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Mit wöchentlicher Kratis-Aeitage „ZssustrirLes Anterhattungsölatt".
Nr. 102. Dienstag den 31. August 1886.
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Amtliches.
Auf Grund des §. 2 des Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 resp, auf Grund des §. 107 des Zuständigkeits- gesetzes vom 1. August 1883 wird hierdurch bestimmt, daß die Jagd auf Rebhühner den 31. August und die Jagd auf Hasen den 15. September d. J. ihren Anfang nimmt.
Cassel, den 19. August 1886.
Namens des Bezirks-Ausschusses: ___Der Vorsitzende, i. V. Göb el.__
Hersfeld, den 28. August 1886.
Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß bei der Aufstellung des nach §. 86 der Gemeindeordnung vom 23. October 1834 vorgeschriebenen Grund-Etats über die Einnahmen und Ausgaben bezüglich der hier in Betracht kommenden Landgemeinden Niederaula, Schenklengsfeld, Friedewald, Heringen, Mecklar, Friedlos, Kirchheim und Obergeis nicht immer nach den mittelst diesseitiger Verfügung vom 26. Novbr. 1868 Nr. 12046 vorgeschriebenen Grundsätzen verfahren wird, weshalb ich mich veranlaßt sehe, die maßgebenden Bestimmungen der besagten Verfügung nachstehend zur Kenntniß der betreffenden Herren Ortsvorstände mit der Weisung zu bringen, solche auch dem
(Nachdruck verboten.)
Auf den Wagen des Lebens.
Novelle von E. Schlegel.
(Fortsetzung.)
Dem jungen Paare hatte der Schwiegervater unweit K. einen reizenden Wohnsitz erbauen lassen; es war ein stilles ländliches Asyl, verbunden mit einer einträglichen Ziegeltabrikatwn — doch schien das gezückte Damokles-Schwert auch bis in diese Einsamkeit zu dringen, um überall schneidend dazwischen zu schlagen.
Verfehlte Spekulationen, unberechnete Tragweite verschiedener Unternehmungen des alten Herrn erschütterten den Wohlstand dieser Familie — die leichtfertig angelegten Pläne des jungen Scherler, vereint mit schlechten Zettumständen führten einen gewaltigen Sturz herbei. Die gegenseitigen Begegnungen zwischen Vater und Sohn gestalteten sich von Tag zu Tag schroffer; die meist kurze Redeweise Hubert's trug keineswegs dazu bei, die düster aufgeregte Stimmung zu beschwichtigen — sie gab das Signal zu plötzlich schneidender Trennung — ohne Ausspruch, ohne Ausgleich. Die Mittel erschöpften sich rapide, man griff zu Verlängerungen, zu allen sich bietenden Hilssgeldern, bezahlte Wucherzins, doch den wildrollenden Stein vermochte nichts mehr auszuhalten. Zwei Familien waren ruinirt und Elisabeths Gatte war entflohen.
Der kommende Morgen brächte bei Rath's das
Gemeinderathe und Ausschuß zur Einsicht und Beachtung mitzutheilen.
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1) Der Grundetat ist dem deshalbigen Formulare, welches in der Bnchdrnckerei der Gebr. Funk dahier zu haben ist, gemäß in doppelter Ausfertigung aufzustellen.
2) Die zn einer und derselben Einnahme- und Ausgabe-Rubrik gehörigen Posten sindthun- lichst speciell aufzuführen, und, wo dieses nicht ausführbar ist, durch ein dem Etate beizufügendes Verzeichniß zu belegen.
3) Ueber diejenigen Posten, welche einer Erläuterung bedürfen, hat der Gemeinderath solche in der dazu bestimmten Rubrik des Formulars zu ertheilen; namentlich sind die Gründe der Veränderungen, welche gegen die Sätze des vorhergehenden Jahres eintreten, anzugeben, Ausfälle in den bisherigen Einnahmen zu erläutern.
Bei Einnahmen aus Gemeindewaldungen nnd Ausgaben für solche ist auf die deshalbigen Nutznngs- und Culturvorschläge, bei Sauereien auf die geprüften Kostenvorschläge und etwaige Zeichnungen Bezug zu nehmen; bei außerordentlichen Erhebungen ist deren Statthaftigkeit und Nothwendigkeit nach §. 77 der Gemeindeordnung zu begründen.
4) Sollten weitläufigere Erörterungen nöthig sein, so ist auf besondere, darüber aufzuneh- mende Protokolle im Etate Bezug zu nehmen.
5) Der mit den nöthigen Erläuterungen und Belegen versehene Grundetat gelangt sodann an den Gemeindeausschuß, welcher denselben gemäß des Schlußsatzes des §. 80 der Gemeindeordnung revidirt, zu demselben entweder seine Zustimmung ertheilt (namentlich hinsichtlich der im §. 80 der Gemeindeordnung aufgeführten Gegenstände, sofern er zu diesen seine Einwilligung nicht bereits
Gefühl eines bangen Tages mit sich; die Ereignisse waren keineswegs derartig erledigt, daß man nicht deren Folgen fürchtete. Außerdem aber verlangte dieser Tag auf Stunden eine konventionelle Höflichkeitsmaske, und Jeder zweifelte an der kor- recten Durchführung seiner Rolle; es war der angekündigte Besuchstag des neuverlobten Paares.
Elisabeth verblieb in ihrem Zimmer, bis sie wußte, daß Asta, Klavierstunden gebend, aus dem Hause sei. Sie sah verweint, übernächtigt aus, und um den Mund spielte ein unsagbar kummervoller Zug. Ihr Alter mochte zu Anfang der zwanziger Jahre stehen, wenngleich ernste, tiefe Stirnfalten und die schwarze Kleidung sie älter erscheinen ließen. Das kränkliche Aussehen des Gesichts beeinträchtigte wohl dessen frühere Anmuth, ohne aber den Zügen das fesselnd Interessante zu nehmen. Dunkles üppiges Haar und lebhaft braune Augen ließen auf ein leicht erregbares Temperament schließen.
Es war noch früh, als Elisabeth in die Wohnstube trat. Die Mutter war ruhig, doch in jener Stimmung, welche ein weiteres Gespräch zu inhi- biren wünscht. Elisabeth fühlte, wie jedes ihrer beabsichtigten Worte sich gewaltsam zurückdrängte, ergriff das vergessene Schürzchen ihres Knaben und kehrte zurück. Das Kind erwachte und streckte seiner Mutter beide Aermchen entgegen.
„Du lieber Herzensjunge!- rief die junge Frau. „Gott Lob, daß Du Deine blitzenden Augen auf- schlägst, ist mir's doch, als sähe ich des Hergotts Sternenhimmel, wenn ich da hineinschaue."
erklärt hat), oder die etwa Vorgefundenen Anstände bemerkt.
Deshalbige weitläufigere Erörterungen bleiben besonderen Protokollen vorbehalten, auf welche dann Bezug zu nehmen ist.
6) Hierauf erhält der Gemeinderath den Etat zurück, prüft die etwaigen Bemerkungen des Ausschusses und trägt die für nöthig erachteten Erwiderungen in die betreffende Spalte des Formulars ein.
7) Behufs Beseitigung etwaiger Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Gemeinderathe und Ausschusse veranlaßt der Ortsvorstand eine Zusammenkunft des Gemeinderaths und Ausschusses, in welcher die betreffenden Punkte weiter berathen und erörtert werden.
Im Falle gütlicher Vereinbarung ist das Erforderliche an der dazu bestimmten Stelle einzutragen. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zu Stande, so ist der Grundetat dennoch und zwar mit geeignetem Vorbehalte abzuschließen, oder falls die streitigen Punkte von größerer Erheblichkeit sind, diese Ab- schließung auszusetzen und das im §. 83 der Gemeindeordnung vorgeschriebene weitere Verfahren zuvor einzuleiten.
8) Der abgeschlossene Grundetat ist sodann von dem Ortsvorstande, den Mitgliedern des Gemeinderathes und Ausschusses zu unterschreiben und bis zum 10. März eines jeden Jahres in doppelter Ausfertigung an mich einzusenden.
9486. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 26. August 1886.
Im Anschlüsse an meine Verfügung vom 10. April c. I. A. 4 im Kreisblatt Nr. 48, die Wahl von Personen, welche als Schiedsmänner zu den Schätzungs-Commiffionen bei Viehseuchen heranzuziehen sind, betreffend, wird hierdurch weiter
Und der Knabe schüttelte vor Lust sein Lockenköpfchen und wühlte in seinem Bett das Unterste zu Oberst.
„Ah, sieh einmal Conrad, der gute Großpapa!"
Mit freundlichem „Gott grüß Euch- war der alte Herr eingetreten und nahm den Enkel auf seinen Arm; sein Antlitz war plötzlich heiter, doch wich dieser Ausdruck nach wenigen Augenblicken und machte einer tiefen Wehmuth Platz.
„Du armes, armes Kind, wie unglücklich bist Du in all' Deinem Glück!- sprach der Geheimrath still vor sich hin.
„Ach, Vater, zerreiß mir das Herz nicht ganz; laß doch dem Kind seinen Himmel, er ist ja so hoch und rein, daß der Menschenjammer gar nicht hineinreicht."
„Du hast Recht, meine brave Lisbeth, wir wollen unseren trüben Gedanken nicht mehr als nöthig Audienz geben; sie erzwingen sich oft genug den Zutritt und verbittern unser Dasein.-
„Meinst Du, Väterchen, daß dies nur Gedanken thun? Es giebt leider auch Menschen, welche den Weg zu unserem Schmerze finden, um daraus ihre Laufübungen zu vollbringen.-
„W'e soll ich Deine Andeutung verstehen fragte Scherler, setzte den Buben vom Arm und blickte seine Schwiegertochter forschend an.
Lisbeth seufzte; „das läßt sich nicht so kurz be- antworten, ich — ich dachte nur so."
„Die Aeußerung muß aber doch irgend eine Ursache haben, mein Kind; doch, täusche ich mich, oder siehst Du heut noch angegriffener aus? hast