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Nr. 83.

reisMokalt

Dienstag den 14. August 1883.

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DasKreisblatt" erscheint wöchent­lich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark 40 Pfg. pro Quartal.

für den

Jireis Zerssekd.

Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar­mondzeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet und wird bei Wiederho­lung entsprechender Rabatt gewährt.

ÄmlUches.

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, den 11. August 1883.

Die Gemeinden: Allmershausen, Biede- bach, Friedlos, Heenes, Rohrbach, Tann, Oberhaun,Motzfeld, Aus bach, Heringen, Lengers und Wölfershausen sind nach den von dem ständischen Bauamt mir mitgetheillen Restantenlisten milder Anfuhr des Land- wege bau-Materials noch ganz oder theil- weise im N ückstande.

Da die schleunige Erledigung dieser Sache dringend geboten ist, so weise ich die Herren Ortsvorstände der genannten Gemeinden hierdurch an, die frag­lichen Arbeiten sofort in Angriff nehmen zu lassen und dafür zu sorgen, baß dieselben bis spätestens zum 20. d. Mts. ordnungsmäßig und vollständig erledigt sind, bei Vermeidung des ä Conto-Verfahrens.

10222. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 11. August 1883.

Diejenigen Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche noch mit Einreichung der durch meine Verfügung vom 4. August 1882 Nr. 10257 im Kreisblatt Nr. 62 geforderten Nachweisung über die im Monat Juni c. zur Zwangsvollstreckung über- wiesenen Rückstände an directen Kommunal-, Kreis- und Provinzialsteuern im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 17. d. Mts Nach­mittags 2 Uhr bei Meidung der Zusendung eines Strafboten erinnert.

1027t. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 11. August 1883.

Diejenigen Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche noch mit Einreichung der durch meine Verfügung vom 24. Juli 1882 Nr. 9559 geforderten Nachweisung über die in dem Monat Juni c. zur Zwangsvollstreckung überwiesenen Schulgeldsrück- stände im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 17. d. Mis. Nachmittags 2 Uhr bei Meidung der Zusendung eines Straf­boten erinnert.

10270. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 10. August 1883.

Der am 30. Juli 1857 geborene Metzger Heinrich Sippel aus Sontra, dermalen dahier, hat um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht. 10207. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 10. August 1883.

Der Ackermann Adam Hochhaus zu Holzheim ist als Taxator für Justiz-, Finanz- und Verwal­tungssachen bestellt und verpflichtet worden.

10190. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

# Zum NaMet von der Unfallversicherung.

Wesentlich übereinstimmend lautet der Bericht aus dem benachbarten Arnsberg, wo die Zahl der Haftpflichtprocesse fortwährend zunimmt, weil die Versicherungsgesellschaften es in nahezu allen nicht völlig unstreitbaren Fällen auf die gerichtliche Ent­scheidung ankommen lassen. Dieser Uebelstand ist so groß, daß manche Werke des Bezirks die eigent- liche Haftpflicht-Versicherung ganz fallen lassen und in jedem einzelnen Falle eine gütliche Einigung. herbeizusühreu suchen. Daneben gewinnt die Ver­sicherung gegen alle (auch die nicht haftpflichtigen) Unfälle immer mehr an Umfang. Dieser Umstand trägt noch weiter dazu bei, die Arbeiter zu ver­wirren, denn während der auf der einen Fabrik beschädigte Arbeiter mehr oder weniger schadlos gehalten wird, hat der auf der Nachbarschaft bei

ganz derselben Arbeit beschädigte Arbeiter das leere Nachsehen. Die Summen, welche von einzel­nen Fabriken als Entschädigung für die Folgen nicht haftpflichtiger Unfälle bezahlt werden, sind ganz bedeutend; so wurden zum Beispiel auf einer Fabrik, welche etwa 670 Arbeiter beschäftigt, im Jahre 1882 für derartige Unfälle 4576 Mark 25 Pf. bezahlt. Die Zahl der Unfälle betrug 82. Wenn so häufig, wie auf der besprochenen Fabrik eine Vergütung für Unfälle gezahlt wird, so kann es nur zu leicht Vorkommen, daß der Arbeiter, der über den Betrag eine Quittung ausstellt, sich nicht klar wird, daß die Vergütung sich nicht auf die­jenigen Ansprüche bezieht, die der Arbeiter wegen etwa vorliegender Haftpflicht hat. Es ist dieser Umstand durch das eigenthümliche Verfahren einer Versicherungs-Gesellschaft in Rheinland und West­falen zur Kenntniß gekommen. Dieselbe ließ sich bei den geringen Entschädigungen, auf die der Ar­beiter aus der Versicherung gegen alle Unfälle Anspruch hatte, weil er zu den Prämien beitrug, stets eine Quittung ausstellen, welche einen General- Verzicht auf alle Ansprüche enthielt. Bei dem später angestrengten Haftpflicht-Prozeß wies sie diesen General-Verzicht vor. Nach der eigenen eidlichen Aussage des zahlenden Beamten hatte er den Ar­beiter zur Unterschrift der Quittung dadurch ver­mocht, daß er ihm ausdrücklich versicherte, es handele sich nur um Quittungs-Leistung über den erhaltenen geringfügigen Betrag. Ferner hatte der Arbeiter nach dem Wortlaut der gedruckten, von der Unfall- Versicherung vorgelegten ^littnna nur. auL bie Ansprüche gegenüber der Unfall Versicherung ver­zichtet, während dem Arbeiter nach dem Haftpflicht- Gesetz nur ein Anspruch gegen den Fabrikanten zusteht. Der General-Verzicht war also für den Haftpflicht-Proceß, in dem er vorgezeigt wurde, gänzlich bedeutungslos.

Aehnliches wie aus Westfalen und der Rhein- provinz wird aus mitteldeutschen Ländern z. B. dem Königreich Sachsen berichtet. Im Bezirk Dresden z. B.scheinen die Versicherungs-Gesell- schaften den Grundsatz, daß nur nach richterlicher Entscheidung eine Auszahlung der Entschädigungs­Summe zu erfolgen hat, nicht aufzugeben. Es ist daher nicht zu verwundern, daß einestheils die Regelungen von Entschädigungen oft Jahre in Anspruch nehmen, anderntheils die Proceßkosten bei den Versicherungs-Gesellschaften ungeheure Summen verschlingen, welche recht gut deu Ver­unglückten zu gute kommen könnten." In dem gewerbreichen Bezirk Chemnitz ist es gleichfalls Regel, daß nur auf Grund gerichtlicher Klagen in haftpflichtigen Fällen Entschädigung gezahlt wird. Die Bestrebungen für Versicherungen auf alle Fälle bleiben unwirksam, weil die Fabrikanten die gesetz­liche Neuregelung des Versicherungswesens abwarten wollen. Etwas günstiger scheinen die Dinge im Bezirk Zwickau, dem Hauptsitz der sächsischen Strumpfwaaren Fabrikation zu liegen, woweniger Grund zur Klage ist, wie früher". Aber auch hier sieht man der reichsgesetzlichen Regelungje eher je lieber" entgegen.

flämische Nachrichten.

Deutschland.

Se. Majestät der Kaiser und König ist nach beendeter Brunnen- und Badekur in Ems und Gastein am 10. b. Mts. früh wohlbehalten in die Heimath zurückgekehrt. Der Aufenthalt Sr. Majestät des Kaisers auf Babelsberg dürfte, wie es heißt, bis Anfang September dauern.

Ihre Majestät die Kaiserin hat am 11. d. Mts. früh die Rückreise von Koblenz nach Pots- dam angetreten. Zur Verabschiedung von Ihrer ; Majestät waren die Spitzen der Behörden auf dem Bahnhof erschienen.

Der Reichsanzei ger veröffentlicht folgende! Bekanntmachung: Aus Grund Allerhöchster

Ermächtigung und nach eingeholter Zustimmung der verbündeten Regierungen hat zwischen dem Reichs­kanzler und der Königlich spanischen Regierung ein Uebereinkommen dahin stattgefunden, daß unter Vorbehalt der späteren Ratifikation des Handels­und Schifffahrtsvertrages zwischem dem deutschen Reiche und Spanien vom 12. Juli d. I. der deutsche Zolltarif und der dem Vertrage beigefügte Tarif A. auf die Einfuhr von Gegenständen spanischer Herkunft in Deutschland vom 14. August d. Js. ab vorläufig Anwendung finden werden, während unter dem nämlichen Vorbehalt von dem gleichen Tage ab die zweite Abtheilung des spanischen Zoll­tarifs auf die Einfuhr von Gegenständen deutscher Herkunft in Spanien Anwendung finden wird. (Folgen die ermäßigten Zollsätze.)

-« Rußland.

Wie sich Wiener Blätter aus Warschau berichten lassen, hatten die Offiziere der Warschauer Garni­son zu Ehren des neu ernannten Generalgouver­neurs Gurko ein großes Bankett im russischen Klub veranstaltet, wobei der Generalmit dem Champagnerglas in der Hand" folgende Rede ge­halten haben soll:Unser Bestreben sei vor allem die Befestigung der Macht des Slaventhums. Die Polen mögen aber für immer entsagen jedweder nationalen Selbstständigkeit. Sie mögen mit uns sich vereinigen zur Befestigung der Macht des Slaventhums und aufgeben alle phantastischen Ideen, durch welche sie zu wiederholten Malen rutuirt wurden; sie Mögen endlich einsehen, daß ihre moralische Existenz nur noch auf unserer Macht beruht. Das Slaventhum muß und wird siegen! So, wie ich, seid auch Ihr alle durchdrungen von derselben Idee, welche General Skobelew so edel seinen Sol­daten einimpfte." Dem Bericht zufolge sollen die beim Bankett Anwesenden die Worte des General­gouverneurs der Weichselprovinz mit lebhaftem Beifall und Hurrahrufen ausgenommen haben. Die Pol. Korr." bestätigt die Richtigkeit dieser pan- russischen Äußerungen.

Spanien.

Aus Madrid, 10. August, wird gemeldet: Auch in Santo Domingo (Provinz Logrono) hat ein Theil der dortigen Garnison Revolte gemacht und ist abgezogen. Die Offiziere des Regiments Numancia" setzten den Aufständischen nach, erreich­ten dieselben nach einem dre (zehnstündigen Marsche und bewogen sie zur Rückkehr. Ihren Anführer hatten die Aufständischen vorher erschossen Fer­ner wird aus Barcelona unterm 10. August gemeldet: In Seu be Urgel ist gleichfalls ein Pro- uunciamento der Aufständischen erschienen. Zehn Bataillone resp. Eskadrons und sechs Batterien sind gegen die Insurgenten von Seu de Urgel gesandt worden, auch die Garnison von Barcelona ist in großer Erregung. Nachrichten aus Santan- der melden von einer unbedeutenden Revolte unter den Strafgefangenen in Santona, welche sofort unterdrückt wurde. Der Gouverneur von Santan- der habe 250 Gendarmen um sich versammelt, für den Fall einer Erhebung der Garnison. Der Ge­neral Querada besetzt die Hauptstraßen der Pro­vinz Logrono, in welcher das Erscheinen carlisti- scher Einmissäre signalisirt wird. Weiteren Meldungen zufolge ist ein Theil der Aufständischen von Seu de Urgel nach Frankreich übergetreten, die übrigen haben sich unterworfen.

Die Regierung hat den Zollverwaltungen die Weisung ertheilt, vom 14. b. M. ab den spanischen Konventionaltarif auf deutsche Provenienzen zur Anwendung gelangen zu lassen.

Italien.

Das amtliche Blatt meldet, Se. Majestät der deutsche Kaiser habe seine herzliche Theilnahme wegen des Unglücks von Jschia dem König Hum- bert in einem Telegramm von Gastein aus ausge-