Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis desselben mit „Jllustrirtem Unterhaltungsblatt" 1 Mk. 40 Pfg. pro Quartal excl. Postausschlag.
für den
Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Garmondzeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet und wird bei Wiederholung entsprechender Rabatt gewährt.
.Kreis fjersfefö.
Abonnements-Einladung.
Mit dem 1. April beginnt ein neues Abonnement auf das wöchentlich 3 Mal erscheinende
Kreisblatt für den-Kreis Hersfeld mit der wöchentlichen Gratis-Beilage „Jllustrirtes Unterhaltungs-Blatt."
Wir bitten das Abonnement rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustellung eintritt.
Der vierteljährliche Abonnementspreis für das „Kreisblatt" mit der wöchentlichen Gra- tis-Beilage „Jllustrirtes UnterhaltungsBlatt" beträgt 1 Mark 40 Pf.
Neu hinzutretende Abonnenten erhalten das „Kreisblatt" vom Tage der Bestellung an bis 1. April c. gratis und franco zugesandt.
Inserate finden die weiteste Verbreitung und kostet die viergespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pf. Die Expedition.
Amtliches.
Der §err Minister des Innern hatdemComitä für den Pferdemarkt in Stettin die Erlaubniß ertheilt, in Verbindung mit dem für den 4. bis 7. Juni d. J. in Aussicht genommenen qu. Pferdemarkte eine öffentliche Verloosung von Wagen, Pferden, Fahr- und Reitgegenständen, zu welcher 66,000 Loose ä 3 Mark ausgegeben werden dürfen, zu veranstalten und die betreffenden Loose in dem ganzen Bereiche der Monarchie abzusetzen.
Gaffel den 8. März 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Die Reichs-Telegraphenlinien sind häufig vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigungen, namentlich
(Nachdruck verboten.)
Am einen Aosenstrauß.
Novelle von Th. Hempel.
(Schluß.)
Das Gitter fiel in's Schloß, langsam, schwankenden Schrittes ging Marka dahin.
„Marka!" klang es leise wie ein Hauch an ihr Ohr, zögernd stand sie still. Draußen am Gitter, welches wie eine Scheidewand zwischen ihnen em- porragte, lehnte der Graf.
„Marka, muß es ein Scheiden sein für das ganze Leben, wenn ich jetzt von Ihnen gehed Giebts kein Wiedersehend"
Als sie ihm keine Antwort gab, fuhr er fort:
„Einst entfloh ich von hier, voll Zorn und Bitterkeit, schüttelte den Staub von meinen Füßen. Jetzt kehre ich zurück ein müder Wanderer, klopfe, um Einlaß bittend, noch einmal an der Pforte Ihres Vaterhauses an, wird man sie mir wieder öffnen, mir noch einmal Gastfreundschaft gewährend"
Vergebens lauschte der Graf auf ein Wort von Markas Lippen. Nur die Wipfel der Bäume rauschten leise vom Abendwind bewegt, sie erzählten sich in ihrer Sprache von Glück und Leid, der Bach murmelte sein eintöniges Lied, seine Wellen eilten ruhelos weiter und weiter. Da endlich hörte er leise das erlösende Wort:
„Sie sollen willkommen sein, Gras Kronau."
In demselben Augenblick verschwand Marka an einer Biegung des Weges. Wie lange der Graf noch am Waldesrande stand und ihr nachschaute, nachdem sie längst seinen Blicken entschwunden, das hätte er Niemanden erzählen können. Längst war der letzte Schein des Abendroths der herein-
durch Zertrümmerung der Isolatoren mittelst Steinwürfen 2C. ausgesetzt. Da durch diesen Unfug die Benutzung der Telegraphenanstalten verhindert oder gestört wird, so wird hierdurch auf die durch das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich festgesetzten Strafen wegen dergleichen Beschädigungen aufmerksam gemacht.
Gleichzeitig wird bemerkt, daß Demjenigen, welcher die Thäter vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigungen der Telegraphenanlagen derart ermittelt und zur Anzeige bringt, daß dieselben zum Ersatze und zur Strafe gezogen werden können, Belohnungen bis zur Höhe von fünfzehn Mark in jedem einzelnen Falle aus den Fonds der Reichs- Post- und Telegraphen-Verwaltung werden gezahlt werden. Diese Belohnungen werden auch dann bewilligt werden, wenn die Schuldigen wegen jugendlichen Alters oder wegen sonstiger persönlicher Gründe gesetzlich nicht haben bestraft oder zum Ersatze herangezogen werden können; desgleichen wenn die Beschädigung noch nicht wirklich ausgeführt, sondern durch rechtzeitiges Einschreiten der zu belohnenden Person verhindert worden ist, der gegen die Telegraphenanlage verübte Unfug aber soweit feststcht, daß die Bestrafung des Schuldigen erfolgen kann.
Die Bestimmungen in dem Strasgesetzbuch für das Deutsche Reich lauten:
§. 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegraphenanstalt vorsätzlich Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß von Einem Monat bis zu Drei Jahren bestraft.
§. 318. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegraphenanstalt fahrlässiger Weise Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß bis zu Einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu Neunhundert Mark bestraft rc.
Cassel den 3. März 1886.
__________Kaiserliche Ober - Postdirection.
Kreis Kersfeid.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Berlin, den 23. Februar 1886.
Die Königliche Regierung veranlassen wir, die
brechenden Nacht gewichen, die Sterne erglänzten am Horizont, als er den Rückweg antrat.
Nur schwer gelang es der Dienerschaft, nach der überraschenden Ankunft des Grafen, feine Zimmer in behaglichen Zustand zu versetzen, aber ihr Bewohner schien keinen Mangel zu empfinden. Mit frohem Heimathsgefühl durchschritt er die Räume, die Sehnsucht nach der Ferne war geschwunden. In den Vormittagsstunden des nächsten Tages stand er als Bittender vor Herrn von Schönau und seiner Gemahlin und suchte um die Erlaubniß nach, um die Hand ihrer Tochter werben zu dürfen. Sie ward ihm gewährt, denn die Lieblingspläne der Baronin, ihr Kind als Gemahlin des Prinzen Adolph zu sehen, waren nicht nur an Marka's entschiedenen Widerspruch gescheitert, sondern auch daran, daß der regierende Fürst seinem leichtfertigen Neffen gewisse schlimme Streiche noch nicht verziehen hatte und der Prinz noch immer in einer Art Verbannung vom Hofe leben mußte.
Nun stand Kronau endlich vor Marka, die er» röthend zu Boden blickte.
„Marka, so darf ich wirklich kommend" sagte er mit freudiger Bewegung.
„Sein Sie willkommen, —" entgegnete sie leise und reichte ihm die Hand, welche er fest mit der Seinen umschloß.
„Einst schied ich von Ihnen, mit harten, bittren Worten, können Sie dieselben vergessend Ich belog mich selbst, als ich mir sagte, daß ich Sie nicht mehr liebe. All mein Denken und Fühlen, mein ganzes Herz gehört Ihnen, seit ich Sie kenne. Ich eilte hinweg in die Ferne, ich wollte mich überreden, daß ich Sie hasse, ich bemühte mich sie zu vergessen, vergebens. Ich redete mir ein, daß Sie herzlos,
Ortspolizeibehörden anzuweisen, daß sie von jeder ihnen auf Grund des §. 51 des Unfallversicherungsgesetzes zugehenden Unfallanzeige dem für den Bezirk zuständigen Gewerberathe binnen 3 Tagen eine Abschrift zugehen lassen, demselben auch auf Erfordern Einsicht in das auf Grund des §. 52 zu führende Unfallverzeichniß gewähren. In denjenigen Fällen, in welchen auf Grund des §. 53 eine Untersuchung eingeleitet wird, hat die Ortspolizeibehörde hiervon dem Gewerberathe bet Ueber- sendung der Unfallanzeige, oder sofern die Einleitung der Untersuchung erst später beschlossen wird, durch besondere Anzeige unter Bezeichnung des etwa angesetzten Verhandlungstermins Kenntniß zu geben. Der Minister des Für den Minister für
Innern. Handel u. Gewerbe, gez. v. Pult kam er. gez. V. Boetticher. An die Königliche Regierung zu Cassel.
2093 M. f. H. I. A. 1521 M. d. I.
* *
Cassel, den 9. März 1886.
Abschrift vorstehenden Ministerial-Erlasses erhalten Euer Hochwohlgeboren zur gefälligen Kenntnißnahme und mit der Veranlassung, die Ortspolizeibehörden Ihres Bezirkes mit entsprechender Weisung zu versehen.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Kühne.
An sämmtliche Königl. Landräthe rc. A. II. 3090.
* * *
Hersfeld, den 20. März 1886.
Vorstehender Ministerial-Erlaß wird den Herren Ortsvorftänden des Kreises zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit dem Bemerken mitgethetit, daß für den diesseitigen Regierungsbezirk Herr Medicinal-Assessor Dr. Kind zu Wiesbaden als Gewerberath fungtrt.
3650. Der Königliche Landrath __Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 23. März 1886.
Für die am 23. October 1869 zu Niederaula geborene Karoline Oppenheim ist um Ertheilung eines Reisepasses zwecks Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
3776. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
nur aus Ehrgeiz, nach einer Verbindung mit dem Prinzen strebten, doch mein Herz vermochte nicht die Sehnsucht nach Ihnen zu überwinden. Was früher mich fesselte, gewann mir kein Interesse ab, was sonst mich erfrischte, ließ mich jetzt gleichgiltig. Wie ich auch meine Gedanken abzulenken suchte, Ihr Bild ließ sich nicht aus meiner Seele bannen. Gegen meinen Willen kehrte ich zur Heimath zurück, entschlossen so schnell als möglich dringende Ge- schäfle zu erledigen. Ich fürchtete, Sie als Gemahlin des Prinzen wiederzufinden. Ich sah Sie wieder und noch frei, verklärt durch eine That der edelsten Menschenliebe! Sie schlugen das eigne Leben in die Schanze, um einer Mutter ihr Kind zu retten, wer solch ein Opfer zu bringen vermag, dem schlägt ein edles Herz in der Brust. — Marka, wenn auch nur eine Stimme in diesem Herzen zu meinen Gunsten spricht, dann rauben Sie mir nicht die Hoffnung, Sie die Meine zu nennen."
Marka stand stumm ihm gegenüber, kein Laut entglitt ihren bebenden Lippen. Sie rang ersichtlich nach Fassung, endlich begann sie:
„Graf, Sie sollen die Wahrheit hören. An je- nem verhängnißvollen Abend hatten Sie kein Wort, keinen Blick für mich. Daß ich durch mein Benetz- men Ihre Mißachtung verdient, war mir nicht klar. Sie vertieften sich in das Schachspiel mit einer Dame, nichts vermochte Ihre Aufmerksamkeit davon abzulenken. Als Ihre Mitspielerin so trtumphtrend ausrief: Schach dem König und matt, mich dabei mit höhnischen Blicken ansah, da war es um meine Fassung geschehen. Glühende Eifersucht packte mich, ich wollte Sie von der Dame
I losreißen um jeden Preis. Es gelang mir, wie Sie wissen, ich war nicht gezwungen, die Revanche-