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für den

Amtliches.

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, den 19. November 1883.

Die Herren Ortsvorstände zu:

Heringen, Niederaula, Schenklengsfeld, Allen- dorf, Friedlos, Gethsemane, Gittersdorf, Hallendach, Herfa, tzilmes, Kalkobes, Kathus, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Mecklar, Mengshausen, Obergeis, Rohrbach, Sorga, Tann und Wölfershansen welche noch mit der Erledigung meiner Verfügung vom 8. November er., Nr. 14228 im Kreisblatt Nr. 121 im Rückstände sind, werden hiermit ange­wiesen, das BildDr. Martin Luther im Kreise seiner Mitarbeiter die Heilige Schrift verdeutschend" sofort dahier abholen zu lassen.

14228. Der Königliche Laudrath

__ Freiherr von Broich.

Cassel, am 12. November 1883.

Es ist zur Sprache gekommen, daß Bürgermeister von Landgemeinden für die Beglaubigung von Pflegegelbquittungen über aus der ständischen Schatzkasse zu empfangende Gelder für zur Zwangs­erziehung übergebene Kinder Gebühren beansprucht haben. '

Die Bürgermeister der Landgemeinden sind darauf aufmerksam zu machen, daß sie zur Erhebung derartiger Gebühren nicht berechtigt, vielmehr ver­pflichtet sind, derartige Beglaubigungen unentAU' lich auszustellen.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Kühne.

Au die Königlichen Herren Landräthe 2c.

J. A I Nr. 10980.

* * *

Hersfeld, den 17. November 1883.

Wird den Herren Ortsvorständen des greises zur Kenntnißnahme und Nachachtung mitgetheilt. 14545. Der Königliche Landrath __Freiherr vonBrojch.

Cassel, den 14. November 1883.

Auf eine von mehreren Seiten an uns ergangene Anfrage bestimmen wir hiermit, daß die Angabe

Die Danaide.

Von E. von Wildenbruch.

(Unbefugter Nachdruck verboten.)

(Fortsetzung.) .

Sie überraschte sich dabei, wie sie es ein über das andere mal vor sich hin sprach, und indem sie diese Wahrnehmung an sich machte, kam ihr plötz­lich der sonderbare Gedanke, wie es sein würde, wenn sie seine Mutter wäre. Ein unbeschreiblich wonniges Gefühl überstimmte sie bei diesem Ge­danken; sie unterbrach sich in ihrer Thätigkeit und vor sich hinstarrend versank sie in den Bildern ihrer Phantasie. An der Treppe oben würde sie den Heimkehrenden erwarten ihr Töchterchen, seine kleine Schwester würde ihm entgegengelaufen sein bis an die Hausthür dann würde sie seinen Schritt auf den Stufen hören, und sie fühlte deutlich, wie sie bei diesem Klänge zittern würde dann würde sein Angesicht um die Biegung der Treppe blicken so wie es vorhin zu ihr hinauf' geschaut hatte zwei Sprünge alsdann, und sein Haupt würde an ihrer Brust liegen das junge, schöne holdselige Haupt! llud wie sie sich herniederbeugen, wie sie es küssen, mit Küssen be­decken würde dieses Haupl, dieses Haar, wie sie es an sich drücken würde mit ihren umfangenden Armen, ohne zu wissen was sie that, hob Reine Gouyou beide Arme leise empor und ein tiefer Seufzer glitt über ihre Lippen. Dann würde er sich aufrichten und ihr ins Gesicht schauen, mit dem sanften, freundlichen Lächeln, wie er vorhin zu ihr hinübergeschant hatte, über sein Pferd hin­weg, und dann würde er sagen: »Hast Du Kum­

mer, Mutter?" Reine Gouyou drückte die Hand an das Herz, es war etwas Warmes in ihr Herz gekommen, etwas Süßes, Seliges, als wenn Eis über ihrem Herz gelegen und die Sonne hindurch geküßt hätte an einer Stelle; das war in dem Augenblick geschehen, als er zu ihr sprach »Ma­dame hat Kummer?" Das war die Stelle, wo dieser freundliche, gute, innige Ton in ihre Seele gedrungen war.

Sie schüttelte das Haupt, sie wischte sich über die Stirn, als wollte sie etwas Unmögliches fort­wischen,Der Prussien" sagte sie heiser vor sich hin, indem sie ihre Arbeit wieder aufnahm.

Sie vergegenwärtigte sich Alles, was sie Schreck­liches über diese Ulanen vernommen hatte und er­innerte sich, wie sie früher, wenn sie dies Wort aussprechen hörte, das Gefühl gehabt hatte, als spräche man von einer Art wilden Thiers, nicht aber von Menschen. tote dachte auch daran, wie sie gestern Abend ruhig zugehört hatte, als man den Plan zur Ermordung der Ulanen faßte; es war ihr als etwas ganz naturgemäßes erschienen, sie hatte nicht den mindesten Stoß in ihrem In­nern verspürt, als der Forsthüter davon sprach, daß man siewie einen Fleck von der Erde fort­wischen würde"wie einen Fleck" ja so hatte er gesagt, und plötzlich, gleich hinein Segel, das der Hand des Schiffers nicht mehr gehorcht, schwang ihre Phantasie sich herum und führte ihr, wider ihren Willen, ein neues seltsames Bild vor: wieder war sie bei seiner Mutter, und sie sah sie ganz deutlich, eine blasse, zarte Gestalt, wie sie in Aengsten ihres Sohnes harrte, der immer und immer noch nicht heimkehreu wollte. Alle Anderen waren schon da, nur er noch nicht. Und er mußte

des Nutzungswerths der Gebäude und des Grund­steuer-Reinertrages in Kolonne 8b und bezw. 9b in der Unterabtheilung b der Klassensteuer-Ein- kommensnachweisungen unterbleiben kann.

Königliche Regierung, Abtheilung für directe Steuern, Domänen und Forsten.

, S ch ö n i a n.

An sämmtliche Herren Landräthe 2C. des Bezirks. J. c I Nr. 12584.

* *

Hersfeld, den 17. November 1883.

Wird den Herren OrtSvorsiäuden 2C. des Kreises unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 30. October er, Nr. 13683 (Kreisblatt Nr. 117) zur Kenntnißnahme Mitgetheilt.

14546. ' Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

Gewerbeordnung für das Deutsche Reich.

(Fortsetzung.)

§ 103. Die Schließung einer Innung kann erfolgen:

I. wenn sich ergießt, daß nach §. 98b die Genehmigung hätte versagt werden müssen, unv die erforderliche Aenderung des Statuts innerhalb einer zu setzenden Frist nicht bewirkt wird;

2. wenn die Innung, wiederholter Aufforderung der Auf­sichtsbehörde ungeachtet, die Erfüllung der ihr durch §, 97 gesetzten Aufgaben vernachlässigt;

3. wenn die Innung sich gesetzwidriger Handlungen oder Unterlassungen schuldig macht, durch welche das Ge­meinwohl gefährdet wird, oder wenn sie andere als die gesetzlich zulässigen Zwecke verfolgt.

Die Schließung eines Jnnungsausschuffes kann erfolgen, wenn der Ausschuß seinen statutarischen Verpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn er Beschlüsse faßt, welche über seine statutarischen Rechte hinausgehen.

Die Schließung wird durch die höhere Verwaltungsbehörde ausgesprochen.

Gegen.die die Schließung aussprechende Verfügung findet der Rekurs statt. Wegen des Verfahrens und der Behörden gelten die entsprechenden Bestimmungen des §. 98 b.

Die 'Eröffnung des Konkursverfahrens über das Ver­mögen einer Innung hat die Schließung kraft Gesetzes zur Folge.

§. 103 a. Bei der Auflösung einer Innung wird die Abwickelung der Geschäfte, sofern die Junungsversammlung nicht anderweitig beschließt, durch den Vorstand unter Auf­sicht der Aufsichtsbehörde vollzogen. Genügt der Vorstand

seiner Verpflichtung nicht, oder tritt die Schließung der Innung ein, so erfolgt die Abwickelung der Geschäfte durch die Aufsichtsbehörde oder Beauftragte derselben.

Von dem Zeitpunkte der Auflösung oder Schließung einer Innung ab bleiben die Jnnungsmitglieder noch für die­jenigen Zahlungen verhaftet, zu welchen sie statutarisch für den Fall eigenen Ausscheidens aus den JnnungsveÄhält« Nissen verpflichtet sind.

Auf die Verwendung des Jnnungsvermögens finden die Vorschriften des §. 94 mit der Maßgabe Anwendung, daß bei einer Vertheitung von Reinvermögen keinem Anspruchs« berechtigten mehr als der Gesammtbetrag der von ihm ge­leisteten Beiträge ausgezahlt werden darf.

§. 104. Die Innungen unterliegen der Aufsicht der Gemeindebehörde.

Für Innungen, welche ihren Sitz nicht innerhalb eines Stadtbezirkes haben, oder welche mehrere Gemeindebezirke umfassen, wird von der höheren Verwaltungsbehörde, für Innungen, welche sich in die Bezirke mehrerer höherer Ver­waltungsbehörden erstrecken, von der Zentralbehörde die Aufsichtsbehörde bestimmt.

Die Aufsichtsbehörde überwacht die Befolgung der gesetz­lichen und statutarischen Vorschriften und kann dieselben durch Androhung, Festsetzung und Vollstreckung von Ord­nungsstrafen gegen die Inhaber der Jnnungsämter, gegen die Jnnungsmitglieder und gegen deren Gesellen, soweit diese an den Geschäften der Innung thcilnchmen, erzwingen.

Sie entscheidet Streitigkeiten über die Ausnahme und Ausschließung der Mitglieder, über die Wahlen zu den Jnnungsämtern, sowie unbeschadet der Rechte Dritter über die Rechte und Pflichten der Inhaber dieser Aemter,

Sie hat das Recht, einen Vertreter zu den Prüfungen zu entsenden. Sie beruft und leitet die Junungsversammlung, wenn der Jnnungsvorstand dieselbe zu berufen sich weigert.

Ueber Abänderungen des Jnnungsstatuts oder der Reben- statuten (§. 98 c) und über die Auflösung der Innung kann - vgu. 1er.. Jnnungsversammlung nur im Beisein eines Ver­treters der Aufsichtsbehörde beschlossen werden.

Gegen die Anordnungen und Entscheidungen der Auf­sichtsbehörde ist die Beschwerde an die nächstvorgesetzte Be­hörde zulässig. Dieselbe ist binnen einer präklusivischen Frist von vier Wochen bei der Aufsichtsbehörde einzubringen.

Die vorstehenden Bestimmungen finden aus die Beauf­sichtigung der Jnnungsausschüffe entsprechende Anwendung.

§. 104 a. Innungen, welche nicht derselben Auffichtsbe« Hürde unterstehen, können zur gemeinsamen Verfolgung ihrer Ausgaben, sowie zur Pflege der gemeinsamen gewerblichen Interessen der betheiligten Innungen zu JnnungsverbänVea zusammentreten.

Der Beitritt einer Innung kann nur mit Zustimmung der Junungsversammlung erfolgen.

§. 104 b. Für den Jnnungsverband ist ein Statut zu errichten, welches Bestimmungen enthalten muß:

a) über Namen, Zweck und Bezirk des Verbandes,

doch kommen, denn er war ja in keinem Gefechte gefallen, das wußte sie ja; in keinem Lazarethe gestorben, das hätte man ihr ja gemeldet; wo war er? wo blieb er? Sie wiegte das Haupt weggewischt von der Erde verschwunden ohne Grab, wie will man so Einen wiederfinden? Es war, als spräche sie mit der fremden Frau, und ihre Phantasie ging weiter und weiter: die Mutter war hergereist aus dem fernen Lande;

i man hatte ihr gesagt, daß ihr Sohn zuletzt in diesem Dorfe gewesen sei, und es hatte ihr keine Ruhe gelassen, sie wollte ihn hier suchen. Reine Gouyou hörte es ganz deutlich wie es leise, schüch­tern an ihre Thür klopfte, und sie wußte, wer es war, der draußen stand; sie würde sich in die Ecke ihrer Küche setzen, wie sie jetzt saß, undherein rufen." Sie sah die Frau auf der Schwelle stehen, ihr Töchterchen an der Hand, beide ganz schwarz gekleidet, beide ganz blaß und verhärmt. Sie wußte, was die Frau zu fragen kam, aber sie würde sich den Anschein geben, als wüßte sie von nichts.Sie können mir nichts von meinem Sohne sagen? Sie wissen nichts von ihm?" Ganz deutlich vernahm sie die bange, zitternde Stimme, ganz deutlich sah sie, wie die Augen der kleinen Schwester in ihrem Antlitz forschten nein Madame, ich weiß nichts" sie sprach es, wie in wachem Traume, ganz laut:nein Ma­dame, gar nichts." Dann wurde die kleine Schwester anfangen, ihn zu beschreiben, wie er aus­gesehen hätte blondes Haar und blaue Augen hätte er gehabt und dann würde sie das Kind unterbrechen, denn das würde sie nicht ertraget! können, das fühlte sie genau. Und dann sah sie, wie in dem Gesichte der Mutter der Jammer zu