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Hersstliier Krelsbllltt.

Mit wöchentlicher Hratis-WeikageMustrirtes Anterhaktungsvlatt".

Nr. 93. Dienstag den 9. August 1887.

Amtliches.

Zur Ausführung der im §. 3 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Ersatz­mitteln für Butter, vom 12. Juli 1887 (Reichs- Gesetzbl. S. 375) enthaltenen Vorschriften hat der Bundesrath in Gemäßheit des §. 3 Absatz 4 dieses Gesetzes die nachstehenden Bestimmungen beschlossen:

1. Für die im §. 3 Absatz 1 des Gesetzes, be­treffend den Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter, vom 12. Juli 1887 vorgeschriebene Bezeichnung der Gefäße und äußeren Um­hüllungen, in welchen Margarine gewerbs­mäßig verkauft oder feilgehalten wird, ist das anliegende Muster mit der Maßgabe zum Bor­bild zu nehmen, daß die Länge der die In­schrift umgebenden Einrahmung nicht mehr als das Fünffache der Höhe sowie nicht weniger als 30 Zentimeter und nicht mehr als 50 Zentimeter betragen darf.

2. Der Name oder die Firma des Fabrikanten (§. 3 Absatz 2 des, Gesetzes) ist unmittelbar über, unter oder neben der vorbezeichneten Inschrift anzubringen.

3. Die Anbringung der Inschrift (Nr. 1 und 2) erfolgt durch Einbrennen oder durch Auf­malen. In letzterem Falle ist die Inschrift auf weißem oder hellgelbem Untergründe

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| MARGAR1NE |

Strandgut.

Erzählung von J. I s e n b e ck.

(Schluß.)

»Sie hat Recht," wandle er sich erklärend an Mutter Christel.Sie Papiere bestätigen eS, daß der Inhalt dieses Kastens dem Sohne der alten Maud gehört hat. Hier ist auch sein Trauschein, das Taufzeugniß seines Kindes. Wir dürfen nicht daran zweifeln, daß die so wundersam gerettete Alison der alten Maud Enkelin ist, daß ihr Vater auf jenem Schiffe war und vorher fälschlich todt- gesagt wurde!"

Die Greisin hatte dem Probst die Worte von den Lippen gelesen und dieselben wie unbewußt nachgesprochen. Wie ein Lichtblitz flog es über ihr verunzeltes Gesicht, ihre Augen leuchteten auf, als ob das Dunkel, das ihren Geist umnachtet, plötzlich gewichen wäre. Als der Probst schwieg, stand sie wie neubelebt auf, zog Alison mit sich an das Fenster und sah ihr dort wie prüfend ins Antlitz.

»Meines Sohnes Züge, meines Sohnes Haar!" flüsterte sie, umarmte dann das junge Mädchen mit wilder, stürmischer Zärtlichkeit und rief ein­mal über das andere: »Tochter meines Sohnes! Mein Kind wie er! Gesegnet fei der Tag, an dem ich Dich gefunden!"

Wie von ihren Gefühlen überwältigt, sank die tolle Maud auf die kleine Bank in der Fenster­nische und von da seitwärts auf den Boden herab.

mit schwarzer Farbe herzustellen. Bis zum 1. April 1888 ist es gestattet, die Inschrift auch mittelst Aufklebens von Zetteln anzu- bringen.

4. Die Inschrift (Nr. 1 und 2) ist auf den Seitenwänden des Gefäßes an mindestens 2 sich gegenüberliegenden Stellen, falls das Gefäß einen Deckel hat, auch auf der oberen Seite des letzteren, bei Fässern auch auf beiden Böden anzubringen.

5. Die Vorschriften unter Nr. 1 und 2 finden sinngemäße Anwendung

a) auf die beim Einzelverkauf von Marga­rine verwendeten Umhüllungen (§. 3 Ab­satz 3) mit der Maßgabe, daß die Länge der Einrahmung nicht weniger als 15 Zentimeter betragen darf;

b) auf die Bezeichnung der würfelförmigen Stücke (§. 3 Absatz 3) mit der Maß­gabe, daß eine Beschränkung hinsichtlich der Größe (Länge und Höhe) der Ein­rahmung nicht stattfindet, und die Trennung des Wortes Margarine in zwei untereinander zu setzende, durch Bindestriche zu verbindende Hälften ge­stattet ist.

Berlin, den 26. Juli 1887.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers, von B o e t t i ch e r.

Der Probst eilte, sie zu unterstützen, da Alison in krampfhaftem Schluchzen regungslos dastand. Aber kaum hatte er die Greisin halb aufgerichtet, als er sie auch schon sanft wieder niedergleiten ließ. »Es ist Alles aus," sagte er, »die Freude hat sie getödtet!"

8.

Mutter Christel genas. Als der Frühling wieder den graugrünen Teppich von Flechten und Moos über Store Simon legte, da zog sie mit ihrem Bertel und Alison in die kleine Kirche und erhob keinen Einspruch, wie der Probst die Beiden zu dem Bunde für das Leben vereinigte. Alison war eine glückstrahlende Braut und alle Hochzeits­gäste waren darüber einig, daß eine schönere nie­mals vor dem Altare daß »Ja" gesprochen habe. Ueber das glänzende Goldkettchen, an dem an Alisons Halse ein plumper silberner Ring hing, zerbrach sich wohl Mancher den Kops, aber es wußte doch Niemand etwas Bestimmtes über die Bewandtniß, die es mit demselben hatte.

Wenn auch ungern, so doch vollkommen beruhigt, fuhr Bertel von da an mit jedem neuen Frühling auf neue Fahrten aus. Ließ er doch seine Frau in der sicheren und liebevollen Hut seiner Mutter.

Heller Jubel schallte aber aus dem kleinen Hause am Strand von Store Simon, wenn Schnee und Eis das Eiland deckte. Dann leuchtete da drinnen die Sonne des schönsten und reinsten Familien- glücks, die das Herz erwärmte, trotz der eisigen Stürme, die draußen tobten. Mit einer Schaar blühender Kinder spielte der Capitän Bertel, selbst

Polizei-Verordnung, betreffend den Transport von Dawpipflügen aus den öffentlichen Wegen, sowie den Betrieb in der Nähe der letzteren. Auf Grund bei §§. 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195) und der §§. 6, 12 und 13 der Verord­nung über die Polizeiverwaltung vom 20. Sep­tember 1867 (G. S. S. 1529) wird unter Zu­stimmung des Bezirks-Ausschuffes für den Umfang des Regierungsbezirks Caffel Folgendes verordnet:

§. 1. Zum Transport von Dampfpflügen auf öffentlichen Wegen können nur solche Locomotiven und sonstige mit Dampf bewegte Fahrzeuge zu- gelassen werden, deren Breite drei Meter nicht ubersteigt. Diagonal geriefelte Radreifen sind nur bei einer Stärke der aufgenieteten Laschen von höchstens 20 mm und in einer Anordnung derselben zulässig, daß die Laschen in einer Breite von mindestens 20 cm den völlig eben und fest gedachten Boden gleichzeitig berühren. An den Aschkasten müssen Vorkehrungen getroffen sein, welche das Herausfallen von Brennstoffen ver­hindern und das beliebige Oeffnen und Schließen der Kasten durch den Maschinenführer gestatten. Die Aschkasten dürfen in der.Nähe von Gebäuden oder Waldungen nicht entleert werden.

§. 2. An den Fahrzeugen ist das Gewicht derselben, der Name und Wohnort des Besitzers und, wenn letzterer mehrere Fahrzeuge, Ma­schinen rc. derselben Gattung im Getriebe hak auch die laufende Nummer anzugeben. Aende­rungen hierin müssen der zur Ertheiluna der Fahrerlaubniß zuständigen Behörde (§. 11) sofort angezeigt werden.

§. 3. Zwei hintereinander fahrende Locomo­tiven rc. dürfen nicht Spur halten. Das An­hängen von mehr als zwei Gerathen oder Fahr­zeugen ist in der Regel nicht gestattet. Jedoch, kann von der zuständigen Behörde (§. 11) für bestimmte Strecken die Erlaubniß zum Anhängen

scherzend und jubelnd wie ein Kind. Wenn er dem Drängen seiner Buben nachgab und von seinen Reifen erzählte, wenn diese erklärten, daß sie auch Seemänner werden wollten wie ihr Vater, dann sah er mit strahlenden Augen wohl auf seine Frau, auf seine schöne, stolze und doch so sauste Alison, und wieder auf seine beiden Töchter, als ob er sich verstchern wollte, daß diese werden könnten tote ihre Mutter.

Ein rechter Freund der Alten und der Kinder war der Shsselmänd Peter Cuddy, der Pathe von Alisons ältester Tochter, die an Sonn- und Fest­tagen sich mit einem goldenen Kreuze schmücken konnte, das der Onkel Peter ihr geschenkt. Sie Kleine hielt das Kreuz hoch in Ehren, als wenn sie wisse, welche Bedeutung es einst für den Geber gehabt.

Bertels Wohlstand wuchs von Jahr zu Jahr. Jetzt ist der Capitän Bertel Shsselmänd auf Store Simon, von dem er sich so wenig trennen kann, wie Alison. Er wohnt auf Peter Cuddy's Hof, der seinen Kindern als Erbtheil zufiel. Still und ruhig ist eS dort, wie früher, als der alte Junggeselle noch dort hauste. Die Kinder sind ausgeflogen, wie die flüggen Vögel aus dem Nest der Alten.

Aber einsam wird es dem alternden Paar doch nicht in der nebelgrauen, sturmumtosten tzetmathl es lebt immer wieder auf in seinen Erinnerungen und die Herzen bleiben jung in unwandelbarer Liebe. Nur dann giebt es einen Streit zwischen den Beiden, wenn der Shsselmänd in übermüthiger