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Nr. 27
Donnerstag den 3. März
1887.
Amtliches
Bekanntmachung, die Haupt-Ergebnisse der Rechnung der Elementarlehrcr-Wiltwen- und Waisenkasse für den RegierungsBezirk Cafsel vom Rechnungsjahr 1. April 1885/86 betreffend.
Nachdem die vorgedachte von der Königlichen Regierungs-Hauptkasse dahier aufgestellte Rech- nung revidirt, den Kafsen-Curatoren nebst den Belegen vorgelegt, von denselben als richtig anerkannt und daraufhin abgeschloffen, sowie die Decharge von uns ertheilt worden ist, theilen wir deren Hauptergebnisse nach § 48 der Statuten den Mitgliedern dieser Wittwen- und Waisenkasse in Nachstehendem mit.
Zusammenstellung der Einnahme und Ausgabe bei der Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkasse des RegierungsBezirks Cafsel für das Rechnungsjahr 1. April 1885/86.
Landgemeinden des Kreises — selbstverständlich auch die Herren Gutsvorsteher — werden angewiesen:
die militairpflichtigen Mannschaften ihrer
i)
11184
1321
Soll
8
JA
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Dagegen ist
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1
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Gegenstand.
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Ist.
Rest.
2)
43
41
3086
11184
4407
43
41
2921,37
1118443
7328,781.
19416
85
1941685
134643
20763 2811a.
E i n n ah m e.
Bestand aus d. vor. Rechnung!il1184 43 —
Antritts- und Gehaltsver-1
- " ! 6527 23,801
i besserungsgelder
A
27135
22009
324
85
29
77
27135
22009
324
85
29
77
1015
547
31
71
38
91
28151
22557
285
— II b, 16 III. -IV.
86 V.
VI.
91
1 '579191 -- 1130 70 1130 701 4214 --18600'—] 18600 — ।--
51835 12 51835 12,7765
406 94| -
406 94
45
3000
1172
84
I
15600 — II.
59600,57111.
120160,1V.
I 28634 71972 76 71972 76 7807 59 3286 3176494 01
Kapitalzinsen .... Abgelegte Kapitalien . . Jahrcsbeitr. d. Kassenmitgl. Beiträge der Gemeinden Sonstige Einnahmen . - Zuschuß aus der Staatskasse
Summa der Einnahme
Ausgabe.
Verwaltungskosten . . . Zur Anlegung als Capital Pensionen ..... Sonstige Ausgaben . .
Summa der Ausgabe
20763
28:
Ob
4)
4521251
Mithin Bestand
28140
22557
285
85
8^
10
31
89458 65 81186
117284 15600 - 59600 57
120,60, 76494 01
12964164;
Cassel, den 15. Februar 1887.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. O p i tz.
! gemeinden Kemmerode, Kerspeuhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederjossa, Recke- rode, Reimboldshausen, Rotterterode, Solms, Stärklos, Willingshain, Friedewald, Bengendorf, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen und Kleinensee.
Hersfeld, den 25. Februar 1887.
Zur Vornahme des diesjährigen Ersatz-Ge- schäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Montag den 18. April d. J.
von Morgens präcis 1,28 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und den Landgemeinden Allmershausen mit Hählgans, Aua, Biedebach, Bingartes, Eich- Hof, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes, Hil- perhaufen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meck- bach, Mecklar und Meifebach.
Dienstag den 19. April d. I.
von Morgens präcis 4/i8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Petersberg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Tann, Untergeis, Unterhaun, Wippershain, Wilhelmshof, Niederaula, Allen- dorf, Asbach, Beiershaufen, Engelbach, Frielin- gen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hattenbach, Heddersdorf und Holzheim.
Mittwoch den 2«. April d. I.
vonMorgenspräcis </,8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land-
Donnerstag den 21. April d. J.
v o n M o r g e n s p r ä c i s '/;8 U h r a b Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wölfershausen und sämmtlichen Gemeinden 20. des Amtsgerichtsbezirks Schenk- lengsfeld.
Freitag den 22. April d. J.
von Morgens präcis 8 Uhr ab Loosung und Classifikation derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehrund Ersatz. Reserve I. Classe, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien-Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen.
Das Ersatz-Geschäft wird, wie bisher, im hiesigen städtischen Rathhause vorgenommen.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und
Gemeinden 2C. und zwar:
a. die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1867 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,
b. die in den Jahren 1866, 1865, 1864 oder früher geborenen, welche in den Ersatz- Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschienen sind und demnach über ihr Militairverhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbe- zeichneten Musterungsterminen vorzuladen, dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst beansprucht wird, sich im Musterungstermine ebenfalls einfinden,
in den Terminen sich persönlich einzu- finden, oder im Falle einer Verhinderung dafür zu sorgen, iaß der Vicebärgermeistsr------ anwesend ist,
für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen 20. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen
haben.
Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrerRamenim Musterungslokale nicht anwesend find, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vortheile der Loosung entzogen werden. JstdieVersäumniß in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann die alsbal - d i g e Einziehung zum Militair - dienstalsunsichereHeerespflichtige erfolgen.
Reklamationen Militairpflichtiger um Zu-
rückftellung bezw. Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve l. Classe um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres, sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenem !“ L. Funk's Buchdruckerei (Gebr. Funk) dahier stets vorräthigen Fragebogens sorgt. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da — wie schon erwähnt — diejen igen Personen, (Eltern, Geschwister 2c.) zu deren Gunsten eine Zurückstellun g rc. vom Militairdienst beansprucht wird, im Musterungstermine mit
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zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit 2c. Ebte nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militärarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.
Sämmtliche Reklamationen sind bis spätestens zum 10. April er. an mich einzureichen.
Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei