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Die Expedition.

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, den 31. October 1883.

Der Bürgermeister Johannes Vau p el zu Un- tergeis, der Bader George Daube zu Schenk- lengsfeld und der Schuhmacher George Otto zu Frielingen sind als Vieh- und Fleischbeschauer für die genannten Gemeinden bestellt und verpflichtet worden.

13929. Der Königliche Landrath __________________Freiherr v on Broich.

Unter der Schaafheerde des Schäfers Nikolaus Koch zu Rimmerode ist die Räudekrankheit ausge- brochen.

Wehrshausen, den 3. November 1883.

Der Bürgermeister Bock.

Unter der Schaafheerde dahier ist die fc= krankheit ausgebrochen.

Schenksolz, den 2. November 1883.

Der Bürgermeister S ch u ei d e r.

Gewerbeordnung für das Deutsche Reich.

(Fortsetzung.)

§. 74. Wo der Verkauf von Backwaaren nur nach den von den Bäckern und Verkäufern an ihren Verkaufslokalen angeschlagenen Preisen erlaubt ist, kann die Ortspolizeibe­hörde die Bäcker und Verkäufer zugleich anhalten, im Ver­kaufslokale eine Waage mit den erforderlichen geaichlen Gewichten auszusteUen und die Benutzung derselben zum Nachwiegen der verkauften Backwaaren zu gestatten.

§. 75. Die Gastwirthe können durch die Ortspolizeibe­hörde angehalten werden, das Verzeichniß der von ihnen gestellten Preise einzureichen und in den Gastzimmern an- zuschlagen. Diese Preise dürfen zwar jederzeit abgeändert

werden, bleiben aber so lange in Kraft, bis die Abänderung der Polizeibehörde angezeigt und das abgeänderte Verzeichniß in den Gastzimmern angeschlagen ist. Auf Beschwerden Reisender wegen Ueberschreitung der verzeichneten Preise steht der Ortspolizeibehörde eine vorläufige Entscheidung vorbehaltlich des Rechtsweges zu.

§. 76. Die Ortspolizeibehörde ist in Uebereinstimmung mit der Gemeindebehörde befugt, für Lohnbediente und andere Personen, welche auf öffentlichen Straßen und Plätzen oder in Wirthshäusern ihre Dienste anbieten (§. 37), sowie für die Benutzung von Wagen, Pferden, Sänften, Gondeln und anderen Transportmitteln, welche öffentlich zum Ge­brauch ausgestellt sind, Taxen festzusetzen.

§. 77. Ebenso können für Schornsteinfeger, wenn ihnen Bezirke ausschließlich zugewiesen sind, von der Ortspolizei- behörde, im Einverständniß mit der Gemeindebehörde, oder, wenn der zugewiesene Bezirk mehr als eine Ortschaft um­faßt, von der unteren Verwaltungsbehörde Taxen ausgestellt werden.

§. 78. Hinsichtlich der Taxen für solche gewerbetreibende Personen, welche nach ben Bestimmungen im §. 36 von den Behörden zu beeidigen und anzustellen sind, wird durch das gegenwärtige Gesetz nichts geändert. Die nach §. 36 zuständigen Behörden sind befugt, für diese Personen auch da Taxen einzuführen, wo dergleichen bisher nicht bestanden.

§. 79. Die in den §§. 73 bis 78 genannten Gewerbe­treibenden sind berechtigt, die sestgestellten Preise und Taxen zu ermäßigen.

§. 80. Die Taxen für die Apotheker können durch die Zentralbehörden festgesetzt werden, Ermäßigungen derselben durch freie Vereinbarungen sind jedoch zulässig.

Die Bezahlung der approbirten Aerzte u. s. w. (§. 29 Absatz 1) bleibt der Vereinbarung überlassen. Als Norm für streitige Fälle im Mangel einer Vereinbarung können jedoch für dieselben Taxen von den Zentralbehörden fest­gesetzt werden.

Titel VI. Innungen von Gewerbetreibenden.

L Bestehende Innungen.

§. 81. Alle zur Zeit gesetzlich bestehenden Korporationen von Gewerbetreibenden (Innungen, Zünfte) dauern fort. Ihre Statuten (Jnnungsartikel, Zunstartikel) bleiben in Kraft, soweit sie nicht durch die Vorschriften dieses Gesetzes oder nach Maßgabe der Bestimmung im §. 92 abgeändert werden.

§. 82. Jedes Milglied einer Innung kann jederzeit, vorbehaltlich der Erfüllung seiner Verpflichtungen, aus- fcheiden und darf das Gewerbe nach dem Austritte fort- setzen. Der Ausgeschiedene verliert alle Ansprüche an das Zunstvermögen und die durch dasselbe ganz oder theilweise fundnten Nebenkassen, soweit die Statuten nicht ein Anderes bestimmen.

§. 83. Von dem Eintritts in eine Innung können die­jenigen ausgeschlossen werden:

1. welche sich nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden;

oder

2. welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Ver» fügung über ihr Vermögen beschränkt sind.

§. 84. Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmung (§. 83) darf der Eintritt in eine Innung Keinem versagt wer­den, welcher die in dem Statut vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt hat.

Bedarf es zu diesem Zweck der Ablegung einer Prüfung, so ist dieselbe auf den Nachweis der Befähigung zur selb­ständigen Ausführung der gewöhnlichen Arbeiten des Ge­werbes zu richten. Die deshalb zu lösenden Ausgaben, sowie der zur Bestreitung der Prüfungskosten von dem zu Prüfen­den zu zahlende Betrag, werden von der Innung bestimmt. Bevorzugungen sind dabei nicht statthaft.

Die Prüfungszeugnisse der für einzelne Gewerbe ange- ordneten besonderen Prüfungsbehörden und der bisher zur Abnahme von Prüfungen befugt gewesenen Kommissionen sind ein genügender Nachweis der Befähigung zum Betriebe der Gewerbe, über welche sie ausgestellt sind.

Die Ablegung einer Prüfung kann von denjenigen nicht gefordert werden, welche das betreffende Gewerbe mindestens seit einem Jahre selbständig ausüben.

§. 85. Die bei einer Ausnahme in eine Innung zu entrichtenden Antrittsgelder müssen für alle Genossen der Innungen gleich sein. Wo sie mehr als fünfzehn Mark betragen, bedarf es zu ihrer Erhöhung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Diese Genehmigung ist auch dann erforderlich, wenn Antrittsgelder, welche den Betrag von fünfzehn Mark nicht übersteigen, über diesen Betrag erhöht werden sollen.

Der Beitritt zu einer Innung schließt die Befugniß nicht aus, an anderen Innungen Theil zu nehmen.

§. sn.. Durch Beschluß der Jnnuug kann von Ausübung des Stimmrechls, sowie der Ehrenrechte innerKalb der Innung derjenige ausgeschlossen werden, welcher in einem der im §. 83 unter 1, 2 bezeichneten Verhältnisse sich be­findet. (Fortsetzung folgt.)

Politische Nachrichten.

Deutschland«

Die Nachrichten über das Befinden des F ü r st e n Reichskanzlers lauten befriedigend. Zur persönlichen Dienstleistung wird einstweilen sein Schwiegersohn, Geh. Legationsrath Graf zu Rantzau, bei ihm verbleiben.

Am Freitag, Nachmittags zwei Uhr, hat eine Sitzung des Bundesraths stattgefunden.

Die Ianaide.

Von E. von Wildenbruch.

(Unbefugter Nachdruck verboten.)

(Fortsetzung.)

Das Schweigen wurde durch eine Stimme unter­brochen, welche aus dem innern, hinter demSchank- raum gelegenen Zimmer nach dem Wirthe rief. Die Stille, welche augenblicklich herrschte, ließ den Klang der Worte deutlicher hereindringen; es war eine tiefe, wohltönende Frauenstimme. , .

§e Madame la Reine" rief der Waldläufer, indem er an den Schanktisch trat und über den- selben hinweg nach dem inneren Zimmer hmem sprach,treten Sie doch näher, Rodolphe ist be­schäftigt, er kann nicht hinaus, und Sie brauchen sich vor uns nicht zu fürchten." . .

Er wandte den Stopf zu den deutschen Offteteren herum und zwinkerte ihnen listig zu:Ja wohl, wir thun den Damen nichts" hieß es lachend vom Officier-Tische. ..,

Eigenthümlich war es zu sehen, wie sich eine verbissene Unruhe des Wirthes bemächtigte. Er wollte hinaus und es sah aus, als wünschte er den Eintritt der Frau zu verhindern. Der Wald­läufer aber hielt ihn an der Hand fest und flüsterte ihm ein Paar Worte zu. Es geschah so leise, daß man nur die Bewegung seiner Lippen sah, ohne daß man verstand, was sie sagten, indessen verfehlten sie, wie es schien, ihre Wirkung nicht, denn der Wirth blieb hinter dem Tische stehen und wandte sich von dort aus nach der Thür des da­hinter liegenden Zimmers.

Nun also" sagte erbitte, kommen Sie herein,

Augen der Frau nahmen einen abweisenden Aus­druck an. Dann ergriff sie die erhandelte Düte und hastig wie sie gekommen war, verschwand sie, ohne sich umzusehen, ohne Wort und Gruß.

Herr Rodolphe schüttelte mit einem dumpfen ah" sein schwarz-struppiges Haupt, und als er das Schubfach, aus welchem er den Zucker genommen hatte, wieder zuwarf, hörte man an dem Gepolter, mit dem es geschah, daß er schlech­ter Laune war.

Madame la Reine, sagten Sie?" wandte sich einer der Officiere an den alten Waldläufer,es ist also eine Königin?"

He", sagte der Alte schmunzelnd,hat sie nicht wirklich etwas davon an sich? Sie ist aus der Normandie, und da haben sie Alle was von der Art. In Wahrheit ist sie aber nur die Wittwe Reine Gouyou, und wegen ihres Vornamens er­laubt man sich wohl einmal den Scherz."

Wittwe?" fragte der Officier weiter.

Ja, der alte Meister Gouyou, mit dem sie ein paar Jahre gelebt hat, ist todt; und er that recht daran, daß er starb, denn seine Verdienste sind erst nach seinem Tode hervorgetreten, nämlich daß er ein reicher, alter Filz war. Das Haus da drüben er zeigte auf ein dem Kaffee-Lokale gerade gegenüberliegendes einstöckiges Haus, hat er ihr hinterlassen, und außerdem einen Abscheu vor allen Männern. Das arme Ding mag böse Stunden mit dem alten Knacker durchgemacht haben; seitdem aber ist sie stolz geworden, sitzt einsam in ihrem Hause, verkehrt mit niemandem, besorgt ihre Wirthschaft allein, ohne Dienstleute, und es hat noch kein Mann bei ihr Glück gehabt,

Madame Gouyou."

Ueber die Schwelle trat jetzt eine Frau, deren voll entwickelte Gestalt auf ein Alter von etwa 30 Jahren schließen ließ.

ES war nichts besonders merkwürdiges au ihr, aber die Seltenheit einer weiblichen Erscheinung zog die Augen der deutschen Officiere an; alle Blicke richteten sich forschend auf die Eingetretene.

Als diese es bemerkte, raffte sie mit unwillkür­licher Bewegung das Umschlagetuch fester zusam­men, welches ihre Schultern und den ganzen Oberleib umhüllte; in den kräftigen, aber nicht unschönen Zügen ihres Gesichtes erschien ein rasch aufsteigendeS Errölhen und indem sie bei dem Wirthe mit leiser Stimme ihre Bestellung aubrachte, wandte sie sich so, daß sie den Officieren möglichst den Rücken kehrte. Man fühlte es ihr an, wie peinlich es ihr war, daß sie zum Eintreten genö­thigt worden war.

Wünschen Sie, daß ich ihn zu Ihnen hinübcr- schicke?" fragte halblaut der Wirth, indem er eine Düte Zucker auf den Schanktisch feyte,sie wissen, daß Sie nur zu befehlen brauchen."

Nein danke", erwiderte sie kurz und zugleich legte sie ein Francstück auf den Zahlteller. Der Wirth ließ ein brummendes Knurren hören und machte Miene, als wollte er das Geld nicht an­nehmen.Sie wissen, Madame Gouyou", sagte er, daß das nicht nöthig ist; jedenfalls hat es keine solche Eile."

Und Sie wissen, daß ich es so will", entglitte sie schnell und heftig; ihre Stimme war etwas lauter geworden, ihr Haupt hatte sich erhoben, so daß sie größer erschien als der Wirth. Beide sahen sich einen Augenblick schweigend an, und die