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Hersstlhtl Kreisbllltt.
_________Mit wöchentlicher KraLis-Ieilage „Illustrirtes AnLerhakLungsötatt".
Nr. 16. Dienstag den 7. Februar 1888.
Amtliches.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der vormaligen Abtheilung des Innern hiesiger Königlicher Regierung vom 30. September 1882 (Amtsblatt Seite 251/8) wird den unterstellten Polizeibehörden der nachstehende Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom 12. Januar er. zur genauen Beachtung mitgetheilt:
Nach §. 8 der Verordnung des Bundesrathes vom 16. Juni 1882,
betreffend die Einrichtung von Stralregistern und die wechselseitige Mittheilung der Strafurtheile (Centralblatt Seite 309),
sind für die in den §§. 2 und 3 bezeichneten Straf- nachrichten — A nnb B — bestimmte Formulare vorgesehen, für deren Größe und Format die vom Bundesrathe mit der Verordnung genehmigten Musterformulare für maßgebend erklärt sind. Da über die Größe der letzteren inzwischen mehrfach Zweifel hervorgetreten sind, so bemerke ich, daß dieselbe auf 192 Millimeter Breite und 255 Millimeter Höhe der betreffenden Quartblätter festge- stellt worden ist. Hierbei weise ich noch besonders darauf hin, daß bei der Art der Aufbewahrung und des Gebrauchs der Strafnachrichten in den Registern die Verwendung besonders starken Papiers für die Formulare geboten erscheint (cfr. §. 8 Absatz 1 der Verordnung); bei den bisher benutzten Formularen ist diesem Erforderniß nicht durchweg Rechnung getragen worden.
Ferner ist es als Uebelstand empfunden worden, daß die Namen der Berurtheilten auf den Straf- nachrichten vielfach nicht mit der gehörigen Genauigkeit und Deutlichkeit geschrieben sind.
Cassel, den 25. Januar 1888.
Der Regierungs-Präsident.
I. V.: Schwarzenberg._______
Polizei-Verordnung. — Auf Grund der
(Unbefugter Nachdruck verboten.) Zoroaster.
Nach dem Englischen des Marion Crawford. (Fortsetzung.)
Der Krieger schwieg; dunkle Zornesröthe über- goß sein Gesicht, der eine fahle Blässe folgte; mühsam unterdrückte er das Wort, das ihm auf den Lippen schwebte und beschäftigte sich mit der Ausrichtung der Zelte und der Herstellung des Lagers, während Nehusta die ihr von ihren Dienerinnen gebotenen Ruhepolster und Erfrischungen stolz und schweigend zurückwies, sich fester in ihren Mantel hüllte und den Schleier ganz über das Antlitz fallen ließ. Sie war müde, enttäuscht, ja zornig. Denn sie hatte tagelang von dem ihr im Palaste des Königs bevorstehenden Empfange geträumt, in dem Gedanken des Ausruhens nach der langen Reise und aller in Aussicht stehenden Freuden geschwelgt. Und nun sollte sie noch eine Nacht auf' der Reise zubringen? Wer war daran Schuld? Niemand als Zoroaster.
So entfernte sie sich denn immer weiter von ihm und dem mit den Vorbereitungen beschäftigten Sclaventroß und schenkte den in respectvoller Entfernung folgenden, unter sich flüsternden Diene- rinnen keine Beachtung, sondern schaute unverwandt nach Westen.
Als die Sonnenscheibe sich dem Horizont näherte, fielen ihre schrägen Strahlen auf ein kleines, dem Rauche eines Feuers gleiches Wölkchen Staub in der Ebene, in der Richtung von Babylon. Sie«
§§. 6, 12, 13 der Verordnung vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529), sowie des §. 137 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird vorbehaltlich der nachträglichen Zustimmung des Bezirks-Ausschusses für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel Nachstehendes angeordnet:
§. 1. Wiederkäuer und Schweine dürfen nach den Nordseehäfen erst dann auf Eisenbahnen ver- laden werden, wenn dieselben von einem beamteten Thierarzte untersucht und gesund befunden worden sind.
§. 2. Uebertretungen dieser Vorschrift sind nach §. 328 des Reichs-Straf-Gesetzbuchs strafbar.
Cassel, am 21. Januar 1888.
_______Der Regierungs Präsid ent. R o t h e.
Polizei-Verordnung. — Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des §. 137 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195 ff.) und der §§. 6, 12 und 13 der Verordnung ecu: 20. September 1867 (G. S. S. 1529) wird, unter Zustimmung des Bezirks-Ausschusses, sür den Umfang des Regierungsbezirks Cassel Folgendes verordnet:
Einziger Paragraph.
Der §. 1 der Polizei Verordnung vom 9. November 1887 (Amtsblatt Nr. 55 S. 282) wird, soweit es sich auf das sogenannte „Schürzen" der Böcke bezieht, aufgehoben.
Cassel, am 31. Januar 1888.
Der Regierungs-Präsident. Rothe.
Berlin, den 5, Januar 1888.
In Folge mehrfacher Klagen über mißbräuchliche Ausstellung Deutscher Ursprungszeugnisse bei der Einfuhr österreichischer Waaren nach Rumänien hat die Rumänische Regierung den Wunsch zu erkennen gegeben, daß die für die Einfuhr von Waaren aus Deutschland nach Rumänien zur Anwendung gelangenden Ursprungs
hustas Auge heftete sich sorschend auf den fern sichtbaren Punkt. Wie oft hatte sie als Kind von den Zinnen des Palastes aus die gleiche Erscheinung beobachtet. Ein Reitertrupp mußte nahen, das unterlag keinem Zweifel. Vielleicht war's der König selbst. Unwillkürlich wendete sie sich nach Zoroaster um, der zu ihrem Erstaunen mit unter- geschlagenen Armen in geringer Entfernung von ihr dastand und gleichfalls die Erscheinung am Horizont beobachtete. In ihrer Aufregung näherte sie sich ihm und fragte mit gepreßter Stimme: „Was ist das?"
„Der große König selber", lautete Zoroasters Antwort, „er allein kann mit der Schnelligkeit reiten."
Sie standen nun neben einander und verfolgten mit den Augen die Staubwolke. Da streckte sich Nehustas Hand leise unter dem Mantel hervor und berührte schüchtern Zoroasters Arm. Er wendete sich und sah ihr Auge in Thränen schwimmen, aber wagte nicht, die gebotene Hand zu berühren, da außer einer Menge Sclaven auch Nehustas Stammesgenossen in der Nähe waren; doch blickte er sie zärtlich an, in freudigem Glänze strahlten die Augen und er flüsterte: „O, Geliebte . . . ."
„Vergteb, Zoroaster — ich that nicht recht." Da führte er sie zu dem bereits fertig aufgerichteten Zelt und ließ sie dort am Eingang. Sie aber folgte ihm mit den Augen, wie er die Truppe zur Seite der Straße zum Empfange des Königs ordnete.
zeugnisse, sofern es sich um Waaren handelt, die aus fremden Staaten herstammen und erst durch Entrichtung des Deutschen Zolls hier naturalisirt worden, stets von der zugehörigen Deutschen Zollquittung begleitet sein möchten.
Im Einvernehmen mit den Herren Ministern der auswärtigen Angelegenheiten und für Handel und Gewerbe ersuche ich Ew. Hochwohlgeboren ergebenst, die zur Ausstellung der beregten Zeugnisse ermächtigten Behörden mit entsprechender Anweisung zu versehen und denselben zugleich aufzugeben, die vorgelegte Zollquittung mit einem Vermerke zu versehen, welcher eine wiederholte Benutzung derselben Quittung für den nämlichen Zweck unmöglich macht.
Indem hiernach mein Circularerlaß vom 3. September 1885 (II 9610) eine entsprechende Ergänzung findet, bemerke ich noch ergebenst, daß der Herr Minister für Handel und Gewerbe den zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen für die Waareneinfuhr nach Rumänien befugten Handelskammern und kaufmännischen Korporationen eine gleiche Weisung wird zugehen lassen.
Der Minister des Innern, gez.: von Puttkamer.
An den Königlichen Regierungs-Präsidenten Herrn Rothe Hochwohlgeboren zu Cassel. II 15166.
* *
Cassel, den 25. Januar 1888.
Abschrift erhalten Ew. Hochwohlgeboren zur gefälligen Nachachtung unter Bezugnahme auf den durch Verfügung vom 15. September 1885 A. II 12341 mitgetheilten Ministerial-Erlaß vom 3. September er. a.
Der Regierungs-Präsident. Rothe. An die sämmtlichen Herrn Landräthe des Bezirks. A. II. 727.
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Hersfeld, den 3. Februar 1888.
Wird den Herren Ortspolizeiverwaltern des
Die Sonne verschwand am Horizonte, näher und näher kam die Staubwolke, fernes Getön wurde vernehmbar, rasch sich vergrößernd kam die Wolke bewegten Staubes heran, bis endlich ein geschlossener, in Gold und Purpur strahlender Rettertrupp sich aus ihr loslöste und in fliegendem Galopp auf die Reisenden zukam. Ein einzelner Reiter ritt einige Pferdelängen vor dem eng geschlossenen Geschwader. Er war von untersetzter Gestalt, in einen Purpurmantel gehüllt, mit seinem hohen weißen Roß wie aus einem Guß erscheinend. Als er in nächster Nähe war, erhoben Zoroaster und seine Krieger die Hände.
„Heil dem Könige, Heil und langes Leben!" so schallte eS wie aus einem Munde und alle warfen sich nieder auf ihr Angesicht in den Staub.
Darius parirte sein Pferd mitten im schärfsten Galopp; die nächstfolgenden Retter winkten den hinteren Reihen und im Nu stand mit dröhnendem Hall das ganze Geschwader und machte Halt, wie die Welle des Oceans, die sich am Felsen deS Ufers bricht.
„Dem Darius, dem König der Könige gilt Euer Zuruf", grüßte der König von seinem Schimmel herab, der jetzt wie aus Erz gegossen dastand. „Erhebt Euch, redet, fürchtet nichts — es sei denn, daß Ihr Unwahrheit sprächet."
Zoroaster sprang auf, beugte sich tief und berührte mit aufgegriffenem Staube Stirn und Mund. „Heil und langes Leben. Ich bin Zoroaster, Dein Diener, bisher Befehlshaber in Eck- batana. Den Stamm des Jojatiw, Königs in