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lersftlÄcr Kreisblitt.
Mit wöchentlicher Kratis-Aeilage „Illustrirtes AnterhakLungsSkatt".___________
Nr. 102. Dienstag den 30. August 1887.
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Amtliches.
Polizei-Verordnung. — Unter Bezugnahme auf tz. 137 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwallung vom 30. Juli 1833 ($. ©. S. 135 ff.) und Die 88« 6, 12 und 13 der Verordnung vom 20ften September 1867 (G. S. S. 1529) wird nach Zustimmung des Bezirksausschusses sür den Umfang des Regierungsbezirks Cassel bezüglich des Verkehrs von Wanoerschaf- Heerden Folgendes verordnet:
§. 1. Die Anzahl der Schafe, welche zu einer Wanderheerde vereinigt werden, darf 200 m der Regel nicht übersteigen. Eine größere Anzahl bis höchstens 500 ist zulässig, wenn sich bei der Heerde mindestens zwei Schäfer befinden.
Als Wanderheerde gilt jede Schasheerde, welche zum Zwecke des Weideganges von Ort zu Ort getrieben wird und dabei die Grenze der Wadj- bargemarkungen des gewöhnlichen Standorts überschreitet. Dagegen werden als Wanderheerde» nicht angesehen namentlich solche Schafyeerden, welche
1) in Folge oder zum Zweck eines Besitzwechsels von ihrem bisherigen nach dem zurünfllgen Standorte oder nach einem Markt-, Absatz- ooer Verladeorte oder
(Unbefugter Nachdruck verbalen.)
Kot.
Novelle von Eufemia Gräfin Balle strcm (§rau von Adlersselo).
(Fortsetzung.)
Vorhin, als ich diesen Brief zu schreiben begann, rollte der Wagen, der sie zur Station brächte, aus dem Schloßhose, bann kam Fred und sagte niedergeschlagen:
»Sie ist fort, Mütterchen I Und sie wollte kein Wort von Allem zurücknehmen." —
So tft's vorbei. Ich habe keine Tochter mehr, und mein Glück hat schon ein Opfer verlangt. —
---Fred läßt Dich grüßen und Dir sagen, wie sehr er sich freute, Dich kennen zu lernen. — ----------------Xenia."
* * *
Hans von Weiher war nun glücklich aus Kirch- berg angelangt, vorläufig unter dem Titel eines Gastes des Hauses, denn erst nach Eröffnung der Jagd sollte die Verlobung der Fürstin proclamirt werden, — bis dahin waltete ein strenges Geheimniß über dem Ereigniß, von dem außer dem jungen Fürsten und seiner Schwester, die letzterer instruirt hatte, Niemand etwas ahnte.
Weiher war bei feiner Ankunft aus der Station von einem hochgewachsenen jungen Mann von 20 Jahren empfangen worden und hatte zu seinem Erstaunen in demselben seinen Sttefsohn in spe kennen gelernt.
2) von einem Viehmarkte direct nach ihrem zukünftigen Standorte oder nach einem Verladeorte oder auch nach einem anderen Viehmarkte beziehungsweise zum Zwecke des Verkaufs nach einem Absatzorte oder
3) behufs Ausübung einer bestehenden Weide- gerechtigkeit über die Gemarkungsgrenze hinaus getrieben werden, vorausgesetzt, daß der Marsch nicht länger als zwei Wochen dauert, es sei denn, daß der Führer der Heerde durch unabwendbare Umstände verhindert ist, innerhalb dieser Frist den Bestimmungsort zu erreichen.
§. 2. Die Führer von Schafheerden, welche nach §. 1 nicht als Wanderheerden gelten, — mit alleiniger Ausnahme derjenigen, welche die Grenze der Nachbargemarkaugen des gewöhnlichen Standorts, sowie die Grenzen der an die Nachbargemarkungen unmittelbar anstoßenden Gutsoder Gemeindebezirke nicht überschreiten —, sind gehalten, während des Marsches als Legitimation eine Bescheinigung des Gemeindevorstehers des letzten Standorts (Marktorts) oder wenn dieser außerhalb des Regierungsbezirks Cassel belegen ist und sie von außerhalb eine entsprechende Bescheinigung nicht schon haben, des beim Ueber- schreiten der resp. Bezirksgrenze nächstbelegenen Orts bei sich zu führen. Diese Bescheinigung muß enthalten:
die Bezeichnung des Ausgangs- und des Bestimmungsortes, die Stückzahl der Heerde, die Bezeichnung der Stücke, den Vor- und Zunamen des Führers, das Lebensalter und den Wohnort desselben, den Namen und Wohnort des Eigenthümers, den Vermerk des Endtermins der Gültigkeit.
Für diese Bescheinigung ist das angedruckte Formular (Schema C.) zu benutzen.
§. 3. Wenn eine Wanderheerde die Wanderung antreten soll, so hat der Schäfer oder der Schaf- besitzer dies dem Kreislandrath anzuzeigen,
»Ja, halten Sie denn geglaubt, ich fei noch ein Baby im Steckkissen s" — hatte der Fürst die sichtliche Ueberraschung des Freiherrn lachend be- anlwortel. »Ich bitte Sie, in einem halben Jahre, bin ich schon großjährig I" — Aber solch' große! Kinder Halle Lmia, die so jung, so zart, so elsen- Haft aussah! Er halte ja nie nach dem Alter gefragt und den unkindlichen Ausbruch der Gräfin Sol von Kirchberg für das Elaborat eines verwöhnten Backfischchens gehalten, das eiicrsüchtig geworden war. Am Ende war diese Gräfin Sol auch schon eine erwachsene Dame, der junge Fürst hatte seinen Gast dann selbst nach dem Schlosse kutschirt und es voll verstanden, auf dem kurzen Wege dahin Hans von Weiher sür sich zu gewinnen. Ein paar herzliche Worte über sein Ver- löbniß mit der Fürstin hatten Weiher vollends für den hübschen und offenen jungen Alaun eingenommen und gegenseitiges Gefallen war das Resultat dieser ersten Begegnung.
»Sol ist eine Gans!" hatte der Fürst mit Nachdruck gesagt, als Weiher eine darauf bezügliche Bemerkung fallen ließ. »Sehen Sie, Mama hat sie immer verwöhnt und Sol hat nie etwas von Mütterchens Liebe abgeben wollen, mich höchstens als stimmberechtigt neben sich geduldet. Sie ist eben noch ein Kind!" setzte er mit dem Bewußtsein des älteren Bruders hinzu.
Also ein Kind. Nun er, Hans von Weiher, wollte dieses enfant terrible erziehen helfen —!!
Auf dem Schlosse wars lebendig, — es waren Jagdgäste schon am Tage vorher eingetroffen, doch
welcher die Heerde durch den zuständigen beamteten Thierarzt oder durch einen anderen approbirten Thierarzt untersuchen läßt. Der Thierarzt hat, falls die Heerde frei von Räude, Pocken, Maul- oder Klauenseuche befunden wird, einen Gesund- Heitsschein nach angedrucktem Formular (Schema B.) auszustellen.
Auf Grund dieses Gesundheitsscheins hat der Schäfer von der Ortspolizeibehörde des Bezirks, wo die Wanderung beginnt, die Ausstellung einer Wanderurkunde nach angedrucktem Formular (Schema A.) zu beantragen, welche
den Namen und Wohnort des Eigenthümers der Heerde und denjenigen des Führers, das Lebensalter des letzteren, die Zahl und Bezeichnung der Schafe, den Ort des Ausgangs, den Weg und das Ziel der Wanderung, sowie die Dauer der Gültigkeit der Urkunde nachzuweisen hat.
Die Stelle des Gesundheitsscheins vertritt, sofern auf amtliche Anordnung eine Untersuchung der Heerde innerhalb der letzten zwei Wochen stattgefunden hat, der darüber abgegebene Befund des beamteten Thierarztes.
Ergiebt sich dagegen, daß seuchenkranke Schafe in der Heerde vorhanden find, so hat der Thierarzt deren sofortige Absonderung vorläufig anzu- ordnen und sogleich Anzeige an die Ortspolizeibehörde zu erstatten, welche gemäß §§. 14 folg, und 52 des Reichsgesetzes, betreffend Die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuche, vom 23. Juni 1880 (R. G. Bl. S. 153) und den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen die erforderlichen Schutzmaßregeln zu treffen hat. Wenn auch nur ein Schaf in der Heerde räudekrank befunden wird, ist dieselbe als verseucht anzusehen, und darf für sie eine Wanderurkunde nicht ausgestellt werden.
Ohne Wanderurkunde darf die Wanderung nicht stattfinden. Ist unterwegs eine Abweichung
die Fürstin Xenta empfing ihren Verlobten nicht im Kreise Derselben, sondern in ihrem Boudoir — allein. Wie schön sah sie aus in diesem Zimmer, das wie in Gold getaucht schien — goldfarben die seidenen Vorhänge und Möbelbezüge, vergoldet und weiß lackirt die Möbel selbst, goldfarben die seidenen, brochirten Tapeten und inmitten dieser warmen, leuchtenden Töne, dieses sonnigen Farben- rausches, in dem es schwer und betäubend duftete von Theerosen und Marfchall Niel-Rosen, die in großen, chinesischen Vasen in Massen Tische und Consolen schmückten, grüßte von der Wand herab das lebensgroße Bild einer wunderschönen jungen Dame in goldrothem Haar, das weiße, golddurch- wirkte Gazekleid mit Sonnenblumen geschmückt, Sonnenblumen an der Brust, Sonnenblumen als -schmuck der silberweißen Courschleppe von Atlas und sonst kein anderer Schmuck, als eine so schlicht aussehende und doch so kostbare Perlenreihe um den schlanken, schneeweißen Hals, eine ebensolche Perlenschnur im hochaufgesteckten Haar, halb in dem leuchtenden Lockenkräusel verschwindend. Und diese Lichtgestalt hatte der Künstler an eine weiße, getäfelte und mit goldenen Arabesken geschmückte Wand gestellt, von der das Licht auszu- gehen schien, das in feinen, silberartigen Rinnen den reizenden Kopf, die leichte, schlanke Figur umwogte. ----
Weiher war einen Moment wie geblendet in dem gelben Boudoir und mechanisch saft küßte er die schlanken Hände der Fürstin Anta, die sie ihm beide zum Willkommen bot.