Nr. 122.
KreisWblatt
Dienstag den 13. November 1883.
DaS „Kreisblatt" erscheint wöchent- lich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark 40 Pfg. pro Quartal.
für den
Kreis ^ersfesö.
Bekanntmachungen allerArt werden ausgenommen und die einspaltige Gar« mondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederholung entsprechender Rabatt gewährt.
ÄmUiches.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 6. November 1883.
Den Herren Ortsvorständen 2C. des Kreises habe ich heute die nach Maßgabe der festgestellten Unicate berichtigten Duplicate der Klassensteuer- Zu- und Abgangslisten pro I. Semester 1883/84 zugefertigt.
Die darin enthaltenen Abgänge sind nunmehr nach Zeit und Betrag in den in Ihren Händen befindlichen Duplicat - Klassensteuer - Rollen pro 1883/84 zu notiren und sodann die Listen sorgfältig aufzubewahren.
14070. Der Königliche Landrath _____ _ Freiherr von Br o: ch.
In der Schaasheerde des Schäfers Ritter Hassenpflug dahier ist die Räudekrankheit. Heenes, den 5. November 1883.
____Der Bürgermeister Becker.
Zugelaufen: ein Schaaf. — Meldung des ^ißen» thümers bei dem Ortsvorstand zu Heddersdorf.
Gewerbeordnung
für das Deutsche Re ich.
(Fortsetzung.)
3. über Aufnahme, Austritt und Ausschließung der Mitglieder ;
4. über die Rechte und Pflichten der Mitglieder, -rnsbe« sondere über die Beiträge, welche von denselben zu entrichten sind, und über den Maßstab, nach welchem deren Umlegung erfolgt;
5. über die etwa wegen Verletzung statutarischer Vor- schriften gegen die Jnnungsmitglieder zu verhängenden Ordnungsstrafen.
6. über die Bildung des Vorstandes, über den Umfang seiner Befugnisse und die Formen seiner Geschäfts- führung;
7. über die Zusammensetzung und Berufung der Jnnungs« versammtung, über das Stimmrecht in derselben und über die Art der Beschlußfassung;
8. über die Beurkundung der Beschlüsse der Jnnungsver- sammlung und des Vorstandes;
9. über die Voraussetzungen und die Form einer Ab« änderung des Statuts;
10. über die Voraussetzungen und die Form der Auflösung der Innung;
Werjährt!
Von Ewald August König.
(Fortsetzung.)
„Nichts mehr davon, die Briefe gehen heute noch ab!" sagte sie mit einer abwehrenden Handbewegung.
Der Commerzienrath zuckte gleichgültig mit den Achseln, im Grunde genommen war er sehr zufrieden damit, daß er mit der unangenehmen Geschichte nichts mehr zu schaffen haben sollte.
„Ueberlege es Dir doch recht reiflich, ehe Du etwas unternimmst, was später nicht mehr rückgängig gemacht werden kann", sagte er warnend.
„Apropos, ich habe in C. einen Namensvetter Deines ersten Gatten getroffen, er logirte ebenfalls im Englischen Hof und war direkt aus Amerika angekommen.
Im ersten Moment blickte sie ihn erschrocken an, da sie aber in seinen Zügen nichts fand, was ihr Grund zur Beunruhigung bot, so wandte sie das Antlitz ab, um ihre Bewegung zu verbergen.
„Diein erster Mann hatte keine Verwandte", sagte sie.
„Ich sprach ja auch nur von einem Namensvetter", nickte er. „Wir haben in seinem Zimmer gemeinschaftlich soupirt und uns sehr angenehm unterhalten."
„Und wie kamst Du zu dieser Bekanntschaft?"
„Wir waren schon vor einer langen Reihe von Jahren mit einander befreundet, damals haben wir zusammen in der Armee gedient."
Die Commerzienräthin schien an dieser Unterhaltung kein besonderes Interesse zu nehmen, sie
11. über die Verwendung des Jnnungsvermögens im Falle der Auflösung oder Schließung der Innung;
12. über die Aufstellung und Prüfung der Jahresrechnung. Das Statur darf keine Bestimmung enthalten, welche mit den in diesem Gesetze bezeichneten Aufgaben der Innung nicht in Verbindung steht oder gesetzlichen Vorschriften zu- widerläust.
Bestimmungen über Einrichtungen zur Erfüllung der im §. 97 a unter Nr. 4, 5, 6 bezeichneten Aufgaben dürfen nicht in das Jnnungsstatut ausgenommen werden.
§. 98 b. Das Jnnungsstatut bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde desjenigen Bezirks, in welchem die Innung ihren Sitz nimmt. Die Einreichung i geschieht durch die Aufsichtsbehörde (§. 104).
Die Genehmigung ist zu versagen:
1. wenn däs'Jnnungsstatut den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht;
2. wenn durch die in dem Jnnungsstatut vorgesehenen Einrichtungen die Mittel zur Erfüllung der den Innungen nach §. 97 obliegenden Ausgaben nicht sichergestellt erscheinen;
3. wenn die Zentralbehörde der durch das Jnnungsstatut vorgesehenen Begrenzung des Jnnungsbezirks die nach §. 98 Absatz I erforderliche Zustimmung versagt hat.
Außerdem darf die Genehmigung nur versagt werden, wenn in dem durch das Jnnungsstatut vorgesehenen Jnnungsbezirke für die gleichen Gewerbe eine Innung bereits besteht.
In dem die Genehmigung versagenden Bescheide sind die Gründe anzugeben; gegen denselben findet der Rekurs statt; wegen des Verfahrens und der Behörden gelten die Vorschriften der §§. 20 und 21, soweit nicht landesgesetzlich das Verfahren in streitigen Verwattungssachen Platz greift.
Abänderungen des Jnnungsstatuts unterliegen den gleichen Vorschriften.
§. 98 c. Soll in der Innung eine Einrichtung der im §. 97 a unter Nr. 4, 5, 6 vorgesehenen Art getrosten wer« den, so sind die dafür erforderlichen Bestimmungen in Nebenstatuten zusammenzufassen. Dieselben bedürfen der Genehmigung durch die im §. 98 b bezeichnete höhere Verwaltungsbehörde. Vor der Genehmigung ist die Gemeindebehörde des Ortes, an welchem die Innung ihren Sitz hat, sowie, falls diese Behörde für die Innung nicht die Aus- sichtsbchörde bildet, auch letztere zu hören. Die Genehmigung kann nach Ermessen versagt werden. In dem die Genehmigung versagenden Bescheide sind die Gründe anzugeben. Gegen die Versagung kann binnen vier Wochen Beschwerde an die Zentralbehörde eingelegt werden. Abänderung der Nebenstatuten unterliegen den gleichen Vor- schristen.
§. 99. Die Innung kann unter ihrem Namen Rechte, insbesondere Eigenthum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden. Für alle Verbindlich
beschäftigte sich mit den Pflanzen aus ihrem Blumentisch.
„Da hattet Ihr einander wohl viel zu erzählen?" sagte sie.
„Hm, mein Freund Faber war ziemlich verschlossen, er muß viel erlebt und schlimme Erfahrungen gemacht haben, es gab Punkte in seiner Vergangenheit, an die er nicht erinnert sein wollte."
Ihr Blick streifte noch einmal lauernd sein rothes Antlitz, sie wußte nicht: war diese Gleichgültigkeit erheuchelt, oder hatte er wirklich nichts erfahren, was ihr Besorgniß einflößen könnte?"
„War er lange in Amerika?" fragte sie.
„Ein Vlerteljahrhundert."
„Dann wird er sicher als reicher Mann zurück- gekommen sein?"-forschte sie weiter.
„Hm, er wollte auch darüber nicht mit der Sprache heraus, er sagte nur, er habe genug erworben, um ohne Sorgen leben zu können, aber ich glaube doch, daß er ein bedeutendes Vermögen besitzt."
„Und nun will er in Deutschland bleiben?"
„Er ist noch nicht ganz entschlossen, er sagte mir, sein Entschluß sei von Verhältnissen abhängig, über die er mir keine näheren Mittheilungen machen könne. Wahrscheinlich wird er in der nächsten Zeit auch hieher kommen, ich habe ihn eillgeladen, uns zu besuchen —"
„Gütiger Himmel?" rief sie bestürzt.
„Was hast Du?" fragte er befremdet. „Was erschreckt Dich?"
„Die Leichtfertigkeit, mit der Du alte Freunde einladest, die durch jahrelange Trennung Dir völlig unbekannt geworden sind", sagte sie rasch gefaßt. Abgesehen von den üblen Angewohnheiten, durch;
keiten der Innung hastet den Gläubigern nur das Vermögen der Innung.
§. 100. Als Jnnungsmitglieder können nur Personen ausgenommen werden, die ein Gewerbe, für welches die Innung errichtet ist, in dem Jnnungsbezirke selbständig betreiben oder in einem dem Gewerbe angehörenden Großbetriebe als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung beschäftigt sind. Andere Personen können als Ehrenmitglieder ausgenommen werden.
Von der Ablegung einer Prüfung kann die Aufnahme nur abhängig gemacht werden, wenn Art und Umfang derselben durch das Statut geregelt sind; die Prüfung darf nur den Nachweis der Befähigung zur selbständigen Ausführung der gewöhnlichen Arbeiten des Gewerbes bezwecken.
(Fortsetzung folgt.)
# Die Lage der bäuerlichen Verhältnisse, ii.
Die Verschuldung.
Die Berichte der 27 landwirthschaftlichen Hauptvereine Preußens, die sich wieder auf die Berichte von mehreren hundert Zweigvereinen, wie auch auf einzelne landräthliche Gutachten stützen, constatiren sammt und sonders mit wenigen Ausnahmen das Vorhandensein vornehmlich hypothekarischer Belastung und auch überwiegend eine Zunahme dieser Belastung. Hieraus ist aber um deshalb noch nicht auf schlechte Besitz- und Wohlstandsverhält» nisse zu schließen, weil auch der Werth der Grundstücke gewachsen ist. Es fragt sich nur, ob die hypothekarische Belastung mit dem Werth der Grundstücke in elyem Plißverhältuitz ficht, ick jene schneller gewachsen ist, wie dieser.
Entschieden verneint wird diese Frage vor Allem in Ostpreußen und Schleswig-Holstein, wo — wie wir gleich vorausschicken wollen — in jeder Beziehung die besten und gesündesten bäuerlichen Verhältnisse anzutreffen sind, worauf wir später noch zurückkommen wollen. Verneint wird diese Frage fernst1 bezüglich der deutschen Bauern in Posen, ferner bezüglich der Provinz Brandenburg in der Priegnitz im Oderbruch und in der Lausitz! hier und da in Nieder- und Mittelschlesien, in Pommern nur in Usedom-Wollin und Demmin; auch in der Provinz Sachsen wird keine bedenkliche Verschuldung des Grundbesitzes constatirt. Aus den westlichen Provinzen werden — immer abgesehen von'
welche die Amerikaner sich auszeichnen, kann dieser Mann auch ein Abenteurer sein, der Dich benutzen will."
„Diese Besorgniß ist ganz unbegründet", erwiderte er lächelnd, „mir genügt ein einziger Blick, einen Menschen zu prüfen und mir ein Urtheil über ihn zu bilden. Dieser Mann ist kein Abenteurer, und er denkt nicht daran, aus unser alten Freundschaft Nutzen zu ziehen."
„Nun, Du mußt das ja besser wissen", sagte sie, den früheren gleichgültigen Ton wieder anschlagend, „man hört und liest jetzt so viel von raffinirten Betrügereien, daß ich gegen fremde Personen mißtrauisch geworden bin."
„Du wirst einen sehr interessanten Mann kennen lernen!"
„Ich bitte Dich, stelle ihn mir nicht vor, ich fürchte, er wird nicht in die Gesellschaft, mit der wir verkehren, passen. Glaube mir, es ist besser —*
„Na, wir wollen uns heute noch nicht den Kopf darüber zerbrechen", fiel er ihr inS Wort, „warten wir damit, bis er hier ist, dann ist's ja immer noch frühe genug, Rücksprache darüber zu nehmen."
Er stand im Begriff, das Boudoir zu verlassen.
„Ich habe noch eine Bitte an Dich", sagte sie.
„So sprich sie aus."
„Meine Casse ist leer, ich muß verschiedene Ausgaben machen —"
„Wieviel bedarfst Du?"
„Tausend Thaler."
„Ich werde sie Dir mitbringen, wenn ich wieder heraufkomme, kannst Du aber nicht so lange warten —"
„So sehr eilt's nicht."
„Nun wohl, ich werde daran denken, ich will