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Hersskliltl Kreisblätt
_________Mit wöchentlicher HraLis-Aeitage „Illustrirtes Anterhattungsölatt".___________
Nr. 21. Sonnabend den 18. Februar 1888.
Amtliches.
Hersfeld, den 16. Februar 1888.
Unter Bezugnahme auf die bestehenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere aus den § 19 des Gewerbesteuergesetzes vom 30. Mai 1820 und § 14 der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883 bringe ich hierdurch in Erinnerung, daß Jeder, welcher:
1. ein Gewerbe anfangs oder
2. sein steuerfreies Gewerbe so ausdehnt, daß es dadurch steuerpflichtig wird, oder
3. sein bisheriges Gewerbe aufgiebt, hiervon sogleich der Communalbehörde des Orts bei Vermeidung der sonst aus der Unterlassung sich ergebenden Nachtheile, Anzeige machen muß.
Diese Nachtheile sind nach § 148 der Gewerbe- Ordnung vom 1. Juli 1883, § 39 pos. a und c des Gewerbesteuer-Gesetzes vom 30. Mai 1820 und § 17 des Gewerbesteuer-Gesetzes vom 3. Juli 1876 folgende:
a) Wer die Anzeige, daß ein Gewerbe begonnen werden soll, versäumt, verfällt, wenn das Gewerbe nicht steuerpflichtig ist, in eine Geldstrafe bis zu 150 Mk.
b) Wer den Anfang eines steuerpflichtigen stehenden Gewerbes anzuzeigen unterläßt, zahlt neben der schuldigen Steuer eine Strafe, welche dem doppelten Betrage der einjährigen Steuer gleichkommt.
c) Wer das Aufhören eines Gewerbes anzuzeigen unterläßt, verfällt in eine Strafe von 3 Mark. War das Gewerbe steuerpflichtig, so ist die davon veranlagte Gewerbesteuer so lange fortzuentrichten bis die Abmeldung erfolgt.
Dabei mache ich noch besonders auf folgende Punkte aufmerksam:
(Unbefugter Nachdruck verboten.) Zoroaster.
Nach dem Englischen des Marion Crawford. (Fortsetzung.)
„Er war nach Eckbatana für den Intendanten meiner Güter bestimmt," antwortete die Königin, „ich legte ihn hierher, weil ich beide Hände gebrauchte, um den Riegel vorzuschieben und vergaß ihn dann. Jetzt wollte ich ihn mir abholen. Fürstin Nehusta folgt mir aus dem Fuß."
Gedankenvoll blickte ihr der König in das schöne Antlitz.
„Offenbar redetest Du die Wahrheit, doch weiß man bet Dir niemals, was Du hinter der Wahrheit verbirgst. Oft denke ich, ich thäte doch am besten, wenn ich Dich erdrosselte. Warum zögert Nehusta, wenn sie doch in der Nähe ist? Sieh' nach."
„Wolle der große König doch seihst nachsehen, wenn er meinen Worten nicht traut", erwiderte Atossa stolz und trat zur Seite, um ihm den Weg frei zu machen; doch Dartus winkte Zoroaster, welcher widerwillig Zeuge des Streites gewesen war, nachzusehen. Eilend flog er die Stiegen hinaus; am oberen Ende fand er Nehusta, die es für gerathen gehalten, sich dorthin zurückzuziehen, als sie im Laufe des Streites ihren Namen hatte nennen hören. Sie erschrak bei seinem Anblick, rasch umarmte er sie und bat: „Komm' schnell, Geliebte, der König erwartet Dich."
„Ich hörte seine Stimme, darum floh ich zurück."
1. Die Anzeige vom Beginn eines Gewerbes bei der Communalbehörde darf auch dann nicht unterbleiben, wenn für den Gewerbebetrieb eine besondere Genehmigung nöthig und diese auch bereits ertheilt sein sollte.
2. Handwerker, welche ihr Gewerbe bisher im steuerfreien Umfange betrieben haben, müssen, wenn sie 2 Gesellen, oder 1 Gesellen und 2 Lehrlinge, oder 3 Lehrlinge, oder einen offenen Laden fertiger Waaren halten, hiervon der Communalbehörde sofort Anzeige machen.
3. Zu gleicher Anzeige sind auch Fracht- und Lohnfuhrleute sowie Pferdeverleiher verpflichtet, wenn sie die Zahl ihrer Pferde.vermehren oder verringern.
Die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises haben Vorstehendes wiederholt in ihren Gemeinden rc. durch Ausruf bekannt machen zu laffen und durch fortgesetzte Belehrung der Gewerbetreibenden dahin zu wirken, daß der Anmeldepflicht Genüge geleistet wird und Contra- ventionen möglichst vermieden werden. Die stets sofort an mich zu erstattenden Berichte über die eingehenden An- und Abmeldungen von steuerpflichtigen Gewerbebetrieben müssen, was mitunter versäumt worden ist und sonst unnöthige Weiterungen verursachte, insbesondere stets enthalten:
a) bei Gewerbe-Zugängen den Tag der Anmeldung sowie den Tag, mit welchem das Gewerbe begonnen worden ist und
b) bei Gewerbe-Abgängen den Tag der Abmeldung sowie den Tag, mit welchem der betreffende Gewerbebetrieb in Wirklichkeit aufgehört hat. Letztere Anzeige muß auch im Falle des Todes oder der Entfernung des Inhabers, des Konkurses, wenn kein zur Abmeldung Verpflichteter verbanden ist, alsbald erfolgen.
Im Nebligen haben die Herren Ortsvorstände
Im Hinabsteigen fuhr sie fort: „Wie ich sie hasse — ich wußte es ja im Voraus."
So trafen sie Darius in dem Corridor, wo er sie erwartete; die Königin war verschwunden; ihren Brief hielt der König in der Hand. Unruhig zuckten die Glieder und die Augen schössen Blitze, als Nehusta mit tiefer Verneigung vor ihn trat.
„Du hättest Dich wohl beinahe verirrt; der Palast ist groß und Wege und Gänge sind unzählige. Komm', ich will Dich in die Gärten führen, da findest Du die edlen Damen aus der Umgebung der Königin, vielleicht eine Freundin darunter. Das Schönste in Susa, was Du begehrst, sei Dein."
„Was Dich erfreut, das sei auch das Ergötzen Deiner Dienerin," erwiderte Nehusta. In diesem Augenblicke wäre es ihr nur darum zu thun gewesen, eine halbe Stunde mit Zoroaster allein zu sein!
Der König führte sie selbst an den Eingang der Gärten, wo die vornehmen Frauen Schutz vor der Mittagshitze und Kühlung suchten. Dorthin ihr zu folgen war unmöglich, das wußte Zoroaster. Hunderte von Sclaven, Fächerträger, Kammerfrauen : kurz, der ganze üppige Hofhalt schwärmte in diesem Theile des Palastes umher, während der dem Gebrauche des Königs bestimmte verhält- nißmäßig leer stand; Müßiggänger wurden hier nicht geduldet. Dorthin folgte ihm Zoroaster, der an den Prunk des großen Cyrus, die weibische Ueppigkeit des Cambyses gewöhnt, sich noch nicht
den bezüglichen Bestimmungen gemäß über den Empfang einer jeden bei ihnen gemachten Anzeige von der Eröffnung bezw. Ausdehnung oder Einstellung bezw. Einschränkung von Gewerbebetrieben innerhalb dreier Tagen eine schriftliche Bescheinigung zu ertheilen.
1766. Der Königliche Landrath ______________Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 14. Februar 1888.
Die Schulstelle zu Willingshain ist durch den Tod ihres seitherigen Inhabers mit dem 5. Februar er. vacant geworden.
Etwaige Bewerber um dieselbe wollen ihre Meldungsgesuche nebst den nöthigen Sitten- und Befähigungszeugnissen innerhalb 14 Tagen bei dem unterzeichneten Schulvorstande einreichen.
Der Schulvorstand von Willingshain: 1496. Freiherr von Sch leinitz, Landrath.
Hersfeld, den 15. Februar 1888.
Für die am 22. December 1870 zu Gittersdorf geborene Anna Katharina L i p p h a r d t ist um Ertheilung eines Reisepasses behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
1737. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz.
Hersfeld, den 16. Februar 1888.
Das von dem Reichs - Versicherungsamt zu Berlin unterm 5. December 1887 genehmigte Statut für die Hessen -Nasfauische landwirth- schaftliche Berufs-Genossenschaft, welchem das Reichsgesetz vom 5. Mai 1886 und das Preußische Ausführungs Gesetz dazu vom 20. Mai 1887 angedruckt ist, soll, um den einzelnen Genossenschaftsmitgliedern 2C. die Beschaffung desselben mit Anhang zu ermöglichen, auf Veranlassung des Herrn Landesdirectors zu Cassel, welchem der Provinzial-Ausschuß zugestimmt Hat, verviel-
in die soldatische Geradheit, die rückhaltlose schlichte Offenheit des neuen Königs, der wie der Löwe in die Höhle des Schakals gekommen war, finden konnte.
„Kennst Du in Eckbatana einen gewissen Phra- ortes?" fragte der König plötzlich.
„Gewiß, ein reicher Mann, eitel wie ein Pfau und tückisch wie eine Schlange, gemeiner Herkunft, jetzt Oberaufseher der Güter der Königin und der Gestüte des Königs."
„Hole ihn her", sprach der König kurz.
Ohne ein Wort zu verlieren, wendete sich Zo- roaster militärisch grüßend auf dem Absätze um, wenn auch der plötzliche Befehl ihm wie ein Dolchstich in's Her; drang. Voll Bewunderung für den schweigenden Gehorsam gebot der König Halt. „Wie viel Zeit wirst Du brauchen ?"
„Es sind einhundertfünfzig Farsang bis nach Eckbatana. Mit untergelegten Pferden des Königs kann ich sie in sechs Tagen zurücklegen und Phra- ortes in eben so viel Tagen zurückbringen — wenn er's übersteht", fügte er mit grimmem Lachen hinzu.
„Ist er jung oder alt, fett oder mager?" stieß Dartus unter Gelächter heraus.
„Vierzig Jahre etwa, nicht dick, nicht dünn."
„Binde ihn an's Pferd, wenn er herunterfallen will. Des Königs Befehl duldet keinen Aufschub; Auramagda sei mit Dir, mache Dich eilends auf."
Augenblicklich verschwand Zoroaster: der Abschied von Nehusta erfüllte ihn mit tiefem Schmerz; doch band ihn sein Eid an des Königs Gebot,