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_________Mit wöchentlicher Kratis-IeikageMuftrirtcs Anterhaktungsökatl"._________

Nr. 87. Dienstag den 27. Juli 1886?

Amtliches.

Hersfeld, den 22. Juli 1886.

Indem ich nachstehend eine Bekanntmachung des Reichs - Versicherungsamtes vom 10. Juni d. I., betreffend die Anmeldung unfallversiche- rungspflichtiger Baubetriebe zur öffentlichen Kenntniß bringe, fordere ich die betreffenden Betriebsunternehmer hierdurch auf, die in ihren Betrieben beschäftigten versicherungspflichtigen Personen bis spätestens zum 1. Se p l e m b e r d. I. unter Benutzung des nachstehenden Formu­lars dahier bei 5 Mk. Strafe anzumelden.

Zugleich erhalten die Herren Ortsvorstände des Kreises die Auflage, mir bis zum erwähnten Zeitpunkte über die in ihren resp. Gemeindenre. wohnhaften betreffenden Gewerbetreibenden Ver­zeichnisse einzureichen.

b084. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Bekanntmachung, betreffend die Anmeldung unfallversicherungs- pflichtiger Baubetriebe. Vom 10. Juni 1886.

Laut Bekanntmachung vom 27. Mai 1886 im Reichs-Gesetzblatt Nr. 17 Seite 190 hat der Bundesrath auf Grund des §. 1 Absatz 8 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 (Neichs-Gesetzblatt Seite 69) beschlossen

Arberter-And Betriebsbeamte, welche von einem Gewerbetreibenden, dessen Gewerbe­betrieb sich auf die Ausführung von Schrei­ner- (Tischler-), Einsetzer-, Schlosser- oder Anschlägerarbeiten bei Bauten erstreckt, in diesem Betriebe beschäftigt werden, mit der Wirkung vom 1. Januar 1887 an für ver- sicherungspflichtig zu erklären.

Gemäß §. 11 des Unfallversicherungsgesetzes hat daher jeder Unternehmer eines der vorge­

(Unbefugter Nachdruck verboten.)

Hom Sawyer's Aveuteuer.

Nach dem Englischen des Mark Twain. (Fortsetzung.)

UDie Beiden sprachen es nun alles durch und gelangten, als sie die Stadt erreicht, schließlich zu der Ansicht, er könnte doch vielleicht jemand anders gemeint haben mindestens doch, daß er nur Tom gemeint habe, da doch nur der als Zeuge gegen ihn aufgetreten war.

t Schwacher, dürftiger Trost für Tom, allein in der Patsche zu sitzen. Mitleidenschaft wäre seiner Meinung nach in diesem Falle unendlich tröstlich gewesen.

3. Kapitel.

Die Abenteuer des Tages füllten Toms Träume in der Nacht und quälten ihn mächtig. Viermal hatte er schon die Hand am Schatz und viermal entglitt er ihm sbeim Erwachen, welches ihm die harte Wirklichkeit und seinen Unstern unbarm- herzig vorführte. Im frühen Molgewichte über­dachte er die Einzelnheiten seiner großen Erlebnisse; sie erschienen ihm wie weit in der Vergangenheit zurückliegend, oder als Ereignisse einer anderen Welt. Endlich bauchte ihm, daß das ganze Aben­teuer ein Traum gewesen. Diese Idee fand wesentlich darin ihre Unterstützung, daß die Menge Geld, die er gesehen, eine zu ungeheure gewesen war, um wirklich zu existiren. Er hatte nie mehr als höchstens fünfzig Dollars auf einem Haufen gesehen^ und bildete sich wie alle Jungens seines

nannten Betriebe denselben unter Angabe des I Gegenstandes und der Art des Betriebes, sowie' der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten versicherungspflichtigen Personen binnen einer vom Reichs-Versicherungsamt zu bestimmenden Frist bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden.

Diese Frist wird hiermit auf die Zeit bis zum 1. September 1886 einschließlich festgesetzt.

Welche Staats- oder Gemeindebehörden als untere Verwaltungsbehörden im Sinne des Un­fallversicherungsgesetzes anzusehen sind, ist von den Centralbehörden der Bundesstaaten in Ge- mäßheit des §. 109 des genannten Gesetzes seiner Zeit bestimmt und öffentlich bekannt gemacht worden (vergl. Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1886 Seite 19 ff.).

Im Uebrigen wird wegen der Anmeldung auf den nachstehend abgedruckten §. 11 des genannten Gesetzes, sowie auf das beigefügte Anmeldungs­formular hingewiesen.

Die Anmeldungspflicht erstreckt sich nicht auf die Unternehmer von Betrieben, welche bereits auf Grund des §. 1 Absatz 3 und 4 a. a. O. als Betriebe mit Motoren oder mit mindestens zehn Arbeitern in das Kataster einer Berufsge- noffenschaft ausgenommen worden sind. .

Berlin, den 10. Juni 1886.

Das Reichs-Versicherungsamt. Bödiker.

§. 11 des Unfallversi cheru ngsgesetzes.

Jeder Unternehmer eines unter den §. 1 fallen­den Betriebes hat den letzteren binnen einer von dem Reichs-Versicherungsamt zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Frist unter Angabe des Gegenstandes und der Art desselben, sowie der Zahl der durchschnittlich darin beschäf­tigten versicherungspflichtigen Personen bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden.

Für die nicht angemeldeten Betriebe hat die

Alters und seiner Lebensstellung ein, daß, wenn man vonhundert* odertausend* Dollars spreche, das nur Redensarten seien, und es dergleichen Summen in der Welt überhaupt nicht gäbe. Nie­mals war ihm der Gedanke gekommen, daß eine Summe wie hundert Dollars sich überhaupt in jemandes Besitz befinden könne. Hätten seine Be­griffe von verborgenen Schätzen analysirt werden können, so hätte sich gezeigt, daß sie neben einer Handvoll realer Werthe ganze Scheffel unfaßbarer glänzender unbestimmter Dinge umfassen.

Bei weiterem Nachdenken wurden ihm jedoch die verschiedenen Phasen seines Abenteuers immer klarer, und die Umrisse immer schärfer, bis sich ihm nach und nach die Ueberzeugung aufdrängte, daß doch das alles kein Traum gewesen sei. Doch mußte der Ungewißheit ein Ende gemacht werden; so machte er sich denn nach einem eiligen Frühstück auf die Suche nach Huck.

Huck saß auf dem Kanonenlauf eines flachen Bootes, ließ die Füße im Wasser baumeln und sah höchst melancholisch aus.

Tom hatte sich vorgenommen, Huck solle das Gespräch auf die Sache bringen. Wenn das unter­bliebe, so sei der Beweis, daß alles nur ein Traum gewesen, geliefert.

Holla Huck!*

Holla Tom!"

Schweigen beiderseits.

Tom! hätten wir die infamen Geräthschaften bei dem umgestürzten Baum liegen lassen, so hätten wir jetzt das Geld. Oh es ist schändlich."

untere Verwaltungsbehörde die Angaben nach ihrer Kenntniß der Verhältnisse zu ergänzen.

Dieselbe ist befugt, die Unternehmer nicht an- ^emeldeter Betriebe zu einer Auskunft darüber innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Geldstrafen im Betrage bis zu Einhundert Mark anzuhalten.

Die untere Verwaltungsbehörde hat ein nach den Gruppen, Klassen und Ordnungen der Reichs- Berufsstatistik geordnetes Verzeichniß sämmtlicher Betriebe ihres Bezirks unter Angabe des Gegen­standes und der Art des Betriebes, sowie der Zahl der darin beschäftigten versicherungspflich- tigen Personen aufzustellen. Das Verzeichniß ist der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen und von dieser erforderlichenfalls hinsichtlich der Einreihung der Betriebe in die Gruppen, Klassen und Ordnungen der Reichs-Berufsstatistik zu be­richtigen.

Die höhere Verwaltungsbehörde hat ein gleiches Verzeichniß sämmtlicher versicherungspflichtigen Betriebe ihres Bezirks dem Reichs-Versicherungs­amt einzureichen.

Formular für die Anmeldung.

Staat.......Kreis ,Amt)......

Regierungsbezirk . . . Gemeinde- (Guts-) Bezirk . , , Anmeldung

auf Grund des §. 11 des Unsallversicherungsgesetzes.

Gegenstand

rungs-

*

Name des

! Zahl der durch, schnittlich beschästia,

mers (Firma). I

Unterneh--irr

Bejriei

..... ... den ...... . 1886.

(Unterschritt des zur Anmeldung Verpflichteten.)

*) Nur solche Betriebe, welche sich auf die Ausführung von Bauarbeiten erstrecken, sind anzumelden; doch ist nicht

Pflichtigen Personen.**)

Le­er- langen

Es ist kein Traum, ich habe aljo nicht ge träumt! Ich wollte, es wäre ein Traum gewesen. Wahrhaftig, das wollte ich!*

Was ist kein Traum?"

Na, die Geschichte von gestern. Ich glaubte halb und halb, ich hätie sie geträumt."

Geträumt! Wäre die Treppe nicht zusammen­gebrochen, da hättest Du's zu wissen gekriegt, wie viel Traum dabei war. Ich habe reichlich geträumt, die ganze Nacht, von nichts als von dem spanischen Satan mit den verklebten Augen; Hol' ihn der

Kukuk!*

Ach was; finden wollen wir ihn, dem Gelde nachspüren!*

Das finden wir niemals, Tom. So etwas wird einem nur einmal geboten und das eine Mal haben

wir verpaßt. Mir würde das Zittern in alle Glieder fahren, wenn ich ihn zu sehen kriegte." Mir auch, gewiß, aber sehen möchte ich ihn doch und ihm nachschleichen nach seiner Nummer zwei."

Nummer zwei, ja so sagte er. Ich sinne immer darüber nach, kann aber nichts herauskriegen.

Was denkst Du Dir dabei?*

Keine Ahnung. Da steht mir der Verstand still. Gelt Huck, sollte es vielleicht eine Haus­nummer sein?* _. , _ .

Hausnummer? Du lieber Himmel, Tom! Nein. Wenn's eine ist, dann gewiß nicht in d'esem Nest. Hier haben die Häuser ja gar keine Nummern." Allerdings. Lab' mal einen Augenblick

Halt, es kann eine Ztmmernummer in einem