Nr. 75.
für den
Das „Kreisblatt" erscheint wöchent» lid) dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark 40 Pfg. pro Quartal.
Donnerstag den 26. Juli 1883
Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar« mondzeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet und wird bei Wiederholung entsprechender Rabatt gewährt.
Abonnements-Einladung.
Bestellungen auf das
Kreisblatt für den Kreis Heröseld für die Monate August und September werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbrief- j trägern und von der Expedition angenommen. Neu hinzutretenden Abonnenten wird das Kreisblatt vom Tage der Bestellung an bis 1. August c. gratis und franco zugesandt. Die Expedition-
ctmtIMjes.
Kreis Hersfeld.
Intendantur der 22. Division.
Cassel, den 20. Juli 1883.
Das Königliche Landrathsamt benachrichtigen
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Hersfeld, den 23. Juli 1883. |
Wird den Herren Ortsvorständen der vorgenann-} ten Gemeinden zur Kenntnißnahme mit dem Auf- - trage zugefertigt, den erforderlichen Fourage-Bedarf unter den ihn in diesen Tagen zugehenden Bedingungen öffentlich auszubieten, mit den Mindeftsor- dernden eine Verhandlung nach dem den gedachten ' ' Cassel, am 14. Juli 1883.
Unter den Festgaben zur bevorstehenden vier- hundertjährigen Gedächtnißfeier des Geburtstages Dr. Martin Luther's nimmt das bei G. Reichardt in Leipzig erschienene „Lutherbüchlein" von Bernhard Rogge, Königlichem Hofprediger und Garnisonpfarrer zu Potsdam (zweite durchgesehene, mit 9 Holzschnitten illustrirte Ausgabe) durch warme, volksthümliche Darstellung des Gegenstandes eine hervorragende Stelle ein. Nach Form und Inhalt eignet es sich insbesondere auch zur Vertheiluug als Schul Prämie anläßlich der Lutherfeier in den Oberklassen von evangelischen Volksschulen sowie in den Ober- und Mittelklassen gehobener evangelischer Stadtschulen. Der Preis ist außerordentlich billig (40 Pf. im Einzelverkauf; Partiepreis, von 100 Exemplaren an, 30 Pf.) und es empfiehlt sich unter diesen Umständen, daß die Bestellungen seitens der einzelnen Schulvorstände bei den Königlichen Landrathsämtern gemacht werden, welche letztere sich angelegen fein lassen werden, dieselben für die einzelnen Kreise zu sammeln, um auf diese Art billigere Preise zu erzielen.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
Mittler.
An sämmtliche Kgl. Landräthe 2c. I. B. Nr. 7017. * * * Hersfeld, den 23. Juli 1883.
Wird den Königlichen Lokalschuliuspectoren des Kreises zur gefälligen Kenntnißnahme und Veranlassung des Weiteren ergebenst mitgetheilt.
9369. Der Königliche Landrath.
_ J. V.: Heeg, Kreissecretair.
Cassel, den 24. Juli 1883.
Der zuletzt bei dem Postamte in Eystrup beschäftigt gewesene Postgehülfe Wilhelm Ernst aus ; ist durch Ergreifung erledigt. Burgdorf (Hannover) ist nach Unterschlagung von Cassel, den 23. Juli 1883. 3800 M. seit dem 21. flüchtig. ! Der Erste Staatsanwalt. J. V.: von Ditf urth.
wir ergebenft, daß Abtheilungen des Thüringischen Ulanen-Regts. Nr. 6 auf dem Marsche von den diesjährigen Herbstübungen in nachstehend angegebenen Orten des Kreises mit der beigefügten Pferdezahl werden einquartiert werden, für welche der Fourage-Bedarf nach Maßgabe des Gesetzes über die Naturalleistung für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875, für die Dauer der Einquartierung im Vertragswege sicher zu stellen ist.
Das Königliche Landrathsamt ersuchen wir er- gebenst, den Bedarf durch die betr. Ortsvorstände kostenfrei ausbieten lassen und uns die darüber aufzunehmenden Verhandlungen, deren Bestätigung wir uns Vorbehalten, und zu welchen die erforderliche Anzahl Formulare nebst den Lieferungs-Be- dingungen hier beigefügt sind, möglichst bald ein- senden zu wollen.
Die geforderten Preise sind von der Ortsbehörde zutreffenden Falls als ortsüblich zu bescheinigen,
Bedingungen vorgedruckten Formular aufzunehmen
und diese Verhandlung nebst den von den Unter- lichten Durchschnittsmärktpreise des Hauptmarkt- nehmern zu vollziehenden Bedingungen bis spätestens zum 4. Augii st e. an mich einzusenden.
Die Ortsüblichkeit der Preise haben Sie vorher auf dem Vertrage zu bescheinigen, wobei ich bemerke, daß die Genehmigung jedoch nur dann ertheilt wird, Das Königliche Landrathsamt ersuche ich ergebenst, auf den Genannten zu fahnden, denselben im Betretungsfalle zu verhaften und von der etwaigen Festnahme desselben mir Mittheilung zu machen.
Aus die Ergreifung des Ernst und die Wiedererlangung des Geldes ist eine Belohnung von 300 Mark ausgesetzt.
Signalement des Ernst: Alter 161,2 Jahr; Statur: Mittel, kräftig; Gesicht: voll, frisch; Haare: dunkel, kleiner schwarzer Schnurrbart; Augen: braun; Nase: stumpf; Stirn: mäßig hoch. Kleidung: Ernst trug einen langen dunkelblauen Rock, braune Hose, kleinen runden schwarzen Hut, neue Halbstiefel, schwarzen Regenschirm. Besondere Kennzeichen: Ernst ist sehr kurzsichtig und trägt Brille mit halbsilberner Einfassung.
Der Kaiserliche Ober-Postdirectvr.
In Vertretung: v. Rumohr.
An das Kgl. Landrathsamt in Hersfeld. 14990.
Hersfeld, den 25. Juli 1883.
Wird den Ortspolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendarmerie des Kreises zur Nachforschung
mitgetheilt.
9485.
Der Königliche Landrath.
I. V.: Heeg, Kreissecretair
Hersfeld, den 25. Juli 1883,
Der Jacob N n h n aus Kerspenhausen, 30 Jahre alt, hat für sich und seine Familie um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
9486. Der Königliche Landrath.
I. V.: Heeg, Kreissecretair.
Der am 9. October 1882 hinter dem Taglöhner August H o p p e aus Cassel erlassene Steckbrief
und von dem Königlichen Landrathsamt eventl. zu bestätigen. Die Genehmigung kann von uns jedoch nur dann ertheilt werden, wenn die geforderten Preise die zuletzt veröffentlichten Durch- schnittsmarktpreisc des Hauptmarkt-Ortes nicht übersteigen.
Sollte durch das Verdingungs-Verfahren ein an- nehmbaresfResultat nicht erzielt werden, so ist die betr. Gemeinde gesetzlich verpflichtet, den Fourage- Bedarf im Requisttionswege gegen Vergütung der Preise des Hauptmarktortes und Lieferungsmonats zu liefern, oder sofern der Bedarf im Gemeinde- Bezitck nicht vorhanden ist, die zur Heranschaffung desselben aus der nächsten militairischen Verab- reichungsstelle, erforderlichen Wagen — gegen Erstattung der tarifmäßigen Vorspann-Vergütung — zu stellen.
Weidemaun.
■ An das Kgl. Landrathsamt zu Hersfeld.
ortes nicht übersteigen.
9384. Der Königliche Landrath.
I. V.: Heeg, Kreissecretair
* Die Ergebnisse der Strasrechts-Pflege in den preußischen Oberlandesgerichts-
Bezirken während d. I. 1881.
Zum ersten Male ist für das Jahr 1881 auf Grund der zwischen den deutschen Bundesstaaten im Jahre 1880 vereinbarten einheitlichen Grundlagen eine Statistik der Er« grbnisse der Strasrechts-Pflege in Preußen ausgestellt worden, welche als 14. Ergänzungsheft zu der Zeitschrift des Kgl. Preußischen statistischen Bureaus soeben erschienen ist. Eingeschlossen sind in den Umkreis des Erhebungsgebietes die zu den preußischenOberlandsgerichts-Bezirken Naumburg, Kassel, Celle, Köln und Hamm gehörigen nicht preußischen Gebietstheile und der Bezirk des gemeinschaftlichen thüringischen Oberlandsgerichts in Jena. Wir entnehmen der interessanten Publikation zunächst Folgendes:
Die Gesammtzahl aller in den >4 Oberlandsgerichtsbezirken zur Aburtheilung gelangten Anklagen, also die Gesammt» zahl der abgeurtheilten Strafsachen, betrug 309 879. Davon kamen im Verhältniß der Fälle zu der Einwohnerzahl der einzelnen Oberlandsgerichtsbezirke 1 Fall in Königsberg auf 55,46, in Marienwerder auf 60,72 in Berlin auf 85,79, in Stettin auf 104,24, in Posen auf 51,42, in Breslau auf 79,15, in Naumburg auf 112,37, in Kiel aus 165,68, in Celte auf 130,05, in Hamm auf 153,09, in Kassel aus 111,21, in Frankfurt a. M. aus 112,81, in Köln auf 158,35 und in Jena auf 97,02 Einwohner. Von der Gesammtzahl der Verbrechen und Vergehen bezogen sich 268 005 auf da» Strafgesetzbuch, 4286 aus andere Reichsgesetze, 37588 auf landesgesetzUche Vorschriften. Es tritt hiernach zu Tage, daß die Verbrechen und Vergehen in den östlichen Provinzen viel zahlreicher sind, als in den westlichen. In dem östlichsten Bezirke Königsberg stehen Diebstahl, Begünstigung und Hehlerei, strafbarer Eigennutz. Meineid über, dagegen Beleidigung, Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Verbrechen und Vergehen gegen die Sittlichkeit unter den Durchschnittszahlen. Die Bezirke Marienwerder und Posen zeigen noch ähnliche Verhältnisse, dagegen zeigen sich im Oberlandsgerichtsbezirk Köln die umgekehrten Erscheinungen: die Durchschnittszahlen bei Betrug, Sachbeschädigung, Beleidigung, Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt wurden überschritten, dagegen blieben die Zahlen für Diebstahl, Begünstigung und Hehlerei, Verbrechen und Vergehen gegen die Sittlichkeit unter den Durchschnitt»« zahlen. In den Oberlandsgerichtsbezirken Naumburg und