Nr. 105.
Donnerstag den 4. Oktober 1883.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchent- lich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark 40 Pfg. pro Quartal.
-Kreis HersfetÜ.
Bekanntmachungen allerArt werden ausgenommen und die einspaltige Gar- mondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederho» lung entsprechender Rabatt gewährt.
g^a^Mfc Bestellungen auf das „Kreis- biatt" für den Kreis Hersfeld werden noch fortwährend von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Die Expedition.
bogene Nase und einen schleppenden Gang. Er ist neu bekleidet und zwar vermuthlich mit dunklem Stoffanzuge, Hut und Zugstiefeln und führt einen neuen grauleinenen Koffer bei sich.
Das Königliche Landrathsamt ersuche ich ergebenst, auf den Häsler zu fahnden, ihn im Letretungs- falle zu verhaften und von seiner Festnahme der । Kaiserlichen Ober-Postdirection in Breslau, sowie dem ersten Staatsanwalt am Königlichen Landgericht daselbst Mittheilung zu machen.
Auf die Ergreifung des Häsler und die Wieder- Herbeischaffung der gestohlenen Gelder ist eine Belohnung von M. 150,00 ausgesetzt.
Der Kaiserliche Ober-Postdirector. In Vertretung: v. Rumohr.
An das Kgl. Landrathsamt in Hersfeld. 19346. * * *
Hersfeld, den 2. October 1883.
Wird den Ortspolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendarmerie des Kreises zur Kenntnißnahme und Fahndung nach dem 2C. Häsler hierdurch mitgetheilt.
12393. Der Königliche Landrath.
__J. V.: Heeg, Kreissecretair. Unter dem Rindvieh des Bader George Daube dahier ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Schenklengsfeld, den 2. October 1883.
Der Bürgermeister Wolf.
Verordnung vom 18. Oktober 1828, über das Hirtenwesen und andere damit zusammenhängende Gegenstände.
(Schluß.)
§. 16. (Zuführung und Abholen des Viehes bei der Heerde.) Die Bewohner abgelegener Besitzungen, an welchen das Vieh bei dem Aus- und Heimtreiben nicht vorbeiziehet, sind schuldig, ihr zur Heerde gehendes Vieh dem Hirten zuzubringen, und dasselbe bei der Heimlehr wieder von der Heerde in Empfang zu nehmen. Niemals aber dürfen Pferde, Fasel- und andere Ochsen, wenn gleich aus kurzen Strecken, ohne Aussicht einer erwachsenen Person, zu oder von der Heerde gelassen werden.
§ 17. (Aussicht aus die Heerde ic.) Die Hirten haben die ihnen anverlrauete Heerde wachsam und mit Sorgfalt unter genauer Beobachtung der Hutegrenzen und überhaupt ohne Jemandes Beeinträchtigung zu hüten, die Heerde gebührend zusammen sowie ihre Hunde in strenger Aufsicht zu halten, und bei dem Heimtreiben darauf im Orte zu sehen, daß jedem Eigenthümer sein Vieh zukomme, übrigens bei dem Verunglücken oder plötzlichen Erkranken eines Thieres dieses oder wenigstens desyalbige Nachricht sobald, als irgend thunlich, an den Eigenthümer gelangen und einstweilen sich die Rettung gehörig angelegen seyn zu lassen.
Die Hirten dürfen aber ihre Heerden ohne hinreichende Stellvertretung nicht verlassen und von den Ihrigen nicht Mehrere zur Hute mitnehmen, als dabei zweckmäßig zu be- schästigen sind, auch nicht unter einem Alter von zehn Jahren.
§. 18. (Mitwirkung zur Verbesserung der Weiden.) Sofern die Hirten und deren zum Hüten mitgenommenen Angehörigen durch die Eigenthümer der Heerde mit zweckmäßigen Geräthschasten und Gras- oder anderem solchen Samen versehen seyn werden, sollen sie auf den Wiesen und Huterasen, die sie behüten, die Maulwurfshügel und den Unrath der Thiere aus einander werfen, die Ameisen- Haufen zerstören, zur Ausrottung des den Graswuchs be- cinträchtigenden Gebüsches sowie des Unkrautes und zur Unterhaltung der Wässerungs- und Abzugs-Gräben thunlichst Mitwirken, den Gras- oder Fulterkräuter-Samen auf leere Plätze ausstreuen und sonst nach ihren Kräften zur Verbesserung der Weiden beitragen, gleichwohl ohne Vernachlässigung der Aufsicht über das zu hütende Vieh.
§. 19. (Verpflichtung der Hirten.) Ein jeder Hirt soll, nach vorheriger Ausmittelung der gesetzlichen Eigenschaften (s. §. 10), beider Polizei-Kommission oder Deputation, oder dem betreffenden rotenburgischen oder standesherrlichen Justizamte zu den Obliegenheiten seines Berufes einmal für immer verpflichtet werden und hierüber eine Bescheinigung erhalten, unter Aushändigung der etwa nöthig befundenen näheren Dienst-Anweisung und unter Mittheilung eines Abdruckes gegenwärtiger Verordnung nebst einem Auszuge aus dem Forst- und Jagd-Straflarife vom 30ften Dezember 1822, wegen der bei den Hirten besonders in Betracht kommenden Vergehungen in den Waldungen oder zum Nachtheile der Jagden, und aus der Verordnung vom 30ften Dezember 1826, sowie aus dem Ministerial-Ausschreiben Dom 9ten April 1828, hinsichtlich der Feld-, Hute- und anderer Frevel.
Die Ortsvorstände sind dafür verantwortlich, daß kein unverpflichtkter Hirt gehalten werde, und sie haben bei dem
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 2. October 1883.
Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 18. August d. I. Nr. 9920III (Kreisbl. Nr. 87) werden die Herren Ortsvorstände 2C. des Kreises darauf aufmerksam gemacht, daß die mit den Klassensteuer-Zu- und Abgangslisten in duplo einzureichende Liste der zu den Klassensteuerstufen 1 und 2 durch Zugangstellung neu veranlagten Personen auch dann mit vorzulegen ist, wenn überhaupt ein bezüglicher Zugang nicht stattgefunden hat.
Gleichzeitig werden diejenigen Herren Ortsvorstände 2c., welche die qu. Liste nicht bereits an die Königlichen Steuerkassen eingesandt haben, aufgefordert, solche direct dahier und zwar bis spätestens zum 6. d. Mts. bei Meidung von 3M. Strafe vorzulegen.
9920IIL Der Königliche Landrath.
J. B.: Heeg, Kreissecretair.
Hersfeld, den 1. October 1883.
Nach einer Mittheilung der Königlichen General- Kommission zu Cassel ist vom heutigen Tage ab in Hersfeld eine zweite Specialkommission errichtet und deren Leitung dem Oekonomiekommissarius Sostmann übertragen. Derselben ist, ohne Abgrenzung eines bestimmten Bezirkes, eine Anzahl der bisher vom Oekonomiekommissionsrath Schad in Hersfeld bearbeiteten Auseinandersetzungssachen zugetheilt. Vom gedachten Zeitpunkte ab wird die von dem Oekonomiekommissionsrath Schad verwaltete Spezialkommission die Bezeichnung „Spezialkommission I zu tzersfeld" und die von dem Oekonomiekommissarius Sostmann verwaltete die Bezeichnung ^Spezialkommission II zu Hersfeld" führen.
12289. Der Königliche Landrath.
I. V.: Heeg, Kreissecretair.
Hersfeld, den 1. October 1883.
Nach den von dem ständischen Baumeister mir mitgetheilten Restanten-Listen ist noch eine große Anzahl von Gemeinden 2C. des hiesigen Kreises mit den Graben- und Bankett-Arbeiten, Reparaturen an Nummersteinen, Brücken, Kanälen, Pflasterungen im Rückstände.
Die Herren Ortsvorstände werden angewiesen, bei Meidung der Ausführung der fraglichen Arbeiten auf Kosten der Gemeinden, dafür Sorge zu tragen, daß die Rückstände bis spätestens zum 15. October er. erledigt werden.
12297. Der Königliche Landrath.
I. V.: Heeg, Kreissecretair.
Hersfeld, den 1. October 1883.
Für die am 12. April 1865 zu Marburg geborene Caroline Hofmeister dahier ist um Er- theilung eines Reisepasses behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
12329. Der Königliche Laudrath. __I. V.: Heeg, Kreissecretair.
Cassel, den 29. September 1883.
Der bei dem Postamte 6 in Breslau beschäftigt gewesene nicht ständige Posthülfsbote Hermann Häsler ist am 26. d. Mts. Abends bei Gelegenheit der Berrichtung eines Botenganges unter Mitnahme von 5 Werthbriefen mit zusammen M. 3594,50 Werthangabe verschwunden und anscheinend flüchtig geworden.
Häsler ist 173/+ Jahre alt, 1 m 63 cm groß, schlank, hat brünettes, bartloses Gesicht, dunkelblonde, kurzgeschnittene Haare, braune Augen, ge
Abgänge eines Hirten jene ihm zugestellten Stücke (nebst den etwa angeschafften Anweisungen über die Zucht und Wartung der betreffenden Thiergattungen) sich wieder für den Nachfolger abliefern zu lassen.
§. 20. (Bestrafung der Zuwiderhandlungen.) Alle Ueber- tretungen der obigen Vorschriften, welche nicht schon nach den, im §. 19 angeführten, Verordnungen vom 30sten Dezember 1822 und 1826 zu bestrafen sind, sollen mit angemessener disziplinarischen oder polizeilichen Strafe geahndet werden, wofern nicht etwa ein solches Vergehen verübt wäre, welches eine schwerere Strafe gesetzlich nach sich ziehet, und zwar neben Verurtheilung zum Ersatze des verschuldeten Schadens.
Gegenwärtige Verordnung soll öffentlich verkündigt werden, und vom iften Januar künftigen Jahres an den Behörden und sonst Allen, welche dieselbe betrifft, zur gebührenden Nachachtung dienen.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels gegeben zu Wilhelmshöhe am I8ten Oktober 1828.
Wilhelm, Kurfürst.
(St. S.)
Vt. Rr. v. Meysenburg.
# Die Socialreform.
Rom ist bekanntlich nicht an einem Tage erbaut worden. Auch die Socialreform läßt sich nicht kurzer Hand ins Werk setzen: es ist dies vielmehr ein Unternehmen, welches viel Mühe und Arbeit und auch eine geraume Zeit kosten wird. Es handelt sich hierbei nicht nur um einen einzigen Gesetzentwurf, sondern um eine Reihe gesetzgeberischer Arbeiten, die sorgfältig vorbereitet und außerdem der parlamentarischen Berathung unterzogen werden muffen. Zu ihrem Gelingen ist die Mitwirkung vieler Kräfte, die Klärung mancher Meinungen und die Beseitigung mancher Meinungsverschiedenheiten, wie sie namentlich auch im Parlament hervortreten, erforderlich.
Daraus, daß wir heute noch nicht am Ziele sind, wird nun von den Parteien eine ganz merkwürdige Schlußfolgerung gezogen. Man sucht die Meinung zu verbreiten, daß die Regierungspolitik eine Schwenkung vollzogen habe und daß die socialre- formatorischen Pläne fallen gelassen worden seien. Diese Meinung ist in den letzten Tagen von zwei ganz verschiedenen Seiten ausgesprochen worden, und zwar von nationalliberaler und ultramontaner Seite, nachdem aus denselben beiden Lagern erst noch vor Kurzem die Bereitwilligkeit, die Regierung in der Socialreform zu unterstützen, mit Entschiedenheit betont worden war. Nationallibe- rale Preßstimmen sprechen jetzt mit Genugthuung davon, daß „üon Staalssocialismus nicht mehr die Rede" sei, während ultramontane Blätter ihr Bedauern über die angebliche Wendung in der Regierungspolitik äußern.
Zu dieser mehr als kühnen Schlußfolgerung kann allerdings der Umstand nicht ausgereicht haben, daß wir noch immer nicht im Besitz aller wünschenswerthen oder beabsichtigten Reformen sind. Es scheint vielmehr hierzu noch ein Vorgang der letzten Tage hinzugekommen zu sein, welcher vermuthlich beiden in Reden stehenden Parteien sehr gelegen gekommen ist, um ihn zu solchen Hoffnungen, bezw. Befürchtungen verwerthen zu können. Die Thatsache, daß die Düsseldorfer Katholikenver- sammlung kein sonderliches Interesse für die Socialreform geäußert, sondern einen Beschluß gefaßt hatte, welcher nicht anders aufzufassen ist, als daß die Mitwirkung an der Socialreform von der „Befreiung der Kirche abhängig gemacht wird, wird den Centrumsblättern die erwünschte Gelegenheit gegeben haben, die Schuld an der etwaigen Verschleppung der Socialreform bei Zeiten von ihrer Partei abzuwälzen und der Regierung zur Last zu legen, während nationalliberalerseitS aus jenen Beschlüssen gefolgert worden sein dürfte, daß der Regierung nunmehr die Unterstützung des Centrums fehlen und sie daher genöthigt sein werde, andere Wege zu gehen, welche mehr nach dem Herzen des Liberalismus sind.
Wenn schon parlamentarische Majoritätsbeschlüsse nicht im Stande sind, eine auf feststehenden Ueber-