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Die Jnsertion»g«bahrm betragen für den Raum einer Spaltzril« 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Psg. Reklamen die Zeile 20 Psg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

Herchlder Klkisbintt.

Mit Wöchentlicher Kratis-AeitageMustrirtes Anterlialtungsösatt".__________

Nr. 149. Sonnabend den 17. December 1887.

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Erster Statt

Amtliches.

Caffel, den 3. Dcceniber 1887.

Die über die Verwendbarkeit der Schwemm- steine (Preßsteine, Bimfandsteine) zu Schornstein­anlagen angestellten Erhebungen haben ergeben, daß mit diesem Material im hiesigen Bezirk durchweg schlechte Erfahrungen gemacht sind. Die hier zur Verwendung gelangenden Schwemm- steine werden durch die Reinigung der Schorn­steine in so erheblichem Maße abgenutzt, daß die aus diesem Material aufgeführten Schornsteine als dauernd feuersicher nicht erachtet werden können. Die Bimfandsteine sind daher bis auf weiteres nicht nur auf Grund von §. 19 Absatz 9 der Bauordnung III vom 1. August 1885, sondern auch auf Grund der §§. 56, 61 und 77 der Bauordnung I vom 1. Juli 1885 sowie der W. 49, 58 und 69 der Bauordnnng II vom 15. Juli 1885 zur Herstellung von Schornsteinan­lagen nicht mehr zuzulassen.

Der Regierungs-Präsident. Rothe. An sämmtliche Königlichen Landräthe rc.

J.-Nr. A. II. 14930.

*

Hersseld, den 15. December 1887.

Wird den Ortspolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendarmerie des Kreises zur Kennt- nißnahme und Nachachtung mitgetheilt.

12099. Der Königliche Landrath ___________________Freiherr von Schleinitz.

I. Bedingungen zur Aufnahme von Kranken in daS Hessische Diakoniffenhau».

1) Kranke ohne Unterschied der Religion und Confeffion werden ausgenommen, ärzNich behandelt und treu verpflegt.

Das Fegefeuer in Frappes Wigwam.

Von B a l d u i n M ö l l h a u s e n. (Fortsetzung.)

»Du täuschest Dich, Kitty," versetzte Artemisia ablehnend, und über das bekränzte Märchenhaupt hinweg sah sie ins Leere, wie sich weidend an einem Bilde, welches ste nur verstohlen zu be­trachten wagte, .sicher Kitty, Deine regsame Phantasie führt Dich aus Abwege. Und wie könnte er für Jemand besondere Theilnahme hegen, den er vor wenigen Tagen erst kennen lernte? Rein Kitty, das ist unmöglich. Du hast geträumt, und in Deiner Unschuld halst Du Träume für Wirklichkeit.*

Bei den letzten Worten hatten Kitty's Blicke stch seltsam verschärft. Die ängstliche Spannung erlosch indessen alsbald wieder. Wie zweifelnd zögerte sie einige Sekunden, dann erwiderte sie mit unbeschreiblich rührender Innigkeit:

»Mark kennt Sie erst seit wenigen Tagen. Ich aber weiß: es gehört keine Stunde dazu, um das Herz erzittern zu machen beim Anblick eines Fremden. O, ich weiß es," und mit einem sprechenden Ausdruck von Schwermuth schien sie Entschwundenes sich zu vergegenwärtigen. »Hat Artemisia je die Drosseln beobachtet oder die Blauvögel? Der eine kommt heut aus weiter Ferne herbeigeflogen. der andere morgen. Sie locken mit süßen Liedern. Sie sehen einander zum ersten Mal, und doch erkennen sie sich gegen- seitig als getreue Partner, gemeinschaftlich bauen

2) Von der Ausnahme sind ausgeschlossen: Kratz-, Ge­schlechts-, Pocken-, Cholera-, Flecktyphus und Geisteskranke, sowie Sieche. Etwaige Ausnahmen bestimmt der Vorstand.

3) Die Pflege in der Anstalt soll in der Regel die Dauer von 3 Monaten nicht übersteigen.

4) Der Ausnahme muß, dringende Fälle ausgenommen, eine schriftliche oder mündliche Anmeldung vorausgehen, widrigenfalls der Kranke wegen Mangels an Raum oder aus anderen Gründen zurückgewiesen werden könnte.

5) Die Ausnahmegesuche sind an die Frau Oberin deS Diakoniffenhauses zu richten und sind zu begleiten:

a. von einem Zeugnisse deS bisherigen Arztes des Kranken;

b. von einem Garantieschein über die Zahlung der Pflegekosten.

6) für ärztliche Behandlung durch den AnstaltSarzt, Arznei und Verpflegung werden für jeden angefangenen Tag berechnet:

in. C>.

pro

II. Cl.

pro I. Cl.

Pflege in den Krankenfälen Tag.....

2 Kranke in einem Zimmer Tag.....

1.25 Mark,

2.50 4

I.

Einzelzimmer pro Tag

Wein und natürliche Brunnen sind bei den Kranken und II. Classe in obige Pflegesätze nicht einbegriffen. Für größere Operationen haben die Kranken dieser beiden ersten Classen den Hausarzt besonder» zu honoriren.

Die Ausnahmen von obigen Pflegesätzen bestimmt der Vorstand. ...

7) Kinder unter 10 Jahren zahlen für den angefangenen Tag 50 Pf., resp. die Hälfte der ®tj. der I. u. II. C>.

8) Für die Mitglieder der Krankenkasse deS Diakoniffen­hauses und deS Dienstboten-Abonnement treten die in dem Reglement angegebenen Ermäßigungen der Pflegesätze ein.

II. Bedingungen für das Dienstboten-Abonnement in dem Hessischen Diakoniffenhaus bei Caffel.

DaS Hessische Dialonissenhaus eröffnet zur Pflege er- nehmen ; er kann in Fällen außerordentlichen Bedarf» zur krankter Dienstboten ein Abonnement unter folgenden Be- Ergänzung deS Heeres und der Marine herangezogea bingungen; werden. Der Landsturm besteht au» allen Wehrpflichtigen

1) DaS Abonnement lautet aus den Namen bet ver- vom vollendeten siebzehnten bis zum vollendete» fünfund»

sicherten Dienstboten und geht bei Dienstwechfel auf die vierzigsten Lebensjahre, welche weder dem Heere, noch der

nachfolgenden Dienstboten über.

2) Der Preis beträgt 3 Mark jährlich für eine Person, Zum Landsturm ersten auf geb ot8 gehören di« ' ........... * Landsturmpflichtigen bis zum 31, März desjenigen Kalender«

für jeden weiteren Dienstboten derselben Herrschaft 2 Mark

mehr. > jahres, in welchem sie ihr neununddreißigstes Lebensjahr

3) Dafür wird im ErkrankungSfalle der Versicherte in vollenden, zum Landsturm zweiten Susgebott

sie ihr Nest. So ist es mit den Menschen. Manche sehen sich seit Jahren täglich; Jahre gehen dahin, bevor sie erfahren, daß sie zu einander gehören. Manche, die einander fremd, brauchen nur einen einzigen Blick; sie fragen nicht nach Namen oder Heimath, aber sie entdecken das Nämliche. O, ich kenne das; Nekoma hat mich über Alles unterrichtet. Das ist ein großer Zauber. Wen der Zauber trifft, der muß ihn hinnehmen. Er kann ihn nicht abstreisen, wie ein altes Kleid."

So lange Kitty sprach, hatte Artemisia die Richtung ihrer Blicke nicht geändert. Sogar als jene schwieg, sah sie noch immer über die schlanke Gestalt hinweg. Plötzlich aber, wie eines Fehls sich bewußt, erröthele sie tief, und Kitty sich zu­kehrend, bemerkte sie geheimnißvoll:

»Du hast Jemand gefunden, welchem Du Dein Herz schenktest; das macht Dich glücklich, verleitet Dich, ähnliche Empfindungen bei Anderen vor- auszusetzen,"

Kitty sah nachdenklich vor sich nieder; schärfer prägte der träumerische Ausdruck sich auf ihren wettergebräunten Zügen aus. Nach einigen Se­kunden suchte sie indessen wieder Artemista's Augen, indem sie lebhaft antwortete:

»Ich habe Niemand gefunden. Ein lichtbrauner Mann, Farsar, verlangt mich zum Weibe, aber ich folge ihm nicht. Meine Haut ist weiß. Der Schwan paart sich nicht mit dem Raben. Mein Herz hängt an vielen Menschen; an Nekoma, an ihren Söhnen, an meiner Freundin Artemisia.

das Diakonissenhaus ausgenommen und bekommt alles was er während der Dauer der Krankheit bedarf.

4) Doch darf die freie Pflege nicht länger als 10 Wochen beansprucht werden. Nach dieser Zeit ist das gewöhnlich« Pflegegeld von 1,20 Mark pro Tag zu entrichten.

5) Die Aufnahme erfolgt nur aus Grund eineS ärztlichen Zeugnisse», sei es des Hausarztes der betreffenden Familie oder des Arztes deS Diakoniffenhauses.

6) Von der Aufnahme sind ausgeschlossen: Krätz-, Ge­schlechts-, Pocken-, Cholera-, Flecktyphus- und Geisteskranke sowie Sieche.

7) Das Abonnement nimmt seinen Anfang am 1. April. Im März wird die Bezahlung die praenumerando ge­schieht, mit Quittungen eingeholt.

8) Es kann auch außer der Zeit abonnirt werden, doch so, daß für daS laufende Quartal voll bezahlt wird.

9) Ein neu gemachtes Abonnement tritt erst einen halben Monat, nachdem e» gemacht ist, in Kraft. Also wer am 1. Juli das Abonnement abgeschlossen hat, kann erst vom

15. Juli an einen Patienten in die Anstalt bringen. Kommt vor der Zeit ein Krankheitsfall vor, so muß bat gewöhnliche Kostgeld bezahlt werden.

Zugelaufen: ein Hündchen (Boxer). Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Steglos.

N Aendemngen der Wehrpflicht.

(Schluß.)

Seewehr und Marine-Lrsahreserve. Dt« für die Landwehr und die Ersatzreserve getroffenen Be­stimmungen finden aus die Seewehr und die Marinr-Er» jatzreserve mit einigen besonderen Festsetzungen sinngemäß« Anwendung.

Landsturm. Der Landsturm hat die Pflicht, im Kriegsfalle an der Vertheidigung des Vaterlandes theilzu»

nehmen ; er kann in Fällen außerordentlichen Bedarf» zur

Marine angehören; er wird in zwei Aufgebote eingetheilt.

Ich liebe Alle. Auch Vilandrie und Mark. Alle reden freundlich mit mir, das macht mich glück- lich, aber ich trotze ihnen; verlache sie; ich kann nicht anders. Meine schöne Freundin liebt eben­falls alle Menschen, einen mehr, als den an­dern. Die Blicke Marks, der mit der Hand Wunderbilder auf das Papier wirft, bergen ebenfalls Zauber in sich. Er senkt seine Blicke in die Augen der schönen Freundin, durch die Augen in deren Herz und da wirkt der Zauber, daß eS keine Heilung mehr dafür giebt. Sie schütteln Ihre Locken; Sie glauben mir nicht, well ich in der Prairie verwilderte, aber, eS ist nicht anders. Ich habe die Blumen der Prairie überwacht im Sommer. Die stehen durcheinander in vielen Farben. Die zufammengehören, tragen dieselbe Farbe. So tst's mit Artemisia und Mark. Sie gehören zusammen. Manche Blumen find roth, manche gelb, manche blau. Ich habe Blumen von derselben Farbe überwacht, wenn grüne Blätter sie noch einengten. Sie standen nicht weit von einander. Ich habe sie überwacht, wenn sie sich öffneten. Die Sonne kam und erwärmte sie. Da kehrten sie einander die Gesichter zu und betrach­teten sich gegenseitig, bis sie gestorben waren. Die Blumen besitzen ebenfalls Leben. Sie sterben, wie die Menschen, wie meine eigene Mutter vor vielen Jahren, weil sie allein geblieben war. Können sie nicht zusammenkommen, ist's ihr Tod. Steht die eine die andere nicht mehr, so ver­welkt sie."

»Woher nimmst Da Deine Vergleiche?' fragte