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Nr. 22.

DaSKreisblatt" erscheint wöchent­lich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis desselben mit Jllustrirtem Unterhaltungsblatt" 1 Mk. 10 Pfg. pro Quartal.

3?reis jfersfesi).

Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige S»r- mondzeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet und wird bei Wiederho­lung entsprechender Rabatt gewährt.

Amtliches.

Kreis Hersfeid.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe VII. zu den Schuldverschreibungen der Preußischen Staats­anleihe Dom Jahre 1862.

Die Zinsscheine Reihe VII. Nr. 1 bis 8 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen Staatsan­leihe vom Jahre 1862 über die Zinsen für die Zeit vom 1. April 1886 bis 31. März 1890 nebst den Anweisungen zur Abhebung der Reihe VIII. werden vom 1. März d. I. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats, ausgeretcht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs­Hauptkassen, sowie durch die Kreiskasse in Frank­furt a/M. bezogen werden. Wer die Empfang­nahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat der­selben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Ein­reicher eine numerirte Marke als Empfangsbe­scheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Em­pfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den In­habern der Zinsscheinanweisungen^ nicht e t n l a s s e n.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben ge­nannten Provinzialkassen beziehen will, hat der­

(Nachdruck verboten.)

Eine Haut Schleife.

Historische Novelle von Emma Handen. (Fortsetzung.)

Anna Dorset, ein einfach schlichtes achtzehnjähriges Mädchen, in einer kleinen Stadt aufgewachsen, kam an den Hof von England, zitternd und zagend, denn sie fürchtete sich vor Atbions Tyrannen, in dessen Hand sogar das Leben der eigenen Gattin­nen nicht sicher war, sie ahnte bereits, daß sie in Heinrich VIII. Gemahlin keine Jugendfreundin wiederfand, und sah sich in dieser Ahnung nicht getäuscht, als sie zum ersten Mal vor Mylady stand, die äußerlich und innerlich nicht mehr Katharina Parr war. Sie fühlte sich einsam am Hof und schmiegte sich desto inniger an den einzigen Freund und Vertrauten Henry Suffolk an, in dem sie bald den Jugendfreund wiederfand. Diese Seelenstim- mung des unerfahrenen Kindes erkannte Lady Wriothesley mit richtigem weiblichen Scharfblick, und beschloß, sich Anna's als Werkzeug für die Pläne ihres Gatten und dessen Freundes zu bedie­nen, in die sie eingeweiht war, da Beide geglaubt, ohne Hilfe von Frauenhand nicht zum Ziele ge­langen zu können.

Mit scheinbar mütterlicher Liebe kam sie der Einsamen entgegen, die sich auch umgarnen ließ, und so wußte die Lady bald, daß alle, halvergessene Jugendgefühle wieder erwacht waren am Hofe von St. James, aber nicht in Katharinas Brust, wie der Kanzler es gewollt und berechnet, sondern in Suffolks und Anna Dorsets Herzen, in denen sie seit den Tagen der Kindheit geschlummert. So leicht wie der Kanzler gehofft, kam er demnach nicht

selben die Anweisungen mit einem doppelten Ver­zeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zins­scheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzial­kassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen be­darf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuld­verschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 5. Februar 1886.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

I. 249. gez. Sydow.

* * *

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formu­lare zu den Verzeichnissen über die zur Empfang­nahme der neuen Zinsscheine nebst Zinsscheinan­weisungen einzureichenden Anweisungen bet der hiesigen Regierungs-Hauptkasse und den sämmt­lichen Steuerkassen unseres Bezirks unentgeltlich zu haben sind.

Cassel, den 13. Februar 1886.

Königliche Regierung, gez. Magdeburg.

C. I. K. 663.

Des Kaisers und Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 9. December v. Js. dem Münsterbau-Comitü in Ulm (Königreich Württem­berg) die Erlaubniß zu ertheilen geruht, Loose zu den Behufs Gewinnung der Mittel für den Aus­bau des Ulm'er Münsters von ihm geplanten, seitens der Königlich Württembergtschen Staats­regierung genehmigten zwei weiteren Lotterien, zu deren jeder 350,000 Loose ä 3 Mk. ausgegeben werden dürfen, auch im diesseitigen Staatsgebiete zu vertreiben.

Die Verwaltungs- und Polizeibehörden unseres Bezirks werden hiervon mit der Veranlassung in Kenntniß gesetzt, daiür Sorge zu tragen, daß der

zum Ziel, Katharina war zu Schuld und Fehl nicht zu drängen, so mußten denn Intriguen und Schein­beweise helfen. Aber das Wriolhesley'sche Ehepaar wußte recht wohl, daß keine noch so fein gesponnene Intrigue etwas half, wenn es nicht gelang Katha­rina von dem König zu trennen. Sie würde jedes, noch so sein verworrene Gewebe mit kühnem Griff zerreißen, so lange sie um den König war. Die beiden Verschworenen rechneten wohl mit dem Fac- tor: Frauentreue, Frauenklugheit, sie kannten recht gut die zarte, kleine Gegnerin, die sie vernichten wollten, ahnten die Kraft, die in des Weibes Brust liegt, wenn es gilt die höchsten Güter des Lebens zu vertheidigen. Heinrich VIII. Eifersucht mußte geschärt, und in einen günstigen Augenblick benutzt werden, so daß er den Befehl gab, sie in den Tower zu führen, war sie erst dort, so war sie rettungslos verloren: das war die Aufgabe, die sie lösen mußten.

Noch aber wußten sie nicht, war Heinrich VIII. schon so wett um zu glauben, wenn ihm Katharina verleumdet wurde, denn der Kanzler war in der Beziehung nicht des Königs Vertrauter, und ehe sie hierüber nicht sicher waren, durfte aufs Unge­wisse der Schlag nicht geführt werden, der, miß­lingend, das ganze Unternehmen für immer zum Scheitern bringen mußte. Aber endlich wagte es Wriothesley doch die Sonde anzulegen, als der Herbst in den Winter überging. Nachdem er eines Tages Amtsgeschäste mit dem König er­ledigt, begann er also:

Majestät, ich wollte mir noch die Frage erlau­ben, ob wir das etwas niedrige Gehalt des Ober­stallmeisters Mylady's nicht etwas erhöhen wollen, ein solches Journal der Reitkunst werden wir doch

Vertrieb der qu. Loose nicht beanstandet wird.

Cassel den 3. Februar 1886.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Hersfeld, den 17. Februar 1886.

Am Sonnabend den 13. März d. J. Bormittags 10 Uhr wird in dem Rathhaus­saale hier ein Kreistag stattfinden.

Tagesordnung.

1) Einführung der neugewählten Kreistagsab­geordneten.

2) Prüfung der Legitimation der Kreistagsab­geordneten.

3) Wahl des Kreisausschusses.

2076. Der Königliche Landrath

___Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 17. Februar 1886.

Den Herren Ortsvorständen des hiesigen Kreises wird zufolge höherer Verfügung in den nächsten Tagen ein Auszug aus der neu aufgestellten Ent­fernungstabelle zur Berechnung der Marsch-Com- petenzen für die aus dem Bezirke des 1. Bataillons (Hersfeld) 2. Thüringischen Landwehr-Regiments Nr. 32 etngezogenen Heerespflichtigen zum dienst­lichen Gebrauche von mir mitgetheilt werden.

1862. Der Königliche Landrath __________________Freiherr von Schleinitz.

Hersseld, den 17. Februar 1886.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben alsbald auf ortsübliche Weise öffentlich bekannt machen zu lassen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Stutenbesitzer zu bringen, daß die Kö­niglichen Beschäler

auf Station Hersfeld den 25. Fe­bruar d. I. und

aus Station Phtlippsthalden26. Februar d. I. eintreffen werden.

2068. Der Königliche Landrath ____________ Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 18. Februar 1886.

Bei den stattgefundenen Wahlen der Kreistags- Abgeordneten sind nachfolgende Personen als solche für den Kreis Hersfeld gewählt worden und zwar:

A. Für die Stadt Hersfeld:

Apotheker Dr. Müller,

wohl mit klingenden Ketten hier fesseln müssen?

Ist er wirklich ein so sicherer Reiter?" fragte der König, der ahnungslos auf das Gespräch einging.

O gewiß, das hat er ja erst neulich auf der Jagd bewiesen."

Wodurch denn, Wir wissen von nichts?

Ach, Vergebung, da habe ich mich, was man von dem schönen Geschlecht sagen würde, verplap­pert. Mylady verbot ja Majestät den Vorfall zu melden, um Majestät nicht unnütz zu erschrecken und zu ängstigen."

Was ist, erzählen Sie?

Majestät, ist das nicht Unrecht, dem direkten Verbot Mylady's entgegenzuhandeln?"

Wir wollen es aber wissen, Herr Kanzler? rief der durch die Verzögerung gereizte König.

Nun, der Unfall ist ja auch glücklich vorüber­gegangen, es kann ja auch durch meine Erzählung kein Schaden mehr geschehen! Bei der letzten Jagd war Mylady's Pferd scheu geworden und ging durch, wir Alle sahen in starrem Schrecken, dem enteilen­den Renner nach, Mr. Suffolk war der Einzige, der die Geistesgegenwart hatte, sofort im Galopp nachzusetzen, so daß Beide uns bald außer Seh­weite kamen. Als wir sie endlich wieder einholten, ritten sie Seite an Seite nebeneinander, während Mr. Suffolk Mylady's Pferd am Zügel führte, der der schwachen Frauenhand bei dem wilden Ritt entglitten. Er hatte, ein sicherer Reiter, das Kunststück zu Wege gebracht, im rasenden Galopp dem durchgehenden Pferd in die Zügel zu fallen, und es zu bändigen, da es der schwachen Frauen­hand nicht mehr gehorchte. Ist das nicht ein Retterkunststück, das Belohnung verdient?

(Fortsetzung folgt.)