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^ , Amtliches.

Bolscyrnl.ru - - / x_ treffend die BescheluWng dek^ die aus preußischen Staatsfonds zu beziehenoen Pensionen, Wartegelder, Witwen- und Waisen- gelder, sowie Unterstützungen und Erziehungsbei­hülsen. Unter Aufhebung der diesseitigen Le- stimmungen vom 13.^, November 1883 Nr. 15961 über die Beibringung der sogenannten Lebeus-Atteste zu bey Penstons- 20. Quittungen werden die im §. 15 der Anweisung zur Legung der Civil-Pensions-Rechnungen vom 31. Januar 1873 sowie die unter 16b, e und g und in den Anlagen B und C unserer Borschriften vom 7. Juli 1882 (MinisN-Bl. d. i. B. S. 171 und Bei.

(Nachdruck verboten.)

Der ßröe von UoMngsried.

Erzählung aus den bayerischen Vorbergen.

Von Maximilian Schmidt.

(Fortsetzung.)

Ueber den Seeshaupter Bahnhof hinaus führt ein schmales Sträßchen mitten durch ein nunmehr ausgetrocknetes Filz, aus welchem sich viele Bühel, ehemalige Inseln, erheben. Kümmerliche Birken­bäume stehen zu beiden Seiten des Weges. Ueber eine Tannenwaldung zur Linken blicken die hell erleuchteten Schroffen des Karwendels hervor und durch eine üppige wiesengrüne, von Schwarzwal­dungen umgrenzte Thalung schweift der Blick über einen großen Theil der bayrischen Alpenkette, welche vom Golde der Abendsonne magisch beleuchtet war. Aus dem feuchten Moorgrunde stiegen hin und wieder weißlichte Nebelwölkchen empor. Die theil- weise herbstlich gelben und rothen Blätter der Birken und verschiedenen Staudengesträuche, die rothen Trauben au den Berberitzen und die Hagebutten an den Heckenrosen stachen prächtig ab von dem dunklen Grün der bereits im Schatten liegenden Schwarzwaldungen. Die Sichel des Mondes zeigte sich mit zunehmender Schärfe am dunkelblauen, gegen den Horizont hin verblassenden Firmamente. Es mochte gegen 7 Uhr Abends sein.

Außer dem jungen Manne, welcher rüstig auf dem Wege fürbaß schritt, schien kein menschliches Wesen mehr unterwegs zu sein. Nur einzelne Nuß- Häher flogen kreischend von den Birkenbäumen zu den dort und da sich zeigenden, breitästigen, alten Eichen, hoch oben im Aether schwebte ein Raub-

läge zum 19. Stücke des Centr.-Bl. der Abgaben- gesetzgebung) erlassenen Anordnungen, betreffend die Bescheinigung der Quittungen über die aus preußischen Staatsfonds zu beziehenden Pensionen, Wartegelder, Unterstützungen und Erziehungsbei­hülfen, sowie Witwen- und Waisengelder, im Ein­vernehmen mit den Herren Departements-Chess durch nachstehende Bestimmungen abgeändert:

1. Von denjenigen Bezugsberechtigten, welche die ihnen zustehenden Pensionen, Wartegelder oder Unterstützungen an der Zahlungsstelle persönlich erheben, ist zu ihren Special- (Interims-) Quittun­gen über die einzelnen (monatlichen) Hebungen die Beibringung von Bescheinigungen darüber, daß sie

die Quittungen eigenhändig unterschrieben haben und noch am Leben sind,

nicht zu erfordern.

2. Wenn Pensionen, Wartegelder, Unterstützun­gen. oder Erziehungsbeihülfen nicht von den Be­zugsberechtigten sondern von anderen, hiervon ver­schiedenen Empfangsberechtigten bezw. von Vor­mündern oder Pflegern der Bezugsberechtigten an der Zahlungsstelle persönlich gegen eigene Quittung erhoben werden, so ist auch zu den Spezial- (In­terims-) Quittungen dieser Empfangsberechtigten bezw. der Vormünder oder Pfleger

die Bescheinigung der eigenhändigen Unterschrist nicht erforderlich.

Dagegen ist in Fällen dieser Art glaubhaft nachzuweisen,

daß der Bezugsberechtigte am Tage der Fällig- ----^ ^-"- '""""-^n Bezugs noch gelebt

wenn zahlenden ^aiieoiMMoünfJ & 3. Die vorstehenden VorschristenMiund 2 finden entsprechende Anwendung auch auf die durch unsere Bestimmungen vom 7. Juli 1882 (Minist.- W. d. i. V. S. 171) angeordneten Bescheinigungen zu den Quittungen über die nach dem Gesetze vom 20. Mai 1882, betreffend die Fürsorge für die Witwen und Waisen der unmittelbaren preußischen Staatsbeamten (Ges. S. S. 298), zu zahlenden Witwen- und Waisengelder.

Bet Erhebung dieser Witwen- und Waisen­gelder ist in den zu 1 und 2 bezeichneten Fällen ferner von Beibringung der Bescheinigungen darüber,

I vogel seinem Horste zu und vor der Waldung am Wiesengrunde standen ein Paar Rehe, die bei An- st» wieder in ihr grünes Waldschloß zuruckzogen. Sonst waltete die tiefste Stille.

Der Ingenieur sah sich bald von dunkler Wal- dung eingeschlossen, der Weg stieg bedeutend auf. wärts. Je näher er dem heimathlichen Herde kam, desto eigenthümlicher war ihm zu Muthe. Was wartete seiner bort? Wird die alte Mutter, von der er seit einem Jahre nichts mehr gehört, gesund sein, oder wie ein bleiernes Gewicht legte es sich auf sein Herz, als er jetzt dem Gedanken Raum gab oder wenn sie gar gestorben wäre!

Wie lauteten doch ihre letzten Zeilen, die sie dem schreibkundigen Gastwirth vom nachbarlichen Hohen- berg andiklirt hatte? Der junge Mann wieder- holte sich den Inhalt dieses Brieses:

Liebster Laurenz!

Ich schreibe dir auss Gerathewohl, da ich nicht weiß, wo du bist oder ob du noch lebst. Ein harter Schlag hat uns getroffen, dein Bruder Hans, dem ich seit drei Jahren den Hof über­geben habe und der nächstens eine Wittwe hei- rathen wollte, ist plötzlich an einer hitzigen Krankheit verstorben. Komme zurück so bald als nur immer möglich, damit Du den Hof übernehmen kannst. Ich habe recht Angst. Der Hans, Gott sei ihm gnädig, hat in letzter Zeit aus lauter Guatthat für andere viel Schulden auf den Hof gemacht, er hat die schonen Waldungen abgeschlagen und das Holz verschleudert ach, ich bin recht elend, daß er mir nicht gefolgt hat und daß er seinem eige-l nen Kopf nachgegeben hat. Ich hoffe, Gott

daß die bezugsberechtigte Witwe nach dem Tode des Ehemannes, von welchem sie ihr Recht auf Witwengeld herleitet, nicht wieder geheirathet hat,

und daß die mehr als 16 Jahre alten Töchter unverheirathet sind,

abzusehen, sofern dem zahlenden Beamten die in Betracht kommenden Verhältnisse hinlänglich bekannt sind, so daß Erhebungen zur Ungebühr nicht vor­kommen können.

4. Unter der letzteren Voraussetzung ist in den Fällen zu 1 und 2 auch den Empfängerinnen von Unterstützungen die Beibringung des

Attestes über ihren Witwen- resp, ledigen Stand zu den Special- (Interims-) Quittungen zu er­lassen.

5. Die Beibringung

der Lebensatteste,

sowie der Bescheinigungen über die nicht erfolgte Wiederverheirathung der Witwengeldberechtigten und über den Witwen- resp, ledigen Stand der Empfängerinnen von Unterstützungen,

wird für die Special- (Interims-) Quittungen über die einzelnen (monatlichen) Hebungen ferner denjenigen Personen erlassen, welche die ihnen zu­kommenden Pensionen, Wartegelder, Witwengelder und Unterstützungen durch Andere auf Grund solcher unbedenklichen und vorschriftsmäßigen Voll­machten erheben lassen, aus welchen sich zweifellos ergiebt, daß zur Zeit der Fälligkeit der einzelnen Bezüge die dazu Berechtigten sich noch am Leben bezw. im Witwen- oder ledigen Stande befunden haben.

"- Dagegen ist die Beschaffung der Bescheinigun- gere-ao^u---_------

die Eigenhändigkeit der Unterschrift,

das Leben,

bezw. den Witwen- oder ledigen Stand künftighin erforderlich zu den Special- (Interims-) wie auch zu den Jahres-Ouittungen in allen vor­stehend nicht ausgeschlossenen Fällen, insbesondere bei Zahlungen, welche an dritte Personen ohne Beibringung schriftlicher Vollmachten auf Grund der denselben von den Berechtigten anvertrauten Quittungen geleistet werden.

7. Bescheinigungen

über den Besitz des deutschen Jndigenats

wird mir beistehen, bis Du kommst, vielleicht bist Du so glücklich und bringst soviel Geld mit, daß Du den Hof wieder schuldenfrei machen kannst. Ich denke mit rechter Sehnsucht an Dich und bete für Dich Tag und Nacht und Gott wird ja doch wieder helfen und alles zum Guten wenden. Komm nur, so schnell es sein kann.

Deine treue Mutter."

Diesen Brief hatte der Ingenieur erst ein halbes Jahr später erhalten. Sein Entschluß war auch sofort gefaßt, mit dem Ersparten in die Heimath zurückzureisen und seine Mutter aus Noth und Elend zu erlösen. Doch vergingen Wochen und Monate, bis es endlich so weit kam, daß er sich zur Rückfahrt einschiffen konnte. Er hatte zuvor noch einen Bahnbau zu vollenden und konnte erst nach gethaner Arbeit sein Geld erheben. Er nahm sich auch einen Contrakt, nach welchem er bei allen- falsiger Rückkunft sofort wieder in seine Stellung eintreten konnte. Und mit einer ansehnlichen Summe in amerikanischen Werthpapieren und voll frohen Herzens schwamm er über den Ocean der geliebten deutschen Heimath zu.

So war er heute auf dem Dampfboot des Würmsee, um mit demselben die letzte Fahrt zurückzulegen.

Die heimathlichen Hügel grüßten ihn, sein Herz schlug freudig und eiligen Schrittes wanderte er jetzt dem Vaterhause zu.

Auf dem Wege dorthin aber war noch eine andere Stätte, die ihn anzog. In der Nähe des kleinen Waldsees stand ein Bauernhof, da hatte er diejenige zurückgelassen, welche hauptsächlich die Schuld an seiner Auswanderung trug. Es war die Wett-