Sonnabend den 17. November 1883.
Nr. 124.
AMS
Das „Kreisblatt" erscheint wöchent- tich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis deffetben bei der Expedition 1 Mark 40 Pfg. pro Quartal.
Jireis üersseld.
Bekanntmachungen allerArt werden ausgenommen und die einspaltige Gar« mondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg« berechnet und wird bei Wiederholung entsprechender Rabatt gewährt.
Amtliches.
Kreis Hersfelo.
Cassel, den 31. October 1883.
Zufolge unserer Verfügungen vom 14. September 1880, A 1 10516 und 24. October 1882, A 1 13344, erfährt unsere Anweisung vom 10. Mai 1879 zur Ausführung der Wahlen der Mitglieder des Gemeinde-AuSschusses nach der Gemeinde-Ordnung vom 23. October 1834 folgende Abänderungen: I. Der Abschnitt 11 erhält folgende Fassung:
Ruhen der S t i m m f ä h i g l e i t.
Die Stimmfähigkeit ruht bei denjenigen Ortsbürgern
1) welchen die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt sind, während der im Urtheile bestimmten Zeit (§. 34 Nr. 4 des Reichsstrafgesetzbuches),
2) welche in einer gerichtlichen Untersuchung
a) wegen Entwendung, Veruntreuung oder Betruges befangen sind, wenn die strafbare Handlung, wegen welcher die Untersuchung schwebt, zugleich mit der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft werden kann, oder
b) wegen eines mit Zuchthausstrafe bedrohten Verbrechens befangen sind;
3) welche unter Curatel gestellt worden sind;
4) welche in Kost und zugleich in Lohn eines Anderen stehen oder welche sich als Gesellen ^der Taglöhner ernähren, oder welche von Unterstützungen leben — so lange eines dieser Verhältnisse andauert. Gesellen und Tagelöhner, welchen einfache Fabrikarbeiter — sofern sie sich nicht in einer bevorzugten Stellung als Kleister, Wertführer, Aufseher oder dergleichen befinden — gleichstehen, sind auch dann nicht stimmfähig, wenn sie einen eigenen Haushalt führen und mit Grundeigenthum angesessen sind. Ist die Arbeit als Gesell, bezw. als Taglöhner, selbst wenn diese Arbeit auf Accord verrichtet wird, der hauptsächliche Nahrungserwerb, so ruht die Stimmfähigkeit; giebt sich aber ein Ortsbürger mit jenen Beschäftigungen nur aus- Wssweife ab, während er seinen Haupterwerb aus anderen Quellen bezieht, so ist er stimmberechtigt.
Die Danaide.
Von E. von Wildenbruch.
(Unbefugter Nachdruck verboten.)
(Fortsetzung.)
„O, wenn Madame die Güte haben will," erwiderte der Ulan.
„Es ist meine Pflicht" sagte sie kurz und hart.
Jetzt trat von der anderen Seite Stillschweigen ein, und als sie einen Blick hinüberschweifen ließ, sah sie, wie das Gesicht des jungen Mannes bis über die Stirn erröthet war. Er hatte sich ganz seinem Pferde zugewandt, scherzte mit ihm, liebkoste es, streute ihm Futter in die Krippe und das edle Geschöpf beantwortete mit leisem Schnauben die Freundlichkeit seines Gebieters.
Reine Gouyou verließ den Stall, aber sie ging langsam und in der Mitte des Hofes blieb sie stehen und kehrte noch einmal zurück.
„Wenn der Herr — sagte sie, und in ihrer Stimme war ein Stocken — wenn der Herr — nachher sein Zimmer zu sehen wünscht.
„Ich werde die Ehre haben, bei Madame nachher vorzusprecheu" antwortete der Ulan.
Er war damit beschäftigt, das Baunneug an den Stieget aufzuhängeu, der in dem Thürpfosten angebracht war, und auf die Art geschah eS, daß er jetzt dicht neben ihr staub.
„Madame hat Kummer?" fragte er plötzlich, in deut er in seiner Beschäftigung innehielt und sich zu ihr wandte. Unwillkürlich wich sie einen halben Schritt zurück.
„Weshalb? fragte sie, ihn mit großen Augen anblickend.
Sogenannte Auszüger sind an sich stimmberechtigt, es sei denn, daß eines der oben besagten Verhältnisse bei ihnen zuträfe.
Wegen Bezuges von Unterstützungen ruht die Stimmfähigkeit nur dann, wenn der betreffende Ortsbürger derartige Unterstützungen, regelmäßig zum Lebensunterhalte, und zwar nicht von alimen- tationspflichtigen Verwandten, bezieht.
II. Abschnitt IX erhält die Ueberschrift: „Zusammenstellung und Bekanntmach
ung des Wahl-Resultates" und am Schluß folgenden Zusatz als zweiten Absatz : Das Wahlergebniß ist alsbald nach Feststellung desselben in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
III. Abschnitt X Nr. 7 hat zu lauten:
7) eine Erklärung des. Ortsvorstandes, daß, wann und in welcher Weise das Wahlergebniß bekannt gemacht worden ist.
Wegen des Wegfalles der das Wahlrecht früher beschränkenden Bestimmung des §. 26 Nr. 5 der Gemeinde-Ordnung bemerken wir erläuternd Folgendes :
Laut des bei §. 26 dt. in der Oktav-Ausgabe abgedruckten, mit den Motiven zur Gemeinde-Ordnung in Einklang stehenden, Ministerial-Leschlusses vom 28. Oktober 1854 Nr. 6488, soll das Wahlrecht auf Grund des §. 26 Nr. 5 und 27 letzten Absatzes nur Dann ruhen, wenn gegen die betrek- fende Person ein strafgerichtlicheS Verfahren wegen Lankerutts eingeleitet worden ist, der Kon- curs an sich kommt also nach der Gemeinde-Ordnung nicht, sondern nur die etwaige strafrechtliche Seite desselben bezüglich der Stimmberechtigung in Betracht. Da nun aber nach der Entscheidung des Herrn Ministers des Innern vom 28. September 1882 alle Sonder - Bestimmungen, welche eine Beschränkung in der Ausübung des Wahlrechtes als Folge eines strafrech tlichen Ur- theils vorsehen, durch das Reichs-Strafgesetzbuch als beseitigt anzusehen sind; und da weiter nach jener Entscheidung die Anhängigkeit einer strafge- richtlichen Untersuchung das Wahlrecht nur dann zu beeinträchtigen vermag, wenn das bezügliche
„O -- ich glaubte," erwiderte er, „Ihr Gesicht schien mir so betrübt — und in einer Zeit wie diese —" er schwieg und putzte an seinem Zaumzeug, dann erhob er noch einmal das Gesicht zu lhr: „ich glaubte. Sie hätten vielleicht Jemanden verloren?"
Eine tiefe Blässe, der ein heißes Erröthen folgte, überflog das Antlitz der Frau, und in dem schweigenden Wechsel der Empfindungen gewann dieses Antlitz eine beinah großartige Schönheit. Langsam schüttelte sie das Haupt. „Ich habe keine Verwandten bei der Armee," sagte sie, „und habe nichts zu verlieren."
Sie waubte sich hastig um und verschwand im Hause. Als Reine Gouyou in ihre Küche gekommen war, ging sie in die entfernteste Ecke, setzte sich nieder und drückte die geschlossenen Augen tief in die Hände. ES that ihr wohl, sich für einen Augenblick so in der Nacht zu verlieren, nichts zu sehen und zu beulen. Dann erhob sie sich, stellte Tiegel und Töpfe auf dem Herde zurecht, um Essen zu bereiten, und während sie das that, fiel es ihr ein, daß das Thor des Hofes offen geblieben war. Sie machte sich aur den Weg um es zu schließen. Weshalb? Sie wußte selbst nicht, aber sie hatte ein Gefühl, als bewahrte sie in ihrem Hanse ein Geheimniß, das Niemand sehen sollte, Niemand, und vor Allem nicht die abscheulichen, lästernden Weiber. Als wenn sie ct« was verbotenes thäte, ging sie schnellen Schrittes um das Haus herum — nicht über den Hof, und als sie den Thorflügel zugczogcn, und Niemand sie dabei gesehen hatte, athmete sie auf. — Was hatte sie zu verheimlichen? was zu verbergen'? nichts. War etwas geschehen, was sie hätte bc-
Delikt mit der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte bedroht ist, so kann nach der Hessischen ; Gemeinde-Ordnung der Koncurs als ein das Wahlrecht einschränkendes Moment jetzt nur insoweit : in Betracht kommen, als derselbe unter die oben sub I ad 1 und 2 bezeichneten Fälle zu snb- summiren ist, deren letzterer das strafgerichtliche Verfahren wegen betrüglichen Bankerutts in sich : schließt.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. A I 10871. Kühne.
* * *
Hersfeld, den 15. November 1883.
Wird den Herren Bürgermeistern des Kreises unter Bezugnahme auf meine Verfügungen vom 19. Juni 1879 Nr. 6470 im Kreisblatt Nr. 50 und vom 6. September er. Nr. 11411 im Kreisblatt Nr. 95 zur entsprechenden Beachtung hierdurch mitgetheilt.
14098. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Oeffentliche Aufforderung.
Die Reernten:
1) Paul Adam Mell, geboren am 9. März 1858 zu Seisertshausen, Kreis Rotenburg a/F.» von Profession Taglöhner, zuletzt in Eschwege aufenthaltlich,
2) Caspar Fromm, geboren am 18. Oktober 1861 zu Roushausen, Kreis Rotenburg a/F., Bou 'Profession Schäfer, -
3) Engelbert Krieg, geboren am 1. November 1861 zu Oberweisenborn, Kreis Hünfeld, von Profession Bauer,
4) Sturmius Sauer, geboren am 20. Mai 1863 zu Michelsrombach, Kreis Hünfeld, von Pro« fession Ackergehülfe und Büttner,
5) Johann Georg Gombert, geboren am 15. November 1863 zu Grüßelbach, Kreis Hünfeld, von Profession Wagnerlehrling,
6) Martin Hahn, geboren am 9. August 1861 zu Hillartshausen, Kreis Hersfeld, von Profession Schmied, zuletzt in Cassel aufenthaltlich, welche in dem auf den 5. d. Mts. angesetzten Termin behufs Einstellung bei ihren resp. Truppen- theilen nicht erschienen sind, werden hierdurch auf
zeichnen, beschreiben können? nein — und doch hatte sie das Gefühl von etwas Neuem, Großem, Schrecklichem und Wunderbarem, was plötzlich da war, wo vorher nichts gewesen war. Sie wußte nicht, was es war, sie begriff es nicht, denn es war ein so dunkles, räthselhaftes Gefühl, aber wenn Jemand es ihr hätte erklären wollen, so würde sie sich die Ohren zugehalten haben; sie wollte nicht wissen, wollte nicht aufwachen, nur tauschen wollte sie auf das tiefe, leise heimliche Wogen ihres Blutes, auf die schauernde Wärme, die ihre innersten Organe überhauchte, während ihre Hände und Füße in Frost erzitterten.
sie ging in die Küche zurück, sah noch einmal nach ihren Töpfen und Kasserollen auf dem Herde und dann, von einer seltsamen Unruhe erfaßt, stieg sie die Treppe hinauf, die vom Flure zu dem Giebelzimmer führte, in welchem der Ulan wohnen sollte. Meister Gouyou, ihr verstorbener Mann, hatte wenig Sinn für behagliche Ausstattung seines Hauses und wenig Neigung gehabt, Geld dafür auszugeben. Es war ein sehr einfacher Raum, der nur dasjenige enthielt, was ein Bewohner notdürftig brauchte: eine Bettstatt, einen Tisch und ein Paar Stühle. Sie ließ ihre Blicke durch das kahle Gemach dahingehen.
Indem sie die Klinke der Thür erfaßte, bemerkte sie, daß an letzterer weder Schloß noch Riegel war — das Zimmer war nicht verschließbar. Sie halte nicht daran gedacht, weil sie den Raum selten oder nie benutzte; sinnend hielt sie die Thür in der Hand. Plötzlich fiel ihr ein, was jener gestern Abend gesprochen hatte: „Die Damen werden dafür sorgen, daß die Thüren offen finb, hinter denen sie schlafen," und intern sie dieser