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Nr. 27

Donnerstag den 3. März

1887.

Amtliches

Bekanntmachung, die Haupt-Ergebnisse der Rechnung der Elementarlehrcr-Wiltwen- und Waisenkasse für den Regierungs­Bezirk Cafsel vom Rechnungsjahr 1. April 1885/86 betreffend.

Nachdem die vorgedachte von der Königlichen Regierungs-Hauptkasse dahier aufgestellte Rech- nung revidirt, den Kafsen-Curatoren nebst den Belegen vorgelegt, von denselben als richtig aner­kannt und daraufhin abgeschloffen, sowie die Decharge von uns ertheilt worden ist, theilen wir deren Hauptergebnisse nach § 48 der Statuten den Mitgliedern dieser Wittwen- und Waisenkasse in Nachstehendem mit.

Zusammenstellung der Einnahme und Ausgabe bei der Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkasse des Regierungs­Bezirks Cafsel für das Rechnungsjahr 1. April 1885/86.

Landgemeinden des Kreises selbstverständlich auch die Herren Gutsvorsteher werden ange­wiesen:

die militairpflichtigen Mannschaften ihrer

i)

11184

1321

Soll

8

JA

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Dagegen ist

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1

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Gegenstand.

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Ist.

Rest.

2)

43

41

3086

11184

4407

43

41

2921,37

1118443

7328,781.

19416

85

1941685

134643

20763 2811a.

E i n n ah m e.

Bestand aus d. vor. Rechnung!il1184 43

Antritts- und Gehaltsver-1

- " ! 6527 23,801

i besserungsgelder

A

27135

22009

324

85

29

77

27135

22009

324

85

29

77

1015

547

31

71

38

91

28151

22557

285

II b, 16 III. -IV.

86 V.

VI.

91

1 '579191 -- 1130 70 1130 701 4214 --18600'] 18600--

51835 12 51835 12,7765

406 94| -

406 94

45

3000

1172

84

I

15600 II.

59600,57111.

120160,1V.

I 28634 71972 76 71972 76 7807 59 3286 3176494 01

Kapitalzinsen .... Abgelegte Kapitalien . . Jahrcsbeitr. d. Kassenmitgl. Beiträge der Gemeinden Sonstige Einnahmen . - Zuschuß aus der Staatskasse

Summa der Einnahme

Ausgabe.

Verwaltungskosten . . . Zur Anlegung als Capital Pensionen ..... Sonstige Ausgaben . .

Summa der Ausgabe

20763

28:

Ob

4)

4521251

Mithin Bestand

28140

22557

285

85

8^

10

31

89458 65 81186

117284 15600 - 59600 57

120,60, 76494 01

12964164;

Cassel, den 15. Februar 1887.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. O p i tz.

! gemeinden Kemmerode, Kerspeuhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederjossa, Recke- rode, Reimboldshausen, Rotterterode, Solms, Stärklos, Willingshain, Friedewald, Bengendorf, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen und Kleinensee.

Hersfeld, den 25. Februar 1887.

Zur Vornahme des diesjährigen Ersatz-Ge- schäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:

Montag den 18. April d. J.

von Morgens präcis 1,28 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und den Landgemeinden Allmershausen mit Hählgans, Aua, Biedebach, Bingartes, Eich- Hof, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes, Hil- perhaufen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meck- bach, Mecklar und Meifebach.

Dienstag den 19. April d. I.

von Morgens präcis 4/i8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Petersberg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Tann, Untergeis, Unterhaun, Wippershain, Wilhelmshof, Niederaula, Allen- dorf, Asbach, Beiershaufen, Engelbach, Frielin- gen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hattenbach, Heddersdorf und Holzheim.

Mittwoch den 2«. April d. I.

vonMorgenspräcis </,8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land-

Donnerstag den 21. April d. J.

v o n M o r g e n s p r ä c i s '/;8 U h r a b Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wölfershausen und sämmtlichen Gemeinden 20. des Amtsgerichtsbezirks Schenk- lengsfeld.

Freitag den 22. April d. J.

von Morgens präcis 8 Uhr ab Loosung und Classifikation derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehrund Ersatz. Reserve I. Classe, welche wegen häuslicher, ge­werblicher oder Familien-Verhältnisse eine Zu­rückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen.

Das Ersatz-Geschäft wird, wie bisher, im hiesigen städtischen Rathhause vorge­nommen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und

Gemeinden 2C. und zwar:

a. die in der Zeit vom 1. Januar bis ein­schließlich den 31. Dezember 1867 gebo­renen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind oder einen Aus­stand erhalten haben,

b. die in den Jahren 1866, 1865, 1864 oder früher geborenen, welche in den Ersatz- Geschäften des vorigen Jahres zurückge­stellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschienen sind und demnach über ihr Militairverhältniß noch keine feste Be­stimmung erhalten haben, zu den vorbe- zeichneten Musterungsterminen vorzuladen, dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst beansprucht wird, sich im Musterungstermine ebenfalls einfinden,

in den Terminen sich persönlich einzu- finden, oder im Falle einer Verhinderung dafür zu sorgen, iaß der Vicebärgermeistsr------ anwesend ist,

für die rechtzeitige Gestellung der Militair­pflichtigen 20. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröff­nen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen

haben.

Militairpflichtige, welche ohne ge­nügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrerRamenim Musterungslokale nicht anwesend find, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vortheile der Loosung ent­zogen werden. JstdieVersäumniß in böswilliger Absicht oder wieder­holt erfolgt, so kann die alsbal - d i g e Einziehung zum Militair - dienstalsunsichereHeerespflichtige erfolgen.

Reklamationen Militairpflichtiger um Zu-

rückftellung bezw. Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve l. Classe um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres, sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenem ! L. Funk's Buchdruckerei (Gebr. Funk) dahier stets vorräthigen Fragebogens sorgt. Einer Bei­fügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da wie schon erwähnt diejen igen Personen, (Eltern, Geschwister 2c.) zu deren Gunsten eine Zurückstellun g rc. vom Militairdienst beansprucht wird, im Musterungstermine mit

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zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit 2c. Ebte nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militärarzt, dessen Aus­spruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.

Sämmtliche Reklamationen sind bis spätestens zum 10. April er. an mich einzureichen.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei