theils unbedingter, theils bedingter Einund Ausfuhrverbote im Wege der Kaiserlichen Verordnung mit Zustimmung des Bundesraths erforderlich, soweit nicht die Einfuhr von Reben u. s. w. bereits durch frühere Verordnungen untersagt ist. Es handelt sich dabei namentlich um die Regelung des Verkehrs in den Grenzbezirken und um die Frage, welche Stellung gegenüber den an der Konvention nicht betheiligten Staaten einzu- nehmen sei.
Die Berathungen der Commission für den Börsensteuergesetzvorschlag des Herrn v. Wedell-Malchow haben mit einem völlig negativen Resultat geendet: thells mit 11 gegen 10 Stimmen, theils mit Stimmengleichheit wurden am Schluß alle Anträge und ebenso auch eine Resolution des Fürsten Hatzfeldt auf Erlaß einer Börsenordnung und wegen Anstellung einer Enquete von Sachverständigen über die Modalitäten der Börsenbe- steu.eruug abgelehut. Angenommen wurde nur ein Antrag des liberalen Abg. Beisert, welcher die vorliegenden Petitionen dem Herrn Reichskanzler zur Benutzung als Material für die weiteren vom Bundesrathe zu fassenden Beschlüsse über Auslegung und Anwendung des Reichsstempelgesetzes eventuell als Material für eine zukünftige Revision dieses Gesetzes überweisen will. Das „Berl. Tagebl." bemerkt hierzu: „Dieser Antrag entspricht im Wesentlichen dem ursprünglichen Vorschläge der Fortschrittspartei." Hiermit ist das Ergebniß der ; Berathungen gewiß treffend charakterisirt d. h. die Freunde der Börse können zufrieden sein. Die Aufgabe einer stärkeren Heranziehung des Verkehrs : mit beweglichen Vermögen ist allerdings für jetzt noch ungelöst geblieben, bleibt aber trotzdem als eine wichtige und nothwendige bestehen.
Aus Wien wird vom 30. April gemeldet: Nach dem gestrigen Dejeuner bei dem deutschen Bot- I schafter Prinzen Reuß begab sich Se. K. Hoheit der Prinz Wilhelm in Begleitung des Kronprinzen Rudolf zum Hofphotographen, wo sich dieselben einzeln und gemeinsam photographireu ließen. Prinz Wilhelm besuchte sodann die Jahresausstellung in dem Künstlerhause, fuhr im Laufe des Nachmittags bei den Ministern und verschiedenen Mitgliedern der hohen Aristokratie vor und begab sich um 5 Uhr zu dem Familiendiner in die Hofburg, an welchem außerdem der Kaiser, Kronprinz Rudolf, Prinz Leopold von Bayern, die hier anwesenden Erzherzöge und Erzherzoginnen, die Herzogin von Modena, der Prinz und die Prinzessin von Koburg- Kohary, der Prinz von Sachsen-Weimar und der deutsche Botschafter mit Gemahlin theilnahmen. Abends erfolgte die Abreise des Kaisers, des Prinzen Wilhelm, des Kronprinzen Rudolf, des Prinzen Leopold, mit großem Gefolge zur Auerhahnjagd nach Neuberg, von ivo die Rückkehr wahrscheinlich am Mittwoch stattfindet.
Inder französischen Deputirteukammer ist der Gesetzentwurf über den Credit von 5j Millionen für die Expedition nach Tonkin einge- brachl worden. Aus Paris meldet man darüber: „Der Motivenbericht zu der Tonkinvorlage con- statirt den sichtbaren bösen Willen Kaiser Tuduc's, den Vertrag von 1874 auszuführen. Frankreich müsse Tonkin entweder räumen, womit ein völliger Verlust des Einflusses und Prestiges in Ostasien verbunden wäre, oder sich dort ernstlich festsetzen und das Protectorat definitiv organisiren. Die Tonkiner Bevölkerung sei der französischen Besitzergreifung äußerst günstig. Der verlangte Credit