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Nr. 139.

Sonnabend den 27. November

1886.

Wonnements-Ginlabung.

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HersfeLder Kreisblatt mit der wöchentlichen Gratis - Beilage

Auftrittes Uttterhaltungsblatt" für den Monat December werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

Bekanntmachung

wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe XX zu den Staatsschuldscheinen von 1842 und der Zins­scheine Reihe IX zu den Prioritäts-Aktien Serie I und H der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.

Die Zinsscheine Reihe xx Nr. 1 bis 8 zu den Staatsschuldscheinen vom Jahre 1842 sowie die Zinsscheine Reihe IX Nr. 1 bis 8 zu den Priori- tätsactien Serie I und II der Niederschlesisch- Märkischen Eisenbahn über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1887 bis 31. Dezember 1890 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgen­den Reihe werden vom 6. Dezember d. I. a b von der Controlle der Staatspapiere hier- selbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Controlle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs­Hauptkassen, sowie durch die Kreiskasse in Frank­furt a. M. bezogen werden. Wer die Empfang­nahme bei der Controlle selbst wünscht, hat

(Nachdruck verboten.)

Auf den Wogen des Lebens.

Novelle von E. Schlegel. (Fortsetzung).

Sechszehntes Kapitel.

Im Hause des Geheimraths war noch Alles im alten Geleise. Die Jahre hatten nichts geändert in der Einrichtung des Haushaltes nur Asta war noch launenhafter und die Menschen älter ge­worden.

Niemand von ihnen hatte bis jetzt den nach hier Srückgekehrten Sohn Hubert ausgesucht, obgleich on Monate darüber vergangen. Von der Schwiegertochter erfuhren sie, was dieselbe unter Beihilfe der Mutter unternommen. Asta schüttelte bet dieser Nachricht den Kopf und sagte wegwersend: Die hat schon vieles begonnen und noch nichts zu Ende geführt." m t ,

Auch Gustav wurde als Rendant nach B. be­rufen ; seine Frau und Asta aber hatten sich der­artig verfeindet, daß ein Verkehr nicht denkbar war. Plötzlich erkrankte der alte Herr, und dieses Ereigniß rief feindlich und freundlich gesinnte Familienglieder zusammen. Es war ein peinliches Treffen, alle fühlten den Druck. Emmy führte nach dem Borgefallenen gegen Asta ein so unge­zogenes Betragen, daß ein nochmaliger Zusammen­stoß unvermeidlich erfolgen mußte, und er fand sich beim letzten Abschiedswort. Die Schwäge­rinnen geriethen in einer Weise aneinander, wie es kaum unter Gebildeten vorkommen dürfte. Der

derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchen Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Ein­reicher eine nummerirte Marke als Empfangs- Bescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Fall erhal­ten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzu- geben.

In Schriftwechsel kann die Con­trolle der Staatspapiere sich mit denJnhabern der Zinsscheinanwei­sungen nicht einlassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben ge­nannten Provinzsalkassen beziehen will, hat der­selben die Anweisung mit einem doppelten Ver­zeichnisse einzureichen.

Das eine wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aus­händigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den König­lichen Regierungen in den Amtsblättern zu be­zeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen be­darf es zur Erlangung der neuen Zinsschein- nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen ab­handen gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Controlle der Staatspapiere oder an eine der genannten Pro­vinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzu­reichen.

Es wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß die den Zinsscheinen Reihe IX zu den vorbezeich­

größte Sturm aber brach los, als Emmy mit ihrem Gatten sich entfernt. Die gröbsten Schmäh- worte stieß Asta hervor und die zarten Hände der Räthtn schleuderten Stühle bei Seite. Elisabeth verhielt sich passiv, aber auch ihr wurde das Ver­bot, in Folge dieses Vorsalles nie die Schwelle Gustav's zu betreten und eine Stunde vorher hatte ihr dieselbe Frau gepredigt, gegen Gustav und dessen Gattin jede Rücksicht aufzubieten, um ihnen dadurch zu danken für die einstmalige, un­endliche Güte der Gastfreundschaft.

Der Zustand des Rathes wurde bedenklich; die Mutter vermochte des Tages Last nicht mehr zu bewältigen. Elisabeth bot ihren Beistand, er wurde sofort angenommen. Nun ging sie alltäg­lich zu den Schwiegereltern in Wind und Wetter, um dort die übernommene Pflicht zu vollbringen. In ihrem eigenen Hausstände konnte sie schon ab­kommen, wenn es sein mußte, obgleich Frau Olrich nicht mehr bei ihnen war.

Die Schneiderei brächte nicht den gewünschten Erfolg. Tage und Nächte fanden die junge, blasse Frau an der Maschine, bis ihre Brust die Kraft versagte und der Arzt mit Energie gegen diesen ausreibenden Erwerb protestirte. Die Wittwe aber folgte bald daraus einer dringenden Bitte ihrer hinfälligen, alten Mutter und siedelte zur Matrone über. Hedwig nahm die Aufforderung der Schwester, bei ihr zu bleiben, willig auf, da kein anderes Heim für sie blieb; sie versorgte bald die kleine Wirthschaft, denn die Zimmer waren leer. Die dräuenden Schulden hatten alles ausgezehrt,

neten Prioritätsaktien beigegebene Anweisung zur Abhebung der Zinsschein-Reihe X auf Grund des § 2 des Nachtragsstatuts vom 27. Juni 1845 (Gesetzsammlung Seite 460) Zinsscheine für die zehn Jahre 1891 bis 1900 verspricht.

Berlin, den 11. November 1886.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. 12411. gez.rSydow.

* * *

Cassel, den 17. November 1886.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht, daß die Formulare zu den Verzeichnissen über die zurEmpsangnahmeder neuen Zinsscheine nebst Zinsschein-Anweisungen einzureichenden derartigen Anweisungen bei der hiesigen Regie- rungs-Hauptkasse und den sämmtlichen Steuer- Kassen unseres Bezirks unentgeltlich zu haben sind. C. I. K. 5751. Königliche Regierung.

____Magdeburg._____

Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 9. September d.J. (Amtsbl. Nr. 42 S. 210) wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Herr Ober-Präsident die Frist zum Vertriebe von Loosen zu der von dem Herrn Ober-Präsidenten der Provinz Pommern dem Comil^ zur Erbauung einer Lutherkirche in Stettin gestatteten Ausspie­lung von Gold- und Silbersachen bezüglich der Provinz Hessen-Nassau bis zum 23sten März 1887 als dem anderweit festgesetzten Ziehungs­termin verlängert hat.

Cassel den 15. November 1886.

Der Negierungs-Präsident.

Hersfeld, den 24. November 1886.

Die Herren Ortsvorstände zu:

Asbach, Biengartes, Elchhof, Gittersdorf, Heenes, Hilperhausen, Holzheim, Kerspen- Hausen, Meckbach, Mecklar, Obergeis, Con- rode, Gethsemane, Lampertsfeld, Landers­hausen, Unterneurode und Wehrshausen,

die Gläubiger verfolgten hart ihre Forderungen und ließen die Bedrängten auspfänden bis aus's Letzte, was gerichtliches Verfahren zu fordern erlaubt.

Hubert hatte weder Stellung noch Beschäftigung gefunden und ernährte die Seinen wieder von dem unsicheren Einkommen eines Kommissionärs. Elisabeth sträubte sich mit aller Gewalt gegen die Fortführung dieses trägen, unehrenhaften Erwerbes, aber Hubert ließ nicht davon ab, bis eine fast ge­hässige Abneigung das Herz seiner Frau erfaßte. In einer solchen Stunde klagte sie der Schwieger­mutter ihr Leid und sprach in bitteren Worten über Hubert's Lebenswandel; sie erhielt Recht, Hubert einen Verweis das Uebrige blieb beim Alten.

Asta war gegen ihre hilfreiche Schwägerin freundlicher, so lange sie pünktlich erschien; jedes Ausbleiben aber zog peinliche Folgen nach sich. Am heutigen Tage war ihr guter Humor ganz be­sonders bemerkbar, und es klang beinahe fröhlich, als sie sagte:Mutter, ich glaube, Doctor Berge ist in der Falle."

So" erwiderte die alte Frau gedehnt.

Warum dehnst Du denn DeinSo" ? ist Dir'S nicht recht, wenn ich heirathe? Du hättest sicher keinen Schaden dadurch, denn mein Geld und meine Dispositionen behielte ich auch dem Herrn Gemahl gegenüber für mich."

Aber Asta, Doctor Berge ist zwölf Jahre jünger als Dul"

Was thut es; mich hält kein Mensch für so alt, als ich wirklich bin. Du hörst ja, daß dir