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Nr. 96.

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Donnerstag den 13. September1883.

Da-Kreisblatt" erscheint wöchent» lich dreimal, Dienstag-, Donnerstag- und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark 40 Pfg. pro Quartal.

.Kreis gersfesö.

Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Sar- mondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederho­lung entsprechender Rabatt gewährt.

Amtliches.

Kreis Hersseld.

Hersfeld, den 13. September 1883.

Indem ich die nachstehend abgedruckte Verfügung des Königlichen Regierungs-Präsidiums zu Cassel, unter gleichzeitiger Bezugnahme auf meinen, den­selben Gegenstand betreffenden Vortrag Dom 20. März c., sowie auf das durch die heutige und durch die nächstfolgenden Nummern dieses Blattes weiter veröffentlichte Protocoll der Generalversammlung des landwirthschaftlichen Central-Vereins für den Regierungsbezirk Cassel vom 13. v. Mts., zur all­gemeinen Kenntniß bringe, veranlasse ich zunächst die Herren Bürgermeister von Hersfeld, Nieder- aula, Friedewald, Schenklengsfeld, Philippsthal, Heringen und Obergeis sich die Gründung solcher Verpflegungs- und Arbeits-Stationen, zu welchem Werke christlicher Nächstenliebe denselben die thun- linste Mitwirkung namentlich der Herren Geist­lichen und Lehrer gewiß nicht fehlen wird, mög­lichst angelegen sein zu lassen und mir bis zum 27. October c. über das zur Sache Geschehene unter Namhastmachung der dabei hauptsächlich thätigen Personen zu berichten. Im Uebrigen richte ich an sämmtliche Ortspolizeibehörden die Aufforderung, dahin zu wirken, daß, wenn nur irgendwie angängig, stets die erforderlichen Unter« stützungen nur gegen entsprechende Arbeitsleistung und zwar durch Vermittelung der betreffenden Gemeinde gewährt werden und beauftrage fernerhin die Königliche Gendarmerie des Kreises, welche selbstredend in Gemeinschaft mit den Ortspolizei- Organen gegen arbeitsscheue Subjecte fortge­setzt mit aller Strenge einzuschreiten hat, mir bis zum gleichen Termine über ihre Beobachtungen und Wahrnehmungen in vorliegender Sache ein­gehend zu berichten.

11565. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

Cassel, den 5. September 1883.

Bei der fortdauernden Zunahme der Vaga­bunden ist es Pflicht aller Behörden auf die Minderung dieses Krebsschadens unserer Zeit mit allen Kräften hinzuwirken.

Nicht alle bettelnden Reisenden wollen ein vaga- bundirendes Bettlerleben führen, es gibt auch noch viele unter ihnen, welche ohne ihre Schuld auf die Landstraße gerathen sind, Venen während der Zeit ihrer Arbeitslosigkeit die Kleider zerrissen sind und das Arbeitszeug für ihren Unterhalt in den Herbergen eingehalten worden ist, und welche noch ein ehrliches Verlangen haben, von ihrer Vagabunden-Laufbahn errettet zu werden. Diesen Menschen, die noch schwielige Hände haben und um Unterhalt und Arbeit bitten, muß geholfen werden, ehe ihre besseren Regungen durch fortge­setztes Umherziehen sowie durch Nichtsthun und Betteln um Almosen gänzlich unterdrückt werden, und sie ganz im Sumpfe versunken sind.

Durch unser Ausschreiben vom 11. April d. I, mit welchem wir den Herren Landräthen und Amtmännern die von dem Pastor von Bodelschwingh verfaßte SchriftDie Ackerbau-Colonie Wilhelms- dors" mitgetheilt haben, ist von uns aus den Nutzen dieser auf freier Liebesthätigkeit beruhenden An­stalt hingewiesen und gleichzeitig die Gründung ähnlicher Anstalten sowie die Errichtung von Ber- pflegungs-Stationen empfohlen worden, wie sie in Württemberg auf Veranlassung des Oberamtmanns Huzel und zum Theil auch in der Provinz West- phalen mit gutem Erfolge ins Leben gerufen wor­den sind.

Soweit uns bekannt geworden, sind bis jetzt im hiesigen Regierungsbezirk derartige Anstalten, ab­gesehen von der hier ins Leben getretene Ler- pflegungs-Statiou in der evangelischen Herberge zur Heimath nicht errichtet worden, es erscheint aber vorbehaltlich der Errichtung einer Arbeiterlo-

lonie oder Anschluß des Regierungsbezirks an die Colonie Wilhelmsdorf nothwendig, daß sofort wenigstens derartige Berpflegungs- und Arbeits­Stationen eingerichtet werden.

Als Grundsatz für dieselben muß festgehalten werden, daß

1) Unterstützungen an Reisende und Bettler nicht von Einzelnen, sondern nur von Vereinen oder Gemeinden und in der Regel niemals in Geld, sondern nur in Natural-Ver- Pflegung und nur gegen Arbeit zu ge­währen sind und zu diesem Zweck

2) baldigst durch die Kreise bezw. die Gemeinden unter Leitung der Kreislandräthe wenigstens in den 65 Städten des Regierungsbezirks Ber­pflegungs - Stationeu eingerichtet werden, in welchen Reisenden und Bettlern gegen Arbeit Natural-Verpflegung und Nachtquartier ge­währt wird.

Ew. Hochwohlgeboren 2C. veranlassen wir mit allem Eifer dahin zu wirken, daß überall fortan das Geben des Bettelpfennigs Seitens der Ein­zelnen aufhört und dafür von Vereinen und Ge­meinden die Unterstützung der Reisenden und Bettler geregelt und nur Natural-Verpflegung und Nacht­quartier und auch nur gegen Leistung von Arbeit gewährt wird.

Zu derartigen Berpflegungs- und Arbeits-Sta- tionen werden sich vorzugsweise die Städte und größeren LMdgemeinden eignen, welche unter Auf- stcht des Kreises und eyent. mit Unterstützung desselben Natural-Verpflegung und Nachtquartier gegen Uebernahme von Arbeit an Reisende und Bettler zu gewähren haben werden.

Arbeit wird sich bei Wegebauten, Anrottung von Wüsten und Trieschern oder durch Steineklopfen, Holzkleinmachen, Straßen und Gräben reinigen u. s. w. wenn nur die Absicht für die Beschaffung derselben vorhanden ist leicht finden lassen.

Wir machen hierbei noch darauf aufmerksam, daß §. 1 des Pr. Gesetzes vom 8. März 1871 be­treffend die Ausführung des Gesetzes über den Un­terstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 schon aus­drücklich bestimmt, daß auch an Hilfsbedürftige die Unterstützung, zu welcher ein Armenverband verpflichtet ist", mittelst Anweisung der den Kräften des Hülfsbedürftigen entsprechenden Arbeiten ge­währt werden kann.

Bei diesem Verfahren muß aber unbedingt daran festgehalten werden, daß solchen Vagabunden welche nicht arbeiten wollen, obgleich sie arbeitsfähig sind und arbeiten können, auch keine Nahrung und kein Obdach gewährt wird. Gegen solche Personen muß mit der rücksichtslosesten Strenge nach Maßgabe des Strafgesetzbuches vorgegangen werden. Es sind dieselben wegen Bagabundirens und Bettelns alsbald zur gerichtlichen Bestrafung zu bringen und wenn es möglich ist, gleichzeitig deren Ueber« Weisung an die Landespolizeibehörde zur Zwangs- beschäftigung in einer Zwangs-Arbeitsanstalt zu beantragen.

Ew. Hochwohlgeboren je. wollen es sich aufs ernstlichste^angelegen sein lassen, in dem vorbe- merkten Sinne thätig zu werden und mit aller Strenge darüber wachen, daß alle Gemeinden des Regierungs-Bezirks fortan die gesetzlichen Unter­stützungen an Hülfsbcdürftige nur in der ange­deuteten Weise gewähren und in allen Städten für die Vagabunden schleunigst geeignete Berpfle- gungs-Stationen mit entsprechender Arbeit einge-' richtet werden. Zugleich wollen Sie die Gendarmerie und sonstigen Polizeiorgane im Kreise immer wieder anweifen: mit voller Strenge und Energie gegen alle Vagabunden einzuschreiten um dieselben zum Arbeiten anzuhalten oder zur Bestrafung zu bringen, und die Gemeindebehörden in ihren hierauf gerich­teten Bestrebungen und Anordnungen kräftig zu unterstützen.

Ew. Hochwohlgeboren wollen ferner diese Ange­legenheit betreffend die Abwehr gegen das Baga- bundenthum und Gründung von Berpflegungs- und Arbeitsstationen auf dem yächften Kreistage zur'

Berathung bringen, auch diese Verfügung den Herrn Bürgermeistern der Städte und größeren Ortschaften Ihres Kreises zur Kenntnißnahme und Beachtung mittheilen.

Diese Verfügung ist in den Kreisblättern zum Abdrücke zu bringen. Binnen 3 Monaten erwarten wir Bericht über den Erfolg Ihrer Thätigkeit, unter Angabe der Städte und sonstigen Orte, in welchen Berpflegungs- und Arbeits-Stationen und in welcher Weise eingerichtet worden sind.

Königliches Regierungs-Präsidium. von Brauchttsch.

An

die Königlichen Landräthe rc. Journal P. 200o. Hersfeld, den 10. September 1883.

Für den am 20. Juni 1857 geborenen Metzger Johannes Krach von hier ist um Entlastung aus dem diesseitigen Unterthanenverbande behufs ferneren Verbleibens in Amerika nachgesucht worden. 11537. Der Königliche Landrath

__Freiherr von Broich.

Caffel, den 7. September 1883.

Poftgehülfe Pfaffe aus Altenberg (Sachsen), welcher seit dem 4. September nach Frauensee bei Tiefenort beurlaubt ist, erscheint der Unterschlag­ung von Postkaffengeldern dringend verdächtig.

Pfaffe, 17 Jahre alt, aus Jena gebürtig, ist kleiner untersetzter Statur, trägt Brille und war bekleidet mit grüngrau melirtem Stoffjaquet, eben­solcher H-ste und niedrigem schwarzen Fllzhute. Das Hcmr ist dunkelbraun und kurz geschoren. Pfaffe, seit Wochen fußleidend, hinkt auffällig.

Das Königliche Landrathsamt ersuche ich ergebenst, auf Pfaffe zu fahnden, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und von seiner Festnahme der Kaiserlichen Ober-Postdirection in Dresden sowie der König­lichen Staatsanwaltschaft daselbst Mittheilung zu machen.

Der Kaiserliche Ober-Postdirector.

In Vertretung: Köhler.

An das Kgl. Landrathsamt in Hersfeld. Nr. 17887.

* *

Hersfeld, den 10. September 1883.

Wird den Ortspolizeiverwaltungen und der König- lichen Gendarmerie des Kreises zur Kenntnißnahme und Fahndung nach dem zc. Pfaffe mitgetheilt. 11519. Der Königliche Landrath

____________Freiherr von Broich.___

Nach dem Gutachten des Herrn Kreisthierarzt ^Schmitt hat die Kuh des Taglöhners Conrad Deiß dahier gar nicht an der Maul- und Klauen­seuche gelitten, und werden die angewendeten Schutz- maßregeln aufgehoben.

Landershausen, den 10. September 1883.

Der Bürgermeister: Reinhard.

Die ^eneraMJerfammCimg des (anbmirtfj^aft- lichen Sentrasoereins für den Reg.-Lez. Lasset. Abgehalten zu Birstein am 13. und 14. August 1883.

Die Versammlung wird zu ernstem Zwecke abgehalten, alles was mehr zum Vergnügen und zur Erheiterung der Besucher bestimmt ist, soll eigentlich eine mehr zurückstrhende Rolle spielen, spricht aber doch immer auch ein Wort mit das nicht unterschätzt werden darf, denn es soll ja der zweite Tag zugleich zu einem Volksfest werden, weshalb ja auch eine Erwähnung, ob die in dieser Beziehung getroffenen Einrichtungen die Besucher befriedigt haben oder nicht, meistens bei den Berichten nicht ausbleibt. Hier aber war die Wahl des Festplatzes und die auf demselben getroffenen Einrichtungen so gut und gelungen, daß eine besondere Erwähnung derselben nicht ausbleiben darf.

Dem Schloß, dessen Park sich den Schloßberg hinab bis zur Straße im schmalen Thal hinzieht, gerade gegenüber, war auf einer aus dem Thal auf der anderen Seite an­steigenden Wiese der Festplatz hergerichtet.

Von der Straße ab kam man über einem kleinen Bach auf den nach der eigentlichen Festhalle hin ansteigenden Festplatz, welcher in seiner ganzen großen Ausdehnung mit Draht abgesperrt war. Am Eingang waren zwei Buden zur Lösung der Eintrittskarten, eine kleine Strecke aufwärts links eine Bühne für die fürstliche Familie, rechts eine Bude für das Festcomitö. Weiter auswärts, aber zugleich auch weiter seitwärts nach rechts und nach links, je eine große