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Nr. 77. Sonnabend den 3. Juli

1886.

MMß7 Bestellungen auf dasKreisblatt" werden noch fortwährend von allen Kaiserlichen Postanstal- 1cn, Laudbriefträgern und von der Expedition cnt- gcgcugcnommeu

Amtliches.

Allerhöchste Ordre.

Auf den Bericht vom 5. d. Mts. will Ich dem wieder beifolgenden, von dem Kommunallandtage des Regierungsbezirks Cassel zur Ausführung der §§. 35, 38, 44, 45, 64 und 66 der Provinzial- ordnung für die Provinz Hesfen-Nassau vom 8. Juni 1885 beschlossenen Bezirksstatute vom 2. d. Alts. Meine Genehmigung hierdurch ertheilen.

Neues Palais, den 6. Juni 1886.

Wilhelm.

Für den Minister des Innern, von G o ß l e r. !an bin Minister Ves Innern.

Statut für den Bezirksverband des Regierungsbezirks Cassel zur Ausführung der §§. 35, 38, 44, 45, 64 und 66 der Provinzialoronung der Provinz Hessen-Nassau.

§. 1. Der Landesausschuß besteht außer dem Vorsitzenden und dem Landesdirector aus neun (9) Mitgliedern.

2. Für jedes der 9 gewählten Mitglieder ist ein bestimmter Stellvertreter zu wählen, welcher, falls die Behinderung des betreffenden Mitgliedes vor Beginn der Sitzung eintritt, für die ganze Dauer der betreffenden Sitzungsperiode einberufen wird. Tritt eine Behinderung erst während einer Sitzungsperiode ein, so hat nur auf besonderen Beschluß des Landes-Ausschusses die Einberufung des Stellvertreters zu erfolgen.

§. 3. Durch den Kommunallandtag werden, außer dem Landes-Director und den demselben

(Unbefugter Nachdruck verboten.)

Auf dem Kramvethof.

Eine Geschichte aus den Alpen. Von Robert Schweichel.

(Fortsetzung)

Ach, heilige Mutter Gottes, wie lieb' ich ihn doch so sehr !* Cenzi schlug die Augen schmerzersüllt zur Decke empor, woraus sie mit leiser aber fester Stimme sortfuhr, während er sie sprachlos anstarrte: Ja, ich lieb' ihn; denn es ist kein Mensch aus der Welt so wie Franz. Aber wir wissen beide, daß wir nimmer einander angehören können, darum haben wir für's Leben Abschied genommen, dazu- malen, wie ich mit ihm von Täufers nach Haus gekommen bin. Ich hab' nicht schlecht gegen Dich sein wollen, hab' ich doch nimmer gewußt, was bie Lieb' ist, bis daß ich den Franz kennen gelernt habe. Jetzt weiß ich's, und will nicht schlecht sein.

Bin ich verrückt oder Du?* rief er stark ath­mend und strich sich mit allen zehn Fingern durch das graue Haar.Abschied genommen sur s Leben! Für welches Lebend Auf meinen Tod lauert ihr, das ists!

-Nein, nein, nein!* schrie Cenzi entsetzt auf.

AIs ob der Teufel nicht die Welt regierte! Aber ich werd' ihn schon noch meistern in Dir, wenn Du's nicht selbst thust. Und nicht mit Beten und mit Weihwasser, das sag' ich Dir!"

So rief er vor innerer Wuth bebend, trat dicht vor sie und zeigte ihr die geballte Faust. Sie Mich nicht zurück, noch malte sich in ihren Mienen

nach §. 66 der Provinzialordnung zugeordneten oberen Beamten siehe §. 4 noch die Mit­glieder der, nach §. 1 des durch Allerhöchsten Er­laß vom 28. Januar 1869 genehmigten Regle­ments zur Verwaltung des ständischen Schatzes bestimmten Kommission und der Director der Landeskreditkasse gewählt, während der Landes- Ausschuß alle übrigen Beamten des Bezirks-Ver- bandes zu ernennen hat.

8« 4. Dem Landes-Director werden zur Mit­wirkung bei Erledigung der Geschäfte der ge- sammten Verwaltung des Bezirks-Verbandes, insoweit es das Bedürfniß erfordert, bis zu vier obere Beamte, darunter zur Bearbeitung der Wege- und sonstigen Bausachen ein oberer tech­nischer Beamter mit berathender Stimme zuge­ordnet. Die oberen Beamten führen mit Aus­nahme des technischen Beamten, welcher den Titel Landes-Baurath erhält, den TitelLandesrath."

§ 5. Der Landes-Ausschuß ist befugt, Grund­stücke, welche im Eigenthum des Bezirks-Verbandes oder von Anstalten desselben stehen, zu veräußern, falls dieselben nicht über einen Hectar groß sind, und keinen höheren Werth als Sechstausend Mk. haben.

§. 6. Urkunden und Vollmachten, mittelst deren der Bezirks-Verband Verpflichtungen über­nimmt, werden, wenn sie die Bezirks-Anstalten, die Landstraßen- und Landwegebau-Verwaltung, das Landarmenwesen, die Fürsorge für verwahr­loste Kinder> die Unterstützung von milden Stif­tungen und Wohlthätigkeits-Anstalten, sowie kunstgewerblichen und lanbwirthschaftlichen Lehr- Anstalten bezw. den Unterhalt von Pfleglingen in solchen, die Förderung von Kunst und Wissen­schaft und die Verwaltung der besonderen Neben- fonds, als: Viehseuchen-, Meliorations- und Reserve-Fonds betreffen, rechtsgültig für den Bezirks-Verband von dem LandeS-Director unter Beidrückung seines Amtssiegels vollzogen. Aus-

irgend welche Angst.

Droh' mir nicht, es hilft nichts," sagte sie mit einem schwermüthigen Tone.Ich hab' mit meinem Herzen gerungen, aber es hat mir nichts geholfen. Es hilft alles nichts. D'rum mach' gleich ein End! Nimm Dein Messer und stich mich todt! Gieb mir Gift. Es ist alles eins, von dem Franz kann ich nicht lassen."

Sterben ist Kinderspiel, leben sollst! Du sollst noch kennen lernen, wie süß das Leben mit mir schmeckt," höhnte er und faßte sie am rechten Handgelenk, so daß sie vor Schmerz aufschrie.

Da kam Gundl aus der Küche herein. Durch das laute und heftige Sprechen aufmerksam ge­worden, hatte sie gelauscht. Wie wenig hold sie Cenzi war, zu weit sollte der Bauer denn doch nicht gehen! Die Knie zitterten ihr vor Angst, aber ihre Mienen verriethen nichts davon und als Marlinger der Cenzi Arm losließ, sie ansuhr, was sie wolle, antwortete sie gleichmüthig:

O, ich wollte nur schauen, wie's an der Zeit ist,"

Sie sah nach der Uhr, die neben dem Ofen an der Wand hing mib entfernte sich wieder. Mar­linger warf unterdessen die Thür nach dem Flur hinter sich zu.

Cenzi halte sich auf einen Stuhl fallen lassen und blickte aus ihr Handgelenk, das von den Finger­malen ihres Mannes roth war. Keine Thräne löschte den Brand ihrer Augen. Sie saß und starrte wie versteinert und dachte an nichts. Eine kalte Oede herrschte in ihrem Kopfe und Herzen. So saß sie wohl zehn Minuten lang; dann schrie

[ genommen hiervon bleiben Urkunden, welche sich auf die Veräußerung oder den Erwerb von solchen Grundstücken und Jmmobiliarrechten beziehen, die einen größeren Werth als Sechs­tausend Mark haben.

Uebersteigt im einzelnen Falle der Werth einer für den Bezirks-Verband zu übernehmenden Ver­bindlichkeit den Betrag von 6000 Mark Sechstausend Mark so ist die Urkunde vom Landes-Director und einem der ihm nach §. 4 dieses Statuts zugeordneten oberen Beamten zu vollziehen.

Cassest den 23. Juni 1886.

Die Herren Minister des Innern und der geist­lichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten haben in Folge der Beschlüsse des Bundesraths vom 18. Juni v. I. (§. 372 d. Protokolle), betreffend die Herstellung einer Statistik der Todesfälle an Pocken, durch gemeinschaftlichen

vom 28. V. Acts. ^ g< ^ ^ 4141117 angeordnet, daß fortan die Standesbeamten über jeden in ihrem Bezirke vorgekommenen Sterbe­fall, auf dessen Zählkarte als Todesursache Pocken angegeben werden, ein Duplicat der Zählkarte binnen 2 Tagen nach Anmeldung des Sterbe­falles dem zuständigen Kreis-Phystkus unfrankirt zufertigen. Die Duplicate find als solche durch die Bezeichnung derselben mit dem WorteAb­schrift" am oberen Rande kenntlich zu machen.

Was die Entschädigung betrifft, welche den Standesbeamten für die Anfertigung dieser Duplicate von den Zählkarten der an Pocken ver­storbenen Personen zu gewähren ist, so ist die­selbe in gleicher Höhe zu bemessenunb zu liquidiren, wie die Entschädigung für die Her­stellung der Zählkarten selbst.

Die gegenwärtige Anordnung tritt mit dem 1. Juli d. I. in Kraft; um jedoch die von dem

sie wieder auf wie vorhin, jedoch nicht aus Schmerz. Empörung, Zorn, Haß flammten aus ihren Augen. Sie schnellte in die Höhe und ging rastlos hin und her. Es wogte und wühlte schrecklich in ihrer Brust. Nein, sie hatte bisher nicht daran gedacht, daß ihr Mann sterben, und sein Tod sie frei und glücklich machen könnte. Jetzt stieg der Gedanke aus dem Abgrund des Elends auf, den seine Eifer­sucht und seine Gewaltthat vor ihr aufgerissen. O, wie unendlich tief stand er unter Franz, und er sank tiefer und tiefer, und die Kette, durch die sie an ihn gefesselt war, wollte nicht reißen!

Heilige Mutter Gottes, laß ihn sterben," ächzte sie und rang die Hände.

Marlinger zankte unterdessen in der Käserei wegen eines Nichts mit dem Sennen. Er war ärgerlich aus sich, daß er in seinem Zorn Gewalt gegen seine Frau gebraucht hatte, konnte er sich doch nicht verhehlen, daß er sich dadurch vor seiner Frau erniedrigt hatte, er, der stets behauptet und gezeigt, daß er über alles lache. Wenn er sich aber wieder au ihr Geständniß erinnerte, so wollte er fast den Verstand vertieren. So etwas mußte ihm, dem Stephan Marlinger,geschehen.Hahnrei!" gellte es in ihm und es erschien ihm nichts hart genug, um Cenzi für ihre Untreue zu strafen. Trotz ihrer Versicherung des Gegentheils, blieb er dabei, daß sie auf seinen Tod wartete, um mit Jranz glücklich zu werden. Gut, es lag in dem Gesetz der Natur, daß er Franz würde das Feld räumen müssen, aber das Warten wollte er ihr vergällen. Er that es in einer Weise, die nicht