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grrüftlhn Kreisblktt.

Wit wöchentlicher Kratis-AeitageIllustrirtes Anterhaltungsölatt".

Nr. 107. Sonnabend den 11. September 1886.

Amtliches.

Der Herr Minister des Innern hat dem ge- schästsführenden Ausschuß für den Luxus-Pferde- markt in Schneidemühl die Erlaubniß ertheilt, in Verbindung mit dem für den Monat Mai künftigen Jahres in Aussicht genommenen qu. Pferdemarkte eine öffentliche Verloosung von Wagen, Pferden, Fahr- und Reitgegenständen und Münzen, zu welcher 100,000 Loose ä 1 Mk. ausgegeben werden dürfen, zu veranstalten und die betreffenden Loose in dem ganzen Bereiche der Monarchie abzusetzen.

Caffel, den 6. September 1886.

Der Regierungs-Präsident. I. V.: A l t h a u s.

' Berlin, den 28. Mai 1886.

Auf den Bericht vom 18. Februar d. I. be­treffend den Betrieb des Kleinhandels mit Spi­ritus ohne gleichzeitiges Feilhalten von Brannt­wein im Nebengewerbe, erwidern wir der Königlichen Regierung Folgendes:

Anlangend zunächst die Frage der Concessions- pflichtigkeit des in Rede stehenden Gewerbebe­triebes, so kann dieselbe im Hinblick auf den an und für sich völlig klaren Wortlaut des §. 33 Abs. 1 der Reichsgewerbeordnung nur bejaht werden rc.

Was die Frage der Besteuerung des Kleinhan­dels mit Spiritus im Nebengewerbe anbelangt, so macht der §. 15 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. Juli 1861 (Ges.-S. S. 697) die Steuerpflicht in der Gewerbesteuerklasse B. 11. mit dem Mittel­satze der Klasse ß. von dem Betriebe des Klein­handels mit geistigen Getränken als Nebenge­werbe auf Grund besonderer Concession abhängig.

Nachdem nun bereits durch den vorerwähnten Cirkular-Erlaß vom 17. Mai 1858 also vor Erlaß des Gesetzes vom 19. Juli 1861 fest­

(Nachdruck verboten.)

Aus den Wogen des Lebens.

Novelle von E. Schlegel.

(Fortsetzung.)

Asta horchte mit zunehmender Spannung; ein höhnisches Lächeln umzog den Mund, als sie end­lich triumphirend rief:Also halte ich doch wieder Recht Du sprichst mit Bezug, nicht wahr? auf Fräulein Böller oder Möller, wie sie heißt o ich ahne! kann sie mir lebhaft vorstellen, dieseneue Schwägerin" ja lebhaft vorstellen; als wenn wir nicht an dem einen Exemplar hier auf Lager genug hätten! Schöne Ehre solche Salbenbutte kennen zu lernen. Konnte sie denn wenigstensMir und Mich" unterscheidend

Laut lachend sagte die Bestürmte:Aftchen, Du entwirfst ja ein schauerliches Bild von"

Still, still, Mutter, ich weiß genug. Seit die Jungens aus dem Hause sind, ist auch jede Spur von Vernunft 'aus ihnen entschwunden. Wie lange wird es dauern und Gustav verräth in all seinen Maniren ebenso den neugebackenen Proletarier wie Hubert lediglich durch den intimen Umgang."

Kind, Du mußt nicht übertreiben! Sorgen um das tägliche Brot, wie bet Hubert, tragen nicht dazu bei, die seinen Maniren eines Gentleman auszubilden."

schön es gereut mich schon wieder, etwas erwidert zu haben Recht habe ich ja nie." Polternd raffte die Tochter ihre Sachen zusammen und stürmte zur Stube hinaus.

gestellt ist, daß Spiritus als Getränk im Sinne der Allerhöchsten Ordres vom 7. Februar 1835 und 21. Juni 1844 anzusehen und deshalb der Kleinhandel mit demselben concessionspflichtig sei, kann es keinem begründeten Zweifel unter­liegen, daß dieser Handel, wenn er als Neben­gewerbe betrieben wird, der Besteuerung in der Klasse B. II. nach der oben bezeichneten Gesetzes­stelle unterliegt. Dies gilt jedoch selbstverständlich nicht von denalurirtem Spiritus.

Die Königliche Regierung wolle hiernach in Betreff des von einer Anzahl von Kaufleuten und Händlern im dortigen Bezirke ohne Concession und ohne Entrichtung der vorerwähnten Steuer im Nebengewerbe betriebenen Kleinhandels mit Spiritus das Weitere veranlassen.

Zugleich ermächtigen wir die Königliche Regie­rung von einer weiteren Verfolgung der von den gedachten Gewerbetreibenden bisher begangenen Kontraventionen der in Rede stehenden Art Ab- stand zu nehmen.

Der Finanz-Minister. Der Minister des gez. von Scholz. Innern.

J. V.: gez. Herrsurth. An die Königliche Regierung zu Wiesbaden.

F.-M. II. 6225. - M. d. J. II. 5835.

* * *

Caffel, den 31. August 1886.

Auszugsweise Abschrift des Ministerial - Er- , c » / Fin.-Min. 11. 62251 laffeS vom 28. Mal d. li. 5835 ) erhält das Königliche Landrathsamt zur Kennt­nißnahme mit der Veranlassung, diejenigen Kauf­leute und Händler, welche den Kleinhandel mit Spiritus, ohne gleichzeitiges Feilhalten von Branntwein, im Nebengewerbe betreiben, vom 1. April d. I. ab nachträglich zur Gewerbesteuer der Klasse B. 11. zu veranlagen.

Von einer Verfolgung der von dem gedachten

Beinahe eine Woche ist verflossen. Frau Elisa­beth war rastlos thätig nach verschiedenen Seiten. Oftmals unternahm sie weite Wege, ausgerüstet mit dem festen Glauben an ein endliches Gelingen. Bis jetzt hatte sie die Zuversicht in die Ferne ge< lührt, aus welcher sie stets niedergeschlagen heim- kehrte. Auch heute schien der Gang erfolglos ge­wesen, denn ihre Mienen zeigten tiefe Bekümmer- niß. Es ging Jemand neben ihr her, ohne daß sie den Begleiter bemerkte.

Nach einem Weilchen aufmerksamer Beobachtung wurde sie gefragt:Wo kommst Du her, wo willst Du hin? Grüß Gott, Elly!"

Ueberrascht hemmte die Angeredele den Schritt. Ah, Gustav ich hatte Dich nicht gesehen!"

So kleine Menschen schlüpfen stets mit unter, ohne besondere Aufmerksamkeit zu erregen," scherzte der große, dicke Mann.Du wandelst ja einher, wie eine Somnambüle übt vielleicht der magische Laternenschimmer

Ach weißt Du, spotte nicht; ich bin wieder melancholisch, traurig, verzagt Alles, um für Andere ungenießbar zu sein."

Das kommt einmal auf den Versuch an; laß doch Deine Gedanken hören, sprich Dich aus, offen, liebste Elly, damit Du Erleichterung hast von Deinen Worten."

Eine lange, traurige Geschichte, fast zu lang für unsern kurzen Heimgang und doch was habe ich eigentlich zu sagen? wie kann doch ein einziger Gedanke oftmals so schwer sein, daß die Worte nicht ausreichen, ihn Anderen in der Weise

Gewerbetreibenden bisher begangenen Ueber- tretungen der in Rede stehenden Art ist auf Grund eines an uns ergangenen Finanz-Mi- nisterial-Erlasses vom 22. Juli II. 8013 Abstand zu nehmen.

Königliche Regierung, Abth. für directe Steuern, Domänen u. Forsten.

S ch ö n i a n.

An sämmtliche Landrathsämter des Bezirks rc. C. I. 6486.

* *

Hersfeld, den 7. September 1886.

Indem ich den vorstehend abgedruckten Mi- nisterial-Erlaß zur Kenntniß der Herren Orts­vorstände des Kreises bringe, fordere ich dieselben mit Ausnahme des Herren Stadtvorstandes da- hier auf, mir zwecks Ertheilung der erforderlichen Concession und Zugangsstellung in der Gewerbe­steuer bis spätestens zum 20. d. Mts. diejenigen Kaufleute und Händler, welche den Kleinhandel mit Spiritus, ohne gleichzeitiges Feilhalten von Branntwein, im Nebengewerbe betreiben, namhaft zu machen, eventuell aber Negativanzeige zu erstatten.

9786. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Gesunden: auf der Straße von Schenklengs» selb nach Unterweisenborn ein Paar wollene Strümpfe. Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Unterweisenborn.

Politische Nachrichten.

(Deutschland.) Se. Majestät der Kaiser ist am Donnerstag Vormittag in bestem Wohl­sein in Baden-Baden eingetroffen und vom Groß- Herzog und der Frau Großherzogin von Baden am Bahnhof empfangen worden. Das sehr zahl-

mitzutheilen, wie er gefühlt wird. Ich muß fort aus Eurem Hause," sagte die Rednerin mit schrillem Tone;und weiß nicht wohin! Das ist Alles!" fügte sie dumpf hinzu.

Aber Elly, wo ist Dein starker Wille? vergißt Du ganz, daß Du einen Gott im Himmel und auch Eltern hast?"

Schlägst Du mit Deinem Rath jene Richtung ein? nun wohl! Ihr Alle könnet ja Nichtwissen, wie breit und schroff die Kluft zwischen Eltern und Kindern zersprengt. Du sagst es nicht um mich zu höhnen, deshalb will sich Dir keinen Groll entgegenbringen aber dorthin gehe ich nie, ehe ich weiß, um welchen Preis. Ich habe es meinem Manne vor dem Altare gelobt, sein treues Weib zu bleiben, und nie habe ich mir diesen Schwur ernster wiederholt, als im Gefängniß, wo ich den Unglücklichen gesehen und in sein durchfurchtes Ant­litz schauen durste. Es packte mich ein so grau­sames Weh, als ich ihn wieder verlassen mußte ich, sein Weib, hatte kein Recht, bei ihm zu bleiben und seine Thränen zu trocknen. Die kalten, strengen Richter gaben das Zeichen auf den Wink ihrer Hand mußten wir uns trennen wie zwei leb­lose Dinge, welche man auseinander rückt. Bei jedem Schritte vorwärts blickte ich wieder und immer wieder in sein bleiches Gesicht, bis hinaus, hinaus in die leere, laute Welt. Unsagbaren Schmerz trug ich mit fort, ein Elend so groß, als müßte ich zusammenbrechen unter der Wucht. Mir war's, als seien Todesstürme über mich hin- weggebraust und hätten mir das Letzte geraubt.