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Htrsstl-er Kreisbilitt.

Mit wöchentlicher Kratis-IeikageIllustrirles Unterhaktungsölatt".

Nr. 72. Dienstag den 21. Juni 1887.

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Die Expedition.

Amtliches.

Im Hinblick auf die im Juli d. J. bevor­stehende Abhaltung des Deutschen Bundes­schießens in Frankfurt a/M. mache ich darauf aufmerksam, daß diejenigen Theilnehmer an diesem Feste, welche ein Schieß- oder Seitengewehr zu tragen beabsichtigen, insofern sie in dem Stadt­oder in dem Landkreise Hanau ihren Wohnsitz haben und nicht zu den im §. 2 zu 14 des im Amtsblatte von 1886 Seite 280 abgedruckten Staatsministerial-Beschlusses vom 16. December 1886 bezeichneten Kategorien gehören, im Besitze

(Unbefugter Nachdruck verboten.)

Die MolfskUppe.

Erzählung aus dem Seeleben von RetnhoId Werner.

(Fortsetzung.)

Die Mannschaft war durch das rasende Ge­bühren des Kapitäns, aus dessen Gürtel wieder der Schaft einer Pistole hervorblickte, so zusammen­geschreckt, daß sie nach dem Brassen eilig auf das Vordeck zurückwich, und der Mann, welcher das Ruder nehmen sollte, nur mit sichtlichem Widerstreben nach hinten schritt.

Ich dagegen begab mich zu dem Verunglückten und auch der Steuermann besaß Muth genug, mir zu folgen. Wir hoben ihn auf, aber bald genug erkannte ich, daß alle Hülfe umsonst sei. Die Hand­speiche hatte das Schläfenbein getroffen, dort den Schä­del gänzlich zerschmettert der alte Mann war todt.

Mich ergriff bet dieser Wahrnehmung eine un­nennbare Wuth; ich war drauf und dran, mit derselben Handspeiche den Unhold niederzuschlagen, als der Steuermann, der wohl in meinen Mienen die Absicht lesen mochte, meinen Arm ergriff.Um Gottes willen, machen Sie sich nicht unglücklich," flüsterte er mir zu und brächte mich dadurch zur Besinnung. Mit Gewalt suchte ich mich zu be­herrschen, trat aber dennoch nahe vor Moorson und jagte mit drohender Stimme:der Mann ist gemordet, Kapitän Moorson, gemordet durch Sie, und zwar ohn? alle Ursache und Herausfor­

eines Waffenscheins sein müssen.

Anträge auf Ertheilung eines solchen sind möglichst frühzeitig im Landkreise Hanau durch Vermittelung des Ortsbürgermeisters an den Königlichen Landrath zu Hanau einzureichen. In dem Gesuche ist die Art der zu tragenden Waffen, die Zeitdauer und der örtliche Gültig­keitsbereich, für welchen der Waffenschein ge­wünscht wird, besonders anzugeben. Die Erthei­lung des letzteren erfolgt durch mich. Die In­haber des Scheins haben denselben, so lange sie Waffen tragen, stets bei sich zu führen.

Für diejenigen Festtheilnehmer, welche außer­halb des Stadt- und Landkreises Hanau, des Stadt- und Landkreises Frankfurt a/M., des Kreises Höchst und des Obertaunuskreises ihren Wohnsitz haben und Schieß- oder Seitengewehre tragen wollen, ist höheren Orts genehmigt wor­den, daß die mit einem entsprechenden Vermerk versehene Schützenkarte die Stelle des Waffen­scheins vertrete. Der Besitz einer solchen Karte berechtigt den auf derselben namentlich bezeich­neten Inhaber, vom dritten Tage vor Beginn des Festes ab bis drei Tage nach Schluß dessel­ben in den vorbezeichneten Kreisen Seiten- und Schießgewehr zu tragen. Diejenigen Festtheil- nchmer dieser Classe, welche noch andere Waffen zu tragen, oder die Erlaubniß über den gedach­ten Zeitraum hinaus ausgedehnt zu sehen wünschen, haben sich dieserhalb möglichst früh­zeitig an den Königlichen Polizei-Präsidenten in Frankfurt a/M. zu wenden.

Es ist Vorsorge getroffen, daß den von aus­wärts kommenden Festtheiluehmern, welche auf der Hinreise nach Frankfurt a/M. Waffen tragen, ohne im Besitze eines Waffenscheines oder einer Schützenkarte zu sein, und die den Reisezweck auf Erfordern der Polizeibeamten glaubhaft darthun, kein Hinderniß in den Weg gelegt werde. Die­selben sind aber verpflichtet, alsbald nach ihrem Eintreffen in Frankfurt a/M. eine Schützenkarte ^MSM8affiWira.K8^»rafi?iMMMl>fliKBMMaBSSWaaMai^4a^^

derung seinerseits, nur weil er christlich dachte." Ich verbitte mir olle Bemerkungen," Herr!" erwiderte er heftig aufbrausend.Was zum Teufel haben Sie mit der Sache zu thun? Hier an Bord auf meinem Schiffe bin ich alleiniger Herr und alle Andern haben mir zu gehorchen. Beabsichtigen Sie aber, meine Mannschaft zur Meuteret aufzustacheln, oder nennen Sie es keine Herausforderung, wenn meine strikten Befehle so mißachtet werden. Ich werde über das, was ich thue, denjenigen Reden stehen und mich verant­worten, die ein Recht dazu haben, aber bis dahin wehe dem, der es wagt, auf diesem Schiffe den Mund gegen mich zu öffnen", und dabei legte er die Hand an den Griff der Pistole.

Wenn er geglaubt, mich dadurch einschüchtern zu können, so irrte er sich jedoch. Ich hielt mich bereit, in dem Augenblicke, wo er die Waffe her­vorziehen würde, sie ihm zu entreißen und sagte dann, jedes meiner Worte scharf betonend:Und ich sage Ihnen, daß die Herrschaft und Tyrannei, welche Sie hier an Bord ausüben zu können ver­meinen, ein Ende nehmen wird, sobald wir den Hafen erreichen. Für das, was Sie heute ge­than, werde ich Sie zur Rechenschaft ziehen und sie dürfen versichert sein, daß dies Blut von Ihnen gefordert werden wird, obwohl Sie für das andere, was an Ihren Händen klebt," fügte ich mit besonderem Nachdruck hinzu,seit drei Jahren straflos ausgegangen sind."

Die Wirkung dieser Worte war schlagend und

oder einen Waffenschein zu lösen und, so lange sie Waffen tragen, stets bei sich zu führen.

Cassel den 10. Juni 1887.

Der Königliche Regierungs-Präsident.

Hersfeld, den 18. Juni 1887.

Für den am 25. Februar 1874 zu Kirchheim geborenen Simon N u h n und den am 12. Fe­bruar 1876 daselbst geborenen Jacob Nutzn, Söhne des verstorbenen Ackermanns Heinrich Ruhn von da, ist um Entlassung aus dem dies­seitigen Staatsverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.

6418. Der Königliche Landrath __________________Freiherr von Schleinitz.

Gefunden: Zwei Schafscheeren. Meldung des Eigenthümers bet dem Ortsvorstand zu Rotensee.

Aus dem Reichstage.

Be rlin, 17, Juni. Die gestrige Abendsitzung des Reichstages wurde von der zweiten Berathung der beiden elsaßlothringischen Gesetzentwürfe (Ernennung und Besoldung der Bürgermeister und Beigeordneten und betreffend die Anwendung veränderter ReichS- gesetze auf landesgesetzliche Angelegenheiten) in An­spruch genommen. Trotz des Widerspruchs der Elsässer und der ihnen dabei von Seiten des Centrums und der Deutschfreisinnigen zu Theil gewordenen Unterstützung wurden beide Gesetzentwürfe unverändert genehmigt. In der heutigen Sitzung wurden zunächst die Gesetzentwürfe, betreffend Abänderungen des Postdampsergesetzes und be­treffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete, in dritter Lesung definitiv genehmigt. Bei der dritten Berathung der Branntweinsteuervorlage führte die Frage der Nachsteuer (§ 43) und der auf die süddeutschen Staaten bezügliche § 44 noch zu längerer Debatte. Schließ­lich wurde das Gesetz bei namentlicher Abstimmung mit 233 gegen 80 Stimmen definitiv angenommen. Auch der Gesetzentwurf, betr. die Verwendung gesundheitsschädlicher Farben bei der Herstellung von Nahrungsmitteln rc., wurde in dritter Lesung definitiv genehmigt. Bei der dritten Berathung des KunstbuttergesetzeS gab nur der vom Hause neu beschlossene § 2, betreffend daS Verbot der Misch- butter, gegen dessen Annahme der Staatssekretär des Innern v. Boetticher sich auch heute mit Entschiedenheit erklärte, da sich ein solches Verbot, weil undurchführbar, nicht rechtfertigen lasse, zu längerer Debatte Veranlassung.

bewies klar, daß die Erzählung des Matrosen am Hafen von Liverpool wahr gewesen. Er zuckte bei ihnen zusammen, als sei er von einer Schlange gebissen und starrte mich einige Secunden sprach­los und offenbar sehr erschreckt an, um dann seinen Blick über den Steuermann und den Mann am Ruder schweifen zu lassen, die Beide das Ge­sprochene gehört haben mußten.

Dann aber schoß aus seinem Auge ein Blitz tödtlichen Hasses auf mich, sein Gesicht färbte sich dunkelroth vor verhaltener Wuth und er zischte mir zu:Nehmen Sie sich in Acht, junger Mann und mischen Sie sich nicht in Sachen, die Sie nichts an­gehen. Hüten Sie Ihre Zunge oder bei allen Teufeln, ich werde Mittel finden, sie stumm zu machen."

Ich hielt den Blick ruhig aus, ohne mit der Wimper zu zucken und nur ein verächtliches Lächeln-umspielte meinen Mund. Er mochte ein» sehen, daß er an mir seinen Meister gesunden und nur ein verächtliches Lächeln umspielte meinen Mund. Er mochte einsehen, daß er an mir seinen Meister gefunden und es ihm keineswegs gelungen war, mir Furcht einzuflößen, denn er wandte sich plötzlich um und ging nach dem Vorderdeck zu.

Um des Himmels Willen, seien Sie auf ihrer Hut" flüsterte mir der Steuermann zu, er ist Ihr Todfeind.

Ich weiß es" erwiderte ichund fürchte ihn nicht, aber ich werde fortan mich gegen ihn sichern."

Während dieses kurzen, ausregenden Zwischen- falles hatten wir das Wrack ganz außer Acht ge­lassen, obwohl ein Verzweiflungsschrei seiner